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Leipziger Tageblatt und Anzeiger : 21.11.1867
- Erscheinungsdatum
- 1867-11-21
- Sprache
- Deutsch
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id453042023-186711218
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id453042023-18671121
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-453042023-18671121
- Sammlungen
- LDP: Zeitungen
- Bemerkung
- Images teilweise schlecht lesbar
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
Inhaltsverzeichnis
- ZeitungLeipziger Tageblatt und Anzeiger
- Jahr1867
- Monat1867-11
- Tag1867-11-21
- Monat1867-11
- Jahr1867
- Titel
- Leipziger Tageblatt und Anzeiger : 21.11.1867
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Anzeiger. .Amtsblatt dkS König!. BkjiikSgmttS mb dkS RnIHS brr Stadt Schm. W Z25. Donnerstag den 21. November. 1867. Bekanntmachung, die Aufhebung des landesherrliche« Salzverkaufsrechtes und den Betrieb bei den fisealifchen Salzver kaufsstellen betreffend. Salze vom 12. October 1867 „ .... schlichen Bestimmungen über das landes herrliche Salzverkaufsrecht außer Kraft und steht es Jedermann frei, nicht allein mit Salz aller Art zu handeln, sondern auch seinen Salzbedarf zu beziehen von wo es ihm beliebt. H 2. Vom nämlichen Zeitpunkte an werden die Stationsverkäufe der Salzverwaltereien in Crimmitzschau, Reichenbach, Wurzen, Zschöllau, Riesa, Cöln - Meißen, Großenhain, Mittweida, Waldheim, Döbeln, Pirna, Bischofswerda und Löbau eingestellt. Dagegen soll der Verkauf von Koch - und gemahlenem Viehsalz bei den fisealifchen Niederlagen und Verkaufsstellen zu Leipzig, Zwickau, Plauen, Schneeberg - Neustädte!, Schwarzenberg, GlauckM, Chemnitz, Freiberg, Dresden, Budissin und Zittau noch so lange fortgeftellt werden, als sich ein Bedürfniß dazu kund giebt. § 3. Der seither bei den Niederlagen Leipzig und Dresden, beziehentlich Zwickau, Chemnitz, Freiberg und Budissin stattgehabte Vertrieb von Seesalz, Krhstallsalz und Viehsalzlecksteinen hört auf, sobald mit den vorhandenen Beständen geräumt sein wird. § 4. Gewerbesalz wird bis auf Weiteres nur noch oei den Niederlagen zu Leipzig, Dresden, Freiberg, Chemnitz und Zwickau debitirt werden. 5. Bei den fisealifchen Verkaufsstellen wird das Salz nur nach ganzen und, wo thunlich, halben Zollcentnern abgegeben. 6. Zur Entnahme des Salzes bedarf es weder der Beibringung eines Salzpafses, noch einer sonstigen Legitimation. 7. Die bei den verschiedenen Verkaufsstellen einzuhaltenden Verkaufspreise werden seiner Zeit von den betreffenden Salzver waltereien besonders veröffentlicht werden. § 8. Das Salz wird bei den fiscalischen Verkaufsstellen nur gegen baare Bezahlung verabfolgt. tz 9. Die Erholer haben die Säcke oder sonstigen Gefäße, in welche das Salz verpackt werben soll, mit zur Stelle zu bringen. Auf Verlangen werben die Säcke, nachdem sie gefüllt sind, von den Salzverwaltereien mit Bleiverschluß versehen werden, wofür eine von einer fiscalischen Verkaufsstelle zu beziehen, ^ . , . ...... . , . „ ^ § 9 erwähnten Plombirungsgebühr, sowie unter frachtfreier Zusendung genau zu bezeichnender Säcke und genauer Angabe der Adresse und der Eisenbahnstatton, beziehentlich des Post- orteS, wohin das SaH fpedirt werden soll, an die betreffende Verkaufsstelle zu wenden, worauf ihnen das bestellte Salz unter