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Leipziger Tageblatt und Anzeiger : 01.06.1871
- Erscheinungsdatum
- 1871-06-01
- Sprache
- Deutsch
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id453042023-187106011
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id453042023-18710601
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-453042023-18710601
- Sammlungen
- LDP: Zeitungen
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
Inhaltsverzeichnis
- ZeitungLeipziger Tageblatt und Anzeiger
- Jahr1871
- Monat1871-06
- Tag1871-06-01
- Monat1871-06
- Jahr1871
- Titel
- Leipziger Tageblatt und Anzeiger : 01.06.1871
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u. alstabs- : einge- ckiege». Mollke - diplo- «zricbnrt Miirel- 't'chaslea ralhsam, derselbe» irlig be- s tluS- Sitzung auf An sen M- se jedoch eben und auf dai beschloß e, welche Heil «e- egeln ab- i» nnln- lrecht zu «ch aut- ttaticnal- nheit, die zur Be- dem da- lhrit vor, Hunger t- nd gesetzt, Glück. (!) eder vor- »angarnier ern lasten inale ge- klich, daß lapfnsien ube, e! sei n, wie tut sto erklärt, er Corpj- übergiebt, werbe als Bersamm- Lubriffel- isammluna irsorderlich r vollstan- eiung und Ncuwnal- t so wohl Regierung wächst die Ueberreste cenne- ge- -lreichr Gr acht. Die lles zurück- Orscheiut täglich früh 6'/r Uhr. Letactk«, »»« Lrpedttio» IvhamnSgaffe 1/5. W«rmw. Rcdatteur Fr. Hüttner. Svrecdstundr d. Redattion donvü'a«» »ra N—12 Uhr Rochmlliag» io» 4—L Uhr. TaMatt Irmchmr der für die nächst» folgende Nummer bestimmten -»gerate in den Wochentagen dt« 3 Udr Nachmittags. Anzeiger. Amtsblatt des König!. Bezirksgerichts und des Raths da Stadt Leipzig. Auflage vvlw. Adonnemevtrprei» Vierteljährlich I Tblr. 7'/» Ngr., tncl. Bringerlobn I Thlr. I v Ngr. Zofernte die Spaltzeile l V« Ngr. Rrcwmeu nntrr d. KeLaetioosstrlch die Spaltzeile 2 Stgr. Filiale Otto Klemm. Universitätsstraße 22, Loral» Comptoir Hainstraße 21. Bekanntmachung, die vom I. Januar 1872 ab im öffentlichen Verkehre «nznläsffgen und zulässigen alteren Gewichte betreffend. Auf Grund einer Bekanntmachung der Normal-EichungScommisfion de- Siorddeutschen Bunde- vom 23. Februar d. I., die vom l. Januar 1872 ab innerhalb de- Norddeutschen Bundes unzu lässigen älteren Gewichte betreffend (vergl. Beilage zu Nr. 29 de- Bundesgesetzblattes, auSgegeben «a 22. Juli 1870), wird Nachfolgendes zur öffentlichen Kenntniß gebracht: 1. Kon den durch die Eichordnung vom 12. März 1858 und deren Ergänzungen im Königreiche Sachsen eingefübrten Gewichtsstücken können vom 1. Januar 1872 an im öffentlichen Verkehre nicht »,hr zngelaffen werden: a) Gewichtsstücke von '/i Centner, — 3 Pfund, Vi Pfund, — 10, 5, 2, 1 Loch, — 5, 2, 1 Quent, — 5, 2, 1 Cent, — 5, 2, 1 Korn, — 1,5, 1, 0,5, 0,,, 0,l Loth (Tecimalgewichte für Brückenwaagen); b) alle Gtnsatzgewichte, sowohl im Ganzen als in einzelnen Theilen. 