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Leipziger Tageblatt und Anzeiger : 22.12.1871
- Erscheinungsdatum
- 1871-12-22
- Sprache
- Deutsch
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id453042023-187112228
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id453042023-18711222
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-453042023-18711222
- Sammlungen
- LDP: Zeitungen
- Bemerkung
- Images schlecht lesbar
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
Inhaltsverzeichnis
- ZeitungLeipziger Tageblatt und Anzeiger
- Jahr1871
- Monat1871-12
- Tag1871-12-22
- Monat1871-12
- Jahr1871
- Titel
- Leipziger Tageblatt und Anzeiger : 22.12.1871
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»), mit IrckraisM icdirl. m rn Vkvibu» !v xassvvä, 'rtv»»« »se 1 Erste öeilage M Leipstger Tageblatt mb Aiyelger rr« Freitag den 22 December. 1871. Vom Landtage. .lt n 20 Ngr. Markt, ag. rachtdM »rräthen über- il « in Hat» arbeudrua, Ölungen, Se> der na«haf> eutschlautzS »d L867 lr.) i räumen, !v -tgr., «r » Lhlr.1 t Jahrga,«! » «r L r-le a«arkt 7. Urwald >iil >>>r wler. Hai» iro-l,<>M illch - — 80.000 - lben bei k ne Eule. erricht wird »itte» man tri Ei nieder,»! M M« Dresden, 20. December. In der für morgen «ldnaumlen öffentlichen Sitzung der Zweiten kaimer steht die Berathung beS Gesetz- Ent- ,»rfS, die Reorganisation de« LandeS- olturraths betreffend, auf der Tagesordnung. Nach dem Inhalt diese- Gesetz-Entwurf- soll der LandeSculiurraih für daS Königreich Sachsen in- gemeinschaftliche Organ der Interessen der jaad«irlhfchaft fein und seinen Sitz in Dresden jäten. AlS seine Aufgabe ist die Vertretung, Prdnung und Fortbildung der Landwirlhschaft jezeichnrt. Zu diesem Zwecke hat er 1) daS Recht, durch selbstständige Anträge, Wasche und Anregungen der Slaatöregierung gegenüber die vorbezeichneten Aufgaben und Interessen zu fördern und zu vertreten, so wie 2) die Verpflichtung, der StaatSregierung als verständige- Organ in Bezug auf alle die ncultur und die landwirthschaftlichen Interessen hr enden Fragen der Gesetzgebung und Ver eng zu dienen. So wett eS die Verhältnisse chd gestatten, soll er in jeder wichtigen An- kgenheit dieser Art gehört werden. Der LandeSculturrath besteht auS dreißig ordent» >en Mitgliedern, nämlicb auS: i) den jedesmaligen Vorsitzenden der fünf land- irthschaftlichen Kretövereine, 2 fünf Landwirthen, von denen jeder land- «rihschaftliche KreiSveretn einen erwählt, Z) dreizehn, ohne Rücksicht auf Mitgliedschaft einem landwirthschgftlichen Vereine durch die drirlhe gewählten Personen, 4) drei von dem Ministerium deS Innern er- arnten Landwirthen, i) dem von den vorstehend unter 1 bis mit 4 nannten Mitgliedern gewählten, durch daS liiistnium deS Innern zu bestätigenden Ge- alstcretair, 8) je einem von den unter 1 bis 4 genannten italiedern gewählten Vertreter s) der VolkS- chschaft, d) der Forstwirthfchaft und o) der dwirlhschaftlichen Lehr- und Versuchsanstalten. Der LandeSculturrath hat daS Recht, für be- mdere Fragen der Thierheilkunde, der Pferde zucht, deS Obst- und Gartenbaues, deö Weinbaues, Bienenzucht, der landwirthschaftlichen Mecha- L»d anderer verwandter Fächer entweder ein allemal auf die Dauer einer Wahlperiode ordentliche Mitglieder hinzuzuwählen, oder einzelne Gegenstände und Sitzungen besondere chverständige einzuladen. Die Wahlen der ordentlichen, sowie der außer- ldrnllichen Mitglieder erfolgen auf drei Jahre. L Anstellung deS GeneralsecretairS findet in Falle unter besonder- zu vereinbarenden dingungen statt. Für die unter 3 gedachten 13 Mitglieder sollen 4 Wahlkreise in den Regierungsbezirken Dresden