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Leipziger Tageblatt und Anzeiger : 20.10.1871
- Erscheinungsdatum
- 1871-10-20
- Sprache
- Deutsch
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id453042023-187110207
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id453042023-18711020
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-453042023-18711020
- Sammlungen
- LDP: Zeitungen
- Bemerkung
- Images schlecht lesbar; Textverlust
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
Inhaltsverzeichnis
- ZeitungLeipziger Tageblatt und Anzeiger
- Jahr1871
- Monat1871-10
- Tag1871-10-20
- Monat1871-10
- Jahr1871
- Titel
- Leipziger Tageblatt und Anzeiger : 20.10.1871
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ließen dieselta Zur Berh ' censyndicate, untrennbar > r durch die! er. Dm „y 24. Division l und gegen tz) rslh emtrrßrzl ! vorstehrnbvl j »ber. Wie attgehableni für Handel «« gegen cntwurf 23 Sti^ >eS Goldgu luSvräguua r« »gülden ; eine, führung det j er. Die»! wUrttev 33 Bcrewe om Bund tzesvrochen mH » die Einst rchrichlen aps giwent dies ; in Rako«i. e aufgebotkss,^ rfierhaft. Karlstadt) iqj icht überliefytj vie Gerücht»! lud hös' itende' dem Rust:' e Anstifter Vorfälle ohne j »t-matzregelll > außerord lka ist ' Da» if Jouan in atcüllon und! c. 9n der ortete der! :erpellation !e. In seimf die Intern« und vermtl edenste. —! tung eurer H den lichen Manif er Befehle Die amtliche, ende Erneu o Ruffel! > Buchanau'! AugustuS ^ »der. Im tan die Erteil nte auf Z iebau, weißer t Niw-Aork, md sie a. Hall«, 'br'n, H. Gt l ftosalza und >». Lflte., Sts «g. »erg und ». «fite.. l Privat, am! Nürnberg, ». Rath ». Nufiker a.! r. Berlin, »N «defitzer a. ^ ' n. SchwchN Hof. und «fite.. H, ! Amsterdam,-.! Magdeburg, ( «.Srutagber^i . Berostadl, ' irgen. weißer < Döbeln, dreck Bre-laa, -eald «orschao,»-! Naumburg, g' lerliu, »ab «nt. ». Lc»»> «bäum Püschen i, a. Beerbe-* effor a. Eö astwein, a.LR«tt.s^ »glich 6'/, Uhr. nd tevrbttian gaste 4/5. attcur Fr -Sttarr. nde t>. Redaktion ! »oa n—rr Uhr > »oa 1—a Uhr. f ber für die nächst en bestimmten de« Wochentagen Nachmittags. KiMgerLagMatt Anzeiger. AmMatt des Sinigl. Bezirksgerichts md des Raths der Stadt Leipzig. Freitag den 20. October. «»fl,ge S200. Abauurmrutsprei» «terteljährlich 1 Thlr. 7'/, Agr,' tncl. Brmgcrlohn l Thlr. 10 Ngr. Jede einzelne stummer 2'/, Ngr. Gebühren f. Extrabeilagen 9 Thlr. Inserate die Spaltzeile 1'/« Ngr. Leclamca unter b. Srbaclloaftklch die Spaltzeile 2 Ngr. Filiale Otto Klemm. Universitätsstr. 22, Locat-Comptoir Hainstraße2l. 1871. jtem Stadtvcrordneien-Büreau ist für den 1. Januar 1872 die Stelle de- Archivar- und »ilamte», mit welcher ein jährlicher Gehall von 800 Thalern verbunden ist, neu zu besetzen. Bewerber wollen ihre Gesuche bis zum 1. Novbr. d. I. auf dem Sladlverordneten-BUreau z, den 9. October 1871. Der Stadtverordneten Borsteher vr. Georgt. Bekanntmachung. «« IS. Oktober d. I. fällige zweite Ternria der Gewerbe» and «lstemer ist nach der zum Gesetze vom 7. März 1870 erlassenen Ausführungs-Verordnung " Tage »ach einen» halben JahreSbetrage >, und werden die hiesigen Steuerpflichtigen hierdurch aufgefordert, ihre Steuerbeiträge ^r» Termin nebst den städtischen Gefällen an 18 Rgr. resp. v Ngr. ans ^aler deS jährliche« KatasterfatzeS spätestens binnen IL Tagen gaben an Kreis-, Kirchen-, Schul- und Commu nalverbände eingeschlossen), sofern diese Steuern und Abgaben nicht seit länger als drei Monaten fällig geworden sind; 3) auf die