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Leipziger Tageblatt und Anzeiger : 12.11.1871
- Erscheinungsdatum
- 1871-11-12
- Sprache
- Deutsch
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id453042023-187111127
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id453042023-18711112
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-453042023-18711112
- Sammlungen
- LDP: Zeitungen
- Bemerkung
- Images schlecht lesbar; Textverlust
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
Inhaltsverzeichnis
- ZeitungLeipziger Tageblatt und Anzeiger
- Jahr1871
- Monat1871-11
- Tag1871-11-12
- Monat1871-11
- Jahr1871
- Titel
- Leipziger Tageblatt und Anzeiger : 12.11.1871
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iw «alle °Ne - lem >ie ' sehr orbirse) Austria-^ r M.L .dank M K>. »asd'or Ns «stbah» 2A Bau«! ung: -evz üauische )0th«ll-ll! tavoll >ii , JmM a. WpZMr.TagMM Anzeiger. Amtsblatt der Sim-l. BqirVgmchtS und des SlathS dn SM Lchzig. U»fl«re S200. A»a»»e»mit«orrt» viertel,ährlich I Thlr. 7'/, «gr^ tncl. «rmgrrlohn l Thlr. IO Ngr. Jede einzelne Stummer 2V, Ngr. <idcbiihrrn f. Extrabeilagen ,2-^ Inserate die Spallzcile l'/« Ngr. Xcclamc» »ntcr d. Xedacliuxftrlch die Spaltzeile 2 Ngr. Filiale Otto Klemm, UniversltütSflr. 22, Loral-Comptoir Hmnstraße2l. Go«rtag den 12. November. 1871. Die Fe lS fand r unter! statt. Tal n Karl und z it in der end Graf! von Jtznih d viele Ld^ reservate» inaeleitet e feste Bing ^ des Stall sung der De des Ld em Jubel der 1 oll tnlbWe. deS lledet f Die cht in euieaj sterreich-II, elben in däl zwischen ne Beränd )ie „Wiener j chen Theilei mber an de»! er denselben, begründete l » Minister! rium des! den für die« t er seinen Dank an werden nie jähriger erei >nir, nieinä rben. — Ein j n Grafen daS mber. Die ,er Versichern :n Auflösung Seiten- dn s Hebung bei f leiblich in llii Magdeburg, m j ebeck, Frech«! irr. Rittergu 1 de vaviere Affesi-r «. i ler a Schlelts 'bürg, >«rf. Nlill, raafeld, Heid uud >h. H- l- . a. Münster, -eull men « Magd, Ziegrleibes. u»! ilbiug, uud s. a. Schleahm j nicrach a. ' a. Berlin, ^ Asm r. Pose,.! petertders, zelMl eucher», OrliMZ Schlitz, SlM s^ oln a Siiße»,»l . Lrucheru, Vitts ». verliu, Sa« s . u .Pr,s .«.s Oeffcntliche Sitzung der Stadtverordneten de» IS November «. o. Abend» »/,7 Uhr t« Saale der I. Bürgerschule. Tagesordnung: > de« BauavSschnsieS über ») Nachforderung zum Nicolaischulneubau, d) Herstellung einer , tu der Sutritzscher Straße, o) den verkauf eine- zum Gohlisrr Mühlengrundstück ge- Areal-Streifen-, ä) Pflasterung eine- Wege- auf dem Lagerhofareal rc. stk» de- Schul- und Stlftung-auSschusfe- über u) den Sonntag'schen Antrag wegen Ber ing der Lehrer auf 28 Stunden Unterricht, d) den Antrag wegen Aufhebung der Meß- »n den Bezirk-schulen, o) Anstellung eine- Turulebrer- an der Freischule, ck) Jkachforderung Avtüiarbefchaffung für da- Krankenhaus und e) Stiftungsrechnungen. Bekanntmachung. die Verordnung vom 27. Juli d. I. ist eine Volkszählung für den-1. December 1871 Die Vorschriften, welche hierbei Geltung haben, sind in der Verordnung vom 18 Juli 1870 Wir bringen dieselben im Auszug, soweit sie zunächst für die Bevölkerung und insbesondere hvitbefitzrr und Verwalter von Grundstücken