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Leipziger Tageblatt und Anzeiger : 05.05.1871
- Erscheinungsdatum
- 1871-05-05
- Sprache
- Deutsch
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id453042023-187105055
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id453042023-18710505
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-453042023-18710505
- Sammlungen
- LDP: Zeitungen
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
Inhaltsverzeichnis
- ZeitungLeipziger Tageblatt und Anzeiger
- Jahr1871
- Monat1871-05
- Tag1871-05-05
- Monat1871-05
- Jahr1871
- Titel
- Leipziger Tageblatt und Anzeiger : 05.05.1871
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vr»tler»de, r Sleptzruv lod . S-t»-en Hotrl S«. a, »ad a. Lrio«. >. Schw«. ldaer >m. h, ood S-ttza. St. Brain- öavurt. Hamdmz. ock »ad e>a»ffc >itz, «lla >str. 9 «hl SS. kilterstr.Zj rfel, aut Aanataz, otöftr.1. jir. 4L L Stt. 12. r-ß-l. 8. a. Lerlia, »IdhahuL L cht«». ö. kiklastr >1. nawfti z. Eräsuchal, dr Poloßm , bl. «st RaM. - Berti». Solh«. coasul rat a 3»»gsn ab de asaad, uad re», Eliti lerliaer B. «üs». Uncha. H. Müll St. London. 6 H-lel r- ad Wilschwitz, Baum. Fraokivt St. Hmt. st» H«nt. Löla. PUmt. l« Pl-ne». rg, weißer itlcrsk. l'.. rützt ». irstr. ZI bl «oß. berg, weiß. Roidd. H. er'« Hotel, e «usfte. öiühl Zd. Bali», and Himburg t», Stadt :«. «»lditz, Hamburg. Hotel, r Stt. 28. m. 12. ,pe». Hot. -Stt l«. igeadielaa, Lhemath Swnnschw. amburg. lmbam» «orbd.H. d. Ha»» trl Hausse, de R-sfie. llniberg Blaute» Serstr 7. »), Bitter- r. S1. >ua»t au» e» >»t Frschetut täglich früh 6^/, Uhr. Redactlou und Lrurditio» Jvhanmsgasie 4/5. Beraatw Rcdacteur /r -iitlurr. Sprechstunde d. Rcdattion lonnnlag« pon ll—lr Ubr »achmmag« von 1—S Udr. «anallme der für dir nächst, folgende Nummer bestimmten Ausrrate in den Wochentagen dis 3 Uhr Nachmittags. Amtsblatt dkS König!. Bezirksgerichts und des Raths der Stadt Leipzig. Auflage 92vst. Aboancmentoprci« Vierteljährlich l Tklr. 7'/, Nqr., incl. Brüigcrlobn I Thlr. 10 Ngr. Zuscrate die Spaltzeile 1V« Ngr. Urclamen unter d. kedactienrülich die Epaltzcile 2 Ngr. /Male Otto Klemm. Univcrfilalüstraßc 22, Local-Eomploir Hainstraße 21. X? 125. Freitag dcn 5. Mal 1871. Bekanntmachung. Die Erd- und Maurerarbeiten einer 213 Ellen langen Schleuß? HI. Clasie, von der Münzgaffe -»rck den Peterssteinweg bis zur Emilienstraße, sollen an einen Unternehmer vergeben werden. Diejenigen, welche diese Arbeiten zu übernehmen beabsichtigen, werden hierdurch aufgcfordert, Hcichnungen und Bedingungen im RarhSbauamle einzusehen, wo auch Anschlagsformulare gegen Topialgebühr zu erhalten sind. Du mit Preisen und Namensunterschrift versehenen Anerbietungen sind unter der Aufschrift „Gchleußenbau im PeterSsteinweg" spätestens bis 10. Mai, Abends 6 Uhr, im Raths- kuamle avzugeben. Leipzig, den 3. Mai 1871. Des RathS Baudeputatio«. zu entrichten, und werden die hiesigen Steuerpflichtigen hierdurch aufgefordert, ihre Steuerbeiträge nebst den städtischen Gefällen an 2.» Pf. von der Steuereinheit von diefem Lage ab biS spätestens L4 Tage nach demselben an die Stadt Steuer-Einnahme allhier zu oezahlen, da nach Ablauf dieser Frist die gesetzlichen Maßregeln gegen die Säumigen ein treten müssen. Leipzig, den 28. April 1871. Der Rath der Stadt Leipzig. vr. Koch. Taube. Boden-Bermietbnng. Der zu Michaelis d. I. miethfrei werdende mittlere Boden deS LommunhaufcS ReichSstraste Rr. 371, für welchen der im Burgkellerhvs befindliche Aufzug mit benutzbar ist, soll anderweil auf drei Jahre an den Meistbietenden vermiethet werden. Miethlustige wollen sich in dem hierzu anberaumten Termine Freitag den 12. Mai d. I. Vormittags 11 Uhr an Rathsstclle einsinden