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Leipziger Tageblatt und Anzeiger : 18.03.1868
- Erscheinungsdatum
- 1868-03-18
- Sprache
- Deutsch
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id453042023-186803180
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id453042023-18680318
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-453042023-18680318
- Sammlungen
- LDP: Zeitungen
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
Inhaltsverzeichnis
- ZeitungLeipziger Tageblatt und Anzeiger
- Jahr1868
- Monat1868-03
- Tag1868-03-18
- Monat1868-03
- Jahr1868
- Titel
- Leipziger Tageblatt und Anzeiger : 18.03.1868
- Autor
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vrsdchWß recwr. rber. i Cöchen. einiger. Hamburg. St. Eölu. »viere. Freiberg, la mbaum. era, Hotel e., und lalmdaum. Baum. g- Pruffe. St. Rom. otha. de Pruffe. . Danzig, Saviere. öotel zu» I >t Berlin.! nit La»! ; Act« . 187.80; 205.-; 171.-;I . 104'/,; öoudsua l 102'/,; . 193'/,; tl.54'/,; err.St.» W m'!,; r»l«> kckN» >l O ch 8'/„, ,, New" «de-, «10'/,. 94. - Anzeiger. Amtsblatt dkS KäM. BqirkSMchtS md des Raths der Stadt Leipzig. IN 78. 1868. Mittwoch dm 18. März. Bekanntmachung. Zu Vermeidung von neuerdings wiederholt vorgekommenen Verkehrsstockungen bei den im Gewandhaus stattfindenden Concerten »erden nachstehende Bestimmungen in Erinnerung gebracht: 1) Alle Wagen, welche Besucher der Concerte diesen zuführen, haben nur vom Neumarkt aus in den Hof des Gewand hauses ein- oder vor dem im Kupfergäßchen befindlichen Eingang desselben, gleichfalls nur vom Neumarkt aus, vor zufahren. 2) Die leeren Wagen haben auf der UrriversitätSstraße ohne allen Aufenthalt abzufahren und darf auf dieser Straße kein Wagen, mag er Concertbesucher zuführen oder abholen, Vorfahren und halten. 3) Das GewandgaHchen darf weder von den Concertbesucher bringenden oder abholenden Wagen beim An- und Abfahren, noch während dieser Zeit von anderem Fuhrwerk passirt werden. 4) Beim Abholen der Concertbesucher ist es sowohl Equipagen als bestellten Lohngeschirren gestattet, der Reihe nach in den Gewandhaushof, aber gleichfalls nur vom Neumarkt aus, einzufahren und sich daselbst, soweit es der Raum erlaubt, hintereinander, niemals mehrere Wagen nebeneinander, aufzustellen. Desgleichen dürfen bestellte Wagen und Equipagen im Kupfergäßchen, wobei die Einfahrt ebenfalls nur vom Neumarkt aus zu erfolgen hat, jedoch wegen der geringen Breite dieses Gäßchens nur vom Hause Nr. 2 desselben an auffahren. ^ 5) Die nicht bestellten Lohnsuhrwerke haben sich zum Abholen von Fahrgästen auf der rechten Seite des Neumarktes, von der Grimma'schen Straße aus gesehen, aufzustellen und nicht eher als bis sie verlangt werden in den Gewandhaushof einzufahren. Zuwiderhandlungen werden mit Geld- oder Gefängnißstrafe geahndet werden. Leipzig, am 16. März 1868. Der Rath und daS Polizei-Amt der Stadt Leipzig. Pr. Koch. vr. Rüder. Bekanntmachung. 'ge, 2 bis 5 Uhr in dem dazu bestimmten Büffetsaal des alten Theaters stattfinden. Leipzig, am 14. März 1868. Bekanntmachung. Der Rath der Stadt Leipzig. vr. Koch. I. Die im Hofgebaude des Gewandhauses (Conservatorium) im Entresol gelegenen 3 NiederlagSraume sollen nach erfolgter Renovirung von Ostern d. I. ab anderweit auf 3'/4 Jahr biS Johannis 1871 an den Meistbietenden ver miet-et werden, und zwar dergestalt, daß dieselben erst einzeln, dann noch einmal zusammen zur Licitation kommen. Wir fordern Miethlustige auf, Dienstag den 24. dies. Mon. Vormittags 11 Uhr sich an Rathsstelle einzufinden md ihre Gebote zu eröffnen. Die Licitations- und Vermiethungsbedingungen liegen an Rathsstelle zur Einsicht aus. Leipzig, den 14. März 1868. DeS RatheS der Stadt Leipzig Finanz-Deputation. Finanzieller Wochenbericht. ll Früh zum ^ zwingt die Sv ihre weiteren Hausse-Excurstonen auf eine günstigere Jahreszeit zu verschieben. Die österreichischen Papiere beherrschen durch ihre wette Verbreitung zu sehr den Capüalmarkt , als daß die Brestelschen Steuerprojecte nicht einen bedeutenden Eindruck auf die Speculatton «aHen sollten. Wahrlich, die Aufgabe eines österreichischen Finanz- mimsterS ist keine leichte. Die Kirchengüter sollen intact bleiben, eine weitere Herabminderuna der Ausgaben ist für unthunlich erklärt worden, ^vas blieb also übrig, wenn man nicht wieder zu Palliaiivmitteln greifen wollte, die das Nebel nur unheilbarer gemacht hätten- — Die projectirte Couponsteuererhöhung ist eine vloße Umschreibung der nackten Zinsreduction, um zugleich daS häßliche Wort zu vermeiden. womit man Nichterfüllung von ver brieften Staatsverbindlichketten gegen die Gläubiger bezeichnet; daS Resultat ist freilich dasselbe. An Stelle eines Accords des zahlungsunfähigen Schuldner- mit seinen Gläubigern tritt eine künstliche Verkürzung ihrer Rechte. Trotzdem nun die finanziellen Berichterstatter Feuer und . Flammen gegen den Finanznnnister m, muß man doch zugeben, daß die Wiener Börse die Ankün- ma von dem drohenden tiefen Schnitt in ihr Fleisch mit Stand zeit ausgenommen hat. Wird eS beim bloßen Ballen der in der Tasche bleiben? — Oder denkt die Börse vielleicht an daS Sprüchwort: ES wird nichts so heiß gegessen, wie es eingebrockt, und erwartet bedeutende Herabminderungen der inten- dirten Steuern in den verschiedenen Instanzen, welche der Gesetz entwurf noch zu durchlaufen hat? —.Wir haben schon darauf aufmerksam gemacht, daß das Ministerium nur ein Extract des Abgeordnetenhauses und letzteres zu Allem „9a" zu sagen ge wohnt ist. Äst eS wahr, daß die Unifikation der Staatsschuld bereits einen Theil der Vorlage bilden soll, so haben sich die Gläubiger des Kaiserstaats auf eine weitere Verkürzung ihrer bisherigen Revenüen bereit zu machen, denn einen andern Zweck kann die selbe nicht verfolgen, und eine zu unbedeutende darf dieselbe nicht sein, wenn ihr Vortheil für den Staat nicht durch die Kosten ausgewogen werden soll. Bei der Mobiliarsteuer soll, so viel bekannt, der Bö^ncours 9n drei Äahren hofft der Fiuanzminister daS Gleichgewicht im Staatshaushalt hergestellt zu haben. Ntcht zu leugnen ist, daß, wie der Widerwille gegen die Steuerprojecte, so auch der Unglaube, daß damit dies Ziel in so kurzer Zeit erreicht werden wird, ein . viel faule Stellen ihr Staatsorganismus birgt. der kranke
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