Suche löschen...
Leipziger Tageblatt und Anzeiger : 17.12.1867
- Erscheinungsdatum
- 1867-12-17
- Sprache
- Deutsch
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id453042023-186712171
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id453042023-18671217
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-453042023-18671217
- Sammlungen
- LDP: Zeitungen
- Bemerkung
- Images teilweise schlecht lesbar
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
Inhaltsverzeichnis
- ZeitungLeipziger Tageblatt und Anzeiger
- Jahr1867
- Monat1867-12
- Tag1867-12-17
- Monat1867-12
- Jahr1867
- Titel
- Leipziger Tageblatt und Anzeiger : 17.12.1867
- Autor
- Links
-
Downloads
- Einzelseite als Bild herunterladen (JPG)
-
Volltext Seite (XML)
tt-§ttSlllck')llH'i(!l 's ' ^ .I-ekiM bs->^'U «nd WMM dcS KSnizl. Bezirksgerichts und des Raths der Stadt Leipzig. M 351: Dienstag dm 17. December. 1887. irr,/ Quittung und Dank. egten ^umungen ven gevL Königliche KreiS-Direction. v. Burgsdorff. 500 ^ von dem Verwaltungsrache der Magdeburger Feuerversicherungsgesellschaft durch Herrn Gottfried hier: 6 ^ von "er hief. Stellmacher-Innung für die abgebrannten Stellmacher in Iohanngeorgenstadt; 1 ^ 10 ^ bei Gehre's Martins- DauS am 6. November durch I. G. gef.; 3^8^ 'gef. in der Schule zu Möckern, als Beitrag zur Erbauung eines chulhauseS zu Iohanngeorgenstadt; 1 Pack. Sachen sign. ^.; 28 5 von der Gemeinde Zuckelhausen gef.; 1 ^ 16 ^ Ertrag einer Ciaarren-Verloosung zum Besten der Christbescheerung armer Kinder in Iohanngeorgenstadt abgeliefert von L. 8e1i.^., durch die Exped. des Leipz. Tagebl.; 85 ^ 6 3 als die Hälfte des Ertrags einer im hiesigen Stadt theater auS Anlaß des. Geburtsfestes Sr. Majestät des Königs am 12. December stattgefundenen Festvorstellung." 8a. 625 10 «k? 8 und 1 Pack. Sachen 6 ii i u < lt. früherer Quittungen: 693 - 12 - 6 -> - 46 - - nebst 4 Broden. 8a. 8arm. 13d8 33 «U?-4 , 47 Pack. Sachen rc. und 4 Brode. auszufprechen. — Leipzig, am 14. December 1867. -sivllE" k- ?i«!L 7 .7^Us «V ' i. '< Postwese« -es Norddeutschen Contofiihrrn für Correspoudeulen. — ». Versendung von telegraphischen Depeschen durch die Post. — e. Briese mit theilwciser Beförderung durch Estasetten. Contoführen für Correspondenten. n. Leipzig, 14. Dec. Die Postanstalten können gewissen Eorrespondenten ein Conto eröffnen über Portogefälle, verpflichtet dazu sind sie nicht. Die Creditirung erstreckt sich nur auf Monatsfrist, so zwar, daß die Bezahlung für einen jeden Monat längstens bis zum 20. des folgenden Monats erfolgt sein muß. Gewisse Postgefälle können gar nicht creditirt werden. Dies sind Personengewer, Abonnementsbeträge für Zeitungen und Zeit schriften und Beträge an Baareinzahlungen (Postanweisungen). Postvorschüffe dürfen in das Conto von Privatpersonen auch nur bis zum Betrage von einem Thaler oder zwei Gulden ohne Weiteres eingetragen werden. Uebersteigt der Vorschuß diesen Be- .! trag, so wird derselbe erst dann eingetragen, wenn Empfänger sich schriftlich zur Annahme der Vorschußsendung bereit erklärt Hat. .. l Der betreffende Postbeamte, welcher die Creditirung zu besorgen ' hat) trägt für feine Person zugleich Gefahr und Vertretung der- MM außer rrn eirrem gewissen Kalle. Dieser