und ihre Gebote thun. Die Licitations- und VermiethungSbedingungen können daselbst schon vor dem Termine einge sehen werden. Leipzig, den 25. April 1871. Des RathS der Stadt Leipzig Finanz Deputation. Bekanntmachung, die AuSloosung Leipziger Ttadtschuldscheine betreffend. Die AuSloosung von 5000 Thaler Capital der Anleihe vom l Juli 1850, von 6200 Thaler Eapital der Anleihe vom 1. Juli 1856, von 6700 Thaler der Anleihe vom 9. April 1864 und von 2400 Thaler Capital der Theater Anleihe vom 2. Januar 1865 soll den 11». Mai d. I. Vormittags um LL Ubr auf hiesigem Rathhause in der vormaligen Richterstube öffentlich erfolgen. Leipzig, den 1. Mai 1871. I.Der Rath der Stadt Leipzig. Ile. Koch. Seidemann, Stadtcass. Bekanntmachung. Bei dem Unterzeichneten Bezirksgerichte und dessen gericbtsamtlichen Abtheilungen ist Herr Wilhelm (Eduard Drngulin, Kunsthändler und Buchdruckereibesitzer bier, an Stelle des zurückgetretenen Herrn Kunstbändler Otto Süßmitck hier als Sachverständiger für Gegenstände des Kunsthandels an und in Pflicht genommen worden. Leipzig, am 3. Mai 187 l. DaS Königliche Bezirksgericht daselbst. I I>r. Rothe. Bekanntmachung. Der am 1. Mai d. I. fällige zweite Termin der Grundsteuer ist nach der zum Gesetze vom 7. März vor. Jahres erlassenen Ausführungsverordnung von demselben Tage mit Zwei Pfennigen ordentlicher Grundsteuer von jeder Grundfteuereinheit Gutachten -er Handelskammer zu Leipzig über die Einrichtung von „PoftordreS." —I. Leipzig, 3. Mai. Wir haben neulich be richtet, Latz das Generalpostaint mit der Einfüh rung von „Postordres" umgehe, welche die Ein ziehung vou Geldern bis zum Betrage von 5V Thlr. durch die Postanstalten bezweckt. Die Grulldzüze der beabsichtigten Einrichtung find, um iwchmals daran zu erinnern, folgende: La dcu Pvstordres surü gedruckte Karten zu verwenden, welche von den Postanstallen zu 5 Sgr. für 100 Stück geliefert «erden. Die Ordre ist mit verschlossenem Eouvert, recom- mandirt unter der Adresse der Postanstalt, welche die Einziehung besorgen soll, bei der Post aufzuliesern. Der Karte ist eine Quittung (quit- tirier Wechsel rc.) zur Auslieferung an den Schuldner beizufügen. Zu Mittheilungeu an diesen kann sie nicht benutzt werden. Mehrere Personen gleichzeitig zu benennen ist unzulässig, dagegen können mehrere Forderungen von einer Person zusammen ein gezogen werden, dasern sie zusammen den Betrag von 50 Thlr. nicht übersteigen. Die Gesamml- gebübr betragt 8 Groschen. Für die Beförderung Haftel die Postanstalt wie für einen recomman- dirten Brief, für den «ungezogenen Betrag in dem Umfange, wie für Geldsendungen. Weitere Ga rantie wird nickt geleistet, auch übernehmen die Postanstallen nicht die Protesterhebuug bei Wech seln :c. Die Zahlung wird von dein Schuldner entweder sofort an den Postboten oder binnen 7 Tagen nach Vorzeigung bei der einziehenden Postanstalt geleistet. Erfolgt sie innerhalb dieser Frist nickt, so wird die Postordre vor der Zurück setzung dem Adressaten nochmals zur Zahlung präsentirt. Theilzahlungen werden nicht ange nommen. Ter eingezogene Betrag wird dem Auf traggeber mittelst Postanweisung kostenfrei über mittelt. Erfolgt auch bei der zweiten Aufforderung keine Zahlung, so wird die Postordre init der Luittullg (Wechsel rc.) dem Auftraggeber mittelst recommandirlen Briefes zurückgesendet. Ter von der Handelskammer in ihrer gestrigen Sitzung einstimmig angenommene Bericht an das königl. Ministerium deS Innern über diese Ein richtung lautet wie folgt: „Das königl. hohe Ministerium hat mittelst Verordnung vom 3V. März/6. April d. I. unsere gutachtliche Aeußerung darüber erfordert, ob eine Einrichtung, wie sie das im Entwürfe vorgelegte „Reglement, betreffend die