von maßgebendem Interesse sind, nachstehend ig mt der Weisung, denselben pünctliche Folge zu leisten den 11. November 1871. Der Rath der Stadt Leipzig. vr. Koch. Schleißn er. A«Szug a«S der Verordnung von» 18. Juli 1870. l. von allen am 1. December d. I. an irgend einem Orte de- Königreich- Sachsen aufhält- , gleichviel ob daselbst permanent wohnhaft oder nur vorübergehend aufhältlich, ob "über, Civil- oder Militairpersonen, sind der vollständige Name, Geschlecht, Geburt-ort, Geburtsjahr, Familienstand, ReiigionSbekeuntuiß, Beschäftigung, Staatsangehörigkeit, Wohnort ,, diesem Behufe vom Statistischen Bureau de- Ministerium- de- Innern hinauSzugebeuden stiften eiuzutraaen. Wie früher ist hierbei etwaiger besonderer Gebrechen (blind, taubstumm, »der blödsinnig) Erwähnung zu thuu, auch die Muttersprache, wenn nicht deutsch (also besonders ). namhaft zu machen. Personen, w<^ « d haben. jasauc», welch« fich i» der Nacht vom 80. November zum t. Deeember an mehreren >>. m «eirere» Wohnungen anfgehalten haben, gilt der Wohnort resp. die eigene Wohnung luter fremde Orte oder Wohnungen in Frage kommen, der Ort, resp. die Wohnung, jksh zulrtzt aufhielten, alS Aufenthaltsort. um, welche die Nacht vom 30. November zum 1. December in gar keiner Wohnung l (Reisende, bei Nacht beschäftigte Arbeiter, Soldaten auf Wache), sind in derjenigen aufzu- i, i» »ücher sie am Morgen de- 1. December angekommen find. >1. vri Personen, welche in der Nacht vom 30. November zum 1. December geboren wurden ' Heu, entscheidet der Umstand, ob die- vor oder nach der Mitternachtsstunde geschah. Vor Geborene oder nach Mitternacht Gestorbene sind noch einzutragen, dagegen nach Mitler- leue und vor Mitternacht Gestorbene nicht mehr einzutragen, jt. Die Eintragung hat durch die Bevölkerung selbst uud zwar für jede HauShaltunx -lg-vorstand, für Heil-, verpfleg-, ErziebungSanstalten, Gefängnisse, Zucht- b, vesserungS- und Armenhäuser, sowie Casernea durch die Vorsteher oder deren Stellvertretci sind. Bei ihrer Bestimmung nach oder zufällig zur Zeit gänzlich unbewohnten Gebäudeu( Scheunen, Spritzenhäusern, leerstehenden Wohngebäuden) hal der Eigenthümer, resp. wenn e- öffentliche Gebäude sind, die verwaltende Obrigkeit, in die sc " " Tabelle der im Hause wohnhaften HauShaltungSoorstände zu ' ^ ^ - ^ nicht chreiben: „Vacal" oder „Unbewohnt." ES ist jedoch hierbei sorgfältig darauf zu achten, daß Gebäude, welche zwar in der Hauptsache nicht zu Wohnzwecken dienen, aber doch Wohnunaen ent halten (z B. Thürmerwohnungen auf Ktrchthünnen, HauSmannSwohnungen in Schulen, Rathhäuseru) unter Uebergehung der in jenen Wohnungen aufhältlichen Personen ia die Kategorie der „unbewohnte»" gestellt werden. tz. 11. Den bewohnten Gebäuden gleichzustellen sind jene vorübergehenden Baulichkeiten oder ' , B " ----- transportabel!, Nachtquartiere (Zelte, Buden, Baracken, Schisse. ren fahrender soueu, welche sich am 1. December 1870 au mehr al- einem Orte aufgehalten dem Orte anfznzeichveu, wo fie die Nacht vom SO. November zum 1. Deeember . i. Zu diesem Ende ist >, welche eiue Person, sem Ende ist an iede Han-Haltung, d. i an jede Bereinigung von zwei oder mehr eiue aemeinschaflliche Wohnung innehabrn, nicht minder an jede einzelne lebende n, w«che