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Leipziger Tageblatt und Anzeiger : 25.09.1871
- Erscheinungsdatum
- 1871-09-25
- Sprache
- Deutsch
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id453042023-187109257
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id453042023-18710925
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-453042023-18710925
- Sammlungen
- LDP: Zeitungen
- Bemerkung
- Images schlecht lesbar
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
Inhaltsverzeichnis
- ZeitungLeipziger Tageblatt und Anzeiger
- Jahr1871
- Monat1871-09
- Tag1871-09-25
- Monat1871-09
- Jahr1871
- Titel
- Leipziger Tageblatt und Anzeiger : 25.09.1871
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El . St. ka.tzi. >nd «rg. S, »Idnn «ntkinl <-»!ich sÄh isi : uv) Llpktilion griMiSqasie -1/5. Netäcteur /r. tjültner. sfinSfkinle r. Rcbaction In»M^ rcn >l—>2 Ukr rc» 1—L Ubr. nc der ^ür die nächit- Nunimcv dcflimmlrn in den PZochenlagru szii:j Uhr Nüchmittags. Utip ngtr TaMM Anzeiger. AwtSklatt dcS König!. NcyrkSgmtls und dcS.Riitbk dcrStndt 8tir;jg. Asflage 9399. Atioanrmeatsprris VieNeljäbrlich I Tblr. 7'/, Ngr., l.ncl. Br'.ngerlcbn 1 Tblr. io Ngr. Irre einzelne Nummer 2V, Rgr. Gebübren f. Extrabeilagen o Thlr. Inserate tie Spaltzeile 1'/« Ngr. ileelamrn vntrr tirSaetionsKrich tie Spaltzeile Ngr. /illale Okko Klrmm, Unloerslta'tSstr. 2?, Locai-Comptoir Hainstraße 21. lte. H mg. H- Sl.1 ihavx brrz.Nv irien, No eburg, br. aul! r, Stic mgefütj! n. Neue ^ Errdntz) Hreiniihl, S. Ne« i kl. Flei'j ^uchsati. l !MY, vitz, tzti ad nster r. L, , H. de! ll, goidiu s erdcii, alkendmz ! eadurg,kI.Z nmrrich«Z >ue, Neiteü Sk. Snk I > Nflie., H ; a. Zmck.,^ St^ in, r-g. tn rrtm, ta»nd«n N j ladt still, M'«I avieill».ll.Z Land»». i . Lruje, i!i>j lerh-jeu, La xüizelade, j, ambmg.il Z rakau, erg. grhl, erg. «M Ide, Istle.s n, Seidl misabr. üü>j tnberg, Na Kathan» öbeln, Na ifeld, „ gart, Au d«j i, Nfile. »N s b. ru, Scl;g1jl i. a. Eiileta,^ m. «. Verla, i IMM. Montag den 25. September. 1871. vom einem I, Asm. L idaum. und itrscha», Müochlln -«ll ar, Si SoÄ s ter, T-Pissn er Arm. lstte , öliiij il. «ladt Stal flte., lilld I>osrn, H.dcs nn -.Stenn, 1 H. Sl. e« türscdller w»i nm, Theim-l < mbmg, vurzt-l Elsenderg, s ii, Hall. G l«.j )rand«»bmz, ecmwudj-tl. l l 81. lstadr, Milki Itj «n, Müll«« a. Scho tioda, Baut a. Mügrli. St O«h». )t. Ntk»»«» -litz, g«kd«<- lffordernng zu vorläufigen Anmeldungen für die inter nationale Ausstellung in Wien 1873. Zm Zweck der ungefähren Berechnung deS Raumes, welchen bei der in Wien 1873 adzuhal- »internationalen Ausstellung die einzelnen Staaten und beziehentlich daS grsammlr deutsche beanspruchen werden, ist eS nochwendig, daß diejenigen, welche sich daran zu betheiligen ge rn, über diese ihre Absicht und über daS Maß des von ihnen zu beanspruchenden Raumes schon i mlt vorläufige Erklärung abgeben. Die beiheiligten Industriellen unsere- Bezirkes fordern wir daher aus Bcranlassung de- König- - Ministerium- de- Innern hiermit auf, ihre vorläufige Anmeldung bis zum rn. October d. I. aus unserem Bureau, Reumarkt 19, I., einzureiLen. Leipzig, den 23. September 1871. Die Handelskammer. Edmund Becker, vr. Genfel, S. Bekanntmachung. I Dir Vorsichtsmaßregeln gegen die Cholera, welche wir in unserer Bekanntmachung ^blgnst d. Ä. anriethen, find leider, wie die angestellten Revisionen ergeben haben, von ei ja Theile der hiesigen Grundstücksbesitzer nickt in Anwendung gebracht worden. Wir sehen unS daher veranlaßt, nunmehr Folgendes zu verordnen: 1) In allen Grundstücken müssen die Abtritte in allen Glagru so wie die PiffoirS deSinficirt werden. 