Einziehung von Geldbeträgen mittelst PostordreS" näher sckildert, einem Bedürfnisse des Verkehrs in erheblichem Maße entsprechen werde. Rack genauer Prüfung der Vorlage stehen wir nickt an, dies unter der nackstehenden Voraussetzung zu bejahen. „Die Gebühren für Einziehung emes Geldbe trages mittelst Postordre sollen nach Punct 7 des Reglements, ohne Mcksickl auf die Höhe des ein- zuziehenden Betrages innerhalb der festgesetzten Grenze (bis 50Thlr.) auf acht Groschen normirt werden. Diese Gebühr ist, wenigstens für kleinere Beträge, unseres Erachtens entschieden zu hoch gegriffen, als daß die beabsichtigte Einrichtung für solche kleine Außenstände, für die sie doch recht eigentlich berechnet ist, in irgend erheblichem Maße benutzt werden würde. Sie würde bei einem Be trage von 5 Thlr. über 5 Proc., bei 10 Thlr. fast 3 Proc. und selbst bei 25 Thlr. über 1 Proc. betragen und trifft now dazu ganz den ForderungS- bereckligtev, der der der Postanweisung gar kein Porto, sonst höchstens daS wett nudiigeie G>ld- brirfporto zu trage» hat. Da die Mühwaltung der Post zu einem Theile mit derjenigen zusammen- ällt, welche ihr beim Postanweisungsverkehr obliegt, und da bei diesem die Gebühren für Beträge unter 25 Thlr. nur halb so hoch sind wie für größere, so ist wohl die Annahme gerechtfertigt, daß einer ähnlichen Abstufung von acht Groschen für Be träge von 25 bis 50 Thlr., vier Groschen für Beträge bis zu 25 Thlr. — so daß also die Post ordregebühr immer das Doppelte der Anweisungs gebühr benagen würde — auch hier ein gegrün detes Bedenken nicht entgegenstehen kann. Sollte aber eine duHerabsetzung der Ge bühr — etwa auf fünf Groschen — vorgezvgen werden, so glauben wir auch dagegen Nichts em wenden zu sollen. „Unter der Voraussetzung der Ermäßigung der Gebühren in der einen oder der andern Weise läßt sich eine umfängliche Benutzung der Postordres zuverlässig erwarten. Insbesondere werden sie auch zur Einziehung von Wechseln auf Nebenplätze, welche unter den jetzigen Verhältnissen eine wahre Plage für den Handel, insbesondere für den Zwischenhandel bilden, gern angewendet werden; wenn allerdings der Umstand, daß die Post die Sorge für den Protest nicht übernimmt, in manchen Fällen diesen Weg verbietet, so würde die all gemeine Annahme de- Gebrauchs, solche Wechsel mit der Clausel „obne Kosten" zu versehen, die geeignetste Abhülfe bieten. „Für eine große Kategorie von Fällen bleibt immerhin das vorgeschlaaene Verfahren für die Einziehung kleinerer Geldbeträge noch zu um ständlich. Der Detaillist, der Zwischenhändler, welcher mit Dorfkrämern und dergleichen Leuten im Verkehr steht, ist nicht in der Lage, von der Postordre Gebrauch machen zu können, ohne vor her die Rechnung geschickt, vielleicht auch noch einen Mahnbrief geschrieben zu haben. Kür diesen sehr umfänglichen Verkehr, bei welchem die Beifügung einer quittirten Rechnung oder dergleichen nicht im Bedürfnisse liegt, sondern eine kurze schriftliche Mittheilung genügt, würde sich neben jener eine Einrichtung empfehlen, welche die Bortheile der Correspondenzkarten mit denen deS Postvorschuß- verkehrS verbindet: Postnachnahmekarten nach Art verPo stau weis ungen, jedoch mit etwas breiterem Coupon zur Aufnahme der er forderlichen schriftlichen Mittheilungen. Die Bequemlichkeit einer solchen Einrichtung für den Verehr ist so einleuchtend, daß eS eines Be weises dafür kaum noch bedarf ; für die Post würde die Manipulation ebenfalls eine wesentlich einfachere fein als bei der Postordre. Die beiden Arten der Einziehung von Forderungen durch die Post würden sich aber m der zweckmäßigsten Weise gegenseitig ergänzen. „Wir fasten hiernach unser Gutachten dahin zusammen, daß wir rr) die beabsichtigte