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Leipziger Tageblatt und Anzeiger : 17.02.1871
- Erscheinungsdatum
- 1871-02-17
- Sprache
- Deutsch
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id453042023-187102177
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id453042023-18710217
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-453042023-18710217
- Sammlungen
- LDP: Zeitungen
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
Inhaltsverzeichnis
- ZeitungLeipziger Tageblatt und Anzeiger
- Jahr1871
- Monat1871-02
- Tag1871-02-17
- Monat1871-02
- Jahr1871
- Titel
- Leipziger Tageblatt und Anzeiger : 17.02.1871
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7',., stair 6, Mivd- mra 7',«. 00 Ballen i.jZl fH. .j *Äolr- n in Gold 82 Ul',. sndS Iw, Eriebahn '«, Pciro- :xtra state) irs Ul'., »ährend der leum raff,-. ». Februar. 76 G., pr. Künd. iärz 53 G., >i 53' , G. ipiriluS loco 17 Thlr. Sgr., per > Tendenz: c d. Mcn.- i 28-, G.. Tendenz: 7 G-, per scheu. rlautel, wird m sie gm»- hrer iämml- :r bis zum eroffenllilden. .m ron Bor- riser Journal sh eine Fort- >ogliä' erklärt i Geleiischeine „Allaemeine aus Genua aß wegen der en in Nizza und andere o und Benli- >as „Elbo du und den an- ret vom 1. d. )en. der beungen rnsield auf die Bismarck rer- r bei Duclair mmen, sobald .lntersuchungen rwiderte Lord airnS', daß die und engliscbeu che sämmilite werden, damit ne. ahme der Lom- »r Woche vom en, gegen die j demnach eine en. md Waldhrim, Hotel Lebe'- Hotel, uog, Gras ou« thüringer Bahnh >. St. Hamburg. St. Nürud. idge, «fite. Hotel berg, gr. Baum rdecapitaia a T mfle. iltmstr. a. Kam Li'guitz, Hotel p u, H z. Kroupl. 'gen, Müller'» H >. z. Palm! rg, Hotel j e » Hotel, z Nordd. Bkünchner ngham, Ho >at aus Stadt Löl -Frriw. a. Erscheint täglich früh 6'/, Uhr. »etitü» »»> ««oedttio» JohanmSgasfr 4/5. kerautw. Redacrrur Fr. HSltirr. Sprechstunde d. Redacüon io, r» —>r uhr 0iud»u>L,0 vx» 4 — b Uhr Wouchine der für die nächft- A>n>dk Nummer bcstlmmtrn z^entr tu den «ochentageu dis 8 Udr Nachmittag-. X? 48. WpMer.TagclilaN Anzeiger. Amtsblatt des Königl. Bezirksgerichts und dkS Raths der Stadt Leipzig. Freitag den 17. Februar. Auslage 88«0. Xhounnnratopret» Vierteljährlich , Thlr. 7'/, Nvr. mcl. vrmgerlohn l Thlr. lu Ngr. Zosrrate dt« Spaltzeil« 1'/« Agr. stectomr» »ater d. Lkdartioo^irlch die Spaltzeil« 2 Ngr. Filiale Otto Klemm. UnivrrsieätSstraße 22, Loral-Comptoir Hainstraße 2 l 1871. Bekanntmachung. Diejenigen hier aufhältlichen Staatsangehörigen anderer de»1s«her BnudeSftaaten, welche auf Grund des BnndesgesetzeS, die Beseitigung der Dop»e1desk«»er«»g betreffend. 16 Mai 1870 (S. 119 des Bundesgesetzblatres vom Jahre 1870) die Gch»»liche oder theil»eise Befreiung von der hierländischen Perfonalstener in M«H»r«ch nehme« wollen, haben dies in Gemäßheil des nachstehends abgedruckten tz 7 der Verordnung vom L Februar d. I. bis rum 11. Mär; d. I. bei der OrtS-Abschä-ungS-S'ommrsfion Rathhau« I. Etage) schriftlich anzureiaen. Leipzig, den 13. Februar 1871. Der Rath der Stadt Leipzig. vr. Koch. Csrutti. Verordnung, die AnSführung deS BnndesgesetzeS vom 11 Mai 1870 Wege» Beseitigung der Doppelbesteuerung betreffend; vom 2. Februar 