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Leipziger Tageblatt und Anzeiger : 20.06.1867
- Erscheinungsdatum
- 1867-06-20
- Sprache
- Deutsch
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id453042023-186706209
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id453042023-18670620
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-453042023-18670620
- Sammlungen
- LDP: Zeitungen
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
Inhaltsverzeichnis
- ZeitungLeipziger Tageblatt und Anzeiger
- Jahr1867
- Monat1867-06
- Tag1867-06-20
- Monat1867-06
- Jahr1867
- Titel
- Leipziger Tageblatt und Anzeiger : 20.06.1867
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Anzeiger. Amtsblatt dkS König!. Bezirksgerichts und des Raths der Stadt Leipzig. M Donnerstag den 20. Juni. 1887» Zur Nachricht. Die Einlösung der am 30. Juni resp. 1. Juli diese- Jahre- fällig werdenden JinSeouporiS von König!. Sächs. Staats anleihen, einschließlich der sächs.-schles. StaatSeisenbahnactien, sowie der für 1. Juli diese-Jahre- auSgeloofien Obligationen erfolgt bei Unterzeichneter Lotterie-Darlehn-cafse vom 27. dieses Monats an in den Vormittagsstunden von 9 bis 12 Uhr. Leipzig, am 17. Juni 1867. Königliche Lotterie - DarlehnSeasse. Ludwig Müller. Marschall. Holz-Auktion. Sonnabend den 22. Juni d. I. sollen Nachmittags 2 Uhr an der Pfaffendorfer Straße die daselbst zum Theil stehenden, zum Theil gefällten Pappeln und Weiden unter den im Termin öffentlich bekannt zu machenden Bedingungen, welche auch vorher im Bauamt einzusehen find, an den Meistbietenden verkauft werden. Leipzig, am 19. Juni 1867. Des Raths Bau-Deputation. Oeffeutliche Verhandlungen der Stadtverordneten am 5. Juni 1867. (Auf Grund des Protokolls bearbeitet und veröffentlicht.) Die heutige Sitzung eröffnet« Herr Vicevorsteher Adv. Au- fchütz mit der Mitteilung , daß der Herr Vorsteher vr. Joseph erkrankt und deshalb am Erscheinen verhindert sei und sprach den Wunsch au-, denselben recht bald gesund wieder in der Mitte de- Collegiums zu sehen. Sodann erstattete derselbe Vortrag au- der Regifirande, woraus zu bemerken, daß man eS bei folgender RathSzuschrist: „Die mit Ihrer Zustimmung abgefaßte und von Ihnen mit vollzogene localstatutarische Bestimmung über die Aufbringung der EinquartierungSkvsten durch Zuschläge zur Grundsteuer ist von un- der Königlichen KreiSdirection zur Genehmigung berichtlich eiugeseudet worden und von dieser mittels Vortrages an da- Königliche Krieg-Ministerium gelangt. Letzteres hat der An ficht der KreiSdirection, daß die Genehmigung bedenklich falle, beigepflichtet, und die- ist unS von der Königlichen KreiSdirection am 22. d. M. eröffnet worden. Den Herren Stadtverordneten theilen wir die- mit und be halten un- vor, Ihnen weitere Miltheilung zu machen, sobald wir nach Einholung de- Gutachtens unserer Deputation zum Quartier amte einen materiellen Beschluß in der Sache gefaßt haben werden." bewendet! ließ. Da- Gleiche geschah mit einer weiteren RathS zuschrift folgenden Inhalt-: „Die Herren Stadtverordneten haben den Antrag an un gerichtet, eS möge der Unterricht für weibliche Arbeiten an den tädtischen Schulen systematisch und vom Leichten zum Schweren ortschreitend eingerichtet werden. CS ist unS nicht mitgetheilt worden, wodurch dieser Antrag veranlaßt worden ist, und wir können daher nur im Allgemeinen den Herren Stadtverordneten erwiedern, daß nach Angabe sämmtlicher hierüber besonder- be fragter Direktoren, sowie nach den von uns selbst gemachten sorg fältigen Beobachtungen die beantragte Maxime, wie bei allem Unterrichte, so auch bei dem in den weiblichen Arbeiten bereit befolgt