Einführung der Pvstordres unter der Voraussetzung, daß die Gebühr für Beträge unter 2b Thlr. auf die Hälfte herab- - gesetzt oder durchgängig auf 5 Ngr. normirt werde, als eine sehr dankenSwcrihe Einrich tung bezeichnen, zugleich aber d) anheimgeben, ob es sich nicht empfehlen würde daneben auch offene Postnachnahme karten nach Art der Postanweisungen, jedoch mit etwas breiterem Coupon zu schaffen." Die Slatlkrnkrankheit und das Impfen. Es ist eine seltsame Wahrnehmung, daß kaum ' über irgenv einen Gegenstand so leicktfeiiig ae- j urlhcitt wird wie üb« Fragen dcr Arzncikunve. Niemandem wird es entfallen, einem Uhrmacher gegenüber die kühne Behauptung aufzustellen, daß die neue Erfindung des „Remontoir" an den Taschenuhren Nichts lauge, sondern die Uhren ckneller abnütze und Staub in das Räderwerk ein- dringen laste. Niemand wird es wagen, einem Architekten gegenüber den „Rohbau" als feucht und unhaltbar, die Anwendung des Erlen-Holzcs zum „Rost" als unpaffend wegen dessen schneller Vergänglichkeit hinzustellen. Jeder wird zugeben, daß zum Widerspruche gegenüber den Fachleuten auck Fach kenn wisse gehören und daß in ihre». Fache Uhrmacher oder Architekt nicht von einem Würz krämer oder Schuhmacher belehrt werden können! Allein dem Arzte gegenüber halten sich dieselben Personen für berufen, nicht nur milzureden, son dern ein Unheil abgeben zu können und besftres Wissen zu besitzen. Daß hier ebenfalls Fachkennt nisse dazu gehören, um Einwirkung und Erfolg eines Heilmittels zu erkennen und zu würdigen, scheinen sie nicht zu beachten. Und doch ist der Organismus des Menschenleibes ungleich zusammen gesetzter und schwieriger zu beurtheilen als der Mechanismus einer Uhr! Und doch verändert sich beständig der lebende Gegenstand der Beobachtung und erschwert durch das schnelle Vorüberbleiten seiner Zustände vor dem prüfenden Blicke die Be- urtheilung, während das Kunstwerk des Baumeisters in starrer Ruhe verharrt und wiederholte Unter suchungen des sich gleich bleibenden Zustandes gestattet! Man sollte wirklich meinen, für jeden noch mit einiger Vernunft begabten Menschen könnte kein Zweifel darüber aufkommen, daß, wer keine Fach- kennwisse besitzt, auch kein Urtheil haben kann Uber Fachgegenstände, — und daß ein Natur arzt ebenso wenig berechtigt ist zu einem ab sprechenden oder beipflichtenden Urtheile über ärzt liche Gegenstände, wie ein Natur-Uhrmacher oder ein Natur-Architekt Uber Fragen der betreffenden Fächer. Da jedoch gelegentlich die naturärztliche Weisheit sich so massenhaft anstaut, daß sie die Dämme der Selbsterkenntnis und Be scheidenheit überfluthet und sich in die öffentlichen Tagesblätter ergießt, wie die trüben Wässer der Pleiße und Elster Uber die Vogelwiese, so wollen wir gegen Neigung und Gewohnheit wenigstens in der Jmpffrage von ihnen Notiz nehmen. Seit mehreren Jahrzehnten hatte in Deutsch land keine größere Blättern-Epidemie grassirt, bis vor einigen Jahren in Süddeutschland eine solche ausbrach, welche namentlich in Stuttgart (von welchem Orte der Widerstand der Laien gegen daS Impfen auSging) zahlreiche Opfer forderte. Seit länger als einem Jahre herrschen die Pocken in Chemnitz epidemisch, und da auch in dieser Stadt Zweifel an der Wirksamkeit der Pocken von einigen Unwissenden gehegt und verbreitet wurden, so be schlossen die städtischen Behörden Erhebungen zur Entscheidung der Frage anstellen zu lasten: wie sich unter den Erkrankten dieGcimpften zu den Ungeimpfren verhalten? — Der Erfolg dieser Erhebungen ist vergangenen Sonn tag veröffentlicht worden und dürfte eine aus reichend klare Antwort auf die Frage nach dcr Wirksamkeit des Impfens geben. Ueberdies stimmt diese Antwort in allem Wesentlichen mit den l ärztlichen Erfahrungen überein. Die Zählungen umfassen in Chemnitz vorläufig vier Straßen (Süftstraße, obere und untere Hain straße, Sonnenstraße), welche dicht bevölkert und von cer Epiremie sehr stark heimgesucht waren, — welche also zum Gewinnen einer Ueberficbt sich besonders eigneten. Es war bis jetzt 9 Procent (also fast der zehnte Theil) der ganzen Bevölkerung erkranktm diesen vier Straßen. 