1871. rc. rc. ß 7. Angehörige der übrigen deulsck-en Bundesstaaten, welche in hiesigen Landen ohne Ergreifung eines steuerpflichtigen Erwerbszweigcs Aufenthalt genommen haben und auf Grund des Bundesgesetzes aänzlicke oder theilweise Befreiung von der hierländischen Personalsteuer in 'Anspruch nehmen wollen, haben solches, solange das diesjährige Gewerbe- und Personalsteuer-Eataster ihres Wohnortes noch m der Aufstellung vegriffen ist, bei der Orlsabschätzungs - Commission schriftlich anzuzeigen. Der Zeilpunct, bis zu welchem solche Anzeigen noch zulässig sind, wird für die großen und Mittelstädte noch besonders bekannt gemacht werden. Insofern jedoch von Staatsangehörigen des Königreichs Preußen bereits bei der vorjährigen Eatattralivn oder iin Reclamationswege Nachweise beigebracht worden, welche für die Zubilligung der Befreiung von der hierländischen Personalsteuer auch nach Maßgabe des Bundesgesetzes genügend sind, bedarf es einer neueren Anzeige nicht. Obige Anzeigen müssen enthalten: a) den vollständigen Namen und den Wohnort der betreffenden Person, b) die Brand-Cataster- oder Straßen - Nummer des Hauses, wo die Wohnung genommen worden ist, c) den Nachweis, daß die betreffende Person in einem anderen deutschen Bundesstaate einen Wohnsitz im Sinne von tz. 1 des Bundesgesetzes besitze und daselbst zu den persönlichen direkten Steuern brigezogen sei, 6) dafern die betreffende Person in hiesigen fanden ihren Wohnsitz genommen, jedoch Einkommen aus Grundstücken und Gewerben, welche in einem anderen deutschen Bundesstaate gelegen sind oder daselbst betrieben werden, ingieichen aus Gehalten, Wartegeldern oder Pensionen, welcyr aus der Easie eines anderen deutschen Bundesstaates gezahlt werden, zu beziehen Hai, die Angabe des jährlichen Betrages dieses Einkommens, getrennt je nach der Gattung desselben, und e) sofern auch noch Einkommen anS anderen Quellen, wie z. B. ans ausgeliehenen Capitalien, Credit- papiercn, Actien, Leibrenten rc. bezogen wird, auch noch die Angabe des jährlichen Betrages dieser Einkünfte und zwar getrennt von dem übrigen Einkommen. Die Orts-Abschätzung-Commission hat die an sie gelangenden Anzeigen zu prüfen, nach Befinden näheren Nachweis zu erfordern, und d-rübcr nach Maaßaabe der Bestimmungen in dem Bmldesgesetze pflichtmäßige Entschließung zu fasten. Insoweit aber solche Anzeigen fristgemäß nicht eingereichl werden, oder der begehrte nähere Nachweis nicht beigebrachl wird, ist die Beziehung nach den zeilherigen Bestimmungen ohne Rücksicht auf das Bundesgesetz zu bewirken. Es ist aber auch nach Verfluß obigen Zeitraumes den betrefsenlen Personen gestaltet, zur Erlangung der ihnen nach dem Bundesgesetze zustehenden Steuerbefreiung nach Bekanntmachung des ihnen für laufendes Jahr angelegten Steuerbeilrages den Reclamationsweg einzuschlagen, und es wird bei geführtem Nachweise auf diesem Wege die zustehende Befreiung nachträglich zugebilligt werden. Die Reklamation mit Nachweis ist jedoch binnen der in tz 26, l des Gewerbe- und Personalsteuer-ErgänzungsgesetzeS vom 23. April 1850 — S. 38 des Ges.