2) In allen Gasthcfen so wie auf den Bahnhöfen muß die unter 1 ungeordnete Des infektion täglich erfolgen. 3) In allen übrigen Grundstücken hat die unter 1 angeordnete DeSinfection mindestens dreimal in irdrr Woche und zwar am Montag, Mittwoch und Freitag bi- Mittag- 12 Uhr zu erfolgen. 4) In allen Grundstücken, in welchen zur Zeit noch, sei eS mit wohlfahrt-polizeilicher Gestattung, sei eS ohne solche gegen die bestehende Ordnung, die UbtrrtlSgruoen mit den öffentlichen Sckleußen in Verbindung siehen und ihren Inhalt ganz oder theil- weise iu dieselben abführen, darf zur DeSinfection lediglich die Güvrr«'fch« DeS- iafeetioaSmasse verwendet werden. . 5) Zur Vermeidung belästigender und gesundheitsschädlicher Au-dUnstungen sind die zu räumenden AbtrittSgrabea vor, während «nd nach der -»äumnng zn desinfietren. Kür pünktliche Befolgung dieser unter 1, 2, 3, 4, 5 getroffenen Anordnungen machen wir die 'tzer bez. die Administratoren der Grundstücke verantwortlich und werden Zuwiderhandlungen dieselben. bez. deren Nichtbefolgung mit Geldstrafe bis zu Fünfzig Thalern oder verhält- llßiger Haftstrafe geahndet werden. Die Hausbesitzer sind berechtigt, ihre «bmiether zur antheiligen Tragung der durch DeSinfection Mritte erwachsenden Kosten herbeizuziehen. bchzig, den 18. September 1871. Der Nath der GSndt Leipzig. vr. Koch. Jerusalem. ^ Bekänntmachuna. 2n tz. 366,^ deS Deutschen Strafgesetzbuch- vom 31. Mai 1870 ist bestimmt: ..Mit Geldstrafe biS zu zwanzig Thalern oder mit Haft biS zu vierzehn Tagen wird bestraft: wer Thiere in Städten oder Dörfern, auf öffentlichen Wegen, Straßen oder Plätzen, oder an anv-ren Orten, wo sie durch AuSreißen, Schlagen oder auf andere Weise Schaden anrickten könne«, mit Vernachlässigung der erforderlichen Sicherheit-Maßregeln stehen läßt oder führt." 2n Ansehung dieser Gefetzesvorfchrift und da wahrzunehmen gewesen, daß hier Thiere oftmals »fsichtigt gelassen und bei Führung derselben die ersorderlichen Sicheruvglmaßregeln nicht an- adet werden, verordnen wir hiermit: 1) Pferde, Zughunde oder andere Zugthiere dürfen niemals ohne besondere Aufsicht gelaffen 2) Zughunde muffen mit vorschriftsmäßigen Maulkörben und Pferde oder andere Zugthiere, ' sich als bissig erweisen, mit sicheren Beißkörben versehen fein. die Wiener Welt-Ausstellung. Mtthrilung der Gewerbekammer. Unter Bezugnahme auf die frühere vorläufige Heilung wegen der für 1873 beabsichtigten nationalen Ausstellung in Wien kann letzt iter mitgetheilt «erden, daß von Seiten der k. Regierung zu Wien die Ausführung de< Iwes festgehMtrn wird und durch Ernennung l GrheimrathS Ritter von Schwarz und die llbneilunaen wegen Verrichtung der für die Heilung bestimmten Räumlichkeiten im Prater Wien der Verwirklichung näher gerückt ist, so im Laufe der nächsten Monate speciellrre Mit tungen über die Einrichtung deS Ganzen und Programm, so wie die Bedingungen der Bi lligung p» erwarten sind. Die Frage, ob die »thnligung Deutschland« an dieser Ausstellung '1 ReubSfache oder alS Sache der einzelnen ltscden Staaten behandelt werden solle, ist zwar nickt entschieden. Da aber eine Kenntnisi llmsangS der auS den einzelnen deutschen Maaten zu erwartenden Betheiligung wahrsckein- von wesentlichem Einstuffe auf diese Enr- dung sein wird und bei dem närbsten Gesckäfte ungefähren Raumvertheilung von Wichtigkeit i, so würde eS dem