eine eigene Wohnung inue hat, eine HauShaltuugSliste, an jeden «der Besitzer einer der obgedachten Anstalten eine LnstaltSlifte zu verabfolgen. In die iskdaber nur die nicht zur HauShaltungder Besitzer, Vorsteher, Bramten und Angestellten Jusaffeu der Anstalt aufzunehmen. Die Personalangabrn über die ersteren, sowie über die '»uShaltungen gehörigen Personen sind in gewöhnliche Hau-haltung-ltstrn einzutragen. Besuch-fremde, Astermirther, Personen in Schlafstelle und einquartirte Soldaten sind von der Haushaltungen, bei denen sie zu Gaste sind, in Aftermiethe oder Schlafstelle n Qua ^ o-Mfen zsil iet deuselben 'M-baltungSlifien zu vnsrhen sind), auf den HaüShaltungSlisten der Haushaltungen, bei ! «ohuen, resp. die Stacht vom 30. November zum 1. DrceAbrr zugrbracht haben (vergl. tz. 2) Fremde, welche in Gasthöfen logirrn, sind in die HaüShaltungSlisten der GasthofSbrsttzer hier eiuzunagen, denen nach Bedarf eine zweite, dritte rc. alS Fortsetzung anzufügen ist. j dtwinnung der erforderlichen Angaben von den betreffenden Fremden zu erleichtern und da- der Liste von einem zum anderen unnöthKr zu machen, werden den GasthofSbesitzern auf s Mkartrn mit Vordruck in deutscher, englischer und sramösischer Sprache zur Verfügung .du sie den Fremden zur Ausfüllung einhändigen uud alS Unterlage zur ^Ausstellung ihrer mp» können. 8. Auf der Rückseite der Formulare haben die Hau-haltung-vorsteher, beziehentlich AnstaltS-' ligen Personen namhaft zu machen, welche, ohne ihre Wohnung oder Schlafstelle in _ Reifewagr in denen in der Stacht vom 30. November zum 1. December Personen die Nacht zugebracht habe» Jeder Grundstiick-besiyer, auf besten Besitzthum sich solche Baulichkeiten oder Quartiere befinden (soweit öffentliche Plätze. Wege oder Gewässer in Frage kommen, die betreffende Obrigkeit), hat dara»f zu sehen, daß für dieselben HauSlisten. bei denen die nähere Bezeichnung der Bemlichkeit, de- Schifses rc. die Stelle der Brandcataster-Stummer verkitt, Sertens der in den bezüglichen Localttäten aufhältlichen Personen die vorgeschriebenen HaüShaltungSlisten auSgefüllt werden. tz. 12. Außer der Bestimmung, als HülfSmittel resp. Controltabelle bei der Aufnahme der Bevölkerung zu dienen, haben HauShallungs- und HauSliste auch noch den Zweck, nach tz. 4 der „Besonderen Bestimmungen für die im Jahre 1870 im Deutschen Zollvereine fiattfindende Volks zählung" die Materialien zu einer Statistik der Gebäude uud Wohnuugeu zu liefern. ES haben daher die Hau-haltungSvorstände die auf der Rückseite der HauShaltungSlifle befindliche«, die Wohnung betreffenden, die Hausbesitzer rc. die auf den HauSlisten befindlichen, da» Grundstück und die Gebäude betreffenden Fragen gewissenhaft und der Wahrheit getreu zu beantworten. Für leerstehende Wohnungen sind die bezüglichen Fragen vom Besitzer, Administrator rc. d«S HauseS zu beantworten, welcher zu diesem Zwecke eine HauShaltungSliste zu verwenden, in den für die Auszeichnung der Bewohner bestimmten Theil derselben aber zu schreiben hat: „Unbewohnt." Ueber Wohnungen, die zwar nicht unbewohnt, deren Bewohner aber zur Zeit vorÜergeheud abwefeud sind, hat der Hausbesitzer, resp. besten Stellvertreter, bei Ausfüllung der HauShaltari-Sliste für oie- selben (vergl. ß. 8) auch