- und Bdgsbl. v. I. 1850 — vorgeschriebenen dreiwöchigen Prä klusivfrist bei Berlust des Rechtsmittels bei der Bezirkssteuereinnahme einzureichen. Bekanntmachung. Das am PcterSkirchhofe neben dem Hause des Herrn Consuls vr. Schulz stehende kleine HauS (die frühere Omnibus-Wartehalle) soll von unS auf den Abbruch an den Meist bietenden Verkauft werden und beraumen wir hierzu Bersteigerungstermin an Rathsstelle auf Donnerstag den 2. Mär; d. I. BorneittagS II Uhr an. — Die Versteigerunasbedingungen können schon vor dem Termine in unserem Bauamte, wo dieselben ausliegen, eingesehen werden. Leipzig, den 11. Februar 1871. Der Rath der Stadt Leipzig. Vr. Koch. Cerutli. Bekanntmachung. Nachdem hier in der Centralhalle von Herrn Vr. Willinar Schwabe eine neue zweite homöo pathische Apotheke unter dein Namen „Homöopathische bentralapotheke zum Samuel Hahnemann" vollständig eingerichtet und revisionsmäßig befunden worden ist, so bringen wir hierdurch zu: vssint- licben Kenntnis;, daß dieselbe zum Gebrauche des Publikums eröffnet ist Leipzig, am 14. Februar 1871. Die Medicinalbehürde. Der Rath der Stadt Leipzig. Der Stadtbezirks-Arzt. vr. Kock. Jerusalem. Bekanntmachung. Die Inhaber der als verloren, vernicklet oder sonst abhanden gekommen angezcigken Pfandscheine Du. v. Nr. 27759. 27760. 36057. 37009. 56093. 62268. 65182. 71258. 71261. 71266. 71269. 71483. 73015. 74296. 77042. 89454. 97053. und 97376. l^r. t'. 3418. 6929. 7225. II106. 11170. 11215. 12366. 16253. 18220. 20580. 22597. 23678. 21379. 24762. 25130. 29139. 30610. 38900. 39583. 39584. und 41888. werden hierdurch aufgefordert, sich damit uurerzüalich bei Unterzeichneter Anstalt zu melden, um ihr Recht daran zu beweisen oder dieselbe« gegen Belohnung zurückzugeben, widrigenfalls der Leihhausordnung gemäß, die Pfänder den Anzeigern werden ausgelieferr werden. Leipzig, 15. Februar 1871. Das Leihhaus zu Leipzig. Line merkwürdige althebräische Lrderrolle. Die meisten unserer ältesten Handschriften, griechisch, lateinisch, gochisck, oder in einer der alten orienta lischen Sprachen verfaßt, sind auf Pergament ge schrieben. Neuerdings wurden aber auch einige sehr alte Handschriften aufgefunden, deren Material aus Leder besteht. Solche Lederhandschriften waren in früherer Zeit im Gebrauch der jüdischen Syna gogen. Möglicher Weise waren sie aus diesen Gebrauch beschränkt, wenigstens sch, int es, als ob sich ausschließlich einige solcher hebräischer Syna- gegen-Handschriften erhalten haben. Dergleichen, und zwar von weißem Schafleder, wurden nach Reiseberichten in der uralten chinesischen Synagoge zu Kaifungfoo vorgcfunden. Und als vor zehn Jahren die Gebrüder Firkowitsch mit einer außer ordentlich reichen Sammlung althebräischer Ma nuskripte nach Petersburg kamen, glänzten vor allen darunter fünf rothlederne Penlateuchsrollen, die aus karaitischen Synagogen der Krim hcr- stammten und gegen 1500 Jahr alt zu sein schienen. Sie gingen mit der ganzen Manuscrrptensammlung für nne hohe Summe in den Besitz der kaiserlichen Bibliothek über. Im vorigen Jahre wurde die Auffindung einiger anderer solcher Handschriften bekannt, namentlich waren es zwei solcher Penta- reuche, deren einer aus Arabien, einer aus der alten Priesterstadt Hebron hervoraegangen war. Eine dritte, deren Umfang sich aus das 2. Buch MoseS beschränkt, aber