Beitreibung der auf gesetzlicher Vorschrift beruhenden Alimemationsansprüche der Familien, glieder; 4) auf den Gehalt und die Dienstbezüge der im Pri- vatdienst dauernd angestellten Personen, soweit der Gesammlbetrag die Summe von 4oo Thalern jähr lich übersteigt. AIS dauernd in diesem Sinne gilt daS Dienst Verhältnis, wenn dasselbe gesetzlich, Vertrags- oder gewohnheitsmäßig mindestens auf rin Jahr bestimmt oder bei unbestimmter Dauer für die Auflösung eine Kündigungsfrist von mindesten- drei Monaten einzuhalten ist. Betrachtet man die Motiv« zu diesem Besetz, so er- giebt sich daraus, daß die Ar«ßr, ob die Beschlagnahme des Arveits- oder Dienstlohnes für unzulässig zu erklä ren, oder in wieweit dieselbe zu beschränken sei, dahin beantwortet worden ist, daß dieselbe au sich in die Civil- proceßordnung, in-besondere in die Lehre von der Exe cution gehöre. ES ist dabei als bedenklich bezeichnet worden, aus der Lehre der ZwanaSvoKstre-t.'mg einen einzelnen Dheil durch ein besonderrV^efttz zu regeln; allein diese Bedenken bat man unterdrücken zu müssen geglaubt, den praktischen Gründen gegenüber, welche rin Einschreiten der Gesetz gebnng erfordern. Nachdem nun da» Gesetz vom 21. Juni 1869 als eine vollendete Thatsache vor unS liegt und die seit jener Zeit erfolgte Handhabung des Gesetzes ein Urtdeil darüber zuläßt, ob sich solches in seiner Ausführung als praktisch erwiesen, wird es av gezeigt erscheinen, das oben augezogene Reichsgcsrtz einer nochmaligen Beleuchtung zu unterstellen. Es läßt sich nicht verkennen, daß der ursprüngliche Gesetzes-Entwurf durch die Beschlüsse der Cvmimision und des Reichstages eine ebenso wesentliche als zweck mäßige Umgestaltung erfahren solle, aber immerhin ist daS Hauptüdel daraus nicht entfernt worden, welches darin besteht, daß für die im Gesetz genannte Kategorie von Arbeitern ein Privilegium geschaffen worden ist, welches nicht nur mit dem Geiste, welcher die nmere Gesetzgebung durchweht, in Widerspruch steht, soudern auch geeignet ist, den Eredit der fraglichen Kategorie von Arbeitern eher zu schädigen als zu heben. Hiernach sprechen weder Rechtsgrünbe noch praktische Gründe für eme solche Ausnahmebestimmung, wie sie durch das Gesetz hervorgerufen worden ist. Wenn wir faßen, es stehe dienstlich« gesetzliche Be» Genossenschaft ständiger Äeidermacher. IS. October. Am gestrigen Abend torado" eine öffentliche Versammlung urztm hier gegründeten Genossenschaft Kleidermacher statt. Auf der TageS- sanden sich der Antrag, die Absenkung ^inon an den Deut ichen Reich-tag ifhrbung deS die Beschlagnahme litt- over Dienstlöhne beschränkenden om 21. Juni 1869 betreffend, und die Hheü der Errichtung eines gewerb- ochiedSgerichtS in der Stadt Leipzig, jater eröffnete die Versammlung mit eg der Verhältnisse, welche der Ve ranlassung gegeben haben, sich mit über die Beschlagnahme der ArbeitS- 'jhne in eingehender Weise zu befassen, dem reiflich erwogenen Beschlüsse ge ig diese- namentlich daS Klem- GesetzeS anzustreben, und man f, vor nu» etwa vier Monaten, Eüwerbekammer mit der Bitte ge- : Sache in die Hand zu nehme«. Von sei jedoch trotz alle- Drängen- b>S sdat Geringste geschehen, was aus- Neue die hiesige Gewerbekammer sich in der Interessen des Kleingewerbes flelig zeige. ES bleibe nach Lage der hl- übrig, alS daß man sich nun mit »g der Gewerbekammer direct an den iveode. Für die GenofsensLaft sei es daß die BerufSgenoflen in anderen ö. in Gera, welches bereits 155 Unter- ingesandt habe, und ebenso andere hie- doralionen, wie diejenige der Schuh- l<d dem Schrille anschließen wollen. Kurzer Debatte wurde der Antrag auf der gedachten Petition an den ReichS- iimig genehmigt. Bei ihrer Abfassung stlich der Wortlaut der in derselben An- an die Gewerbekammer gerichteten Ein- ruudlage dienen, und die Petition so s«U möglich zur Erlangung der Unter- ^ verschiedenen Localen öffentlich au-ge- Di« Petition wird darnach folgender aßt sein: wird da» Erscheinen eine» neuen Besrtze» Seusatiou, eine gewaltigere Umwälzung in !