Suche löschen...
Leipziger Tageblatt und Anzeiger : 04.05.1867
- Erscheinungsdatum
- 1867-05-04
- Sprache
- Deutsch
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id453042023-186705045
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id453042023-18670504
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-453042023-18670504
- Sammlungen
- LDP: Zeitungen
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
Inhaltsverzeichnis
- ZeitungLeipziger Tageblatt und Anzeiger
- Jahr1867
- Monat1867-05
- Tag1867-05-04
- Monat1867-05
- Jahr1867
- Titel
- Leipziger Tageblatt und Anzeiger : 04.05.1867
- Autor
- Links
-
Downloads
- Einzelseite als Bild herunterladen (JPG)
-
Volltext Seite (XML)
chwan. rm. ondon. ner H. ürnb. Haus. »örde, Sieb. n 41. Sir. 14. 4L. ?arkt 13. -ln. eiberg. rg- IS. 4. Hof. rrstr. 7. mburg. Rusfie. Anzeiger. Amtsblatt dcS König!. Bezirksgerichts und des Raths der Stadt Leipzig. M 124. Sonnabend den 4. Mai Mr. Bekanntmachung, die Anmeldung zue theologlschcn Candidatcnxrüfmig bctr. Diejenigen Studirenden der Theologie, welche gesonnen sind sich vor Eintritt der MichaeliSfnien 1867 dem Lxnmsn pro ean- äidatlu-a zu unterziehen, werden hiermit unter Verweisung auf § 9 des PrüfungSregulativS veranlaßt, ihre Anmeldungsgesuche nebst den erforderlichen Unterlagen bis zum S. Juni 1867 in der Canzlei der Königl. KreiS-Direction allhier (Postgebäude) abzugeben, oder, so viel die auSwärtö sich Aufhaltenden betrifft, unter der Adresse der Königl. Prüfungs-Commission für Theologen portofrei Anher einzusenden. Königl. PrüfnngS - Commission für Theologe«. Leipzig, den 2. Mai 1867. v. BurgSdorff. Bekanntmachung. Zeder hier ««kommende Fremde ist am Tage feiner Ankunft und, wenn diefe erst in den Abendstunden erfolgt, am andern Tage Bormittag- von feinem Wirthe bei unferm Fremden-Bureau anzumelden. Fremde aber, welche langer als drei Tage hier sich aufhalten, habe« Aufenthaltskarteu zu lösen. Vernachlässigungen dieser Vorschriften werden mit einer Geldbuße bis zu S Thaler oder verhält- «ißmäßigem Gefangniß geahndet. Leipzig, de« 2S. April L8V7. Das Polizei-Amt der Stadt Leipzig. - »w Rüder. Bekanntmachung. Mit Bezug auf unsere am 7, 9., 14. und 19. d. M. erlassenen Bekanntmachunaen bringen wir hierdurch zur öffentlichen Kenntniß, daß der Abschlag der Pleiße am 8. Mai d. Z. erfolgen soll. Die Schlußzeit wird besonders bekannt gemacht werden. Leipzig, am 26. April 1867. Der Rath der Stadt Leipzig. vr. Koch. Ritscher, Act. Bekanntmachung. Nach erfolgter Genehmigung der Königlichen StaatSregieruvg haben wir beschlossen, mit den Geschäften des Leihhauses und der Sparcaffe ein Gffeeten-Lombard Geschäft zu verbinden, welche- am 15 April d. I. eröffnet worden ist. Die deSfallsigen Bedingungen und daS erlaffene Regulativ liegen im GeschäftSlocale deS Leihhauses zur Einsicht bereit. Leipzig, den 2. Mai 1867. Der Rath der Stadt Leipzig. vr. E. Stephani. Ritscher, Act. Skizzen von Karl Nuß. (Ans: ,,Unsere Zeit", Februar 1867. — BrockhauS.) 2. „Leipziger Lerchen." Welch düstere-, trübseliges Bild muß ich leider, gleich hinter der obigen, wohl den Natur- wie den Menschenfreund erfreuen den Snzze, jetzt aufrollen! Fast in jeder Zeitung Berlins wie anderer großen Städte liest man in den Herbstmonaten zahlreich die auS Wein- und Bierhäukern, Delicatessenkellern u. s. w. her- schallende, alle lüsternen Gutschmecker in Erregung versetzende Ein ladung zu delikaten, fetten „Leipziger Lerchen." Und doch, welcher Vorwurf liegt in diesen Worten für daS an- aufrichtigster Ueberzeugung soeven hvchgepriesene Leipzig, ja