2 Dagegen verbleiben auch nach dem 1. Januar 1872 im öffentlichen Verkehre zulässig, sofern sie bezüglich der Richtigkeit den Vorschriften der neuen Eichordnung entsprechen: >) die Gewichtsstücke von 1 und V» Centner, — 20, 10, 5, 2, 1 und '/, Pfund, — 0,5, 0,, und 0,» Pfund Decimalgewichte für Brückenwaagen), mit der nach den früheren Bestimmungen vorgesckriebenen Bezeichnung, dafern die Gewichtseinheit, auf welche sich das Gewichtsstück bezieht, Centner oder Pfund, auf denselben angegeben ist; (dieser Be zeichnung kann auch noch eine der anderen nach §. 23 der Bundes-Eichordnung zulässigen beigefügt werden); 8) die Gewichtsstücke von 15 und 3 Loth. jedoch nur unter der Voraussetzung, daß die alte Bezeichnung entfernt und bei den ersteren durch »/, /L oder >/, l't'., bet den letzteren durch 50 O. oder 0,05 bl. oder 5 bll,. ersetzt worden ist. Z. Die in tz. 2 als zulässig bezeichnten Gewichtsstücke können, nachdem ihre genügende Richtigkeit coastatirt worden ist, den BundeS-GichungSstempel vor dem 1. Januar 1872 unbedingt, nach dem I. Januar 1872 aber nur unter der Bedingung erhalten, daß sic auch den andcrwcitcn Vor schriften der Bundes-Eichordnung genügen. 1. Gewichtsstücke der in 8. 2 bezeichnten Art, welche den Bunde--Eichungsstempel nicht an sich tragen, sind nach dem 1. Januar 1872 nur innerhalb der Grenzen deS Königreichs Lachse» zulässig. Dresden, am 19. September 1870. Königl. Sachs. Normal-EtchnnaScammissio«. Stelzner. vr. Hülße. Vorstehende Bekanntmachung der Königlichen Normal - Eichungscommission zu Dresden bringen wir erhaltener Anordnung gemäß hierdurch wiederholt zur Kenntniß de- Publicums. Leipzig, am 26. Mar 1871. Der Math der Stadt Leipzig. vr. Koch. Reichel, Rfdr. Bekanntmachung. Dir Ehefrauen der zum Dienst einberufen gewesenen Reservisten und Landwehrmänner, deren Ehegatten bereit- in die Heimath beurlaubt oder entlasten worden sind, werden hierdurch aufgefordert, die llnlerstützungsbücher unverweilt in unserem Quartier-Amte, RathhauS 1. Etage, adzugeven. Leipzig, am 30. Mai 1871. Der Rath der Stadt Leipzig. vr. E. Stephani. Lamprecht. Gewerbekammer zu Leipzig. Qesfentliche Sitzung Freitag den 2. Juni a. e, Nachmittag« '/,5 Uhr im Saale der ersten Bürgerschule. Tagesordnung: Fortsetzung der Berathung über bas Gewerbegerichtsstatut Leipzig, den 26. Mai 1871. Der Vorsitzende. Wilhelm Häckel. Bekanntmachung, Revision der Landlagswahlliste betreffend. Nach §. 24 des Gesetzes vom 3. December 1868 sollen die Listen der bei den Landtagswahlen stimmberechtigten Personen alljährlich im Juni revidtrt werden, und sind die Stimmberechtigten nach 8- 11 der Ausführungsverordnung zu der angegebenen Zeit auf diese Revision und das ihnen zustehende Befugniß. die Landtagswahllisten einzusehen, öffentlich aufmerksam zu machen. Wir bringen deshalb hierdurch zur Kenntniß der Betheiligten, daß die Wahllisten für die drei Wahlkreise Leipzigs zur Einsichtnahme Seiten der Berechtigten auf dem Rathhause im II. Stock, Zimmer Nr. 13, während der Zeit vom 1. bis 3. und 5. bis 8. künftigen Monats Vormittag- von 8 bis 12 Uhr und Nachmittags von 3 bis 6 Uhr ausliegen, und fordern die Stimmberechtigten zur Einsichtnahme derselben auf. Anträgen betreffs Aufnahme in die Wahlliste oder Ausscheidung solcher, die das Wahlrecht verloren haben, sind die 'Nachweise der Wahlfähigkeit, beziehentlich de- eingetretenen Verlustes derselben beizufügen. Leipzig, den 