-erhältuissrn hrrvorgerufen haben, al» e» welche» »ahme des Arbeit»- oder Dienstlohnes vom 21. Juni >869 Gesetz, deffen Publikation in Nr. 25 isetzblaur» vom Jahre 1869 erfolgt ist, rgütuug (Lohn, Gehalt, Honorar u. s. w.) l oder Dienste, welche auf Grund eines Ar- dieupverhältuissr» geleistet werden, darf, so- ^Serhäluiiß die Erwerbsthätigkeit de» Ber- ' gten vollständig oder hauptsächlich in An- zvm Zweck der Sicherstellung oder Be ck Gläubiger» eist dann nnt Beschlag i, nachdem die Leistung der Arbeiten oder und nachdem der Tag, an welchem die igsttzlich, vertrag»- oder gewohnheitsmäßig > »er, abgelaufcu ist, ohne daß der Brrgü- tzte dieselbe emgefordrrt hat. > üeftimmungen deS tz. t können nicht mit Ininng durch Vertrag ausgeschlossen oder »den . diesen Bestimmungen die Beschlagnahm« iß auch jede Verfügung durch Tesston, s SapsLnduna oder durch ein andere» Recht»- > «Etliche Wirkung. > Sergüluug ist jeder dem Berechtigten ge- 'zevSvorlhril anzuseben. Auch macht es », ob diese nach Zeit oder Stück de- ng mir dem Preise oder Werth für mit dem Ersatz anderer Auslagen in Summe bedungen, so gilt als Vergütung " 1 Gesetze- der Betrag, welcher nach Ab- »der de» WeriheS der Materialien und i der Auslagen übrig bleibt 1 gegeiwäirize Gesetz findet keine Anwendung: GebaU NLd die Drrnfibezüge der öffeot. ranne»-. l dmreidnvg der dincte« persönlichen Staat»» ^ nnd llornmlwaiabgadeo (dir derartigen Ab stimmung mit bem Geiste der Gesetzgebung m Wider spruch. so gründen wir diese Behauptung darauf, daß man seit ewigen Jahren den Grundsatz durchzusühren angefanaen hat, alle Privilegien au» der Gesetzgebung thuniichst zu entfernen. SS wird hier keturr Aufzahlung von Beispielen bedürfen, und au» der Mitte de» Publi kums sind bis jetzt wohl keine Stimmen laut geworden, welche die segensreichen Folgen der Beseitiguug der meisten Privilegien nicht mit wahrer Freud« begrüßt hätten. Die heutige bürgerliche Gesellschaft will Nichts mehr willen von jenem Kastengeist, welcher sich als der Krebsschaven früherer Jahrhunderte erwiesen, und Gleich heit Aller vor dem Gesetz ertönt aus Millionen Kehlen. Diesem Rufe hat sich jedoch die Gesetzgebung bei Publikation des allegirten Gesetze» verschlossen, denn es ist durch dasselbe ein Ausnahmezustand geschaffen wor- den. wie ihn die Gesetzgebung bis in die früheste» Zeiten zurück nicht nachzuweisen hat Wo bleibt unter solch« Umständen der winhschaftliche Fortschritt? DaS von uns besprochene Gesetz stellt als leitenden Grundsatz auf, daß die Bergütunaen für Arbeiten oder Dienste, welche aus Grund eine» Arbeils oder Dienst Verhältnisses geleistet werden, sofern dieses Berhältniß die Lrwerbslbätigkeit des Vergütung«berechtigten vollständig oder hauptsächlich in Anspruch nimmt, zum Zwecke der Sicherstellung oder Befriedigung eines Gläub ger» nicht in Anspruch genommen werden können, es sei denn, daß der b.reitS fällige Lohn von den Berechtigt« noch nicht eingefordert worden, und qirbt hierzu in tz < siib. 4) insofern