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Leipziger Tageblatt und Anzeiger : 01.08.1868
- Erscheinungsdatum
- 1868-08-01
- Sprache
- Deutsch
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id453042023-186808019
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id453042023-18680801
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-453042023-18680801
- Sammlungen
- LDP: Zeitungen
- Bemerkung
- Images schlecht lesbar; Textverlust
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
Inhaltsverzeichnis
- ZeitungLeipziger Tageblatt und Anzeiger
- Jahr1868
- Monat1868-08
- Tag1868-08-01
- Monat1868-08
- Jahr1868
- Titel
- Leipziger Tageblatt und Anzeiger : 01.08.1868
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§-> Amtsblatt des König!. BezirkSgmchtS und des NchS der Stadt Leipzig. M ZI 4. Sonnabend den 1. Augusts 1868. Unsere Expedition ist bis auf Weiteres -es Sonntags nur Bormittags bis ' Uhr eöffnet. Es müssen daher alle für die Montagsnummer bestimmten Anzeigen am Sonnabend bis spätestens ,7 Uhr Abends :i uns abgegeben werden, weil cs unmöglich ist, bezüglich der am Sonntag dis znm GefchäftsfchlnH och eingehenden Inserate eine Gewähr für deren Abdruck in nächster Nummer a übernehme«. Eben deshalb kann auch die Ausgabe der SonntagS-Nnmmer nicht mehr während des ganzen Zormittags, sondern «nr «och von früh '>,7—'IzS Uhr attfindcn. LxpeMII«!» ÄV8 LivIpLlxvr Bekanntmachung. Die durch den Tod deS Herrn vr. Hur. Hermann Hempel zur Erledigung gekommene Stelle deS 3. RathSaffefsorS haben oir dem zeitherigen RathSreferendar Herrn Karl Wilhelm Rudolf Ritscher vom heutigen Tage an übenragen. Leipzig, den 1. August 1868. Der Rath der Stadt Leipzig. vr. Koch. Cerutti. vr. Johannes Andrea auS Pirna, Churfürstlich Sachs. deS Stifts Naumburg Canzler zu Zeitz und deS OberhofgerichtS u Leipzig Assessor hat in feinem Testamente ä. ck. Leipzig, den 4. Mai 1589 verordnet, daß die Zinsen von 600 M. Fl. (jetzt 904Thlr.) rstltch ferner Brüder Söhnen oder auch derselben NeMon und andern in niedersteigender Lime befindlichen tauglichen Personen zum studiren in Leipzig, Wittenberg oder andern berühmten Universitäten auf sechs Jahre lang gereicht werden sollen; dafern aber einer seiner Agnaten mehr am Leben oder aä 8tuäia dadilis geachtet, noch sonst wegen seiner Jugend sich auf einer Universität bald erhalten könnte, sollen auch die, so von des ?68taton8 Schwestern und derselben Nachkommen Geboren und vogoaten sind, nicht rnders als die Agnaten gehalten werden. Da auch dergleichen so zum Studiren tauglich, nicht vorhanden, sollen die Zmsen einer armen Jungfrau auS des ^68tLtori8 Geschlecht in ckotem mitgegeben oder auch andern dürfttgen Leuten seines Geschlechts damit geholfen werden; sollte endlich überhaupt keiner von des Stifters Geschlecht der jährlichen Zinsen zu seiner Unterhaltung bedürftig sein, so sollen dieselben den Freunden der Ehegattin deS Stifters und dafern auch davon keine vorhanden, den studirenden Jünglingen auS veS Stifters Vaterlands, die sich wegen ihrer Eltern Unvermögen auf Universitäten nicht zu erhalten wissen, als ein Stipendium gegeben werden. Seit dem Ableben deS Tuchmachermeisters Friedrich Gottlieb Köhler in Hainichen den 26. September 1866 ist daS 3u8 MrovLtuL vel eollatiomZ dieses Stipendii erledigt und werden daher hierdurch alle diejenigen, welche auf solches Anspruch zu machen gesonnen sind, hierdurch aufgefordert, diese Ansprüche bis zum 2V. September 18V8 anhier anzumelden und zu bescheinigen. Leipzig, den 12. Juni 1868. , - Der akademische Senat. vr. W. Hankel, d. Z. Rector. Oeffentliche Verhandlungen der Stadtverordneten vom 1. Juli 1868. (Lus Grund de- Protokolls bearbeitet und veröffentlicht.) Mit dem Beschlüsse deS RathS, zur Auswirkung einer directen Linie der Leipzig-Chemnitzer Eisenbahn im Verein mit den Stadt verordneten eme Deputation an die Königliche Regierung abzu ordnen, welche Seiten d Z RathS auS zwei Mitgliedern bestehen soll, uno- einvers.anden und beschloß zwei Mitglieder deS Collegi Wej-vz-ordnen, denn Wahl dem Wahlausschuß überlassen wurde. Dieser hat den 3. Juli Herrn vr. Carl Heine und Herrn Buchh. Wagner gewählt.) ^ Nach weiterem Vorträge der Registrande referirte Herr Al Schilling für den Schulausschuß überden bei Berathung t Rath-vorlage über die Gehaltserhöhung für Bolksschullehrer vc Herrn Geh. Rath von Wächter gestellten Antrag auf Ermächtigung des RatheS, zur Gewährung von Alterszulagen nach 25jähriger Dienstzeit an ausgezeichnete Lehrer. (Siehe Tageblatt Nr. 146, 150 von diesem Jahre.) . Der Ausschuß hatte dem Collegium empfohlen, den Antrag deS Herrn Geh. Rath von Wächter, da es jederzeit Rath und Stadtverordneten freistehe, verdienten Lehrern eine Ausbesserung zukommen zu lassen, auch ohne daß dieselben eine 25jähnge Dienstzeit bestanden haben, abzulehnen. Herr Geh. Rath von Wächter glaubt, daß der Ausschuß seinen Antrag nicht recht verstanden habe, welcher bezwecke, die Ermächtigung dem Rathe zu geben, nach seinem Ermessen ohne Zustimmung der Stadtverordneten verdienten Lehrern nach ^jäh riger Dienstzeit persönliche Zulagen zu gewähren. DaS bisher bestandene Recht würde dadurch nicht alterrrt. Hiergegen bezeichnet Herr NLser den Ausschußbeschluß als qprrect, da ohne Zustimmung der Stadtverordneten Zulagen zu gewähren dem Rathe nur Verlegenheiten bereiten könnte. Dann würde die Beurtheilung in eine andere Sphäre gezogen werden
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