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Leipziger Tageblatt und Anzeiger : 15.04.1871
- Erscheinungsdatum
- 1871-04-15
- Sprache
- Deutsch
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id453042023-187104155
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id453042023-18710415
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-453042023-18710415
- Sammlungen
- LDP: Zeitungen
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
Inhaltsverzeichnis
- ZeitungLeipziger Tageblatt und Anzeiger
- Jahr1871
- Monat1871-04
- Tag1871-04-15
- Monat1871-04
- Jahr1871
- Titel
- Leipziger Tageblatt und Anzeiger : 15.04.1871
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Erscheint täglich früh 6»/, Uhr. Ueö«r1ir» uad Eryedttien JohanniSgaffe 4/S. Vrrantw. Redakteur Fr. HSttirr. Sprechstunde d. Rrdaction »va N—H Uhr Nach«U>a>1 »on <—b Uhr. Annahme der für die nächst- falßende Nummer bestimmte« Inserate in dn, Wochentage« bi» 8 Uhr Nachmittags. Anzeiger. Amtsblatt des Königl. BtzirkSgmchtS und dcS Raths der Stadt Leipzig. W 105. Sonnabend den 15. April. Auflage 8909. 7tt«,»cmrnt«»rri» vierteljährlich , Ldlr. 1'/, «ar., iacl Bringerlohn l Thlr. 10 Ngr. Inserate di« Spaltzeile 1'/« Ngr. Urclamr» nater d. ttedactt«»»strich dir Epaltzeile 2 9igr. Filiale Otto Klemm, Univcrsitätsstraße 22, Local-Comptoir Haiustvaße 21.' MI. Wegen dn Messe ist unsere Expedition morgen Sonntag Bormittag bis 12 Uhr geöffnet. LxpS«ttU«I» Bekanntmachung. Die öffentliche Mischung der Gewinne 5. Classe 79. König!. Sachs. Landes-Lotterie erfolgt Mon tag, den 17. April d. I. Nachmittags 3 Uhr im Ziehungssaale, Johannis gaffe M. 48, 1. Etage. Leipzig, den 13. April 1871. Königliche Lotterie'Direktion. ' Ludwig Müller. Bekanntmachung. Unter Bezugnahme auf die Verordnung des König!. Ministerium deS Innern vom I. December 1864', welche wir hierunter haben beidrucken kaffen, fordern wir hiermit alle hiesigen Einwohner, welche Nachtigallen halten, auf/ die darauf gelegte Iahressteuer ohne Verzug an die in erster Etage de- Nathhauses befindliche Hundesteuer-Einnahme zu bezahlen. In die angedrohle Strafe des dreifachen Betrages der Steuer verfallen Diejenigen, welche bis zum I. Mai d. Js. nicht die Steuer abgeführt haben. Leipzig, den 14. April 1871. Der Rath der Stadt Leipzig. vr. Koch. Lamprecht. Verordnung, die Besteuerung der Nachtigallen betr., vom L. December 186L. Auf Antrag der Ständcversammlung wird hierdurch Folgendes verordnet: Wer eine Nachtigall gefangen hält, hat dafür vom 1. Mai 1865 an eine jährliche, der Armen- caffe seines Wohnorts zufließende Abgabe von vier Thaler und zwar in der Regel am 1. Mai jeden IahreS zu entrichten. - Die Sprosser, d. h. die großen, sogenannten ungarischen oder polnischen Nachtigallen (Nackt- schlager) sind jedoch dieser Abgabe nicht unterworfen. lieber die erfolgte Abcnlrichtmrg der gedachte« Iahressteuer ist in den Städten eine von dem Stadtrathc auSzuferligende, auf dein platten Lande Üne von dem Armencassen-Einnehmer deS betreffen den Orte- unter Verdrückung des GemeindesiNelS auSzuAesteude Quittung zu ertheilen, die in jedem Lüste auf de» Name« deS Steuererleger« zu larttm Hai < Geht innerhalb d«S vom 1. Mai bis zum nächsten 30. April laufe»de» GlenerjahveS eine auf das letztere bereits versteuerte Nachtigall in den bleibenden Besitz einer andern Person über, so kann sich die Letztere von der außerdem selbst für die betreffende Nachtigall zu leistenden Entrichtung der Steuer auf daS bis zum nächsten 30. April noch laufende Steuerjahr nur durch den Vorweis der auf da- letztere lautenden, von dem betreffenden Stadtrathe, beziehentlich den Armencafsen-Einnehmern, ans ihren Namen übertragenen Quittung über die Seiten des vorigen Besitzers der Nachtigall auf das laufende