noch eine nähere Definition, als daselbst gesagt wird, daß diese Bestimmung aus dm Gehalt unv die Dirnstbezüge der im Privatbienst dauernd angestellten Personen, soweit der Gcsammtbeirag die Summe von 40«) Thlr. jährlich überst ige, keine Anwendung erleide Wenn es nun erfahrungsgemäß feststebt, daß die Be dürfnisse der Menschen lediglich von deren Erwerbever- hältnissen, welche ja in den meisten Fällen wieder von derm ElwerbStdäligkeit bedingt werden, abhängig sind, und daß die nothwendigrn Ausgaben und die Brdürs Nisse der Menschen naturgemäß mit den steigenden L>n- nahmen wachs n, so kann man wohl mit R»cht die Be Häuptling hinstrllrn, daß Deijmige, welcher vielleicht da» Doppelte von dem in tz. 4 unter 4) gekackten Minimum jähilich verdient, gleichen Schutz etwaigen Gläubige,n gegenüber für sich in Anspruch zu nehmen brrrckiigt fern dürfte. Kiühere gesetzlich« Bestimmungen, nach nach demselben an die Stadt - Steuer - Einnahme allhier pünktlich abzuführen, da nach Ablau^ dieser Frist die gesetzlichen Maßregeln gegen die Säumigen eintreten müssen. Hierbei werden die hiesigen Principale, Meister und sonstigen Arbeitsgeber veranlaßt, bei Ver meidung einer Ordnungsstrafe von 1 Thlr. bis 5 Thlr. die seit dem 1. Termin d. 9. vorgegangenen Personalverandcrungen von fvleHen mit mindestens I Thlr. and darüber betgezogenen, sowohl entlassene« »te eingestellten Gehilfen rc. binnen 8 Tagen bei vorgenannter Recepturstelle schriftlich anzuzeigen, und werden Formulare zu diesen VeränderungSanzeigen auf Ver langen RathhauS 2. Etage — Zimmer Nr. 13 — verabreicht. Leipzig, den 11. Ociober 1871. Der Rath der Stadt Leipzig. I)r. E. Stephani. Taube. Bekanntmächnng, den Beischleußcncanon betreffend. Diejenigen Grundstücksbesitzer, welche einen Betschleutzeneauon an die Stadicaffe zu zahlen haben und damit pr. Termin Michaelis I87L im Rückstände geblieben sind, werden zu deffen sofortiger Berichtigung aufgefordert. Leipzig, den l4. October ipzig, den t4. October 1871. welchen unter allen Verhältnissen ein bestimmter Tbeil d«S Verdienstes zur Sicherstellung oder Befriedigung eines Gläubigers mit Beschlag belegt werden durfte, müssen jedenfalls als der Billigkeit entsprechender be zeichnet werden. Mindestens ist es in der Thal nicht abzusehen, wes halb man die durch das Gesetz hervorgcrufene Aus nahmestellung nur auf die sogenannten berufsmäßigen Arbeiter, d.'h. auf Diejenigen beschränkt hat, welche in eineni ArbeitS- und Dienstverbältnisse stehen, welches ihre Thäligkeit vollständig und hauptsächlich in An spruch nimmt. Sind diejenigen Gewcrbtreibenden, welche selbstständig für ihre Kunden arbeiten, sobald ihr Verdienst das im Gesetz genannte Maximum nicht erreicht, etwa besser ge stellt, wie diejenigen, welche nur von eurem Arbeitgeber abhängig sind? Die verbältnißmäßig viel ungünstigere Lage des selbst ständigen Gewcrbtreibenden wird nun aber durch die Hindernisse noch erhöht, welche sich ihm entgegenstellen, wenn er für die im Gesetz genannte Kategorie von Ar beitern Arbeiten geliefert hat, deren Zahlung er auf güt lichem Wege nlchr erlangen kann. Ein Lohnarrest sieht ihm nicht mehr zu, und eS bleibt ihm Nichts mehr übrig, als seine Forderung abzuschreib« und die gute Lehre für die Zukunft mitzunehm«: «wo» MH« Arbeiter kein« Credit zu gewähren. Solche Verhältnisse müssen nun aber die »othwendige Folge haben: „daß der Credit der arbeitenden Ctasse durch die gesetzliche Maßregel nicht gehoben, vielmehr geschädigt wird." Ein solches Gesetz konnte nur