30. Mai 1871. Der Rath der Stadt Lei vr. E. Stephani. Meißner. Bekanntmachung. Es sind neuerlich photographische Nachbildungen des am 31. December 1870 fällig gewesenen 5. Coupons deS Schuldscheins Nr. 664 st 100 Thlr. der 4'/, procentigen Leipziger Stadlanleihe vom 12. Juni 1868 über 2 Thlr. 7 Ngr. 5 Pf. Zinsen als Zahlungsmittel in Umlauf gesetzt worden. Wir warnen vor der Annahme mit dem Bemerken, daß wir uns zur Einlösung solcher Nachbildungen um so weniger verstehen können, als sie bei nur einiger Aufmerksamkeit alS unecht sich darstellcn, insonderheit ihr dunkler Farbenion den photographischen Ursprung nicht verkennen läßt. Leipzig, am 25. Mai 1871. Der Rath der Stadt Leipzig. vr. Koch. Schleißner. Bekanntmachung. Die Ausgabe neuer Zinsbogen für die Schuldscheine der Anleihe der Stadt Leipzig vom 1. Juli 1856 findet gegen Rückgabe der bisherigen Talons von» H. Jnnt dieses «« in unserer Einnahmcstubc vormittags von 8 bis 12 Uhr und Nachmittags von 2 bi- 6 Uhr statt. Auf briefliche Zuseadumg der nene» Zinsbogen, sowie überhaupt auf diesfallsige Correspondenz können wir uns nicht einlaffen, es haben vielmehr alle auswärtige Inhaber den Umtausch selbst oder durch Beauftragte bei unserer vorgenannten Hauptcaffe zu bewirken. Vom 1. Juli d. I. an kann diese Ausgabe wegen der an diesem Tage beginnenden Einlösung ' der Coupon- und ausgeloosten Scheine der Leipziger Stadtanleihen bis auf Weiteres nur in den ! 'Nachmittagsstunden von 3 bis 6 Uhr erfolgen. Leipzig, am 31. Mai 1871. Der Rath der Stadt Leipzig. Vr. E. Stephani. > Seidemann, Siadtcassirer; nkfnrt». O, trl H-vss«. üt. Nümberr- s. au« Sie», mcd b«', Hatrl. Vt-Hamdarg. ckuch»« h»f. « SK»«»». l. »»d 1 köat-«berg. St. Drada. aut a. Echut» ade», u»v borg. Leb«'»- «g. ld, ».Schwa. .H.dePntff«. u d. Schwch. li». H. Huche, «seid, Stadt « M-gdet-rg. Hotel -aaste, r a. Weiße,- m, Hotel St. lor ». Lasset, et St k«nd«r. Holet Haute. >t, Holet t>m e'L -otel. «r» h »-Verb», > z- N«r»d -. eea.w Schwa». Vau. Lite'» H. H Hack«. Hon der Zyuode. Dresden, 30. Mai. Bei der heute fort gesetzten Berathung der Synode über den Gesetz entwurf, die Errichtung eines Landes-ConfistoriumS betreffend, erstattete Referent Höffner zunächst Bericht über tz. 5 der Vorlage. Derselbe umfaßt den Gelchafltzkreis der neuen Kirchenbehörde in 28 einzelnen Puncten, ohne daß damit die Ge schäfte und Befugnisse des Landes - Consistoriums erschöpfend dargestellt wären. Ein vom Abg. Lehmann eingebrachtcr und in kurzer Rede motivirrer Antrag, als Punct 1 die Wahrung des kirchlichen Bekenntnisse- aufzustellen, «urde, nachdem v. Zehmen sich dagegen erklärt, ein Glanbensgericht durch daS Landes-Eonsistorium zu schaffen, von der Synode abgelehnt. Punct 1 der Vorlage hat durch den VerfaffungS- utschuß nur einige redaktionelle Aenderungen er fahren, die sämmtlick ohne Debatte genehmigt wurden. Principiclle Erörterungen fand nur die Bestimmung, wonach Dispensationen von kirch liche» Gesetzen in Ehesachen beim Landescon- fistorium nachzusuchen sind. Abg. Körner bean tragte, die Dispensation in Bezug auf Confir- mandrn den Superintendenten zu überlasten. Abg. Leonhardi verbreitet sich über die Schädlichkeit, welche für die Kirche durch die Bezahlung der Dispensationen herbeigeführt werde und wünscht deren Beschränkung auf nur äußerste Fälle. In diesem Sinne stellt Redner einen Antrag und spricht die Hoffnung auS, daß daS Kirchcnregiment eme Revision des DiSpensationsrrchtes vornehmen und die nächste Synode damit beschäftigen möge. Geh.