d Zwickau, 3 im Leipziger und 2 im Bautzener 'erungSbezirke gebildet werden. Stimmberech- bei diesen Wahlen sind die volljährigen und Besitze der bürgerlichen und politischen Ehren te befindlichen Besitzer eine- mindesten- drei aren umfassenden landwirthschaftlichen Grund- oder die Pächter landwirthschaftlicher Grund- mit mindesten» 1 Thlr. ordentlicher Gewerbe- , Wählbar ist jeder sächsische StaatSange- , der volljährig und im Besitze der Ehren ist. er LandeSculturrath tritt mindesten» ein Mal Äahre zusammen. regulirt selbstständig seine äftSordnung u. s. w. Seine Mitglieder, mit ahme d«S GeneralsecretairS, fungrren unevt- ch. Seine nicht in DreSden wohnhaften Mit- tt erhalte» Reise-Aufwand; die Bezahlung er Beamten, die Bestreitung seine- Canzlei- vande-, der Wahl- und anvern Kosten über- t die StaatScasse; für andern Bedarf hat da- Recht, bei der StaatSregierung die Er na angemessener Beiträge von den Wahl- htigten zu beantragen. Der über die Vorlage von der ersten De lation erstattete Bericht lautet im Ganzen end. Zu Z. 2 wird der folgende Zusatz tragt: „Auch hat er von der Wirksamkeit der »vereine durch seinen Generalsecretair oder andere Weise fortlaufend nähere Kenvtviß zu en." Ferner beantragt die Deputation, den lturrath auS 25 anstatt 30 ordentlichen gliedern bestehen zu lasten und die Worte n jedesmaligen Vorsitzenden der fünf land- hsckafrlichev KreiSvereine" zu streichen. Fernere > der Deputation beantragte Bestimmungen sind: »Die Anstellung de- GeneralsecretairS findet den LandeSculturrath statt. Dafern jedoch er einen Generalsecretair ohne Vorbehalt Uriger Kündigung anstellen will, ist dazu die ehmigung deS Ministerium- de- Innern ein >lnr. Die Sitzungen de- Lande-culturrath- j, soweit möglich unv wenn nicht in besonderen eine Ausnahme beschlossen oder von dem erium de» Innern besonder» verlangt wird, >U'ch. Zur Beschlußfähigkeit de« Lande«, ath» ist bei allen Angelegenheiten die All heit von mindesten- der Hälfte der ordent- beziehungSweise außerordentlichen Mit- crforverlich." erste Deputation der Zweite» »»er hat ferner bereit» Bericht über da rr, die Ausführung de» Buv deSgese He den Unterstützung-Wohnsitz im König- Ea-seu betreffend, erstattet. Die Deputa- V etr stimmig der Ansicht, daß da» Vorgehen der Regierung, indem sie die Verordnung wegen Einführung jenes Gesetzes vom 6. Juni 187 l ohne ständische Genehmigung erließ, durch tz 88 der Verfassungsurkunde gerechtfertigt war, und empfiehlt deshalb der Kammer, zu dieser Verord nung nachträglich die ständische Genehmigung zu er:heilen. Die Deputation beantragt zu der Materie der Vorlage, folgenden Antrag an die StaatSregierung zu richten: „Dieselbe wolle die Unterbringung von Landarmen in städtischen oder Bezirks Arbeit-- uns Armenhäusern durch vor sorgliche Sbschlirßung von Verträgen mit größeren Städten oder BezirkSarmeuverbänben ins Auge fasten." lieber §. 7 der Vorlage, welcher von der be hördlichen Competenz über Streitigkeiten in Unter stützung-fachen und vom Jnftanzenzuge handelt, waren die Auftastungen in der Deputation ge- theilt. Abg. Streit war der Ansicht, daß in allen Streitsachen über den Unterstützung-Wohnsitz sowohl zwischen sächsischen OrtSarmenverbänden unter sich alS auch mit dem StaatSfiScuS als Vertreter de- LandarmenverbandS, ebenso wie in Streitsachen gegen Armenverbände anderer Bundes staaten, wie in tz. 38 ff. de- BundeSgesetzeS vor geschriebe» ist, da- Bundesamt für Heimathsachen zu Berlin in zweiter Instanz zu entscheiden haben solle. Dieser Meinung schloffen sich die Abga. Bieder mann, Pfeiffer, Schreck, Petri und vr. Panitz an ; anderer Meinung — die Hin über