wahrscheinlich Bestandtheil eine- ganzen Pentateuchs war, wurde im genannten Jahre von dem glücklichen Finder in Jerusalem feilgeboten und kam in Folge davon nach Sachsen. ES befand sich nämlich zu derselben Zeit vr. zur. Konrav Fiedler aus Leipzig in Jerusalem und erwarb die Handschrift. Bekannt geworden mit der außerordentlichen Seltenheit solcher Handschriften und ihrem großen wissenschaftlichen Intereste, hat er damit unlängst in patriotischer Gesinnung der hiesigen Universitätsbibliothek ein Geschenk gemacht. Es sei nur noch bemerkt, daß diese Rolle mit dem 2. Buch Moses aus röthlich gebeiztem Schafleder besteht, wobei die einzelnen Felle mit Sehnengarn zusammen genäht wurden. Die Schrift steht nur aus der einen Seite und ist größtentheils noch sehr wohl erhalten. Läßt sich auch über ihr Alter sehr schwer ein bestimmte- Unheil abgeben, so ist doch wahrscheinlich, daß es mehr als tausend Jahre beträgt, sollte auch das gute Aussehen des Leders wie der Schrift manchen Beschauer hieran zweifeln lasten. Vorträge -er Frau vr. Gol-fchnndl. , Leimig, tt». Februar. Der gestrige vierte Vortrag oer Frau vr. Goldschmidt war außer? erdeutlLb zahlreich besucht.. Die Redneri« kam in her Einleitung auf dbr schon früher ausge sprochene Ansicht zurück, daß die Frau bei den Culturvöltern ixwußt oder unbewußt mit dem Genius des Volkes verbunden dasteht und im Zu sammenhang mit diesem beunheitt werden muß. Während aver in Griechenland die Kunst na mentlich das bewegende Princip war, zeichnete sich das Culturland Rom dadurch aus, daß eS Gesetz und Recht in mustergiltigcr Form zu schassen suchte. Aus die Frage, ob Frauen auch au Gesetz und Recht Intereste haben könnten, antwortete die Reduerin mit der Behauptung, daß der Einfluß der Frauen auf den Staat gar nicht geleugnet werden könne, und daß dieselben auch im Altenyum vielfach an den StaatS-Interessen Theil genommen hätten. Zu dem römischen Botte selbst übergehend erklärte sie, daß sie sich nicht über die Theorie der Gesetze, oder über den sittlichen Gedanken des Rechtes, der im Allgemeinen in ihnen liege, verbreiten werde, und daß sie nur das Familien- rechl und namentlich die Stellung der Frau in demselben betrachten wolle. Zuerst ging sie aus den Familiencharakter, der in den frühesten Zeiten der Römer sich offenbarte, näher ein. Er habe ein monarchisches Princip an sich getragen. Der Vater sei Gewalthaber über alle Glieder des Hauses gewesen und habe alle Rechte, bis zum Reckte der Tödtung, besessen. Freilich schloffen diese Rechte auch Pflichten ein. Er hatte Alles zu verantworten, was im Hause vorging, und allen Gliedern Schutz zu verleihen. Indem die Rednerin nun die römische Arau betrachtete, wies sie nach, daß dieselbe, ob wohl abhängig, doch keine Sklavin gewesen sei, und daß sie m spätern Zeiten, wo der Geist des Rechts dazu trieb, auch als Mchtspersönlichkeit auftrat und unter den Schutz der Gesetze gestellt wurde. Uebrigens ward das Weib in Rom nicht blos als dem Manne ebenbürtig behandelt, sondern auch durch besondere Achtung ausgezeichnet, wozu verschiedene Beispiele genannt wurden, die nament lich darlegten, daß man sich im Beisein der Frauen der größten Wohlanständigkeit befleißigte. Natürlich