-Rath Felter bezeichnet den Antrag alS einen ganz überflüssigen, da bereit- auf 'diesem Wege vom CultuS- und Justizministerium vorge- ganaen werde. WaS den Antrag Körner'S be treffe, so gehöre dieser Gegenstand gpr nicht in- Gesetz. Sache des LandesconsistoriumS werde es sein, ob eS den Superintendenten daS Dispen- sationsrecht bei Confirmanden überträgt. Im ähnlichen Sinne erklären sich gegen den lkcrner'scben Antrag die Aba. Franz, Merb ach Nus Naumann, worauf der Antragsteller den selben zurückzieht. — Bei der Abstimmung tritt die Svnod« der Vorlage bei und lehnt den Lcon- hcndi'schen Antrag ab. Die Puncte 2 bi- 5 veranlassen keine Debatte. Bei Punct 6, wonach die Anordnung von allge meinen Fest- oder Bußtagen und die Bestimmung sowohl der Texte für die zu haltenden Predigten alS der am Altar zu verlesenden Bibelabschnitte dem LandeSconsistorium zustehen soll, befürwortet >bp. Vr. Rüling freie Textwahl seiiens der Geistlichen an Bußtagen. Vicepräs. Hoffmann ver- theidigt die Vorlage ; desgleichen Abg. Meier und CultuSminister v. Knlkenstein. ^ der Vorlage bei. — Im Weiteren erledigte die Synooe , bis 28 zu tz. 5 fast ohne jede Debatte, ebenso die tztz. 6—9 deS Gesetzentwurfes und gab schließlich auf Antrag des Ausschusses der gesammten Vor lage unter den beschlossenen Modifikationen ihre Zustimmung mit 44 gegen 20 Stimmen. Nächste Sitzuna: Mittwoch 9 Uhr. Tagesord nung: Zweite Lesung deS PatronatsgesetzeS. Jahresfeier der evangelisch-luthe rischen Mission zu Leipzig. r. Leipzig, 31. Mai. Heute vormittag 9 Uhr begann m der Nicolaikirche, welche von Andäch tigen, namentlich Frauen, ziemlich gefüllt war, die Jahresfeier der hiesigen evangelisch-luthe rischen Mission. Nach dem EinleitungSgesang und der Vorlesung aus Epheser 3, 1—12 hielt Herr Consistorialrath Stählin auS Ansbach die Festpredigt. Der Text war der Apostelgeschichte St. Luca 1, 6—8 entlehnt und die Predigt ver breitete sich Uber Mittel, Wege und Ziele der Mission. Als Grundgedanke war festgehalten, daß die Mission die größte aller Ideen verfolge, indem sie daS Hell Christi zu allen Völkern der Erde trage, — die Mission sei gleichsam ein Spiegel der Herrlichkeit Christi. AuS dem darauf von Herrn Vice-Director Härting vorgenagenen Jahresbericht entnehmen wir Folgendes: Große Noth und Gefahr sind in dem verflossenen Jahre wegen des Kriegsausbruches über daS MissionS- werk gekommen, ferner durck Krankheiten und Tod, doch die allmächtige Hand de- Herrn habe darüber hinweg geholfen. Missionär Meyer ist wieder nach Ostindien abgegangen, während Mis sionär Döderlein durch Krankheit noch hier zurück- gehalten wird. Ihre Reise nach Europa, zur Er holung ihrer angegriffenen Gesundheit, haben die Missionäre Beyerlem, Sandareen, Handmann und Schanz anaekündigt. Ein seyr verdienstliche- Mit glied deS Collegiums, für welche- ein Ersatz noch nicht abzusehen, Herr Moritz Bredt, ist durch den Tod entrissen worden. Am Werke der Mission arbeiten gegenwärtig in Ostindien im Ganzen 21 Mitglieder An JahreS- einnahmen gingen ein 52,019 Thlr., darunter 11,358 Thlr. aus Sachsen, 10,303 Thlr. auS Rußland, 9476 Thlr. aus Bayern. 