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Leipziger Tageblatt und Anzeiger : 01.05.1868
- Erscheinungsdatum
- 1868-05-01
- Sprache
- Deutsch
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id453042023-186805018
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id453042023-18680501
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-453042023-18680501
- Sammlungen
- LDP: Zeitungen
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
Inhaltsverzeichnis
- ZeitungLeipziger Tageblatt und Anzeiger
- Jahr1868
- Monat1868-05
- Tag1868-05-01
- Monat1868-05
- Jahr1868
- Titel
- Leipziger Tageblatt und Anzeiger : 01.05.1868
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Anzeiger. Amtsblatt des König!. Bezirksgerichts und des Raths der Stadt Leipzig. M 122. Kr-itaa den ^Mai" 186k. Bekanntmachung. Der am I. Mai I. fällige zweite Termin der Grundsteuer ist nach der zum Gesetze vom 18. Decbr. vorigen Jahres erlassenen Ausführung--Verordnung vom 19. Decbr. desselben Jahre- nnt Zwei Pfennigen von der Steuer-Einheit zu entrichten, und werden die hiesigen Steuerpflichtigen hierdurch aufgefordert, ihre Steuerbeuräge nebst de« städtischen Gefalle» an I,,7ü Pf. von der Steuer-Einheit von diesem Tage ab bis spätestens Tage nach dem selben an die Stadt - Steuer - Einnahme allhier zu bezahlen. Nach Ablauf dieser Frist müssen die gesetzlichen Maßregeln gegen die Säumigen eintreten. Leipzig, den 30. April 1868. - Der Rath der Stadt Leipzig. Julius Francke. Taube. Oeffeilttiche Sitzung der Handelskammer zu Leipzig. —I. Leipzig, 28. April. Die Handelskammer hielt gestern Nachmittag von 6 Uhr ab unter dem Vorsitz des Herrn Edmund Becker eme öffentliche Sitzung. I. Unter den Registranden-EingLngen befindet sich eine Mit theilung des königlichen Ministerium- de- Innern, wonach die beantragten Verhandlungen wegen Wiedereinführung der Nacht- courierzüge zwischen Magdeburg und Wittenberge zu keinem Resultate geführt haben, weil diese Züge für die betreffende Eisen bahngesellschaft, wie dieselbe nachgewtesen, nur verlustbringend ge wesen sind, wogegen letztere einige andere, inzwischen eingetretene Aenderungen im Fahrplan zugesagt hat. — Zur Frage der Auf hebung deS EingaugSzolles auf Papier und des AuSgangs- zolles auf Lumpen ist von einem der vcn der Kammer be fragten Papierfabrikanten nachträglich noch ein Gutachten einge- gangen, welches sich Lahm ausspricht, daß unter Voraussetzung entsprechender Gegencoucessionen nicht nur der Papicrzoll, wie dies die Kammer befürwortet hat, sondern auch der Lumpenzvll un bedenklich beseitigt werden könne. Der Vorsitzende constatirt hierbei, daß der Zollverein ohnehin genöthigt sei, viel Lumpen einzuführen; im Durchschnitt der Jahre 1860/64 habe die Mehr-Einfuhr fast 58,000 Ccniner jährlich betragen. Herr Stadtrath Behring bemerkt, daß er sich unter der Voraussetzung der Gegenseitigkeit nameutlich mit Oesterreich, dann auch mit Frankreich und der Schweiz, sehr wohl auch für Aufhebung deS Lumpen-AuSfuhrzolles würde erklären können, nur fehle eS vor der Hand noch an der Aussicht auf Erlaugung solcher Gegenseitigkeit. Dteselbe Anschauung habe auch deu Ausschuß des HandelStages geleitet. — Die Handels kammer deS. Kreise- CottbuS bittet um Unterstützung ihre- Antrag es Zollbefreiung de- ThranS. Mit Rücksicht darauf, daß der deutsche Handelstag diesen Antrag bereit- befürwortet hat, läßt mau die Sache auf sich beruhen. Die Denkschrift der Handelskammer zu Hamburg über die Zuckerstell er frage wird zur Prüfung an einen Ausschuß ver wiesen. — In Bezug auf die bekannten, im Schooße de-bleibenden Ausschusses de- Deutschen HandelStags auSgebrochenen Differenzen hat Herr Stadtrath Bering beantragt, nach dem Vor gänge von Köln, Berlin und Magdeburg dem Wuuscheckuach dem Fortbestehen de- Deutschen HandelStag- Ausdruck zu geben, waS einstimmig beschlossen wird. — Die von dem K. Preußischen Lousul in Jassy beantragte Sammlung für die dortige evan gelische Gemeinde ist von der Regierung genehmigt ; eiu Auf ruf wird in diesen Timen veröffentlicht und knüpft der Vorsitzende daran die Bitte um lebhafte Betheiligung. — Drei von Herrn 7oftsecreiair Duchant bearbeitete und der Kammer überreichte ortvtarife glaubt der Vorsitzende al- praktisch empfehlen zu Znueu*). II. Ueder die Regierungsvorlage wegen Aufhebung der *) Die Titel derselben sind: 1. Tarif zur leichten und schnellen Be« rechnvng des Porto'- für Packet- und Werlhsendungen. 