bestand Monogamie unter den Römern. Eine zweite Ehe wurde nickt günstig beurtheilt. lieber die Eheschließung selbst theilte die Rednerin recht interessante Einzelheiten mit. Der Bräutigam wurde der Tochter vom Vater bestimmt, und die dann folgende Hochzeilfeier bestand aus religiöser Weihe und bcsondern Gebräuchen (z. B. mußte der Bräutigam die Braut entführen und mit Ge walt von der Mutter losreißen rc. rc.). Ferner wurden Bilder von häuslicher Wirksamkeit der Frau gezeichnet: sie wurde als Pr-iesterin im Heilig thum des Hauses, als Erzieherin geschildert und endlich auch im Lichte ihres Selbstgefühls, ihres Bewußtseins der Würde betrachtet. Die römische Frau beteiligte sich nickt nur an den Familien Interessen, sondern auch an den Staatsereignisteu, und die Rednerin hatte Reckt, wenn sie behauptete, daß die Vaterlandsliebe nicht so aufgeslammt wäre sn Rom, wenn nicht die Frauen sie mit angcsirckt hätten Nun führte die Rednerin eine Reihe aus gezeichneter römischer Frauen den Zuhörern vor. Zuerst erschienen die Frauen aus der alten sitten strengen Zeit in Rom: Tanaquil, Lucretia, Clölia, Veturia, Claudia, Cornelia. 'Na mentlich die Letztere wurde als eine durch die Macht der Bildung und durch die Erziehung ihrer Söhne (der Gracchen) hervorragende Frau geschildert, deren Ruf sich weit Uber ihr Vaterland hinaus verbreitet habe. Aus der Kaiserzeit, in welcher auch die Frau natürlich von dem Sittenverderben nicht unberührt blieb ider Familiensinn schwand, die Ehen wurden leichtsinnig geschlossen und ebenso leichtsinnig getrennt, die Untreue der Frauen nahm zu rc.), ragen doch auch einige Frauengestalten empor, welche, erhaben über das faule und schlechte Zeit alter, den alten römischen Geist bewahrten" und reine Litte, Tapferkeit der Seele und Edclmuth des Herzens offenbarten. Zu diesen gehörten: Hispulla, Pollucia, Fannia, Arria u. A., deren Hauplzüge die Vortragende schilderte. Mit dem Gedanken, daß aus den Trümmern der unter gegangenen Röma noch eine Stimme sich verneh men laste, die von dem Schicksal und Verhängniß rede, welches die Menschen zwar zermalme, aber auch wieder erhebt, schloß der von den Zut-örern mit großer Theilnahme vernommene Vortrag. Neues Lheaier. Leipzig, 16. Februar. In der gestrigen Ausfüh rung der so oft besprochenen Oper „Robert oer Teufel" von Meyerbeer reproducirte Herr Krolop die Partie des „Bertram" mit durchschlagendem Erfolg, weil sowohl musikalische Auffassung und Haltung als auch Technik und Aktion von sorg samen Studien, vollständigem Verständnist und be deutender Darstellungsgabe treffliwes Zeugniß ab- segten. Die Höhepunkte seiner wirkungsvollen In terpretation waren die Scene mit Alice am kreuz im dritten Acte und die Ausführung der Schiuß- katastrophe, wo der Künstler alle Kräfte zur Cha- raklerisirung anfbvt und dabei nicht über das ästhe tische Mcch hinausging. Die Verbindung des dämo nischen Elements mit der Liebe de« Vcuers ist jedenfalls eine außerordentlich schwere Aufgabe und nur wenige Darsteller sind unter den Sängern der Gegenwan zu finden, welche dieselbe bei gesanglich «»gemessener Durchführung den Intentionen des Componisten gemäß in ihrer Aktion zu lösen ver mögen; Herr Krolop zählt aber zu