4312 Thlr auS der Provinz Hannover, 2977 Thlr. auS Mecklenburg, 2669 Thlr. aus den allprrußischen Provinzen, 2580 Thlr. aus Schweden rc. Mit dem voriährigen Caffenbrfiand brirug die Gesamml- cinnahine 61,469 Thlr. Die Gesammtausgabe erreichte die Höhe von 56,237 Thlr. so daß immer noch ein Caffenbestanv von etwa 5000 Thlr. ver- '"-lMr kür drc nächsten Bedürfnisse aus- reichen wird. In Ostindien hat ein größerer Kirchenbau vollen det werden können, ebenso ist ein neues Missions haus errichtet worden. Getauft wurden 242 Heiden und 288 Christenkinder. Die Seelenzahl der ganzen Missionsgemeinschaft in Ostindien beträgt 8930 Mitglieder. Auf l5 Stationen wirken außer den 21 Missionaren 4 eingeboreneLandpreviger, 4 einge borene Candidcuen, 70 Katecheten und 35 Angehörige derselben. In 90 Schulen sind 113 Lehrer be schäftigt, die 1811 Schüler unterrichten. Am Schluffe de« FestaotteSdienstes fand die feierliche Abordnung der Mrssionscandidaten Zorn und Gr udert durch Herrn Director Hardeland statt. Auf der Tagesordnung befindet sich «etter angegeben Mittags 1 Uhr gemeinschaftliches Esten im Scbützenhause, NachmiltagS 4 Uhr General versammlung der Abgeordneten im Saale deS Missionshauses und AbendS 7 Uhr Zusammenkunft der MissionSfreunde im Schützenhause. Aus Äiadl und Land. * Leipzig, 31. Mai. Folgende Petition an die dermalen tagende evangelisch-lutherische Landes synode liegt in Dresden zur Unterzeichnung auS: Obwohl das Kirchenregiment authcnttschermaßen die Absicht gehabt hat, den veralteten Religio „seid der Geistlichen und ReligiouSlehrcr in geeigneter Weise ad- zuändern, auch vom evangelischen Lcndesconsistorium ein bejahende» Gutachten empfangen haben soll, so bat doch dasselbe aus die bezügliche Interpellation des Synodal» Mitglieds Professor vr. Zarncke, Rectors der Leipziger Universität, vcrnemend geantwortet, dein Vcrnebmcn nach, weil die theologisch« Facultät der Leipziger Universität ein ablehnendes Votum abgegeben habe Wern nun aber besagter Cid den Religionsunterricht in Kirche und Schule nicht blos an das Wort Gottes in der heiligen Schrift, sondern auch an die symbolischen Bücher der evangelisch - lutherischen Landeskirche dergestalt bindet, daß nach der Vorrede zu dem Concordienbuche von t5d«» Geistliche und Lehrer „weder in Sachen noch in Worten" („nogue in rvbus negne in pür»8il>n8") von deren Inhalte abweicken sollen und diese Forderung bei den Widersprüchen zwischen den Vekenntmßschrlsten und dem Worte Gottes, ja unter einander selbst und der neueren wie theologischen so anderwellen Wissenschaft, für Geist liche und Lehrer, welche sich dieser Widersprüche bewußt sind, unerfüllbar ist; wenn ferner die Kirchen- und Schulgemeinden zur Wabrhaftigkeit der Religionslebrer nur dann volles Vertrauen haben können, wenn