Weisung der Competenz unserer sächsisch«» Ministerialbehörde in daS Bundesamt enthalte einen Verzicht auf einen Theil unser LandeS-Iustizhoheit, welche auf zugeben keine Rothwendigkeit vorliege — waren die Abga. Sachße, von Könneritz und Knechtel. Die StaatSregierung hat hierauf die Erklärung abgeben lasten, daß sie zur Zeit zur Ausdehnung der Competenz deS Bundesamt- für Heimaths- sachen auf Streitigkeiten zwischen sächsischen Ge meinden unter sich und mit dem sächsischenStaatS- fiecuS die Zustimmung nicht geben könne, und hat darauf verwiesen, daß eS sich zunächst nach dem Eingänge der Verordnung nur um provisorische Bestimmungen handle, daß man bezüglich der einzelnen Vorschriften deS Bundesgesetzes über den UnterfiützungSwohnsitz praktische Erfahrungen nicht gemacht habe und schwerlich auch vor dem 1. Juli 1873 machen werde, und vor Allem daß, wenn der Landtag eine Bestimmung der Verord nung nicht genehmige, damit die ganze Verord nung fallen würde uvd man sofort zu Vorlegung eine- Gesetzentwurfs in dieser Angelegenheit ver- schreiten müßte, waS doch bei jedem Mangel prak tischer Erfahrungen bedenklich erscheine. Rach dieser Erklärung, deren Gewicht von keiner Seite verkannt wurde, einigten sämmtliche Mit glieder der Deputation, jedoch unbeschadet ihrer in Obigem dargelegten Anschauungen, sich dahin, e- bet der betreffenden Bestimmung der Verord nung zur Zeit bewenden zu lasten, an die StaatS regierung aber den Antrag zu bringen: daß die StaatSregierung schon jetzt die Zu sicherung ertheile, daß spätesten- dem über nächsten ordentlichen Landtage eine Gesetz vorlage über die Ausführung deS BundeS- gesetze- vom 6. Juni 1870 gemacht werde. Tagesgeschichtliche llebersicht. Die in Frankfurt a. M. abgeschlossene Nach- tragSconvevtton zum Frieden vom 10. Mai d. I. ist in diesen Tagen in Versailles zwischen dem Grafen Arnim, alS Vertreter de- Deutschen Reiche-, und dem Grafen Remusat, alS Vertreter Frankreich-, au-gewechselt worden. Die Verhand lungen selbst wurden in letzter Zeit, nachdem Graf Arnim von Frankfurt a. M. nach Paris abgereist war, bekanntlich an ersterem Orte deutscher seits durch den bayerischen LegationSrath Weber und den «krttembergischen LegationSrath v. Uexküll, französtschersettS durch dt« Herren de Goulard und de Elerq geführt. Da- Aktenstück umfaßt achtzehn Artikel von ziemlichem Umfange, so wie ein Schlußprotokoll, welche- verschiedenen Text-Be stimmungen nothwendig gewordene Erläuterungen hinzufügt. AuSw luSwärtige Blätter beobachten den An gelegenheiten de- Reiches gegenüber eine doppelte Taktik, die nicht durch Aufrichtigkeit glänzt. Macht der EivheitSgedanke Fortschritte, so will Preußen Alle- verschlingen und e- herrscht in Deutschland CäsariSmuS, Militarismus oder welche sonstige Bezeichnungen politischer Verbrechen radikale deutsche Blatter dem AuSlande zu liefern pflegen. Lehnen dagegen die Lmzelstaaten irgend einen Antrag der Rationalpartei auf Ausdehnung der ReichScompe tenz mit Erfolg ab, so wird nicht etwa daraus gefolgert, daß Preußen die Rechte der deutschen Staaten achtet und, wenn nicht eine zwingende Nöthigung vorliegt, auch einen moralischen Druck auf sie selten au-übt, sondern man prophezeit ohne Weitere- den Bürgerkrieg in Deu.schland und da- AuSeinanderfallen de» Reiche«. DaS Verfahren mag geschickt sein, aber e- zeugt von einer sehr zweifelhaften Liebe zur Wahrheit. - Der Trinkfpruch de« Kaiser» von Ruß land hat nicht nur de» Franzosen da- Concept verrückt, sondern auch eine Umstimmung der so genannten national-russischen Partei bewirkt, die sich in der Presse wider spiegelt und von welcher man auch sonst durch