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Leipziger Tageblatt und Anzeiger : 02.06.1868
- Erscheinungsdatum
- 1868-06-02
- Sprache
- Deutsch
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id453042023-186806026
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id453042023-18680602
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-453042023-18680602
- Sammlungen
- LDP: Zeitungen
- Bemerkung
- Images schlecht lesbar; Textverlust
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
Inhaltsverzeichnis
- ZeitungLeipziger Tageblatt und Anzeiger
- Jahr1868
- Monat1868-06
- Tag1868-06-02
- Monat1868-06
- Jahr1868
- Titel
- Leipziger Tageblatt und Anzeiger : 02.06.1868
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Amtsblatt dtS Köuigl. Bezirksgerichts md des RathS dn StM Leipzig. W 154. Dieaftag den 2. Juni. 1868. Bekanntmachung, die Anmeldung zum einjährigen Freiwilligendienst betreffend. Auf Grund von tz- 39 de- MilitairgesetzeS vom 24. December 1866 in Verbindung mit 8- 2 der Ausführung--Verordnung zur Allerhöchsten Verordnung vom 2. Januar 1868 werden diejenigen im hiesigen Regierungsbezirke wohnhaften, beziehentlich, ber Aufenthalt außerhalb deS Norddeutschen Bunde-, dem Regierungsbezirke durch Wohnsitz oder Geburt ungehörigen jungen Leute, welche auf Grund von 8- 37 fg. de- Gesetze- vom 24. December 1866 m Verbindung mit 8§- 1 und 17 der Allerhöchsten Verordnung vom 2. Januar 1868 und 8§- 1 und 22 der Ausführung- - Verordnung dazu von demselben Tage ihrer Militairpflicht als ein jährige Freiwillige zu genügen wünschen, hierum aufgefordert, ihre schriftliche Anmeldung und die Beibringung der nöthigen Nachweise spätesten- — und zwar die im Iabre 1848 geborenen jungen Leute bei Verlust ihre- Anspruchs auf Zulassung zum einjährigen Freiwilligendienste — bi- mit dem L Juli diese- Jahres bei der Unterzeichneten Königlichen KreiS-PrüfungS-Comunssion zu bewirken. Der mit genauer Angabe der Adresse zu versehenden Anmeldung sind in allen Fällen die zum Au-weise über die beanspruchte Berechtigung nöthigen Zeugnisse beizulegen. Namentlich ist nachzuweisen a) daS Lebensalter — bei im Inlande Geborenen durch Geburtsschein, bei im AuSlande Geborenen durch Tauf- d) die ^BundeSangehörigkeit durch Heimathschein rc., insoweit diese sich nicht bereit- au- den übrigen Zeugnissen ergiebt; o) die Erlaubnis de- Vater- oder Vormunde- zum einjährigen Freiwilligendienfie; ä) die Unbescholtenheit — durch da- letzte Schulzeugniß und aus die Zeit von Entlassung au- der Schule au durch akademische- Sittenzeugniß, beziehentlich Führungszeugnisse der competenten Polizeiobrigkeiten auS den bi-beriaen Aufenthaltsorten auf die im Führungszeugnisse selbst genau anzugebende Z« deS jeweiligen AufentyaltS (wobei sonach ort-richterliche oder gut-herrschaftliche Zeugnisse, sowie Zeugnisse der Heimathöbehörden, dafer» sie nicht zugleich AufeuthaltSbehörven sind, und die für ganz andere Zwecke bestimmten Verhaltscheine als genügend nicht erachtet werden können) —; s) die nach 8- 20 der Allerhöchsten Verordnung vom 2. Januar 1868 zur Befreiung von einer besonderen Prüfung be rechtigende wissenschaftliche Qualification, beziehentlich der bisherige Bildungsgang und der dabei erreichte Bildungsgrad. Auch ist dabei die Waffengattung (Fußtruppen, Reiterei, Artillerie), bei welcher der betreffende junge Mann einzutreten wünscht, zu bezeichnen, während vre Wahl de-Truvpentheil-biS zum wirklichen Dienstantritte — vergl. 