die» selben nicht durch einen Lid gebunden sind, den Viele von ihnen mit gutem Gewiben zu halten nicht vermögen : und wenn cnlltch Religion und Krrche durch Fesseln, welche den denkenden Geist binden sollen und doch tat sächlich längst gelockert sind, nur geschädigt werden: so ist es ein nicht länger zu überhörendes Gebot der Zeit, daß der Religionüeiv neu und zwar so gesormclt werde, daß er gehalten werden kann. Ohne Dies steht zu be- > fürchten, daß gerade die besten Köpfe unter der studirenden ! d»m Studium der Lbeologie ( und dem geistlichen Amte cnlsrcmorn, ->.»?> flucht denkender Gemeinden leider immer weiter um sich greift und daß der Gleichgültigkeit gegen alles Kirchliche je länger je mehr erklärlicher Vorschub geleistet werde. In Erwägung alles Dessen richten wir an die Synode das dringliche Gesuch, ihrerseits Sorge zu tragen, daß , das Kirchenregiment unbeirrt durch eine theologische Fa- - cultät, deren Mitglieder der Mehrzahl nach entgegen» ! gesetzter Meinung sind, seine ursprüngliche Absicht auf- ! recht erhält, und bitten vertrauensvoll, dieses unser Gesuch s zu dem Ihrigen zu machen. Wir gestatten uns zu dieser Petition zwei that- sächliche Bemerkungen. Im Jahre 1866 erging von Seiten de- Cultusministeriums an die theologische Facultät unserer Universität die An frage: ob es an der Zeit sei, eine Aendcrung des ReligionSrcdc« eintreten zu lasten rc., und die Fa cultät erklärte darauf u. A., daß der Form deS EideS evangelische Bedenken entgegenstehen, die ihre Erledigung finden würden, wenn an die Stelle des Eides ein feierliches Versprechen trete. Ferner ist aus einer ossiciösen Schrift von P. Tube über die „erste Synode", S. 34 flg. zu ersehen, daß eine Vorlage über die Aufhebung des bestehenden ReligionScideS von Seiten dcS Cultusministeriums in der That beabsichtigt, vom LandeSconsistorium auch bereits eine neue Formel vorgeschlagen war. * Leipzig, 31. Mai. Dem „Dr. I." wird von hier unter dem 29. geschrieben: Die ständige Depu tation deS JuristentagS, welche heute hier zusammen- aetrelen ist, hat beschlossen, daß der diesjährige Iuristentag auf die Tage vom 28. bis 30. August nach Stuttgart einberufen werde. Für die Wahl von Stuttgart entschieden vorzüglich die Rück sichten auf die Ereignisse der Neuzeit. Man wollte durch die Wahl des OtteS die Genügthuung des deutschen Juriftentages auSdrücken über den Ein tritt der süddeutschen Staaten in daS neugegründete deutsche Reich und die dadurch gewonnenen neuen Garantien für eine gemeinsame deutsche Rechts bildung. Auch die in der Deputation anwesenden Mitglieder auS Leipzig stimmten diesem Gedanken und Beschlüsse zu und verzichteten auf eine diesjährige Versammlung zu Leipzig. Die Deputation ihrer- seiis behielt sich vor, die bewährte Gastfreundschaft Leipzigs und die freundlichen Gesinnungen der Stavt für den Juristentag, welche er bereits dankbar kennen gelernt hat, in einem der nächst folgenden Jahre in Ansvruch zu nehmen. * lripng. 3l. Mai. Der Bau der Nicolai schule am Ausgang der Königsstraße ist nunmehr bereits so weil vorgeschritten, daß das Souterrain
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