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Leipziger Tageblatt und Anzeiger : 27.04.1867
- Erscheinungsdatum
- 1867-04-27
- Sprache
- Deutsch
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id453042023-186704277
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id453042023-18670427
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-453042023-18670427
- Sammlungen
- LDP: Zeitungen
- Bemerkung
- Images teilweise schlecht lesbar
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
Inhaltsverzeichnis
- ZeitungLeipziger Tageblatt und Anzeiger
- Jahr1867
- Monat1867-04
- Tag1867-04-27
- Monat1867-04
- Jahr1867
- Titel
- Leipziger Tageblatt und Anzeiger : 27.04.1867
- Autor
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Anzeiger. Amtsblatt des König!. Bezirksgerichts und des Raths der Stadt Sechzig. M 117. Sonnabend dm 27. April. M7. Bekanntmachung. Einer notwendigen Reparatur wegen können die Unterrichtsstunden in der Realschule erst Montag den 6. Mai ». «. wieder begonnen werden. Die Schulinspection. Leipzig, den 24. April 1867. Der Superintendent. Der Rath der Stadt Leipzig. v. Lechler. vr. E. Stephani. Schlechter. Bekanntmachung. Wir find veranlaßt, folgende bereit- bestehende Bestimmungen zur Nachachtung einzuschärfen: 1) Die Räumung oer LbtrittSgruben darf schlechterdings nur zur Nachtzeit vorgenommen werden und der auSgerämvte Unrath muß von Öfter« bi- Michael spätesten- bi- früh stiebe« Uhr, wahrend der übrigen Jahres zeit spätestens bi- früh acht Uhr abgefahren sein. 2) Die Abfuhr de- Pferde- und anderen Stalldünger- ist von Öfter« bis Michael nur bi- acht Uhr Vormittags, wahrend der übrige« Jahreszeit aber nur bi- nenn Uhr Vormittag- gestattet. 3) In dm änftere« Dorftadten darf nicht vor zehn Uhr, in dm übrigen Stadttheilen nicht vor eilst Uhr Abmd- mit Räumung der Privet- und Senkgruben begonnen werden. 4) Da- Abführe» von flüssigem Unrath darf nur in wohlverwahrten Kastenkarren erfolgen. 5) Während der Messen kann da- Räumen der Groben und da- Abfahrm von Dünger und Jauche nicht gestattet werden. Dagegen wird da- .bisher bestandene Verbot de- Abfahrm- von Pferdedünger währmd der Messen hierdurch auf gehoben. Auch bleiben die dem Besitzer der Guanofabrik unter gewissen Voraussetzungen eingeräumten Vergünstigungen, von Abend- 8 Uhr an zu räumen und geschlossene Standfäffer auch bei Tage abzufahren, bestehen. 6) Jede Zuwiderhandlung gegen diese Bestimmungen, so wie die Verunreinigung der Straßen bei dem Abfahren wird mit Geld- oder Gefängnißstrafe geahndet. 7) Die Hausbesitzer oder deren Stmvertreter haben dafür Sorge zu tragen, daß von Dmjenigen, welche dm Dünger oder die Jauche au- ihren Grundstücken abfahrm, diesen Anordnungen Folge geleistet werde und bleiben für Zuwiderhandlungen der letzteren ebenmäßig verhaftet. Leipzig, am 15. April 1867. Der Rath der Stadt Leipzig. vr. E. Stephani. Ritscher, Act. Bekanntmachung. Die laut unserer Bekanntmachungen vom 22. und 30. vor. MtS. und 4. d. M. zur Concurrenz ausgeschriebenen Lackirer- und Anstreicherarbeiten, Schlosserarbeiten und Tischlerarbeiten für den Theaterneubau find von unS vergeben worden. Leipzig, dm 25. April 1867. Der Rath der Stadt Leipzig. vr. Koch. Gchleißner. Bekanntmachung. Zur Dammschüttung der Alexanderstraße auf der Strecke von der Mendelssohnstraße bi- zur GruudstückSgrenze der 4. Bürger schule .wird Schutt angenommen und da- mindestens 8 Cubikellen haltende Fuder mit 7*/, Ngr. vergütet. Leipzig, dm 26. April 1867. Des Raths Ban-Deputation. Bekanntmachung. Mehrere Partien altes Holzwerk sollen nächsten Dienstag de« 30. April dieses Jahres von 0 Uhr BorneittagS an im Hofraume der Königlichen Postwagenremise, HoSpitalstraße, gegen sofortige Bezahlung und mit der Bedingung ungesäumter Abfuhre auf Meistgebot öffentlich verkauft werde«. Leipzig, dm 25. April 1867. Künigl. Bezirks-Bau-Amt und Ober-Post-Amt. Buschick. Röntsch. Atadtlheater. Am 24. April brachte da- Debüt der Frau Claar, die nun hier bereit» zum dritten Mal Contract abgeschlossen (zuerst unter Wtrfing 1863, dann unter v. Witte 1864, sowie jetzt wieder unter Letzterem) ein für Leipzig neue-, bisher überhaupt nur in Breslau und dort allerdings mit vielem Beifall gegebene- Drama? „Die Fürstin Orsinr", welcher günstige Erfolg freilich zum größten Theil locale Gründe gehabt heben mag. Ist doch einer der bade» Verfasser de- Stück- der in genannter Stadt seit Jahren wohn hafte und avgesehme preußische RegierungSrath Alfred v. Wol- zogeu (ein Sprößling der mit Schiller verschwägerten Familie und gegenwärtig zum Hostheaterintmdantm m Schwerin defiauirt), während al- dm Anderen jene- Paare- der Zettel dm beuebtm humoristischen Romanschreiber und Soldatenschriftsteller Albert v. Winterfeldt nmnt. Letzterer war früher für die Bühne nnr al- Uebersetzer, Elfterer ausschließlich, indeß recht hervorragend, kritisch und chmretisch thätig, sie haben aber in letzter Zeit gemein schaftlich begonnen, Dramen zu dichten, so außer dem in Rede stehenden noch eine- mit dem Titel: „Blanche", wobei wir offen gestehen, von diesem Zusammenarbeiten keine ganz klare Vorstel lung zu haben. Wen» ein französische- Vaudeville zwei Autoren besitzt, so begreifen wir die»; der Eine liefert z. B. den Stoff oder de» Dialog, der Andere die Couplet-, ja vielleicht nur einen wirksamen,Refrain oder dergleichen. Ein Drama indeß scheint uns doch einzig und allein au- künstlerischer Einheit und Harmo nie regelrecht Hervorgehen zu können. Aber e- ist am Ende wohl nicht »ötbig, daß wir uu- den Kovf darüber zerbrechen, wie bei unserer Tragödie die,,ArbeitS- theuung" vor sich gegangen sei? In ihrer Gesammthett betrach tet, hauen wir Ne für ein jedenfalls von wohlgebildetm Aeltern herstammeudeS, seinerseits auch — wenigsten- äußerlich — ziemlich gutgeartete- und erzogene- Musmkind, dem jedoch die echte poe tische Raee, die Wethe de- Genie- fehlt, einfach weil die Erzeuger sie ebenfalls nicht besaßen. Der Stoff an sich kann kaum auf unser rege- und lebendige-
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