8- 25 der AuSführungS- Berordnuug vom 2. Januar 1868 — auSgesetzt bleiben kann. Leipzig, am 30. Mai 1868. Die Königliche KretS-PrüfnugS-Cornrnisfion für einjährige Freiwillige. In Stellvertretung: von Haugk. —^ Bekanntmachung. Zur Hinterfüllung der zwischen der Lessingbrücke und der Barfußmühle befindlichen Ufermauer wird Schutt angenommen und da- mindesten- 8 Kubik-Ellen haltende Fuder mit 6 Ngr. vergütet. Leipzig, den 28. Mai 1868. DeS RathS - Bandeputatio«. Die diesjährige Kirschnutzung auf der Mockauer Straße vom Magdeburg-Leipziger Bahnübergang bis zur Flurgrenze der Petscher Mark soll an den Meistbietenden gegen sofortige baare Zahlung mit Vorbehalt der Auswahl unter den Licitant« verpacktet »erden. ES haben sich darauf Reslectirende Donnerstag den L. Juni d. I. Vormittag- 9 Uhr in der MarstallS-Expedmon einzufinden, ihre Gebote zu thun und sodann weitere Nachricht zu gewärtigen. Leipzig, den 30. Mai 1868. Des RathS Straßenbau - Deputation. Zwei Reliquien Pouiatowski's. Line Erinnerung von Otto Msr. Der Ranstädter Steinweg sammt der gegenüberliegenden Häuser reihe, am Mühlgraben genannt, und dem Naundörfchen bildeten noch vor dreißig Jahren ein durch Bewohnerschaft und Sitten von jeder anderen Leipziger Vorstadt wesentlich unterschiedenes Quartier. Die Einwohnerschaft jenseit der Pleiße ließ sich am besten mit der eine- Dorfe- vergleichen, wo Alle- mit einander bekannt, verwandt und befreundet ist, und wo trotzdem daß der Klatsch zur Tagesordnung gehört, dock dadurch keine bleibende Störung de- guten Einvernehmen- herbeigeführt wird. Hier, wo Leipzig- erste Ansiedler vor länger als einem Jahrtausend in pamarchalijcher Einfachheit al- Fischer gehaust und im Laufe der , war etwa- von diesem bildete eine große Fa- Mitglied der Herr Pastor an der Lazarethkirche war, indem er die meisten herangewachseneu Bursch« und Mädchen coufirmirt hatte. Nur wenige Einwohner communicirt« in der Thoma-kirche, die Meiste» thaten die- bei Prediger nach altem Ge- Kirchlein war Sonntag dem Hamr Magister, wie der Laj brauche genannt wurde. Da übervoll, und der Herr Magister versäumte nicht, durch fleißige Besuche bei den Familien den Hausbesitzern seine regste Teil nahme für Alle-, wa- in dem Viertel passirte, an den Tag zu legen. Gleich nach dem Herrn Magister kamen in der Rang ordnung die hier wohnenden Rathsbeamten, welchen man einen ungemessenen Einfluß zutraute. Bor einem Polizeiregistrator flogen alle Mützen, und al- der selige Branntweinbrermernbesitzer Schmidt, der im Naundörfchen wohnte, Stadtrath geworden war, herrschte in der Nachbarschaft seine- HauseS einige Tage lang ehrfurcht-voll feierliche Stille. Er und der Maurermeister Moser, ein um Leipzig vielfach hochverdienter Mann, sowie der Münz wardein Umbach und der Seisenfabrikant Kunz genoffen die Ehre, daß alljährlich am Abend vor dem Fcschersiech« — seit 1714 ein specielleS Localfest, welche- jedeSmal die ganze Be völkerung in Aufregung versetzte — ihnen ein Musikständchen ge bracht wurde, welche Auszeichnung eigentlich nur den InnungS- meistern de- Fischerhandwerks zukam. Ueber die Pleiße hinaus erstreckte sich diese- Gemeindeleben nicht. Der Fleischerplatz und die blaue Mütze galt« schon als „Stadt", und die Barfußmühle war ein Punet, bi- zu welchem sich selbst die verwegenste Sttaßen- brut nicht verlies. Ein wichtiger Factor „am Mühlgrab«" war von jeher die
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