fäcksiscken Ministerium deS f>ll»ern erwünscht sein, i« Laufe der näeh- » beide» Monate durch die Organe 2»d»ftrie, der Laudwirthschaft und «uust ei» vorläufiges Bild der von ichsen au» zu erwurteudea Bethetlt- m»g zu erlange». An die Industriellen deS Leipziger Gewerbekammerbezirkt ergeht daher hier- mr du Aufforderung, dem Kammerbureau schleu nigst vorläufige Erklärungen über die beabsichtigte betheiligung an jener Ausstellung zugehen zu -sten. ^ 3m Uebrigen gehl die vorläufige Absicht dahin, Besorgung der Ausstellungsangelegenheiten im Mtlicken in die Hände der Organe der In- rie, Laudwirthschaft und Kunst zu legen, die ctsarScaffe aber nur in Betreff der Kosten deS lwu-porlS und der allgemeinen Vertretung zu "igen. 8. 3) Jedes angespannte Zugpferd muß mit einein metallenen Mundstück oder einem dergleichen Kappzaam gezäumt sein. 4) Die metallenen Mundstücke oder Kappzäume auSzuknebeln, auSzuscknallen oder überhaupt außer Wirksamkeit zu setzen ist verboten. 5) DaS weiten der Pferde hat mittelst Kreuz- beziehentlich Doppelzllgel und nicht bloS mit der sogenannten Leine zu geschehen. 6) Im Uebrigen sind Pferde und Rindvieh kurz am Zügel beziehentlich kurz und fest an den Köpfen zusammenaekoppelt, Überhaupt so zu führen, daß der Führer jederzeit und sofort nach seinem Willen auf die Thiere einwirken kann. 7) Beim Führen eine- einzelnen Bullen ist ein sogenannter Kloben anzulegen und beim gleich zeitigen Treiben mehrerer Bullen da- sogenannte Knieköpfen anzuwenden. 8) HauS- und gezähmte Thiere aller Art (mit Ausnahme von Hunden und Katzen) ohne ge nügende Aufsicht frei umherlaufen ru lassen, ist unstatthaft. 9) Die längst bestehende Vorschrift, daß Hunde nur dann frei berumlaufen dürfen, wenn ihnen vorschriftsmäßige Maulkörbe angelegt sind, bleibt auch ferner in Kraft. Wir bringen Solche- hierdurch mit dem Bemerken zur öffentlichen Kenntnisi, daß wir Ueber- tretungen, für welche beziehentlich die Besitzer der betreffenden Thiere ebenso wie die mit der Füh rung oder Leitung der Thiere beauftragten Personen verantwortlich sind, mit Geldstrafe bi- zu Zwanzig Thalern oder entsprechender Haft streng ahnden, auch Gefährte und Thiere, welche auf den Straßen ohne Aussicht betroffen werden, sofort abführen lassen werden. Leipzig, am 12. September 1871. Der -kath der Ltadt Leipzig. vr. Koch. Reichel, Rfdr. Bekanntmachung. Rach Vorschrift der allgemeinen Städte-Ordnung H. 73 unter e. sind von Ausübung der bürger lichen Ehrenrechte und sonach von dem Befugnisse, bei der Wahl der Stadtverordneten mitzustimmen, alle diejenigen Bürger auszuschließen, welche sich mit Berichtigung von Landes- oder Gemeindeabgaben ganz oder zum Theil länger alS zwei Jahre in Rückstand befinden. Unter Hinweis auf diese gesetzliche Bestimmung fordern wir daher aus Veranlassung der bevor stehenden ErgänzungSwahl de- Stadtverordnelen-CollegiumS alle Abgabenrestanteu, welche davon betroffen werden, zur ungesäumten Abführung ihrer Rückstände auf. Leipzig, den 18. September 1871. Der Nath der Stadt Leipzig. vr. Koch. Cerutti. Bekanntmachung. Die Entschädigung für die am 20. Juli d. I. allhier an der kleinen Burg-, Mühl-, Münz-, Pleißengafse, Brau-, Körner-, Lützow-, Mahlmann-, Sophien-, Zeitzer Straße, Wasserkunst, am Floß-, KöntgSplatz, Brand-, Petersstein- und Schleußiger Weg einquartiert gewesenen Reserve- und Landwehriruppen vom Regiment Nr. 107 kann in den nächsten 2 Tagen bei uns erhoben werden. Der den O.uartierMel verweisend« rp- zur Empfangnahme berechtigt. Leipzig, am 