1. Von den 4375 Geimpften erkrankten nur 93 Personen, oder 2.,, Procent, — während von den 004 Un geimpften 301 Personen, oder 54..-.!, Procent krank wurden. Dabei waren die Erkrankungen der Geimpften großen Theils sehr leicht und bestanden nur aus „Spitzpocken", wäh rend die anderen schwer erkrankten. Der günstige Erfolg der Schutzpockeniinpfnng war also ein ganz unzweifelhafter, da von den Tausenden, welche geimpft waren, nur der Fünfzigste an gesteckt wurde, — von denen aber, welche nicht geimpft waren, schon der Zweite! — Wenn also 50 geimpfte Personen mit dem Ansteckungs stoffe der Pocken in Berührung kommen, so wird von ihnen nur (Kiner durch Ansteckung krank, — der gerade besonders große Empfänglichkeit hat ; — wenn aber 50 nicht geimpfte Personen mit Km Anstecknngsstoffe der Pocken in Berührung kommen, so werden 21t krank. Das ist doch wahrlich eine „Erfahrung" über die Schutzkraft des Iinpsens. Die Erhebungen in Chemnitz beweisen, daß dieser Schutz im Wahr scheinlichkeitsverhältnisse von l zu 50 ausgeübt wird, — so daß es also 50 Mal wahrscheinlicher ist, daß der Geimpfte nickt angesteckt wird, als daß er anaesteckl wird. Daß aver der Nicht geimpfte anaesteckt wird, ist im Verhältnisse von 2 : 1 wahrscheinlich. — Soll man sich da impfen lassen oder nicht ? Wer auf diese Frage noch mit „nein" antworten kann, der lasse sich nicht impfen! Das ist Strafe genug. 2. Das Impfen schützt aber nicht allein direct Denjenigen, welcher geimpft ist, sondern indirekt auch die nächsten Nachbarn. Denn wenn sich am Geimpften der Ansteckungsstosf nicht weiter ent wickelt und daher der Geimpfte nicht krank wird, so ist auch dem Nachbar weniger Gelegenheit der Ansteckung gegeben. DieS erwies sich eoenfatls in Chemnitz, wo in 11 Häusern gar keine Pockenerkrankungen vorkamen; in mehreren dieser Gebäude befand sich kein einziger ungeiinpf- ter Einwohner; in den übrigen waren von je 100 Bewohnern nur 5 nicht geimpft (also: >/,«), während bei sämmtlichen Bewohnern der durch- aezählten 4 Straßen auf je 100 Einwohner l3 Ungeimpfte (genauer 13,» X, — also: »/?- kamen. — Dies lehrt, daß es nicht gleichgültig ist, ob in einem Hause, oder in einer Fa milie. nur Einige sich impfen lassen, oder Alle. Nur das letztere Verhaltniß ge währt den vollen Schutz! — Man muß also dahin streben, auch Andere zum Impfen zu ver anlassen, — ebenso in deren wie in unserm eigenen Interesse. r«. Die Sterblichkeit der an den Blattern Erkrankten war in Chemnitz im Vergleich zu an deren, früheren Epidemien keine große, welches günstige Verhaltniß auch auS der viel größeren Zahl der Geimpften und der bei ihnen leichter verlaufenden Erkrankung, sowie aus der in Folge der größeren Verbreitung des Impfens geringeren Krankenzahl herzuleiten ist. Denn die Pocken haben mit eirigen anderen Krankheiten (z. B. Typhus) Das gemein, daß bei Anhäufu ig vicl:r Kranken die Erkrankung icoes Einzetnen schwerer wird und ungünstiger Ausgana wahrscheinlicher. — Von den 93 geimpften „Kranken" starben nur 2 (also : 2.» x ), — von den 36 l un ge impften Kranken starbendaggenll a>o: 11.3X) Die Sterblichkeit ist also be, den .Kran ke», welche nicht geunpsi waren, sechs Mal größer ats bei denen, welche geimpft waren! — Wenn also 50 Personen, welche nicht geimpft
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