diesen wenigen uyd hat sich demgemäß mit der Bewältigung jenes PNeyerbeer scheu Charakters einen neuen -Ltützpunct seiner geschätzten Künstlerschasl erworben . Die Virtuosität der Frau Peschka-Leutner, tvclche besonders in der Gnadenarie technisch und musikalisch sehr BedeniendeS leistete, die vorzügliche „AliceL des Fräulein Mahlkecht, der ttichlige ».Robert" deS Herrn Groß, der bis ins Detcnl vusgearbeitele „Raimbaut" deS Herrn Rebling r«nd di« nicht uninteressante Darstellung der „Helene" von Seilen des Fräulein Easaii sind bereits früher hervorgehoben worden. Die glänzende Leistung des Orchesters und das präcise Zusammenwirken der fungirenden Kräfte gereicht sowohl diesen als auch der trefflichen Lei tung des Herrn Eapellmeister Schmidt zur Ehre, wie überhaupt die ganze Vorstellung einen neuen Beweis lieferte, mit welcher Regsamkeit und Energie jetzt die Theaterdirektion unsere Opernznstände hebt und fördert. Der sehr zahlreiche Besuch wird Herrn Direelor Haase bewiesen haben, daß man in Leipzig für musikalische Anstrengungen auch dank bar ist. Ilr. Oscar Paul. Aus Stadt und Land. * Leipzig, 16. Februar. In Nr. 45 des Leip ziger Tageblattes Dienstag den 14. Februar) wird, beziehen!uch der Reichstagewahl für den X Il.Wahl bezirk tsvll aber heißen den XIII.), welcher sieben verschiedene Gericktsämter in der Umgebung von Leipzig umfaßt, als Eandidat Herr Professor Birn bäum warm empfohlen; wir freuen uns, mit- theilen zu können, daß, um jedem Mißverständ nisse rorzubeugen, auch die Herren Älerander Anger auf Eythra, v. Winctler auf Dölitz, Jolzann Gottlieb Bähr in Möckern, Friedens richter B. Schaarschmidt in Imnitz, Hermann Gvetjes, Maschinenfabrikant in Reudnitz, und Alpkons Platz mann ans Barneck sich mit der Wayl des genannten Herrn vollkommen einver standen erklären und dieselbe nach Kräften unter stützen werden. r. Leipzig, 16. Februar. 'Wie der preußische HandelSmlinster durch einen Erlaß vom 23. Jan. mittheilt, hat die Borbereituug einer deut schen Cvncursordnung den» Just,»minister Beranlassnng gegeben, einen Entwurf für die gesetzliche Regelung eines die Abwendung des CvncurSoerfahrens mittelst Vergleichs be zweckenden Vorverfahrens anfstetlen zu lasten. Der Gesetzentwurf, dessen Aufnahme in die CovcurS-Ordnung empfohlen wird, geht haupt sächlich von folgenden Gesichtspunkten aus: Ein Vergleichsverfahren behufs Abwendung des Eon- enrseo unter Belastung des Schuldners in seinen Diüposilionöbcfugnisten ist zu gestatten, wenn das Vermögen des GemeinschuldnerS an und für sich zur Bezahlung seiner Schulden völlig oder nalzezn auSreicken würde und die augenblickliche Zahlungs unfähigkeit ohne Schuld des Gemeinjchulvners durch unglückliche Zeitverhältniste oder andere be sondere Ünglücksfälle eingelretcn ist, wenn durch die Persönlichkeit des Schuldners und andere Garantien die Gefahr einer Verringerung des Vermögens unwahrscheinlich gemacht ist^ und 'venn das von deni Schuldner erbotene Vergleichs- verfahcen aus Grundlage einer zuverlässigen Buch führung durchführbar und schon bei Einleuung desselben die gegründete Aussicht auf Erfolg ge geben ist Demgemäß könnte ein derartiger V<r-
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