Blei- Verschluß und gegen Nachnahme der Spesen für die Beförderung desselben bis zur Bahn oder Post mittels Frachtbriefes oder Post adresse übersandt werden wirb. §11. Rücksichtlich der zum Zweck der Erhebung, Ueberwachung, Sicherstellung und Creditirung der Salzsteuer vom inländischen und der Abgabe vom ausländischen Salze in Obacht zu nehmenden allgemeinen Regievorschriften, wird auf die deshalb ergehenden besondern Verfügungen und Erlaffe verwiesen. § 12. Vorstehende Bekanntmachung ist in Gemäßheit § 21 des Gesetzes die Angelegenheiten der Presse betreffend vom 14. März 1851 in sämmtlichen Amtsblättern zum Abdruck zu bringen. Dresden den 12. November 1867. Fiuanz-Ministeriurn. Freiherr von Friesen. Schäfer. Bekanntmachung. Herr Adolph Unser beabsichtigt die im Grundstück Nr. 6 der Elisenstraße -bis zum Jahre 1865 betriebene, seit dieser Zeit aber eingestellte Spritfabnkation wieder aufzunehmen. Wir bringen dies mit dem Bemerken zur öffentlichen Kenntniß, daß obrigkeitliche Bedenken hiergegen nicht vorliegen, und fordern Diejenigen, welche Einwendungen zu erheben haben sollten, auf, solche binnen vier Wochen bei Verlust ihrer etwaigen nicht auf Privatrechtstiteln beruhenden Widersprüche, und spätestens bis zum 20. December diese- JahreS bei uns anzumelden. — Leipzig, am 19. November 1867. Der Rath der Stadt Leipzig. vr. Koch. Günther. Zur Tagesordnung der Sitzung von Donnerstag den LI. November tritt hinzu: Gutachten des Bauaussckuffes über die ihm zuertheilten Conti deS Haushaltplans. 6o. über die an der Rosenthalgaffe zu erbauende Brücke und Herrn Müllers Antrag in Bezug darauf. ' über Wasserleitung m die beiden Theaterpavillons. äo. HE. 4 ^ r! tt-i - ,4 Protestanten-Verein. V Leipzig, 19. November. Die gestrige nur spärlich besuchte Sitzung des hiesigen Protestanten-Vereins leitete Herr Prof. Seydel mit einigen Worten ein, worauf Herr Diaconus Binkau seinen angekündigten Vortrag über den neuen Entwurf einer Kirchen- und Synodalver^affung in Sachsen hielt. Er legte zunächst die Nothwendiakeit einer solchen Kirchenreform dar, in welcher er nur daS Zurüageben alter geheiligter Rechte sah, die der Gemeinde lange genug vorenthalten worden sind. DaS Verlangen nach Selbstständigkeit in kirchlicher Beziehung habe sich wiederholt im Volke und auch unter der Geistlichkeit ausgesprochen. Vor etwa 19 Jahren sei die Staatsregierung mit den Geistlichen und Laien darin «mg gewesen, daß «ne neue Kirchenverfaffung nothwendig sei, habe auch eine solche in Aussicht gestellt; aber die gerechten Hoffnungen seien nicht in Erfüllung gegangen. Der Redner gab nun eine bis ins Einzelne gehende Schilderung der alten Kirchen ordnung und wies dabei nach, wie schwach die Mitwirkung und Betheillgung der Gemeinden an Kirchensachen auf Grund dieser veralteten Einrichtungen sei. Daher sei der Wunsch nach Reform, welcher jetzt aufs Neue sich erhebe, em gerechter. Der neue Ent wurf, welcher auf der Basis eines Entwurfs von 1860 ausgear beitet worden ist, offenbare bescheidene Anfänge in nothwendigen Reformen und man könne ihn willkommen heißen, wenn man an nehmen dürfe, daß er von mancherlei Mängeln noch werde ge säubert werden. Nach einer klaren Auseinandersetzung des 1. Theils im Ent würfe, welcher den Kirchcnvorstand bespricht, zeigte der Vortragende,
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