Suche löschen...
Leipziger Tageblatt und Anzeiger : 05.12.1867
- Erscheinungsdatum
- 1867-12-05
- Sprache
- Deutsch
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id453042023-186712054
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id453042023-18671205
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-453042023-18671205
- Sammlungen
- LDP: Zeitungen
- Bemerkung
- Images teilweise schlecht lesbar
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
Inhaltsverzeichnis
- ZeitungLeipziger Tageblatt und Anzeiger
- Jahr1867
- Monat1867-12
- Tag1867-12-05
- Monat1867-12
- Jahr1867
- Titel
- Leipziger Tageblatt und Anzeiger : 05.12.1867
- Autor
- Links
-
Downloads
- Einzelseite als Bild herunterladen (JPG)
-
Volltext Seite (XML)
-W« Md TagMM Anzeiger. Amtsblatt des König!. Bezirksgerichts und des Raths der Stadt Leipzig. W 339. Donnerstag dm 5. December. 18«7. Bekanntmachung. Nachdem die zu Wahlmännern für die diesjährige Ergänzungswahl des Stadtverordneten - Collegiums in I. und II. Clasie ernannten Herren Kaufleute Friedrich Louis Erhardt und Isidor Isaac Eisner unter Bezugnahme darauf, daß sie am Wahltage von hier abwesend sein würden, gegen Uebernahme der gedachten Function reclamirt haben, so sind von uns an deren Stelle Herr Kaufmann Anton Heinrich Wilhelm Schönburg in Classe I. und Herr Kaufmann Julius Heinrich Wapler in Clasie II. als Wahlmänner einberufen worden. Der Rath der Stadt Leipzig. . ^ < ---- - „ — " ni. Sc Leipzig, den 4. December 1867. vr. E. Stephani. )chleißner. Bekanntmachung. Die öffentliche Mischung der Nummern 73. Königlich Sächsischer Landes-Lotterie, so wie der Gewinne 1. Clasie erfolgt Sonnabend den 7. December d. Js. Nachmittags 3 Uhr in dem Ziehungssaale Iohannisgasse Nr. 48, 1. Etage, wobei es jedem Anwesenden freisteht, sich von den für diese Lotterie bestimmten 80000 Loosen vor deren Mischung beliebige Nummern vorzeigen zu lassen. Von den für die 1. bis mit 4. Clasie dieser Lotterie planmäßig ausgeworfenen Nummern und Gewinnen von je 3000 Stück werden an jedem der betreffenden 4 Ziehungstage Vormittags von 8 Uhr an 2000 Nummern und Gewinne, - Nachmittags - 2 - - 1000 - - - gezogen. Leipzig, den 2. December 1867. Königliche Lotterie - Direktion. Ludwig Müller. Bekanntmachung. Zur zweiten diesjährigen Vorstellung zum Besten des Theater-Pensions-Fonds haben wir gewählt: „Fesseln", Lustspiel in 5 Acten. Rach dem Französischen deS Sende übertragen von Th. Hell, und wird die Aufführung Freitag den 6. December d. I. stattfinden. Wir geben uns der Hoffnung hin, daß die Wahl des früher bereits auf hiesigem Theater mit dem größten Beifall gegebenen, seit längerer Zeit aber nicht zur Aufführung gebrachten Stückes für das geehrte Publicum besondere Veranlassung sein wird, seine Theilnahme für das Pensions-Institut durch zahlreichen Besuch zu bethätigen. Biuetbestellungen für diese Vorstellung werden in den gewöhnlichen Geschäftsstunden von heute ab an der Theatercasie entgegen genommen. — Leipzig, den 3. December 1867. Der Verwaltungs-Ausschuß des Theater-Pensions-Fonds. Holz-Auktion. „ den 13. d. M. sollen von ft Uhr Vormittaas an im Kuhthnrmer Revier auf dem diesjährigen Schlage der Nonne ca. 150 Lang- und 100 Abraumhaufen gegen Anzahlung von 15 Ngr. für jeden Haufen und unter den übrigen im Termine öffentlich angeschlagenen Bedingungen an die Meistbietenden verkauft