Fall- findet-statt, wenn der Annahmebeamte zugleich die Gefahr der Cüntofühvunq . . Hepm ^ Rechte Gebrauch "macht, die Anlegung VeS Contös-für den Cor respondenten anzuordnen oder, falls der Annahmeboamte -dies Conto dem Eorrespondenten seinerseits kündigen will, ,die Fortfüh rung dieses Contos anzubefehlen. Die Gefahr, für de» monatlich creditirten Betrag wird nunmehr von der Pvstcasse» vorbehaltlich "" der vom Vorsteher der Postanstalt zu ertheibenden Rechtfertigung ^ seiner Anordnung übernommen. Der Abnahmebeamte ist! nur noch insoweit verantwortlich, als er deu creditirten Betrag ent- weder der Haupteaffe der Postanstalt rechtzeitig än Rechnung zu stellen, oder, wen» die Einziehung de^ creditirten Beträge ohne Vermittelung Hauptcafse'geschieht<, pückcmch vom Correspon- / dtmett einzufvrdern und bei auSvleibender Zahlung de»^ Vorstand Ueber die creditirten Summen werden ein Journal und ein Hauptconto geführt. „Journal über creditirte Porto- und Franco- u. s. w. Betrage", Hauptconto über creditirte Porto- undFranco- n. s. w. Beträge." Es hängt von besonderer Vereinbarung zwischen der Postanstalt und dem Eorrespondenten ab, ob außerdem die Beträge in ein dem Eorrespondenten gehörendes, der Postanstalt vorzulegendes Gegen-Conto eingetragen werden können. Äst diese Verabredung zu Gunsten des Eorrespondenten erfolgt und gestattet es die Eile des Poftbetriebes, ohne Verstärkung der vorhandenen Arbeitskräfte, so haben die Postanstalten auf den Wunsch des Eorrespondenten in diese Gegen-Contos den Abgangs- resp. Bestimmungsort der portopflichtigen Gegenstände einzutragen. Bei Post-Expeditionen zweiter Classe ist die Führung des Journals nicht erforderlich. Die Beaufsichtigung der Conti, der Buchführung über creditir- teS Porto rc. uud beziehentlich unter Zurückgehen auf die Gegen- Conti liegt deu Vorstehern der Postanstalten ob. Einem Postbeamten darf ein Conto bei der Postanstalt niemals gehalten werden. Obige Bestimmungen gelten wie für das Annahme-, so auch für das AuSgabeaeschäst. 7. Sie sind enthalten in §. 13 der Postdienstinstruction. Ab schnitt V. Äkckhpil'Mg I. ». D-rse-du-g^t^E«.« D.p.sch.n Die Post reicht den Telegraphenämtern die Hand, indem sie sowohl recommandirte, expreß bestellende franco aufgegebene telegraphische Depeschen gegen Empfangschein befördert, als auch nicht recommandirte, Depeschen anuimmt und alS gewöhnliche Briefe behandelt, in beiden Fällen aber entweder EinlieferungS- :ine erthsilt, oder in Quittungsbüchern Empfang bescheinigt. ^nunimgsr ichtrecommandirte Depeschen werden am B orte, soweit Depeschen sind bei der Beförderung durch die Postanstalten möglichst ru bevorzugen. r ^ ' ' ^^Mnmen muffen von den Postanstalten auch fe mit lu ^Oberpoftdirsetion hat dann den Fall der obersten weitern Behandlung vorzutragen, il.i!.. ' '..'in n ^ Der- Vorsteher einer Postas"' wenn ein bestehendes Cont .4 Pie Anlegung eines-«men die betreffende Post noch nicht ab- gegangen s lst und die Mitsendnng ohne Betsäumniß für die Post noch zu ermöglichen ist, schlecksterdingS annehmen und-mitgehen ^ Hst die ' PM-rte bereits geschloffen, so muß ein
- Aktuelle Seite (TXT)
- METS Datei (XML)
- IIIF Manifest (JSON)
- Doppelseitenansicht
- Vorschaubilder
Erste Seite
10 Seiten zurück
Vorherige Seite