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Leipziger Tageblatt und Anzeiger : 07.04.1868
- Erscheinungsdatum
- 1868-04-07
- Sprache
- Deutsch
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id453042023-186804079
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id453042023-18680407
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-453042023-18680407
- Sammlungen
- LDP: Zeitungen
- Bemerkung
- Images schlecht lesbar
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
Inhaltsverzeichnis
- ZeitungLeipziger Tageblatt und Anzeiger
- Jahr1868
- Monat1868-04
- Tag1868-04-07
- Monat1868-04
- Jahr1868
- Titel
- Leipziger Tageblatt und Anzeiger : 07.04.1868
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ge ll. isort 8am. chn.H. mburz. eustadt- Saum. garni. avik«. affe, ur Hss. , Ba» Magld pologne. , Statt , und . Palwd. lmbam. )aum. Bavim. tenlina. z. Palmb. Nürnberg, brfitzn a. N173.-. Czem- leonsd'or echsel ans I Hambim lmsterdaa > . 1860a Staat»-! tapoleov»- o. 93»».! r de 182 ! Pr. 188» lbtt 60»/» Anzeiger. W 98. AmWlatt dek Kmizl. Byiikzerichti md drk MP dn Stadl SchM. Dienstag dm 7. April. 1868. Bekanntmachung. Unter Bezugnahme der Verordnung des. Königlichen Ministerium- deS Innern vom 1. December 1864, welche wir hierunter iickn bcidrucken lassen, fordern wir hiermit alle hiesigen Einwohner, welche Nachtigallen halten, auf, die darauf gelegte Iahressteuer Me Verzug an die in der ersten Etage deS Rathhauses befindliche Hundesteuer-Einnahme zu bezahlen. In die angedrohte Strafe des dreifachen Betrags der Steuer verfallen Diejenigen, welche bis zum 1. Mai d. I. nicht die Muer abgeführt haben. Der Rath der Stadt Leipzig. Leipzig, den 30. März 1868. vr. Koch. Lamprecht. Verordnung, die Besteuerung der Nachtigallen betr., vom L. December 1864. Auf Antrag der Ständeversammlung wird hierdurch Folgendes verordnet: Wer eine Nachtigall gefangen hält, hat dafür vom 1. Mai 1868 an eine jährliche, der Armencasse feines Wohnorts zufließende labe von vier Thaler und zwar in der Regel am 1. Mai jeden Jahres zu entrichten. Die Sprosser, d. h. die großen, sogenannten ungarischen oder polnischen Nachtigallen (Nachtschläger) sind jedoch dieser Abgabe t unterworfen. Ueber die erfolgte Abentrichtung der gedachten Iahressteuer ist in den Städten eine von dem Stadtrathe auszufertigende, auf dem I platten Lande eine von dem Armencassen-Einnehmer des betreffenden Ortes unter Beidrückung des Gemeindesiegels auszustellende Quittung zu ertheilen, die in jedem Falle auf den Namen des Steuererlegers zu lauten hat. Geht innerhalb deS vom 1. Mai bis zum nächsten 30. April laufenden Steuerjahres eine auf das letztere bereits versteuerte Nachtigall in den bleibenden Besitz einer anderen Person über, so kann sich die Letztere von der außerdem selbst für die betreffende Nachtigall zu leistenden Entrichtung der Steuer auf das biö zum nächsten 30. April noch laufende Steuerjahr nur durch den Vorweis der auf das letztere lautenden, von dem betreffenden Stadtrathe, beziehentlich den Armencassen-Einnehmern, auf ihren Namen über tragenen Quittung über die Seiten des vorigen Besitzers der Nachtigall aus das laufende Steuerjahr bereits bewirkte Zahlung der Steuer befreien. ! Die volle Steuer ist auch von Denjenigen zu entrichten, welcher eine erst wahrend des laufenden Steuerjahres eingefangene j Nachtigall hält. Hinterziehungen der Nachtiaallenfteuer sind mit dem ebenfalls der Ortsarmencasse zufließenden dreifachen Betrage derselben zu ahnden, reiten der in dieser Angelegenheit competenten Armenpolizeibehörden ist dabei, insoweit es sich nicht um Contraventtonen und l deren Bestrafung handelt, allenthalben kostenfrei zu expediren. I Hiernach haben sich Alle, die es angeht, gebührend zu achten. Insonderheit haben die Stadtrathe, sowie die Gerichtsämter und sGememdevorstände dafür, daß dem Vorstehenden genau nachgegangen werde, gehörige Sorge zu tragen. Ministerium des Innern. Frhr. v. Beust. Lehmann. Dresden, den 1. December 1864. Bekanntmachung, die Pflege der Anlagen betreffend. i Die unsere innere Stadt umgebenden Anlagen bieten Leipzig einen seltenen Schmuck und dessen Einwohnern die reinste Freude dar. Je mehr wir diese Wahrnehmung von allen Seiten bestätigt finden, um so mehr ist es Pflicht für die Erhaltung derselben zu ldie Anlagen und Bauwerke am neuen Theater ihrer Vollendung entgegen und doch haben wir schon die rohesten Verletzungen zu beklagen, so daß sie, kaum fertig, schon wieder reparaturbedürftig sind. Namentlich hat der Unfug, den dort die Straßenjugend verübt, so überhand genommen, daß nur noch mit der größten Strenge demselben Einhalt gethan werden kann. Indem wir daher Eltern, Lehrer, Vormünder und Lehrherren dringend anffordern, die ihrer Obhut unterstellte Jugend auch in dieser Beziehung in strengster " ^ ^zentlich, uns in der Ueberwachung der öffentlichen Anlagen behülflich nur gefährden, am sichersten verhindern, e ahnden. Der Rath der Stadt Leipzig. Schleif solche Leipzig, den 4. April 1868. vr. Koch. Meißner. Bekanntmachung. Der an der Ecke der Turner- und Banhosstraße gelegene, circa 2238 lüE. enthaltende Bauplatz, Parzelle Nr. X !de- ParzellirungSplaneS für den vormaligen Holz- und Bauhof, soll an den Meistbietenden versteigert werden. Die Versteigerung wird Donnerstag den 16. dS. Mou. Vormittags II Uhr auf dem Rathhause stattfinden, damit pünctlich zur angegebenen Stunde begonnen und dieselbe geschloffen werden, sobald weitere Gebote nicht mehr erfolgen. ParzelÜrungSplan liegen in unserem Bauamte (RathhauS 2. Etage) zur Einsichtnahme auS. . hat ein» il-n " terials eranst Die Versteigerungsbedingungen und der Leipzig, den 4. April 1868. Der Rath der Stadt Leipzig. vr. E. Stephani. Cerutti. «. 5. Die am vergangenen Sonnabende zum Beste« des Theater-Pension--Fonds stattgefundene Theater-Vorstellung hat leine Einnahme von 1S2S Thlr. 7 Rgr. A Pf. ergeben und verpflichtet unS dieses außerordentliche Ergebniß zu dem leb- lhaftesten Danke vor Allem gegen den großen deutschen Künstler Herrn Emil Devrient durch Dessen uneigennützige Mitwirkung dasselbe zunächst herbeigeführt worden ist, dann aber auch gegen daS geehrte Publicum für die der Vorstellung bewiesene besondere Theilnahme. — Leipzig, den 6. April 1868. Der BerwaltnngS-AuSschnß des Theater-Pensions-AondS.
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