Privatnachrichten charakteristische Einzel heiten vernimmt. Ein Welfeublatt in Wien hat ein andere- Verfahren beliebt. In seiner Wut h über den Toast vom 8. December hat r- einen Streit mit Thätlichkeiien zwischen dem deutschen Bot schafter Prinzen Neuß und dem russischen Tbron- ft'lger erfunden, der dann wieder ron französischen Zenungen abgedruckl wurde. Erfinder und Rach er zähler sind einander ganz würdig. Aber eS w.rd ihnen zum ganz geringen Vortheil gereichen. Derartige Lügen haben bekanntlich sehr kurze Beine, während der Trinkspruch dcö Karsers Alexander weder auS der Geschichte noch auS dem GedLchiniß der Zeitgenossen wegzubringen sein wird. — Bezüglich der Ausprägung der ReichSgoldmünzen, deren Prägung bereits im Gange ist, hat man von der Heranziehung der Münzstätte zu Straßburg definitiv Abstand ge nommen. ES steht jetzt fest, daß monatlich 2,220,000 Stück Münzen geprägt werden können, davon in Preußen 1,650,000 Slück, Bayern 200,000 Stück, Sachsen 180,000 Stück, Würt temberg 100,000 Stück, Baden 50,000 Stück, Hessen 40,000 Stück. Die ministerielle Berliner „Provinzial Corresp." erklärt in einer Besprechung der Steuerreform: Die Regierung wird sicherlich nickt säumen, im ferneren eifrigen Verfolg ihrer Reformaufgaben die Hand zur Befriedigung weiterer Wünscke zu bieten, deren Berechtigung an und für sich sie schon etzl nicht in Abrede stellt. — Dasselbe Blatt schreibt: Da die Erwartung, daß der Etat vor Eintritt deS EtatöjahreS festgestellt sei, nicht zur Verwirklichung gelangte, wird die Slaa.sregierung die zur ordnungsmäßigen Fortführung der Ver waltung erforderlichen Ausgaben vorbehaltlich der nachträglichen Gutheißung seitens der Lar.deS- vertretung zu leisten haben. Die „Prov.-Corresp." erklärt ferner: Der Entwurf der Verwaltungs- organisaiion für Elsaß-Lothringen ist auf Grund der Anträge deS Oberpräfidenlen v. Möller zunächst im ReichStanzleramte, sodann im BundeS- rathe fcst,'jestellt worden, und wird nunmehr un verzüglich publicirt und zur Ausführung gebracht werden. In einer so eben ergangenen Verfügung deö preußischen Handelsministers werden die könig lichen Eisenbahndireclionen darauf hingewiesen, daß nach den bisherigen Erfahrungen der Eisen- bahnbetriebSvienst nur dann die erforder liche Sicherheit bieten könne, wenn die Leitung und Ueberwachung desselben in einer Hand liege. Auf den königlichen Bahnen sei da- zwar in so fern der Fall, als die Leitung derselben einer ein heitlich organistrten Direktion obliege, aber eS sei nöthiq, diese Einheit der Leitung auch auf die einzelnen Bahnstrecken, auf denen gegenwärtig die Oberbearyten für die einzelnen Dienstzweige neben einander fungiren, herzustellen. AlS berufenes Organ für diese Einheit wird der BetriebLinspcctor erklärt, welchem zur größeren Sicherheit de» Dienste- die nöthige Assistenz durch den Lisen- bahnbaumeister und den BetriebScontroleur ge währt werden soll. Der Handelsminister hat die Eisenbahndireclionen angewiesen, die Instruction für die Bahn- und Betriebsbeamten einer Re vision zu unterwerfen und di« im einheitlichen Sinne vorgenommenen Abänderung«» seiner Ge nehmigung zu unterbreiten. Die bestehenden Jn- spectionSbezirke sollen dabei eine anderweite Ab- greniung erhalten. Die „Straßburger Ztg." vom 19. d. M. sagt: Soeben geht unS die Nachricht zu, daß dem Reichslande und speciell der Stadt Straßburg zwei neue Beweise de» hohen Wohlwollen- und der Fürsorge, welche die deutsche RcichSregierung ihnen von erster Stunde der Wiedervereinigung an so reichlich bewiesen bat, zu Theil geworden sind. Die Gründung einer neuen Univer sität in Straßburg und die so vielen Interessen erwünschte