Dtruerjahr bereit- bewirkte Zahlung der Steuer befreien. Die volle Steuer ist auch von Demjenigen zu entrichten, welcher eine erst während de- laufenden SteuerjahreS eingefangene Nachtigall hält. Hinterziehungen oer Nachtigallensteuer sind mit dem ebenfalls der Ortsarmencaffe zufließenden dreifachen Betrage derselben zu ahnden.: Seiten der in dieser Angelegenheit competenlen Armenpolizeibehörden ist dabei, insoweit es sich nicht um Contraventionen und deren Bestrafung handelt, allenthalben kostenfrei zu expediren. Hiernach haben sich Alle, die eS angeht, gebührend zu achten. Insonderheit haben die Stadt- räthe, sowie die GcrichtSLmter und Gemeinde - Vorstände dafür, daß dem Vorstehenden genau nach ten werde, gehörige Sorge zu tragen. resden, den 1. December 1864. Ministerium deS Innern. Frhr. v. Beust. Lehmann. Bekanntmachung. ^um Transport Pockenkranker sind besondere Porte chaisen vorhanden, welche im Locale der enträger am Raschmarkte zu bestellen sind, und wir bringen die- mit dem Bemerken hierdurch ^ir öffentlichen Kenntniß, daß Droschken und OmnibuS zu solchem Transport nicht benutzt werden Leipzig, am 12. April 1871. Der Rath der Stadt Leipzig. Vr. Koch. Schlnßnn. Chai^i Bekanntmachung. In Folge der zum Finanzgesetze vom 7. März 1870 erlassenen Ausführung-- Verordnung von demselben Tage wird der diesjährige erste Termin der Gewerbe- and Personalst euer «ach einem halben IahreSbetrage fällig. Die hiesigen Steuerpflichtigen werden daher aufgeforderl, ihre Steuerbetträge für diese» Termin nebst den städttscheu Gefällen nach 24 Rar. resp. 12 Rgr. auf jede» Steuerthaler spätestens binnen 14 Taaen nach demselben an die Sladt^teuer Ein nahme allhier pünctlich abzuführen, da nach Ablauf dieser Frist die gesetzlichen Maßregeln gegen die Säumigen eintreten müssen. Die Steuer-Jntimationen werden in diesen Tagen den Hausbesitzern resp. dere» Stellvertretern zur sofortigen Dertheilung an ihre Abmtether zugehen, wogegen die wegen Auszugs der Letzteren nicht zu behändigenden Jntimationen unter Angabe der Wohnung, resp. des derzeitigen Aufenthalts derselben, soweu Solche- bekannt ist, schleunigst an die Stadt- Steuer-Einnahme zurückzugebcn sind. Ingleichen Häven die hiesigen Principale, Meister und sonstigen Arbeitsgeber die ihnen dem nächst zugehenden Jntimationen ihrer Gehülfen sofort an Letztere abzugebe« und solche an Abführung der bommunanlage« binnen obgedachter Frist an- zuhalten. Außerdem haben die betr. Principale bei etwaigem Wechsel ihres Personal- seit Aufstellung der diesjährigen Orts-Steuer-Cataster die vorgegangenen Veränderungen von allen mit mtndesreuA 1 Thlr. und darüber beigezogenen Gehülfen binnen 8 Tagen und bei einer Ordnungs strafe von 1 Thlr. bis 5 Thlr., welche bei Verabsäumung des Termin« ohne Nachsicht beigetrieben wird, bei der Stadt-Steuer-Einnahme allhier Rathhaus II. Etage) schriftlich anzuzeigen, woselbst auch Formulare zu diesen Veränderungs-Angaben auf Verlangen verabreicht werden. Im klebrigen wird jeder Beitragspflichtige, welcher seit der Catasteraufstellung die Wohnung ver ändert hat, und dessen Steuerzettel nicht zur Aushändigung gelangen konnte, weil derselbe von dem Hausbesitzer resp. dessen Stellvertreter ungeachtet dieser Bekanntmachung zurückbehalten worden, zue Kenntnißnahme seines Steuersatzes und Gmpsanguahme eines anderweiten SteuerauSweiseS an mehrgenannte Hekesielle verwiesen. Gleichzeitig sind die von der Handels- und der Gewerbekammer bereits öffentlich ausgeschriebenen Steuerzuschläge von den dieser Abgabe verfallenden Gewerbetreibenden mit zu entrichten. Leipzig, den 12. April 1871. Der Rath der Stadt Leipzig. Vr. Koch. Taube. Bekanntmachung, die Bezahlung der Zmnivbiliai-BrandcaffcnbkitlLge betr. Den 1. April d. I. sind die für den ersten halbjährigen