für unser ganzes deutsche- Vaterland! „Kommt", übersetzte mein Freund, der Novellist Ludwig Ha bicht, diesen Ruf, „kommt ihr Schlecker und GourmandS (die fremde Bezeichnung ist gerade gut genug für euch), setzt euch hier in der dunstigen, raucherfüllten, finstern Kneipe behaglich zurecht — und beginnt: Sonnenschein, FrühlingSduft, Frühlingsjubel, Früh- lina-lust hinabzufchlingen!" ES kann in der Thal kaum ein treffenderes Bild duser scheußlichen, unserer Zeit wahrhaft un würdigen Barbarei geben, und dennoch wird dieselbe ja vorzugs weise und ausschließlich von de« Wohlhabenden und sogenannten Gebildeten getrieben. Der die drei Herbstmonate September, Oktober bis tief in den November hinemwährende Lerchenfang wird in mehreren Thü len Deutschland-, hauptsächlich aber in den Umgebungen von Leipzig, Halle, Zörbig, in Anhalt-Dessau, im Köthenschen und Bernburgifchen, mr gauzeu etwa in einem Umkreise von 8 bis 10 Meile», betrieben. Besonders berüchtigt durch ihu ist da- Amt Gröbrig in Anhalt-Dessau. Die fettesten und größten Lerchen werden fast sämmtltch von den genannten Fangorteu au- nach Leipzig gemacht und von hier an- versendet, weil even die Leipziger Lerche« in so hohem Rufe stehen. Verkauft als solche an die Feinschmecker werden übrige»- auch überall die bessern Lerchen, srlbst wenn sie auch in Norddeutschland gefangen werden. In dessen ist der Fang in den ersteren Gegenden doch so bedeutend, daß man, außer der nicht unbeträchtlichen Menge, welche in den kleinen Städten und den Dörfern selbst verzehrt wird, noch immer für jeden der drei Monate nahe an 500000 Stück, also im gan zen wohl gewiß 1,200000 — 1,500000 Stück berechnen kann, welche in jedem Jahre nach Leipzig ein- und von dort aus in alle Welt auSgeführt werde». Zwar kommen nun zur Entschuldigung de- Lerchenfanges zwei Umstände in Betracht: einmal stad die Misten derselben Fremd linge, welche au- fernen nordischen Gegenden auf dem Zuge bei uns durchkommen, und zweitens ist ihre Vermehrung eine außer ordentlich starke, denn die meisten Lerchen erziehen in jedem Jahre mindestens zweimal, oft dreimal vier bi- sechs Junge. Dagegen find die in Mitteldeutschland gefangenen doch meisten- dort oder mindesten- in Nord- und Ostdeutschland einheimische, und ande rerseits könnte die Vermehrung so lieblicher Sänger und so über aus nützlicher Vögel doch kÜnenfallS eine zu starke werden. Im Gegenteil wäre, selbst abgesehen von allen thierfreuadlichen, natur- liebrnden und natur chwärmerischen Rücksichten, m Anbetracht der die Landwirtschaft immer häufiger und ärger bedrohenden In sektenplagen, auch die Schonung und Hegung der Lerchen, auS rein praktischen Gründen also, recht dringend » würrschen. Ihre entschiedene Nützlichkeit für den NaturhauSHM, durch Vertilg« von allerhand die Pflanzenwelt beeinträchtigenden Kerbthieren, gegen die ihr Verzehr« von Getreide unv Sämerei« in gar keinem Berhältniß steht, darf wohl als allgemein bekannt voraus gesetzt werde». Und ebenso der Umstand, daß auch außer au dem Menschen die Lerchen au zahlreich« auf dem Felde sich herum treibend« Ranbsäugelbieren (namentlich, wie früher erwähnt, dm Hauskatzen) und Raubvögeln, für sich uud noch mehr für ihre Brut« nur zu arge Feinde und Verderber haben. Außerdem muß eö in Bezug auf die Be- und Verurteilung de- Lerchenfan-S noch in Betracht kommen, welch« Vögel dabei hingemordet werden. Außer dem Hauptcontingent, welche- aller«
- Aktuelle Seite (TXT)
- METS Datei (XML)
- IIIF Manifest (JSON)
- Doppelseitenansicht
- Vorschaubilder
Erste Seite
10 Seiten zurück
Vorherige Seite