die Wohnungsfragen zu beantworten. tz. 13. Sind sowohl Bewohner alS Besitzer eines Hauses abwesend, so hat die OrtSpolizeibehSrde, beziehentlich der Gemeindevorstand, die Ausfüllung der HauS- resp. HauShaltmgSlisten, soweit thunlich, zu besorgen rc. rc. tz. 15. SLmmtliche Listen und Fragebogen sind von Denen, welche sie «Btzefüllt haben uud die Richtigkeit der Ausfüllung vertreten, am Schluffe mit ihrem Namen resp. «cker Betstguug der Eigenschaft, in welcher ste zur Ausfüllung berufen sind (alS Administrator, Pächter, Vorsteher rc.), zu unterzeichnen. tz. 16. SLmmtliche ZählungSformulare werden den VerwallungSobrigkeiten, resp. besonderen ZähluuaSbehördeu, vom Statistischen Bureau de- Ministerium- de- Innern bis zum 1. November diese- Jahre- zugehen. Die veewaltuuaSobrigketteu rc. haben dafür Sorge »u tragen, daß sämmtltche Häuser und diesen glrichzustellende Baulichkeiten (vergl tz. 10) btS zum 25. November mit den erfor derlichen HauS- und HauShaltungS- resp. AnstaltSliflen versehen werden. Die HauS- und Grundstücksbesitzer, Pächter oder Administratoren haben nach Anleitung der den HauSlisten aufgedruckten Bestimmungen die HaüShaltungSlisten bis spätestens 30. November den auf den betreffenden Grundstücken wohnhaften Haushaltungen und alleinstehenden Inhabern eigener Wohnungen zukommen zu lassen, vom 1. December Mittags ab sich der Wtedereinsammlung derselben zu unterziehen und dieselben spätestens am 2. December zu beendigen. Sie haben sich durch Einsicht nahme von den betreffenden Listen zu vergewissern, daß dieselben gehörig auSgefüllt sind, bei auf fallenden Unvollständigkeiten oder Unrichtigkeiten deren Abstellung zu veranlassen und, dafern solche nicht zu erreichen, dreS in der HauSliste in der Rubrik für „Bemerkungen deS Hausbesitzer- rc." anzugeben. Bom 3 December an hat der Hausbesitzer rc. die HauSliste mit sämmtlichen dazu gehörigen HauShaltungS- und AnstaltSliflen auSgefüllt zur Abholung durch die OrtSpolizeibehörde beziehentlich deu Gemeindevorstand, bereit zu halten. tz. 17. Die OrtSpolizeibehörde« beziehentlich die Gemeindevorstände haben am 3. December die Wiedereinsammlung der Listen zu beginnen und dieselbe am 5. December zu beendigen. Sie haben über den vollzähligen Eingang der Listen, sowie über deren ordentliche Ausfüllung zu wachen, in der einen oder anderen Beziehung wahrgenommene Mängel abzustellen, endlich, soweit eS sich um Ort schaften handelt, in denen die obrigkeitlichen Rechte dem GcrichtSamte zusteyen, sämmtltche Listen und Fragebogen bis spätestens den 28 December, nach der Brandcatasternummerfolge zu OrtSpacketen geordnet, an daS betreffende GerichtSamt abzugeben rc. rc. Dresden, d«n 18. Juli 1870. Ministert««» d«S J««er«. v. Nostttz-Wallwitz Petermann. lknatrrr. sollen Familienglieder rc., welche in acltvem Militairdienste, ihrer Ausbildung wegen »tc», Gymnasiasten, Lehrlinge), als Dienstboten, Gesellen, Strafgefangene, auS ihrer j ckvrstnd, bei derselben auch nicht alS vorübergehend abwesend, sondern lediglich an ihrem ite («o sie im Dienste stehen, ihrer Ausbildung obliegen rc.) ausgezeichnet werden. « pm« Haushaltungen vorüberaeheud auS ihrer Wohnung abwesend, so hat der HauS- k «Sn dessen Stellvertreter auf die HauShaltungSliste für