wird." In gleicher Weise ließ die Versammlung eS bewenden bei folgen dem Rückschreiben de- Raths: „Den gegen die Nichtbeflätigung der Wahl de- Herrn vr. Joseph zum btadtrathe von den Herren Stadtverordneten ««bewendeten RecurS haben wir der Königlichen KreiSdirection berrchtlich übersendet, ohne, wie Sie beantragt hatten, demselben beizutreten, da durch Verordnungen der Königlichen KreiSdirection und de- Königlichen Ministern de- Innern au- den Jahren 1859 uud 1864 ein derartiger Anschluß sowohl, als auch eine selbstständige Provvcation unsererseits auf höhere Entscheidung in Fällen der Richtbestätigung vou Wahlen in unser Collegium au-drücklich als bezeich unzulässig -net worden ist." Nunmehr wurde zur Tagesordnung übergegangen und referirte Herr Advocat Winter Namen- de- Finanz - AuSschuffeS über folgende Zuschrift de- RathS: „Im Specialconto der neuen Wasserleitung zu Conto 37 des diesjährigen HauShaltplaneS sind unter der Rubrik „Reparaturen und Ergänzungen" u. A. 6800 Thlr. aufgeführt mit der Bezeich nung „Reserveröhren von den 7 verschiedenen Weiten u. s. w." Sowohl diese, als auch die unmittelbar vorhergehende Post von 2000 Thlr. hat Ihre Zustimmung noch nicht erlangt^ vitlmvhr wünschten Sie zuvörderst genaueren AuSweiS hierüber. Jnzwischen haben die Unternehmer der Wasserleitung, die Herren Grrssell L Docwra unS eine bedeutende Quantität von hierher gehörigen Gegenständen zum Kaufe an geboten und zwar zerfallen diese Gegen stände in folgende Abtheilungen: I. Werkzeuge und Materialien zu Legung der Röhren, II. Werkzeuge zum Betrieb« der Kunst, III. Utensilien, IV. Reservemaschinentheile, V. Reservematerialien, VI. Röhren und Fa^onstücke (Röhren in voller Länge, abge schlagene Röhren, Krümmer verschiedener Art, Doppel- muffe, Ueberschuhe u. dal. m.). Genannte Herren hatten diese Gegenstände theil- behuf- deS ein Jahr lang von ihnen selbst geführten Betriebe- der Anstalt, theil- alS Reservestücke, therls endlich um deswillen anaeschafft, weil sie über den ursprünglichen Plan hinaus noch verschiedene andere, in demselben nicht mit begriffene Stadtthrile ebenfalls mit der Wasserleitung versehen sollten und wirklich versehen haben. Da sich im Voraus wirklich nicht übersehen ließ, wie weit letztere- sich au-dehnen würde, so haben die Herren Gnssell L Docwra, um für alle Falle vorbereitet zu sein, diese Anschaffungen gewisser maßen in Folge indirecter Veranlassung von Seiten der städtischen Verwaltung auSgeführt. Gegenwärtig, nachdem die Betriebssüh- rung der Unternehmer ihr Ende erreicht hat, sind für die Letzteren jene Gegenstände überflüssig geworden ; für dre städtische Wasser leitung aber sind dieselben theüS unbedingt nothwendig, -heil- sehr willkommen, da die Anstalt dadurch in den Stand gesetzt wird, ihren Betrieb um so besser zu ordnen, und da ferner, wa- die Röhren rc. anlangt, die fortwährende Erweiterung der Waffer- leitungSanlage e- höchst wünfchenSwerlh «scheinen läßt, ohne Weiterung in den Besitz der dazu nöthigen Borräthe und Mate rialien zu gelangen. — ES handelt sich daher nur noch darum, die Qualität der fraglichen Gegenstände zu prüfen und angemessene Preise für dieselben festzustellen. WaS das Erster« betrifft, so find die sämmtlichen Gegenstände nach Stückzahl, Gewicht, Längen- und Weiienmaaß, so wie nach Brauchbarkeit vom Bauamte untersucht, auch sämmtliche Haupt röhren auf der Probirpreffe bi- za einem Drucke von 15 Atmo sphären probirt worden. Nach der Erklärung de- BauamteS har sich hierbei die Richtigkeit der gemachten Angaben, so wie die Tüchtigkeit und Brauchbarkeit der Gegenstände allenthalben er»
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