Termin laufenden IahreS fälligen BraudverstchernugSbetträge nach 8 49 de- Gesetze- vom 23. Auaust 1862 mit 2 Pfennige« von dp»BeitragSeinheit zu entrichten und werden die hiesigen Hausbesitzer und deren Stell vertreter Hierdurch aufgeforderl, ihre Beiträge von diesem Tage ab spätestens binnen 14 Tatzen bei der Ära ndcasiengelder-Einnahme allhier (RathhauS ll. Etage) zu bezahlen, da nach Ablauf dieser Frist die gesetzlichen Maßregeln gegen die Restanten eintreten muffen. Leipzig, den 3c. März >871. Der Rath der Stadt Leipzig. vr. Koch. Rothe. Bekanntmachung. Die Ersteher von Hölzern in den städtischen Forsten, welche das von ihnen erkaufte Holz inner halb der in den Licnationsbedingungen bestimmten Frist nicht abgefahren haben, werden hierdurch aufgefordert, diese Abfuhr ungesäumt bei Vermeidung der in jenen Bedingungen angedrohten Nach- theile zu bewirken. Leipzig, am 1t. April 1871. DeS RathS Forstdeputatio». Nicolai-Gymnasium. Zur Aufnahmeprüfung haben sich die angemeldetcn neuen Schüler Montag den 17. April Vor- mitagS 8 Uhr einznfinden. vr. LipsiuS. Erste Bürgerschule. Die Aufnahme der in die unterste Klaffe cintretenden Kinder findet Montag den t7. d. M. statt und zwar für Knaben um 11 Uhr Vormittag«, für Mädchen um 3 Uhr Nachmittags. Die für die höhere Knabenschule angemelveten Schüler versammeln sich den 18. April, Morgens 7 Uhr im Saale. K. Friedlaender. Fünfte Bürgerschule. Die Aufnahme der für Ostern a. c. angemeldeten Zöglinge findet Montag den 17. April früh st Ahr statt. vr. Kühr, Dir. P Göerpostrath Pfitzmann. »*» Leipzig, 14. April. Wieder hat der Tod eine Lücke in vaS Collegium der hiesigen Oberpost- direction gerissen! Am gestrigen Nachmittag ver schied nach längerem schweren Leiden der Oberpost rath Gustav Pfitzmann,Ritter deS preußischen Rothen Adlerordens 4. Clasie. Zn DreSdcn ge boren, der Sohn eines Kürschners, welcher später nach Döbeln übersiedelte, emvfina der Verstorbene eine für die damalige Zeit sorgfältige Erziehung und wurde von Seiten seiner Eltern für die juristische Laufbahn bestimmt. Diese Carriere brachte ihn zunächst als Expedient in verschiedene Gerichtshaltereien deS Landes, bis er in Dresden eine Anstellung als RathSactuar erhielt; von da au- siedelte er als Referendar in da- königlich sächsische Finanzministerium über. Im Jahre 1857 wurde Pfitzmann zum Mitglied der Obcrpost- direction in Leipzig und Overpostrath ernannt. Diesen Wirkungskreis, welcher insbesondere mit den Geschäften eine- Justitiars verbunden war, hat der Verstorbene seit dieser Zeit ununterbrochen mit Unermüdlichkeit und fast peinlicher Gewissenhaftig keit bis zu der Stunde, wo ihn die Krankheit er eilte, ausgefüllt. An dem Reorganisationsproceß des sächsischen PostwesenS und der Oberpostdirection zu Ende des Jahres 1867 war er in hervorragen der Weise betheiligt und ließ sich durch die neuen, unaewöhnten Verhältnisse in keiner Weise in seinem Arbeitseifer beirren. Za den letzten Jahren ver waltete Pfitzmann dir dritte Abheilung der Ober- poftdirection und vertrat in Abwesenheit des Ober- postdirectorS dessen Stelle. Bei fämmtlichen Be amten seine- ReffortS hinterläßt der Berewigte daS Andenken eines biederen, braven und vor Allem humanen Collegen und Vorgesetzten. Mit ihm ist da« letzte ehemals sächsische Mitglied auS der Oberpostdirection geschieden. Alle sind sie nun — v. Zahn, Auenmüller, Pfitzmann, Ehrt. Schicken, Orgs — entweder verstorben oder pensionirt. Verein für wissenschaftliche Pädagogik. Am 12. April fand der Schluß der Versamm lung statt. Es wurde die vierte Gruppe der im Iahrbuche befindlichen Abhandlungen s^. v 6 der Anschauung von Prof. Lindner in Cilli, über daS Zeichnen von Rein in Eisenach, die psychologischen Grundlagen der Raumwisienschaft nach FreseniuS von vr. Bartholomäi in Berlin rc.) in eingehen der Weise besprochen. Nach erledigter Statuten- revision erfolgte die Neuwahl de- Vorstände-. ES wurden neu, der. wieder gewählt: Prof. Ziller, Lehrer Krusche, Dir Barth in Leipzig, Conrector Ballauf in Barel, Prof. Lindner in Cilli, Schul rath Stoy in Heidelberg, Gym.