und förderliche Erweiterung der Stadt sind genehmigt worden. Wir werden in diesen Blättern noch oft Gelegenheit haben, auf gen großen materiellen und den fast unschätzbaren mtellectuellen und moralischen Gewinn hinzu weisen, den die Geschichte de- Reichslande- einst von dein Tage dieser beiden Gründungen an zu verzeichnen haben wird. Für heute nöthiaen Zeit und Raum unS dazu, unS auf diese einfache Mittheilung de- freudigen Ereigniste« zu beschränken. Nur der Universität, der schönsten Morgengabe, welche »in Reich seinen neuen Gliedern darzubringen vermag, sei noch mit dem Worte gedacht, daß voraussichtlich die besten und edelsten Kräfte de- in dieser Beziehung ja so gern selbst von seinen Neidern anerkannten Deutschlands e- sich zur Ehre und Pflicht rechnen werden, hier eine alte Schuld Deutschland- zu sühnen und einen alten Dank abzutragen. Deutsch land hat nie vergessen, wie viel Herrliches und Schöne- in den früheren Jahrhunderten gerade daS, wenn auch zumeist durch Feinde« Tücke, sc doch auch nicht ohne eigene Schuld verloren ge- gangene Elsaß zu seiner geistigen Blüthe und Höhe beigetragen hat und wie selbst in neuerer Zeit noch der Fürst seiner jetzigen Bildung eine der mächtigsten und nachhaltigsten Anregungen für seine geistige Entwickelung diesem Gltede deS deutschen Stamme- zu verdanken hatte. Jetzt wird eS dies Alle- zu vergelten suchen — nicht alS ob wir in Allem und Jedem unS so sehr erhoben achte ten über unsere so lange in der Fremde gewesenen Brüder — aber ein großes Reich hat doch weit mehr Schätze der Bilduna und Cultur alS ein ein zelner Landstrich, und diese Schätze will das deutsch« Reich in reichster Fülle über den wiedergewonnenen Zweig auSströmen lasten. Da- ist die Bedeutung der Gründung der neuen Hochschule in Straßburg an deren wichtigstem Thnl, der Bibliothek, dai zesammte deutsche Volk, unterstützt von seinen Sckwesternationen, nun schon seil einem Jahre in edelstem Wetteifer schafft und arbeitet." Der eidgenössische Rationalrath faßt? bei Revision der Bundesverfassung ferner folgende Beschlüsse: Die Gesetzgebung über das bürgerliche Recht und daS gerichtliche Verfahren in Sachen d«ö bürgerlichen Rechte« gehört zur Competenz deS Bunde«. Dem letzteren wird überdies da- Recht beigelegt, seine Competenz auch auf da- Gebiet der Strafrecht«- und Strafproceß.Gesetz- zebung auSzudehnen. Die Todesstrafe ist vorbe- -ältlich der im Militatrgesetze vorgesehenen oder noch zu treffenden Ausnahmebestimmungen ebenso wie die Strafart der körperlichen Züchtigung ab- geschasft. — SanitLtSpolizeiliche Verfügungen gegen zemeingefährliche Seuchen und Epidemien sind zleichfallS Sache der BundeSgesetzgeoung. Der letzte Wahlact in Oesterreich, die Wahl deS Großgrundbesitzes in Böhmen, ist zu Un» zunsten der VerfastungSpartei ausgefallen, deren landidatenliste mit 203 gegen 226 Stimmen unter- 'egen ist. Wahrscheinlich wild nun auch der böh mische Großgrundbesitz im ReickSrat he nicht ver treten sein, und die Zahl der Mitglieder deS Ab geordnetenhauses sich demnach im besten Fall auf 165 belaufen, von denen die Verfassungstreuen 97 für sich werden rechnen dürfen. Sollten auch Tirol und Krain die Beschickung deS ReichSralhS ver weigern, so würde die Zahl der anwesenden Ab- zeordneten um weitere 15 Köpfe verringert wer den. und einem allgemeinen Strike der Opposition gegenüber würde die Regierung sich unabweisbar zu dem AuSkunftömiltcl directer Wahlen in Galizien gedrängt sehen, da die 97 Verfassungs treuen allein die Z'ffer der Beschlußfähigkeit nicht erreichen. Ueberhaupt kann eS kaum unbemerkt bleiben, daß die VerfastungSpartei ihre Mehrheit, auch nach