21. September 1871. DaS Ltvartier - Amt. Vermiethung. ES sollen von unS 1) die dermalen als Geschäft-local an Herrn OScar Platznraun vermiethete erste Vtaqe (nebst Zubehör) in dem Communhause ReichSftrafie Nr. S2 von» I. April 1872 an auf sechs Jahre, 2) der mittlere Bode» deS EommunhauseS Reichsstrafie Nr. 311 mit Aufzug im Burgkellerhofe vvu» I. Oetviber d. I. an auf drei Jahre anderweit an die Meistbietenden vermtethet werden. Wir fordern Miechlustige auf, in dem hierzu anberaumten versteigerunaStermine Dienstag den 2«. d, M. DormittagS II Uhr an RathSstelle sich einzufinden und ihre Gebote zu thun. Tie versteigerursts - und Vermiethungs-Bedingungen können ebendaselbst schon vor dem Termine eingesehen werven. Leipzig, den 13. September 1871. Der Nath der Stadt Leipzig. " " . Cer! vr. Kock. lerutti. Aus Starr «ch Ka»d. r. Leipzig, 24. Sept. ES ist im geschäftlichen Verkehr mehrfach bemerkt «ordr», daß einige Handelshäuser im Elsaß, nachdem sie früher in ihren nach Deutschland gerichteten Geschäfts briefen sich stets der ihnen sehr geläufigen deutschen Sprache bedienten, nenerdtnA förmlich damit demonstriren, die Briefe in französischer Sprache abzufassen. So sandte ein Fabrikant in Gebweiler eine Partie Waaren mit französisch geschriebenem Brief und Rechnung an ein sächsisches HandelS- hauS. DaS letztere schrieb dem Fabrikanten zu rück, eS verlange den Brief und die Rechnung in deutscher Sprache abaefaßt; bi- dahin müsse die Waare ihrem Verkäufer zur Verfügung gestellt werden. Es vergingen kaum vier Tage, so hatte der biedere Industrielle au- Gebwetler auch schon der an ihn gestellten Forderung entsprochen. Wir empfehlen dieses Beispiel vorkommenden Falle- zur Nachahmung — DaS K. S. Iustizministerialblatt sagt in einer Verordnung über ven Austritt aus einer vom Staate anerkannten ReliaivnSgesellschaft: Rach 8- 20 des Gesetze-, die Ebrführung der Civilstandsregister rc. betreffend, vom 20. Juni 1879 ist der Austritt an- einer vom Staate an erkannten Religionsgesellschaft einem jeden Staats angehörigen, welcher daS 21. Lebensjahr über schritten hat, gestaltet, der AuStretende irdoch so lange als Mitglied feiner zeitherigen kirchlichen Gemeinde zu betrachten, al» er nicht seinen Aus tritt seinem ordentlichen Richter persönlich zu Protokoll angezeigt und dabei zugleich glaubhaft nachgewiesen hat, daß er dem Pfarrer seiner Parochie vier Wochen vorher die Abficht, auSzu- treten, zu erkennen gegeben hat. ES ist sonach der Austritt auS einer vom Staate anerkannten ReligionSgefellschakr erst dann alS erfolgt anzu sehen, wenn der AuStretende denselben vor deinem ordentlichen Richter persönlich unter Beibringung deS erwähnten glaubhaften Nachweises zu Protokoll erklär: hat. Ueber die von ihm bei dem Pfarrer seiner Parochie bewirkte Anmeldung SeS beabsich tigten AuStrittS ist ihm, dafern er nach Ablauf von vier Wochen darum anfucht, ein Zeugniß von jenem Pfarrer auSzustellen. r. Leipzig, 24. Sept. Auf der vor einigen Tagen stattgefundenen Conferenz der mittel- und süddeutschen Eisenbahn-Verwaltungen, woran auch Vertreter einiger norddeutschen Eisenbahnen Thell gegen diesen Wütherich polizeiliche Hülfe, aber nun ging eS erst recht loS. Zwei Poltzerbeamte wurden von dem rasenden Menschen gepackt, zu Boden geworfen und mit Füßen getreten. Erst erneuerter SuccurS und die HülfSleistung von Leuten, die von der Straße auS den bedrängten Beamten bei nahmen, einigle man sich dahin, daß der Winter-1 sprangen, vermochten die Kräfte deS Brauers zu kahrplan am 1. November zur Einführung ge langen soll. ES werden einige wesentliche Ver> befserungen eingeführt, welche auch der Post »u Gute kommen. Der dritte Schnellzug von Leipzig nach München und umgekehrt (Abgang au- Leipzig 12 Uhr 3" Min. NachtS) wird vom 1. November an eingestellt. 