von Denjenigen mit Freude begrüßt werben, welche geneigt sind, sich ihren Zahlungkvnbindlick keilen soviel al« möglich z» entziehen, aber der gewissenhafte, seine» Verhältnissen entsprcch nd lebende Arbeiter bedarf einer solchen Slütze und Aus nahmestellung durch die Gesetzgebung nicht. Wenn inan auf dcr einen Seite bemüht ist, dm Ar beiterstand zu heben, wenn ferner der Arbeilerstand selbst die Devise: „E n Recht muß sein für Alle", auf seine Fahne gffchriebcn, kann das fragliche Gesetz nicht als lebensfähig bezeichnet werden. Auch der Arbeiter hat die Kindcrschube abgelegt, er will nicht mehr zu den Unmündigen gezählt werden. Wie ein Mann sollte der Arbeiterstand sich erheben und diesen Ausnahmezustand, welchen man ihm geschaffen, von sich abz-iwälzen bc müht sein, und geschieht dies nicht, so kann es nicht ander« kommen, als daß jeder Credrt dem Arbeiter ent zog«, daß er gleich einem Unmündigen behandelt wird, dem Niemand Etwas borgen und creditiren darf, auf dir Gefahr hin, nie wieder m den Besitz seiner berechtigten Forderung zu gelangen. Deshalb wirke Jeder, dem daS Wohl und die Ehre de» ArbeiterstandeS am Herz« liegt, für Beseitigung der hier besprach«« Ausnahmebestimmung «u» der Gesetz gebung, und suche dahin zu wirken, „daß wieder: „Ein Recht für Alle" geschaffen werde, frei von Ausnahmebe stimmungen, wie solche in tz. 4 deS angezogene» Gesetzes zu Gunsten der öffentlichen Beamten, bezüglich der Bei treibung von Steuern und Abgaben, und dergleichen Verhältnissen, Aufnahme gefunden Hab« In Betreff der Errichtung eine- gewerb lichen Schiedsgericht- in Leipzig wurde von allen Rednern lebhaft bedauert, daß der Stadt rath neuerdings sich wieder gegen diese für den Gewerbe- und Industrie-Betrieb unter den gegen wärtigen Verhältnissen geradezu unentbehrliche Institution erklärt habe. Die Gewerbekammer habe sich auch in dieser Angelegenheit schwach ge zeigt; nachdem sie die Anregung gegeben und einen OrganisationS-Entwurf auSarbeitete, ver harre sie der neueren ablehnenden Haltung deS RatheS gegenüber in Schweigen, anstatt nun erst recht energisch vorzugehen. Die Versammlung genehmigte einstimmig daß der Vorstand dcr Ge noffenschaft direct sich an den Rath mit der Bctte wende, die Gründung deS gewerblichen SchledS- gerichiS nicht länger zu verzögern. Die Einweihung der reftaurirten Kirche M Markranstädt. Wie wir bereilS früher berichteten, hatte die Gemeinde unserer Nachbar stavt Markranstädt, welche siet- grotzeö Interesse für ihr alterthüm- lichcS Gotte-Hau» an ven Tag gelegt, seil längerer Zert eine Renovation desselben beschlossen, und es sollte eine solche schon im Jahre 1870 zur An führung kommen; dre Krftgsereigniffe verzögerten dieselbe, und erst in den letztoerganzerren Monaten schritt man zum Werke, ea» rack einstimmigem Beschlüsse der Gemeinde dem rühmlichst bekannten Baumeister Herrn Alteudorff zur Begutachtung DeS RathS Finanz Deputation. vorgelegt worden war und nach seinen Joeen uno Zeichnungen unter seiner Leitung zur Ausführung gebracht werden sollte. DaS Innere der Kirche, dem die Restauration galt, befand sich durch Ein- baue und Kästeleien aus den letzten beiden, durch Geschmacklosigkeit und Mangel an künstlerischem Verständniß verrufenen Jahrhunderten in einem sehr unwürdigen Zustande, wie wir ihn leider noch in vielen anderen benachbarten Kirchen sehen können. Am 17. Juli begann man mit den Ab- bruchSarbeüen, wobei allerhand interessante Curio-- sitäten aufgefunden wurden. Der hinter der Kanzel im Ma^erwerke