werden. Ltlpzig, am 3. December 1867. Des Raths Finanz-Deputation. Für den Patriotischen Verein wurde im Tageblatte eine Liste von Namen aufgestellt; etwa zwei abgerechnet liefern diese eine vollständige Bestätigung, nicht aber ,, Verdächtigung". Der neuliche Freund desselben kommt jetzt erst, in der Nähe der Stunde der Wahl, wieder zum Vorschein. Er reibt sich die Hände darüber, daß unsere Macht und unser Einfluß gebrochen ist. Aber warum beschäftigt er sich denn Hann mit uns, den armen Zerbrochenen? Möge er doch die Todten ruhen lassen, jo sagt er selbst, wo es ihm paßt; was gebrochen und in Abfall ist, was kann es ihm schaden? Gehe daher mein Gegner ohne Angst dem 6. December entgegen. — Der Verfasser ist vem Freunde deS Patriotischen Vereins erkennbar geworden. Was kommt darauf an, wer einen Artikel geschrieben hat, wenn nur der Artikel selbst die Sacke trifft? Für Frauen ungeheuer Viel, nein, Alles, das ist wahr. Das Erkennuugsvermögen oes Gegners hat zu viele Concurrenz, um Bewunderung zu verdienen. 'Der weilen der Patriotenfreund das Außerordentliche leistet, den Ver fasser zu erkennen, kennt er nicht im Kleinsten die sächsifche Städte- Ordnung j gleichwohl spricht er ganz ungenirt über das Verhaltniß der Gememvevertretung zum Stadtrath. Die Städte-Ordnung hat den Stadtverordneten daS Recht der Controle, der Prüfung, Zustimmung rc. in wichtigsten Ange- .legenheiten eingerämnt; die Städte-Ordnung will: Opposition; einer der vorzüglichsten Zwecke der Berufung von Stadtverordneten ist: Opposition. Der Gegensatz ist: Vertrauensseligkeit. Wollte die Städte-Ordnung aber Vertrauensseligkeit, nicht den geistigen Kampf, aus dem das Gute entspringt, so würde sie viel kürzer und vernünftiger gehandelt haben, wenn sie dictirt hätte: keme Stadtverordneten, blos Rath; was der Rath thut, ist das Allein seligmachende. Der Gesetzgeber ist freilich nicht dieser Ansicht ge wesen und es bestehen Stadtverordnete und am 6. December wird r/z derselben in Leipzig neu gewählt. Herr S. wird zornmüthrg; er nimmt den Rath unter seine Fittiche und sagt: der Schwerpunct der Verwaltung liegt im Rathe und nicht in der Gemeindevertretung. Dies ist falsch. Nicht blö der Schwerpunct, sondern die ganze Verwaltung liegt im Rathe. Die Gemeindevertretung hat wichtigere Rechte zur Seite; und wahrlich, wenn die Stadtverordneten mit verwalten sollten, — daS würde für sie nicht zum Aushalten sein. Selbst die Licitation eines Standes in der Georgenhalle — obschon für sie eine glänzende Genugthuung und für diejenigen, welche dies patriotische Unter nehmen ertrotzten, der Thatsache nach eine „demüthigende Niederlage" — reizt sie nicht, an der Verwaltung theilzu- nehmen. In solchen Fallen ist ein bescheidenes Lächeln die einzige unv gewaltige Executive, welche sie haben. Mein Gegner versteht nicht nur nichts von der Städteordnung und deren Geist, er weiß nicht einmal, was die nächste Zeit bringen wird. Er sagt: die angebahnte Umkehr dieses Verhältnisses (wo nach, angeblich nur, der Schwerpunct der Verwaltung beim Rathe liegt) sei noch nicht Gesetz geworden. Aber eine solche Umkehr ist nicht angebahnt, wird nicht Gesetz werden und soll nicht Gesetz , 4k 7- U »n -'' »Äj r.5 «4L MM,/r O Ä
- Aktuelle Seite (TXT)
- METS Datei (XML)
- IIIF Manifest (JSON)
- Doppelseitenansicht
- Vorschaubilder
Erste Seite
10 Seiten zurück
Vorherige Seite