vieselven in den für da- Berzeichniß «esaden gelassenen Raum zu schreiben: „Bewohner zur Zeit abwesend" und auf der Nück- > Sm Verzeichnisse der vorübergehend Abwesenden ihre Namen und sonstige zum Gegenstände Hein- gemachte Personalverhällniffe nach bestem Wissen anzugeben. S. Die HauShaltungSvorstände und Anstalt-Vorsteher erhalten die HauShaltungS- und An- W« dirä den Besitzer, Pächter oder Administrator de- HauSgrundstücks, worin sie wohnen, fich die Anstalt befindet. Dem Letzteren werden di« betreffenden Listen in der der Zahl ^chuMeien in dem betreffenden HauSgrundstvcke entsprechenden Menge (wenn der Besitzer, ! «der Administrator selbst in dem Grundstücke wohnt, auch für diesen eine) von den OnS- lchkte», beziehentlich den Gemeindevorständen »ugeihrilt rc. rc. l<> Außer den HaüShaltungSlisten für die resp. Wohnparteien und auf dem nämlichen Wege l jchrr Besitzer eine- bewohnten oder unbewohnten, mit einer eigenen Brandcalaster-Nummer Anmeldung zur Wahl 8 neuer Kirchen-Vorsteher in der Parochie St. Nicolai. Nach tz. 17 der Kirchenvorstands-Ordnung scheidet nach 3 AmtSjahren die Hälfte der auS der Gemeinde gewählten Vorsteher entweder durch gütliche Uebrreinkuuft oder durch da- LooS auS. Die AuSgeschirdenen sind aber sofort wieder wählbar. — In der Parochie St. Nicolai besteht drr Kirchen vorstand, abgesehen von den Geistlichen, aus 16 gewählten Gcmetndegliedern. Bon diesen 16 war der Herr Geheime Rath derzeitiger Minister von Gerber durch Weariehen au» der Parochie be reits auSgeschiedcn, die Stelle aber wegen der nahe bevorstehenden Neuwahl nicht wiHer besetzt worden. So wurden denn in der Plenarsitzung am 23. October nur noch 7 Vorsteher auSgeschteden. DaS LooS traf: Herrn Bürgermeister vr. Koch, - Advocat WachSmuth, » Advocat Götz, - Stadlrath vr Lippert-Dä'hne, - Kaufmann Richard La»dman«, - Advocat Oeh«e, - Kaufmann Hern»««« Gchnoor. Im Laufe der nächsten Wochen sind nun acht neue Vorsteher zu wählen. Zur acttveu Wahl berechtigt ist jeder Mann, der da- 25. Leben-iahr vollendet hat, der evangelisch lutherischen Eon» fession angrhöct, in unserer Parochie wohnt und sich im Besitz der bürgerlichen Ehrenrechte befindet. — Wer nun an der Wahl Thcil nehmen will, hat sich nach tz. 8 der KirchenvorflanvS-Ordnung vorher dazu zu melden. Diese Anmeldungen werden Donnerstag den tü. November von 10—1 Uhr «nd von 2 1 Uhr, Freitag den 17. November von 10—1 Uhr und von 2—1 Uhr in dem Pastorat zu St. Nicolai, Ritterstr. Nr. O parterre link-, und ans de« Rathhaufe von dem zur Leitung der Neuwahl bestellten Wahlausschüsse angenommen. Wir buten die Gemeinde dringlich und herzlich, sich an der Wahl zahlreich betheiligen und dazu an den genannten Tagen anmelven zu wollen. — Der Tag der Wahl wird später bekannt gemacht. Leipzig, den 10. Noormber 1871. Der Ktrchenvorstand zu St. Nicolai. Vr. Fr. Ahlfelv, Pastor. HaSgnmdsttickS für selbige» eine ^ Han-ltst-, «bewohnten Gebäuden sämmtliche zugehörige HauShaltungSliste«, unter Namhaktmachung cke auf Waisenhaus. rstäade ia der zu diesem Zweö , . , Montag und DienSieg den 13. und 11. diese- Mon. Benheilung der Mädchenkleidung der HauSliste angebrachten Tabelle rinzulegrn von 8 bi- 12 und 2 bi- 6 Uhr.
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