Amtsblatt des König!. Bezirksgerichts und des Raths der Stadt Leipzig. M 184. Donnerstag den 2. Juli. 1888. An die geehrten Leser des Tageblattes. Der Deutsche Buchdrucker-Verband, welchem die weitaus größte Mehrzahl der deutschen Typographen angehört, hat neuerdings Beschlüsse gefaßt, die den Mitgliedern desselben nicht mehr gestatten, fernerhin regel mäßige SonntagS-Arbeit zu liefern. In Folge Dessen ist es uns von jetzt ab nicht mehr möglich, an den Montagen eine Nummer des Tageblattes in früherer Vollständigkeit erscheinen zu lassen, sondern wir müssen uns darauf beschränken, in die Montags-Nummer nur die zeitig genug (bis Sonnabend-Abend) aufgegebenen Inserate und die wichtigsten Telegramme oder sonstigen Tagesnachrichten aufzunehmen, während der Tert des eigentlich redaktionellen Theiles in der Regel ganz oder wenigstens zum größten Theil Wegfällen 'dürfte. Indem wir unsere verehrten Leser von dieser, durch äußere Umstände veranlaßen Aenderung in dem Erscheinen der Montagsnummern gebührend in Kenntniß setzen, glauben wir auch die Erwartung aussprechen zu können, daß das Publicum seinerseits gern dazu beitragen werde, die mit dieser Neuerung nothwendig verbundenen Schwierig keiten und Störungen durch freundliches Entgegenkommen so schnell wie möglich mit beseitigen zu helfen. . Leipzig, L. Juli 1868. Hie »eckttvIloiL Äv« Lvlpslxer Dieselben Gründe, welche die Redaction des Tageblattes zu vorstehender Erklärung zwingen, veranlassen auch uns, dem geehrten Publicum anzuzeigen, daß unsere Expedition von jetzt ab bis aus Weiteres -es Sonntags nur Vormittags bis s Nhr geöffnet werden kann. Es müssen daher alle sür die Montagsnummer bestimmten Anzeigen am Sonnabend bis spätestens ' ,7 Uhr Abends bei uns abgegeben werden, weil es unmöglich ist, bezüglich der am Sonntag bis zum Geschäftsschluß noch eingehenden Inserate eine Gewähr für deren Abdruck in nächster Stummer zu übernehmen. .Eben deshalb kann auch die Ausgabe der SonntagS-Stummer nicht mehr während des ganzen Vormittags, sondern nur noch von früh ' r7 rS Nhr stattfinden. Bekanntmachung. Herr Friedrich Benjamin Pappusch beabsichtigt, in dem Grundstücke Nr. 21 der Tauchaer Straße Siegellackgießerei zu betreiben. ruhend zubrin Nach Maßgabe von §. 22 ff. deS Gewerbegesetzes fordern wir hierdurch Jedermann auf, etwaige nicht auf Privatrechtstiteln be- de Einsprüche dagegen bei deren Verluste binnen 4 Wochen, von Insertion dieser Bekanntmachung an gerechnet, bei uns an- ngen. Lapzig, den 30, Juni 1868. Der Rath der Stadt Leipzig. vr. E. Stephani. Assessor Mechler. Bekanntmachung. In der recht- von der Waldstraße gelegenen Auen - und Fregestraße" sollen Schleußen von je 97 Ellen Länge erbaut und diese Arbeiten in Accord vergeben werden. Zeichnungen und lche mit NamenS- Holz-Auktion. Freitag den 3. Juli d. I. RachmittagS von 3 Uhr au sollen im Gonuewitzer Revier, und zwar in den s. g. Propsteien, ca. 6V0 Stockholzhause« gegen 15 Ngr. Anzahlung für jeden Haufen, so wie unter den übrigen im Termine an Ort und Stelle öffentlich angeschlagenen Bedingungen au die Meistbietenden verkauft werden. Leipzig, am 27. Juni 1868. DeS Rath- Forst -Deputation.