Suche löschen...
Leipziger Tageblatt und Anzeiger : 27.07.1868
- Erscheinungsdatum
- 1868-07-27
- Sprache
- Deutsch
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id453042023-186807277
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id453042023-18680727
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-453042023-18680727
- Sammlungen
- LDP: Zeitungen
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
Inhaltsverzeichnis
- ZeitungLeipziger Tageblatt und Anzeiger
- Jahr1868
- Monat1868-07
- Tag1868-07-27
- Monat1868-07
- Jahr1868
- Titel
- Leipziger Tageblatt und Anzeiger : 27.07.1868
- Autor
- Links
-
Downloads
- Einzelseite als Bild herunterladen (JPG)
-
Volltext Seite (XML)
ruffe. tel. n. rd «otel z. re-den. Zrankf. Hotel. . »om. aviere. ant. ondon, Hotel. ine. en. ahn. atonal' 99.20; 13.90; n-d'or 81.60. aliener > 1822 . 1865 72-/4; k 120; >. 53.50; 61.25; 70.20. 53.40; jn-Act. k matt, neue l43i/«r Anleihe tiebahn i) 8.20 rkt.) . Der rßlicher Import Ballen Mosten ruhig, iddlirg gyptian -a 8s/s, , Fair Tarne, 13-/., . 14i/.; toffe: immng, Garne Preise 00 Pft. !ust Quai. 31V,. »V», p. », f-ft, . d. M. 0V. 49, I. d. M. c. o 2 - 0^ lg? s, tlMM Anzeiger AmISklE de« MW. BmrkSgmchkS und des Raw der Stadl 8chm. W 20S. Montag dm 27. Juli. 1888. Bekanntmachung. In Gemäßheit der Kirchenvorstands- und Synodalordnung vom 30. März diese- Jahre-, so wie der Verordnung vom gleichen Datum soll demnächst die Wahl der beiden Kirchenvorstände für die evangelisch - lutherischen Pfarrgemeinden hiesiger Stadt, St. Thamä und St. Nicolai (welche vorerst je auf 16 nichtgeistliche Mitglieder festgestellt find), stattfinden. Zu dieser Wahl sind stimmberechtigt alle selbstständigen Männer, welche das 25. Lebensjahr erfüllt haben, vcrheirathet oder nicht, mit Ausnahme solcher, die durch Verachtung des Worte- Gottes oder unehrbaren Lebenswandel öffentliches, durch nachhaltige Besserung nicht wieder gehobene- Aergerniß gegeben haben, oder de- Stimmrechtes bei Wahlen der politischen Gemeinde verlustig geworden sind. Wer von seinem Stimmrecht Gebrauch machen will, hat, laut der genannten Ordnung, hierzu vorerst sich anzumelden. Solche Anmeldungen, schriftlich und mündlich, werden vom 13. biS 28. dieses MonatS angenommen und zwar: 1) für die Parochie der ThomaSkirche sowohl von dem Unterzeichneten Superintendenten und Pastor vr. Lechler, täglich von 9 bis 11 Uhr in der Sacriftei der Thomaskirche, als an RathSstelle „Richterstube" täglich 9 bis 12 und 3 bis 6 Uhr; 2) für die Parochie der Nicolaikirche sowohl von dem Unterzeichneten Pastor vr. Ahlfeld, täglich von 9 bis 11 Uhr in der Sacristei der Nicolaikirche, alS an RathSstelle „Richterstube" 9 bis 12 Uhr und 3 bis 6 Uhr. Bei schriftlichen Anmeldungen, die während derselben 14 Tage zu jeder Stunde von unS angenommen werden, ist genaue Angabe 1) des Vor- und Zunamen-, 2) der Stellung, des Gewerbes u. s. w., 3) de- Geburtstage- und Jahre-, 4) der Wohnung nothwendig. Hierbei bemerken wir, daß der bestehenden Eintheilung gemäß die Osthälfte der Stadt mit Vorstädten zur Nicolaikirche, die Westhälfte mit Vorstädten zur ThomaSkirche eingepsarrt ist, so daß die Hainstraße und PeterSstraße nebst allen weltlich davon gelegenen Quartieren, ferner die Ulrichsgaste mit Allem, was südlich davon liegt, zur ThomaSkirche gehört, hingegen