den letzten Neuwahlen nur dun Strike verschiedener nationaler Fractionen verdankt und unrettbar zur Minorität verurtheilt wäre, wenn alle in den ReichSralh gewählten Abgeordneten ihre Sitze einzunehmen sich entschlössen. Die „N- Fr. Pr." sagt: Die Jesuiten haben mit dem Papste ihre liebe Roth. Weichen sie ihm auch nur einen Augenblick von der Seite, so geschieht Etwas, waS ihre Pläne kreuzt, und sie haben dann die größte Mühe, die Dinge wieder in das „rechte" Geleise zu bringen. Man er innert sich noch an die Aufregung, die in dieseV Kreisen herrschte. alS IuleS Favre in seinem Buche über Rom eine Aeußerung de« Papste- wicdergab, die der schwarzen „In ernationale" nicht in den Kram paßte. Von allen Seiten bestürmt, ver stand sich endlich der fromme Favre zu einer Ab- schwächung; der Abschreiber sollte sich geirrt haben. In einem zweiten Falle ergeht es ihnen nicht so gut. Bekanntlich hatte der Pavst. zum großen Leidwesen seiner eigentlichen Gefangen wärter, der Jesuiten, in einem unbewachten Augenblicke dem Könige von Preußen zu seiner Erwählung zum Kaiser in herzlichem Tone gratulirt. Der neue Jesuiten-Moniteur, die Genfer Corrrspondenz", vermaß sich darauf dieser Tage, die Existenz diese- Schreiben« einfach in Abrede zu stellen. Lin Glückwunsch an den Be» Kerrscher eine« Reiches, in welchem den Priester» soeben politische Agitation unter Androhung empfindlicher Strafe verboten wurde — nein, da- durfte nicht sein. Doch mit dem deutschen Reichs kanzler, der Originale in Händen hat, ist nicht gut »u polemisiren. Davon haben sich schon Napoleon, Gramont und Benedetti überzeugt und überzeugen sich jetzt auch die Jesuiten. BiSmarck'S Organ veröffentlicht einfach da« Document. (vgl. die Mittwoch«-Nr.) Tag für Tag melden die Pariser Correspon denten über daS Wachsen der Unzufrieden heit mit der Regierung in allen Kreisen der Gesellschaft. Wenn in China, bemerkt der Be richterstatter der Time«, zwei Männer verschiede ner Religion zufammenkommen, so sagt der Eine zum Anderen: „Sage mir, zu welchem erhabenen Bekenntnisse du gehörst, auf daß ich mich, so lange. wir beisammen sind, auch zu demselben rechne. Mein eigener verächtlicher Glaube ist der und der." Die« scheint auch daS Höflichkeüsprincip zu sein, nach welchem die Monarchisten in Frankreich wäh rend der letzten zehn Monate ihren politischen Glauben verläugnet und sich selbst Republikaner genannt haben. Indessen wird die MaSke immer älter und abgetragrmr und sie fangen an, sich derselben nachgerade zu schämen, um so mehr, alS die Hol-lbrit ihrer Erklärungen Diejenigen, welche sie zu versöhnen suchen, nur anekelt. Dre Commu» nisten nämlich, welche es wie die Monarchisten ebenfalls für angemessen halten, sich Republikaner zu nennen,, sind zornig über eine Kammer, dir sich fürchtet, da« Wort Monarchie auSzusprechrn, und doch nicht Republik sagen mag. Nachdem die Erfahrungen de« letzten KrieaeS die Aufmerksamkeit der Franzosen auf alle die jenigen Factoren gelenkt haben, welchen der Sie ger seine großen Erfolge ihrer Meinung nach zu verdanken hat, suchen sie alle jene deutschen Ein richtungen nach Frankreich zu verpflanzen, denen sie einen Einfluß auf die moralische und materielle Hebung der Nation beimessen. Bisher gab eS in Frankreich nur ein allen Franzosen gemeinsame- Recht, da« allgemeine Stimmrecht, und e- ist wobl in mehr alS einer Richtung bezeichnend, daß die deutschen Einrichtungen, welche sie nachzuahmen in Begriff stehen, lediglich Pflichten enthalten, die fortan allen Franzosen gemeinsam sein sollen. So stellt sich der allgemeinen Wehrpflicht unab^
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