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Leipziger Tageblatt und Anzeiger : 18.05.1868
- Erscheinungsdatum
- 1868-05-18
- Sprache
- Deutsch
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id453042023-186805184
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id453042023-18680518
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-453042023-18680518
- Sammlungen
- LDP: Zeitungen
- Bemerkung
- Images schlecht lesbar
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
Inhaltsverzeichnis
- ZeitungLeipziger Tageblatt und Anzeiger
- Jahr1868
- Monat1868-05
- Tag1868-05-18
- Monat1868-05
- Jahr1868
- Titel
- Leipziger Tageblatt und Anzeiger : 18.05.1868
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AmMIitt i«S KiM. BuirkWrW md deSMM der SIM Schjig. X« 139. Montag den 18. Mai. -!-j- 1898. Bckamtmachuilg. - 92. - 93. - 94. DaS 10. und 11. Stück de- Bunde--Gcktzblatte- des Norddeutschen Bunde- ist bei un- eingegangen und wird bis zum 2. Juni I. auf dem Rathhaußsaale zur Einsichtnahme öffentlich auSbängen. Dasselbe enthält: Nr. 91. Postvertrag zwischen dem Norddeutschen Bunde und Norwegen. Vom 17. Februar 1868. Gesetz über die Aufhebung der polizeilichen Beschränkungen der Eheschließung. Vom 4. Mai 1868. Gesetz, betreffend die Erhebung einer Abgabe von der Branntweinbereitung in den Hohenzollernschen Landen. Vom 4. Mai 1868. Bekanntmachung, betreffend die Enthebung de- Königlich Bayerischen Staat-minister- von Schlör von seiner Function als Bevollmächtigter zum BundeSrathe de- Deutschen Zollvereins. Vom 8. Mai 1868. Leipzig, den 15. Mai 1868. Der Rath der Stadt Leipzig. vr. Koch. Cerutti. Bekanntmachung, das Besprengen der Straßen betreffend. )urch un' neuen den zugleich aber auch möglichst geordnet zur Ausführung gebracht zu sehen, empfahlen wir ferner die Bildung von Sprengvereinen und forderten de-halb^zur Anmeldung im Bureau der Wasserkunst auf. Diese- Anerbieten hat jedoch nur geringe Benutzung gefunden, die letzterwähnte Aufforderung aber aar keinen Erfolg gehabt. Zugleich aber haben wir in Erfahrung gebracht, daß vielfach die Ansicht herrscht, al- ob nur den erwähnten Sprengvereinen, nicht aber den einzelnen Hausbesitzern zum Besprengen der Straßen Wasser au- der Wasserkunst unentgeltlich abgegeben werde. Zur Beseitigung dieses IrrthumS erläutern wir daher unsere Bekannt machung vom 9. Mai 1866 ausdrücklich dahin: "gezeigt, Vorkehrungen gegen unnütze Ver- ^ dö8 Wasser- und gegen Zerstörung de- StraßenkörperS, so wie dagegen zu treffen, daß da- in den Straßen verkehrende wblicum durch da- Straße «besprengen nicht behelligt oder gar geschädigt werde. Deshalb ordnen wir hierdurch an, daß 1) «icht mit de« Schlauchrohr, sondern nur mit der Brause gesprengt, 2) der AuSflußhahn nur höchstens bis zur Hälfte beim Sprengen geöffnet und 3) da- Besprengen selbst nicht im weiten Bogen, sondern nur mit niedrig gehaltenem, zur Straße geneigtem Schlaucht bewirkt werden darf. Zuwiderhandlungen gegen diese Anordnungen werden mit Strafe geahndet werden. - Im Uebrigen empfehlen wir dringend beim Sprengen größte Vorsicht^ und Rücksichtnahme gegen das verkehrende Publicum, indem wir noch besondn- darauf Hinweisen, daß die Sprengenden für jeden durch sie, sei eS au- frevelndem Muthwillen, fei es durch Unvorsichtigkeit, verursachten Schaden neben den verwirkten Strafen aufzukommen haben. Durch vorstehende wohlfahrt-polizeiliche Bestimmungen wird an dem Regulative für Benutzung der Wasserkunst etwa- nicht geändert, insbesondere aber bleibt die Benutzung de- aus derselben entnommenen Wassers zu anderen, alS den vorbezeichneten und den durch die Anmeldung zur Wasserleitung declarirten Zwecken nach wie vor verboten. Sechzig, den 17. Mai 1868. Der Rath der Stadt Leipzig. . vr. Koch. Ritscher, Res. erst 1854 von Prof. Wegele („Thüringische GeschichtSquellen" I. Bd. Jena) veröffentlicht und commentirt worden. Die in un serer obigen Doctorschrift angezogene Abtheilung der Chronik findet sich im ersten der drei von Wegele bestimmten Hauptbestandtheile der Quelle. Letztere umfaßt zwar die Zeit von 1126 bi- 1335, zerfällt aber ihrem Inhalte nach in drei von Zeitgenossen der Be gebenheiten zu verschiedenen Zeiten geschriebene Bestandtheile, welche ein oberflächlicher Compuator deS 14. Jahrhundert- über- tet hat, jedoch so, daß der geübte Blick de- Kritiker- den ver stell Urtext leicht erkennen kann. Der erste Bestandtheil Wegele die Jahre 1170 — 1205. Heinrich VI., 1190 bis 1197, sind die in der Chronik verzeichnten Nachrichten über die —- Universität. xv. Leipzig, 16. Mai. Die philosopytskyen tationen häufen sich, vielleicht weil wrr eigentlich am Decanat-iahre- angelangt sind (ult? Avril), vr. Ru Doctordiffer- ^ de- !ar- b»räsdrunueu8vs alSQuelle für die Geschichte Kaiser einrichS VI." Die Schrift hat ein besonderes Interesse für sser sucht den Bewei- zu erbringen, daß die achsen. möchte unS durch seine Belege glauben machen, daß auch die in dem beregten Abschnitt der ReinhardSbrunntr Handschrift (Han nover besitzt die einzige Vorhandene Covie) außerdem enthaltenen Nachrichten über den Kreuzzug de- Kaiser- und seinen Erbfolge plan (Heinrich wollte die Kaiserwürde erblich machen) höchst zu verlässig sind, dergestalt-! daß er sein Unheil über die Bedeutung der ganzen Quelle dahin zusammensasseu kann? dick Quelle Dr eine höchst werthvolle zu erklären. „ES entschädigen un- die Ge- nauigkeit und Wahrhaftigkeit der vorhandene« Angaben einiger maßen dafür, daß der Verfasser sich nicht bewogen fand, eine vollständige Geschichte jener Zeit zu geben." — Die Quelle ist ar rerer in seiner Verfahre ümer in Aufregung versetzt worden war. T ö ch e sucht nographie über Kaiser Heinrich VI. den eigentlichen und du Vorläufer dieser Verschwörung gegen da- Leben Kaiser- gerade in Sachsen und meint, von hier au- habe sich der große Bund der rheinisch-brabantischen und der sächsisch- welfiscken Fürsten, denen sich in der Folge andere anschloffen, entwickelt, vr. Marten- widerspricht dem. Die sächsische Verschwörung kommt nach ihm erst nach der rheinischen und dann
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