2. Tarif der Proarefßon-sätze (Gtationsverzeichniß). S. Tanf und Tare für Brief Postsendungen nach allen Ländern Ar. 1. Schuldhaft referirt Herr Leppoc. Der Ausschuß beantragt, die vorgeleglen Fragen dahin zu beantworten, daß 1. im Allgemeinen von der Aufhebung der Schuldhaft ein nachtheiliger Einfluß auf die Creditverhältniffe, insbesondere auch der kleineren Handels- unv Gewerbtreidenden, Ntcht zu erwarten sei; dies jedoch nur unter der Voraussetzung, daß ul an die Stelle der Personal-Ezecution eine völlig ebenso prompt«. Real - Execution trete und b) die auS dem jetzigen Dotalrecht häufig sich ergebende Benachteiligung des Gläu bigers auf eine den früheren Anträgen der Kammer ent sprechende Weise beseitigt werde; daß aber 2. Ausländern gegenüber die Beibehaltung und beziehent lich Erweiterung des Instituts der Schuldhaft nach preußi- chem Muster zu dem Zwecke geboten sei, sie zur Sicher- tellung für die Erfüllung des von dem inländischen Richter gefällten oder noch zu Menden Rechtsspruches anzuhalten. Der Bericht constatirt, daß die Bedeutung des Wechsel- im regelmäßige», gesunden kaufmännischen Verkehr nicht auf seiner Voll streckbarkeit durch Personalarrest beruhe. In den Beziehungen der größeren Kaufleute und Fabrikanten spiele der Personalarrest so gut wie gar kerne Rolle) bei ihnen sei der Fall deS Unvermögens, eme Wechfelverbindlichkeü zu erfüllen, gleichbedeutend mit Zah lungseinstellung überhaupt. Anders bei den kleineren Handelß- und Gewerbtreibenden. Die Form des Wechsels mit der ihm eigenchümlichen Art der Exeeution verhelfe manchem von ihnen, der andere Sicherheit nicht zu bieten vermöge, zur Erlangung eines Credits, welchen er sonstAMweder gar nicht oder doch nicht so leicht erlangen würde. Allem ein wirklicher Bortheil sei dies doch nur dann, wenn er de- Credits ohnehm würdig sei. „DaS Bestehen der Schuldhaft" — fährt der Bericht fort — „erhöht aber die Gefahr, daß auch in solchen Fällen Credit gegeben wird, wo eine reelle Basis für denselben nicht vorhanden ist; daß Capi tal isten, Kaufleute, Fabrikanten Geld oder Maaren an schlechte Kunden auf Credit geben, in der Erwartung, durch deu kräftigen Schutz deS Staates und das mildthatige Eingreifen Dritter ihren Gewinn zu realisiren. Die Wechselstrenge erhöht nicht die Credit- fähigkeit des Schuldners an sich; der zahlungsunfähige Schuldner wird nicht zu einem zahlungsfähigen dadurch, daß man ihn ein sperrt und ihn so noch der Mittel beraubt, durch nützliche Tätig keit wieder zahlungsfähig zu werden. Das gesetzliche Bestehen der Schuldhaft ist aber geeignet, die Selbsttäuschung des Gläubigers sowohl als auch des Schuldners über des Letzteren Creditwürlng- keit zu erleichtern. Sic erweckt den Schein höherer Credufähigkett, befördert so das Crediigeben über da- rechte Maß hinaus und tragt damit zur, Schaffung jener ungesunden Creditverhältniffe bei, welche von Zeit ^u Z«t in Handelskrisen sich zu enthüllen pflegen." — Die Kammer tritt den Ausschußanträgen ohne De batte einstimmig bei. NI. lieber die Berechnung deS CourfeS bei Erhebung des Wechselstempels hatdaS Finanzministerium das Gutachten der Kammer erfordert. Bei der Dringlichkeit der Sache ist das letztere vor der Absendung nur den hiesigen Mitgliedern vorge legt worden und eS wird nunmehr Ranhabiüon beantragt. Da- Gutachten befürwortet die vorgescklagene Annahme einer festen Seala, vermißt aber an der vorgelegtea preußischen Scala Berück-
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