Berliner Bahnbof, Neue Straße, Halle'scheS Gäßchen, Katharinenstraße, Neumarkt mit allen östlich davon gelegenen Quartieren, Lindenstraße mit Allem, waS nördlich davon liegt, zur Nicolaikirche zählt. Wir fordern hiermit die Mitglieder der evangelisch-lutherischen Gemeinde auf, sich innerhalb der angegebenen Frist bis spätesten- zum 28. dieses MonatS anmelden zu wollen, und bitten um recht zahlreiche Ausübung dieses für die Selbstverwaltung der evangelisch-lutherischen Kirchengemeinden hochwichtigen Rechte-. Leipzig, 13. Juli 1868. v. Gotthard Lechler, Sup. u. Pastor zu St. Thomä. v. Fr. Ahlfeld, Pastor zu St. Nicolai. Bekanntmachung. Nach Vorschrift der Stiftung in Betreff der unter Collatur de- akademischen Senat- stehenden beiden griechischen Stipendien wird die eingetretene Erledigung eines derselben hierdurch bekannt gemacht. Diese Stipendien sind für junge auf hiesiger Universität studirende Güechen bestimmt, welche einer Unterstützung würdig und bedürftig sind, mögen dieselben auS Griechenland oder einem andern Lande, wo Griechen sich aufhalten, abstammen. Zugleich werden alle Diejenigen, welche auf diese- Stipendium Ansprüche zu machen gesonnen sind, hiermit aufgefordert, ihre Gesuche sammt den erforderlichen Zeugnisten der Würdigkeit und Bedürftigkeit längsten- den 36. September 1868 in der Universität--Canzlei einzureichen. Leipzig, den 24. Juli 1868. Der akademische Senat. vr. W. Hankel, d. Z. Rector. Bekanntmachung. ES ist bei unS die mit 600 Thlv. jährlichen Gehalt dotirte Stelle eine- RathSrefereudarS zur Erledigung gekommen und fordern wir Bewerber um dieselbe hierdurch auf, ihre Gesuche unter Beifügung der erforderlichen Zeugniste biS zum 13. August Der Rath der Stadt Leipzig, vr. E. Stephani. Centtti. dies. Jahre- bei unS einzureichen. — Leipzig, den 25. Juli 1868. Bekanntmachung. Nach allgemeinen LandeSgesetzen ist bei namhafter Strafe verboten, in die Flüsse und Mühlgräben Kehricht, Kohle«, Ruß und überhaupt zur Verschlämmung derselben gereichende Gegenstände zu schütten. Da nun durch Zuwiderhandlurgen gegen diese- Verbot zumal bei dem jetzigen niedrigen Wasterstande und der herrschenden großen Hitze Nachtheile für die Gesundheit zu besorgen sind, so bringen wir dasselbe hierdurch mit dem Bemerken in Erinnerung, daß Zuwiderhandlungen unnachsichtlich mit Geld-, beziehentlich Gefängnißstrafe werden geahndet werden. Leipzig, am 24. Juli 1868. Der Rath der Stadt Leipzig. vr. E. Stephani. I. Bekanntmachung. ES wird hiermit bei Strafe untersagt, Hunde in den hinter dem neuen Theater befindlichen sogenannten Schwanenieich zu lassen. Leipzig, den 23. Juli 1868. Der Rath der Stadt Leipzig. vr. E. Stephani. I. Bekanntmachung. Die Ausführung der Erd- und Maurerarbeiten zur Herstellung einer 28vo langen Deckschleuße in der Poststraße soll ver aeben werden. Dünnigen, welche diese Ausführung übernehmen wollen, werden hiermit aufgefordert, die Zeichnungen und Be dingungen auf dem Rachsbauamte einzusehen und ebenda ihre Preisforderungen, versiegelt und mit der Aufschrift „Schleußenbau in der Poststraße" versehen, biS 36. Jnli Abends 6 Uhr abzugeben. Leipzig, den 24. Juli 1868. DeS RathS Dan-Deputation.
- Aktuelle Seite (TXT)
- METS Datei (XML)
- IIIF Manifest (JSON)
- Doppelseitenansicht
- Vorschaubilder
Erste Seite
10 Seiten zurück
Vorherige Seite