1 Leipzig. 21. Sept. In vergangener Nacht 2 Uhr langte abermals ein Extrazug mit auö Frankreich zurückkehrenden Truppen der 2. Division durch Bayern kommend hier an. ES war wieder um Artillerie und zwar die 4. leichte Fußbatterie vom Feldarlillerie-Regiment Nr. 1 mit zusammen 4 Officieren, 138 Mann, 122 Pferden, K Geschützen und 10 Wagen, welche früh »/«3 Uhr mittelst der Anhalter Bahn weiter nach Berlin gingen. — Mit einem Extrazug der Dresdner Bahn via Riesa von Dresden kamen heute Vormittag über 4oO Meßbesucher hier an; ein auf der neuen Linie über Döbeln ebenfalls Vormit tags anlangenber Exlrazug brachte 250 Per sonen mit. — In einer Wirtschaft der Zeitzer Straße spielte sich gestern Abend ein Exceß ab, wie er vandalischer kaum gedacht werden kann und glück licherweise in feiner Art ganz vereinzelt dasteht. Ein in dieser Wirtschaft befindlicher Brauerge- hülfe auö Schweden halte durch sein Benehmen und fortdauernden Skandal zu seiner Fortweisung, und da er dem nicht Folge leistete, zu einem Ver suche gewaltsamer Entfernung Veranlassung gegeben. Dem auf seine Körperkraft pochenden Brauer fiel eS aber gar nicht ein, sich fortbringen zu lassen, er setzte seinen Angreifern nickt nur den rasendsten Widerstand entgegen, sondern begann alSbald selbst angrisiSweise zu verfahren und wie ein Vandale an den WirthschaftSutensilien seine Wuth auSzulasien Schleunigst requirirte man brechen und viellercht größere- Unheil abzuwenden. Zerbrochene Tische, Stühle, Gläser, sowie die herumliegenden zerschlagenen Stücken der Spiegel bedeckten den Kampfplatz, von dem man endlich den überwältigten und widerstandslos gemachten Schweden fort und nach dem Poliznamte in Gewahrsam brachte. — Oester« Nachmittag wurde in einer Restau ration der Westvorstadt ein Gesellschaftchrn von nicht weniger denn 10 conditionSlofen fremden Kellnern und einem Schneidermeister wegen Ver dachts deS verbotswidiaen HazardspielS polizeilich aufgehoben und zur Verantwortung nach dem Naschmarkt tranSportirt. — Wie daS „Katholische Kirchenblatt" meldet, wurde in Dresden Mittwoch der 20. September, als der erste Jahrestag deS gewaltsamen Ueber- falls und der widerrechtlichen Besetzung RomS und deS Kirchenstaates von Seiten der italienischen Regierung, von einer Anzahl Katholiken dadurch begangen, daß dieselben Vormittags o Uhr der heijiaen Messe, welche für die bei jenem Kämpfe gefallenen treuen Verlheibiger deS heiligen VacerS gelesen wurde, beiwohnten, und daß AbendS in der zahlreich besuchten Versammlung deS katholischen EasinoS eine darauf bezügliche Ansprache gehalten, die betreffende Resolution der jüngst gehaltenen XXl. General - Versammlung der katholischen Vereine Deutschland- vorgelesen und mit einem dreimaligen Hoch auf PiuS IX. beantworte: wurde. — Vom 1. Oktober an wird die neue eingleisige Staatsbahn Radeberg-Pulsnitz-Camenz rc. dem regelmäßigen Verkehre übergeben werden. ES sollen von Dresden ab täglich drei Züge den Per sonenverkehr vermitteln, während noch bei zwei Zügen in Radeberg Anschluß an die Strecke DreSden-Görliy starcstnden soll. Von einer ofsi- ciellen Einweihungs-Feierlichkeit verlautet Nichts,' j Ik
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