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Leipziger Tageblatt und Anzeiger : 13.07.1868
- Erscheinungsdatum
- 1868-07-13
- Sprache
- Deutsch
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id453042023-186807136
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id453042023-18680713
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-453042023-18680713
- Sammlungen
- LDP: Zeitungen
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
Inhaltsverzeichnis
- ZeitungLeipziger Tageblatt und Anzeiger
- Jahr1868
- Monat1868-07
- Tag1868-07-13
- Monat1868-07
- Jahr1868
- Titel
- Leipziger Tageblatt und Anzeiger : 13.07.1868
- Autor
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Anzeiger. Amtsblatt -es König!. Bezirksgerichts und des Raths der Stadt Leipzig. W 195. Montag den 13. Juli. 1868. Bekanntmachung. DaS 20. und 21. Stück des- Bundes-Gesetz-BlatteS des Norddeutschen Bundes sind bei unS eingegangen und werden bis zum 31. dsS. Mon. auf dem RathhauSsaale zur Einsichtnahme öffentlich auSHLngen. Dieselben enthalten: Nr. 121. Poftvertrag zwischen dem Norddeutschen Bunde und Belgien. Vom 29. Mai 1868. - 122. Anzeige der Ernennung deS bisherigen Lübeckischen Generalconsuls Peter Heinrich von Witt zu St. Peters burg zum Generalkonsul deS Norddeutschen Bundes daselbst. Gesetz, betreffend die Schließung und Beschränkung der öffentlichen Spielbanken. Vom 1. Juli 1868. elegraphen-Vertrag zwischen dem Norddeutschen Bunde und Luxemburg. Dom 25./28. Mai 1868. bevollmächtigten Mini- ehfues, zugleich als solchen des Norddeutschen Bundes. - 123. - 124. - 125. 126. Sächsischen ConsulS Peter Iebsen zu Bergen, des Preußischen, Mecklenburgischen und Bremischen Consuls und Hamburgischen und Lübeckischen VtceconsulS Otto Carl Reinhardt zu Christiansand zu Consuln des Nord deutschen Bundes. Anzeige der Ernennung deS Hanseatischen Generalconsuls Hermann Otto Heinrich Leupold zu Genua, des 127. lermo und des Preußischen und Sächsischen ConsulS Adolph von Kunkler zu Venedig zu Consuln, sowie der Preußischen Viceconsuln Friedrich Alexander Marstaller zu Bari, Giuseppe Nervegna zu Brindisi und des Hamburgischen Viceconsuls Nicola Corato zu Tarent zu Viceconsuln deS Norddeutschen Bundes. Leipzig, den 11. Juli 1868. Der Rath der Stadt Leipzig. vr. E. Stephani. Cerutti. Bekanntmachung. mittag- 4 Uhr im Convictorio zu gedachten Prüfungen einzufinden. Leipzig, den 8. Juli 1868. Die Ephoren der Königlichen Stipendiaten. Oeffentliche Verhandlungen der Stadtverordneten vom 10. Juni e. (Auf Grund deS Protokolls bearbeitet und veröffentlicht.) Folgender als dringlich bezeichnter Antrag der Herren C. A. Barth und Genoffen gelangte zur sofortigen Beralhung. „Bei Verpachtung des Gutes Pfaffeudorf sind 31 Acker 213 lH Ruthen unbestellte Felder liegen gelaffen worden. Nach dem Rathsschreiben vom 16. Mai 1867 und der Stellen darin: „Die zu dem Gute Pfaffendorf gehörigen, von dem abgegangenen Pachter bestellt übergebenen Felder beabsichtigen wir erst von ab gebrachter Ernte an und nachdem letztere auf dem Halme verkauft worden ist,, auf 9 Jahre zu verpachten. Die unbestellten Felder dagegen haben wir am 14. d. MtS. im LicitationSwege auf die nochmals zu verpachten beschlossen haben" — mußte eS den An schein gewinnen, daß auch die gen. 31 Acker 213 lURuchen auf das Jahr 1867 oder zur vorjährigen Ernte mit verpachtet worden seien, eS ist jedoch nicht der Fall, sie sind liegen gelassen oder vergessen worden und später erst, am 7. Juni 1867, auf die Der an die Stadt zurückzugeben gewesene stifte- ist trotz Vereinbarung zwischen Rath noch nicht wieder zur Verpachtung gelangt. Wir stellen daher den l den Rath zu richten: warum der Gatte», ähnlicher Gatten deS Peftalozzi- und Stadtverordneten Antrag, die Frage an welcher zeither beim Pestalozzistifte verpachtet war, noch nicht wieder zur Verpachtung gebracht wurde." Herr Barth äußerte: Er wolle ausdrücklich bemerken, daß daS vorjährige Collegium der Vorwurf, als könne eS die An gelegenheit oberflächlich behandelt haben, nicht trifft. Die Stelle im Rathsschreiben, wo eS heißt: ,,die unbestellten Felder dagegen haben wir am 14. d. MtS. im Licuationswege auf die Jahre 1867 bis 1876 zur Verpachtung gebracht", — ist so klar, daß sie gar nicht mißverstanden werden kann, sie läßt eine andere Auslegung als die, sämmtliche unbestellte Felder sind am 14. Mai auf zehn Jahre zur Verpachtung gebracht worden, nicht zu. DaS vorjährige Collegium konnte daher auch hierüber keinen Augenblick in Zweifel ein, eS mußte der Mittheilung des Rathes, daß sämmtliche un- )estellte Felder am 14. Mai zur Verpachtung gebracht worden eien, Glauben schenken und konnte nicht ahnen, daß das Ratbs- chrnben vom 16. Mai 1867 eine dem thatsächlichen Verhältnisse nicht entsprechende Behauptung enthielt. Einstimmig trat daS Collegium dem Anträge bei. Zufolge der an den Rath ergangenen Verordnung des könig lichen Ministeriums deS Innern, welche sagt: „Das Ministerium deS Innern bedarf das Protokoll zur Einsicht, welches über die am 27. März dieses JahreS statt gefundenen öffentlichen Verhandlungen der Stadtverordneten in Leipzig ausgenommen worden ist, und ertheilt dem.da- sigen Stadtraihe hiermit Verordnung, dasselbe einzufordern und baldthunltchft anher einzusenden. Zugleich wünscht daS Ministerium deS Innern davon unterrichtet zu sein, ob die Veröffentlichung der in dem Leipziger Tageblatt erscheinenden Referate über die öffent lichen Verhandlungen der dasigen Stadtverordneten von
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