-Dir. Hollenberg in Saarbrück, Hauptlehrer Dörpfeld in Bannen, Docent Vogt m Wien, Gym.-Lehrer Beyer in Bantzen, vr. Bartholomäi und Lehrer Schobert in Berlin. Leipzig wurde wieder zum Vorort be stimmt. Hiermit schloß die dritte General-Ver sammlung eine- Vereins, der sich di« Ausgabe ge stellt Hai, die auf dem Gebiete des Schulwesen vorliegenden Aufgaben in streng wissenschaftlicher Weis« z« erörtern und der Praxis zugänglich zu machen. Äus Ztadt und Land. * Leipzig, 14. April. Einer der treuesten Be amten deS sächsischen Staates, der Direktor des hiesigen käuflichen Bezirksgerichts, Herr Iustiz- rath vr. Rothe, beging heute sein fünfzigjähriges AmtSjubiläum. Der Jubilar vermag mit um so innigerer Freude auf die durchmesiene Laufbahn zurückzublicken, als ihn die Vorsehung mit einer außergewöhnlichen Körper- und Geistesfrische ge segnet und ihm die hohe Freude gewährt hat, auch noch heute feine rastlose Thäcigkeit entfalten zu können. Der Jubilar wurde ain 14. April 1821 als Actuar bei der damaligen Ober-Stabtschreiberei zu Leipzig verpflichtet, am 16. April 1831 zum Stadtschreiber befördere, noch in demselben Jahre, am 8. September 1831, in das Rathseollegium gewählt und am 12. October als Stadtrath ver pflichtet und eingewiesen. Nach fünfjähriger Tätig keit alS solcher schied er am 18. Juni 1836 aus dem Raihscollegium, um nunmehr daS Amt eines städtischen CriminalrichterS zu übernehmen. Mil Belastung diese- Titel« trat der Jubilar bei der im Jahre 1856 ^folgten Neugestaltung deS Ge richtswesens alS erster Rath und stellvertretender Direktor in das Collegium des königl. Bezirks gerichts, in welcher Stellung ihm bereits im Jahre 1862 höchsten OnS das Prävicat Iustizraih ver liehen wurde. Als zu Anfang de- Jahre« 1869 der damalige Direcior de- Bezirksgericht- vr. LuciuS mit Tode abging, wurde dem Jubilar diese Stel lung übertragen «nd derselbe am 1. Mai in fein neues Amt emgewiesen. Bereits im Jahre 1856 finden wir ihn tn der Liste der mit dem Verdienst orden höchsten Orts Ausgezeichneten. Sein biederer Charakter, vor Allein aber eine unbegrenzte Ge rechtigkeitsliebe und Unparteilichkeit, vereinigt mit Leutseligkeit und Herzensgüte, haben ihm von An beginn seines Wirkens bl- auf den heutigen Tag die Hochschätzung und Liebe sowohl aller Beamten kreise als auch der hiesigen Bewohnerschaft ge sichert. Die Beweise von Anerkennung feines ver dienstvollen Wirkens sind denn auch am heutigen Iubeltage dem Jubilar im reichsten Maße zu Theil geworden. An erster Stelle erwähnen wir des chm von Sr. Majestät dem König verliehenen Comthurkreuzes des Albrechtsordens, welches ihn durch den Präsidenten des hiesigen kön. AppellationS- gerichtö v. Criegern, überreicht wurde. In der Frühe des Tages und im Laufe desselben erschienen in der Wohnung des Jubilars Deputationen des königl. Bezirksgerichts-Collegium«, der königl. Staatsanwaltschaft und der Beamten gedachter Be hörden, welche zugleich sinnige Ehrengaben über reichten, ferner Abgeordnete der städtischen Collegien, deS Reicks-OberhandelsgerichtS, der Gerichtsämter. der königl. Kreisdirection, der Advocatenkammer und fast aller anderen hiesigen königlichen und städtischen Behörden, um dem Jubilar die Glück- und Segens wünsche der betreffenden Körperschaften darzu bringen. z teiprig, 14. April. Bei dem henle auf dem Raihhause abgehaltenen Licitaiionstermine, die Versteigerung des an der Ecke der Pfaffen-
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