verborgenen Schachtel mit Notizen deS Schulmeisters Georg Dobrick von 1586 haben wir schon früher in diesem Blatte gedacht. Ferner fand man in Schutt und Staub vergraben meh rere Büchsen mit Kupfermünzen, alte Schriftstücke, llcberreste von katholischen Meßgewändern und Pr o- cessionSfahnen und unter dem Fußboden eine Menge beisammenliegende menschliche Gebeine, wahrscheinlich ein sogenannte- Betngewölbe, wo die auSaegrabenen Ueberbleibsel der Verstorbenen gesammelt wurden und welche- biS zur Anlage eines GotteSackerS vor der Stadt, im Jahre >559, benutzt worden sein mag. Ebenso fand man aus dem Jahre 1813 Fltntenpaironen und viele an dere interessante und schätzenSweithe Dinge. Man begann m»k der Beseitigung der alten unnützen Kapelleneinbaue, b> freite den Altarplatz von seinen Verunstaltungen und räumte überhaupt soweit auf. wie Kunst, Aesthetik und Nothwendigkeit eS erheischten. Unter sorgsamer Leitung des genann ten Architekten Herrn Baumeister Altendorff und eifriger Thäligkeit der auSführenden Bau gewerken wurden oie Rer.ovalionSarbeiten ohne jedes Hinderniß glücklich vollendet, daß am ver gangenen Sonntage die Einweihung oeS restau- rirten GotteShauseS stattfinden konnte. Sogleich beim Eintritt in dasselbe fühlt man sich von einem wohlthuenden Gefühl ergriffen, wie es immer ein harmonisches Ganzes hervor ruft. Vor Allen strahlt dem Besucher in stylvoller Maleret und würdiger Farbenharmonie der Altar platz mit zahlreich angebrachten finnigen Sprüchen entgegen. Die gesammte Malerei wurve von Herrn DecorationSmaler Lehmann in Leipzig auSgesührl und sichert ihm die verdiente Ehre. Die auS Eichenholz geschnitzte Kanzel ging aus der Holzbaufabrik der Herren Voigt L Wenck hervor. Die gemalten GlaSfenster de- Altar. Platzes sind auS dem rühmlichst bekannten Atelier des GlaSmalerS Herrn A Schulze in Leipzig. Die Anfertigung der Kirchstühle besorgte Herr ZimmermeisterHorn in Markranstädt, wie denn überhaupt alle anderen Arbeiten daselbst gefertigt worden sind. Vergangenen Sonntag, am 15. October, wo zugleich auch da- OrtSerntefest stattfand, wurde unter großer Theilnahme der Einwohnerschaft, so wie vieler Personen auS der Umgebung und namentlich zahlreichem Besuche auS Leipzig die Kirche eingeweihk. Die Portale derselben waren mit Blumen geschmückt. Früh 9 Uhr bileete sich vor dem Pfarrgebäude der Festzug nach der Kirche, an deren Eingänge ein Knabe und ein Mädchen den Zug jedes durch einen sinnigen Spruch be grüßten, welche der OrlSpfarrrr, Herr Vr. Grosse entsprechend beantwortete. Der Zug — voran der Baumeister und die Baugewerken — bewegte sich alsdann vurch den Mittrlgang des Kiichen- sch ffS nach dem Üttarvlatze, wo sich die Teil nehmer desselben — außer den Baugewerken noch aus dem Kirchencorsianve, den G-tstlichen der Um- gegenv, den städtischen Behörden und den ge ladenen Gästen bestehend — niederließen. Den Gottesdienst begann und schloß eine von dem hiesigen Gesangvereine mit Jnstrumenta'musik trefflich vorgeiragenr Motette. Die Weihreve hielt Herr OrtSpfarrer vr Grosse mit Zugrunde legung von Psalm 100. „Unser Weihe wie unser Erntepsalm, eS enthält ein dreifache- Gelübde: >) Der Herr ist unser Gott, so wollen wir ibm jauchzen; 2) Wir sin» sein Volk, so wollen wir ihm orenen ; 3^ S-tne Gnade wädret ew'g. so wollen wir ihm vertrauen " In seiner Rede dob Herr Paftor Grosse auch hervor, wie der kirchliche Kunstsi'ir in der Gegenwart so bedeutende Fortschritte g.macht habe,
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