Anzeiger. AnMatt PS Kmizl. Bqickkjkrichti md diS MP dir Stadt LlWz. M 2»8. Sonnabend dm 24. Oktober. 1888. «L- Zur gefälligen Beachtung. °LL Unsere Erpedition ist bis auf Weiteres -es Tonntags nur Bormittags bis ' -8 Uhr geöffnet. ES müssen daher alle für die Montagsnummer bestimmten Anzeigen am Tonnaben- bis spätestens ' -7 Uhr Abends bei uns abgegeben werden, weil eS unmöglich ist, bezüglich der am Sonntag bis zum GefehäftSfchtuH »och eingehenden Inserate eine Gewähr für deren Abdruck in nächster Stummer z« übernehmen. Eben deshalb kann auch die Ausgabe der Sonntags-Stummer nicht mehr während des ganzen Vormittags, sondern nur noch von früh -7 -S Uhr stattfinden. LxpvÄttloiL ÄV8 LvilpLlxsr Vaxekltttters. Höherer Anordnung zufolge fordert das Unterzeichnete Directorium diejenigen Besitzer von Häusern in der innern Stadt, welche jetzt, oder doch in nächster Zeit in ihren Gebäuden hinlängliche Räumlichkeiten, um in dieselben vas Handelsbericht aufzunehmen, disponibel machen könnten und solche an den Königlichen StaatSfiScuS zu vermiethen gesonnen sein sollten, hiermit auf, darüber, sowie über die von ihnen zu stellenden Miethbedingungen gefällige Mittheilung anher zu machen. Es wird hierbei bemerkt, daß das Handelsgericht jetzt in dem GerichtSgebäude einen Flächenraum von ungefähr 1900 Quadrat-Ellen inne hat, daß eS aber wegen der, vurch die räumliche Verlegung in ein andere- Gebäude bedingten, sowie durch die bevorstehende Erweiterung seines Geschäfts kreise- nöthig werdenden Vermehrung seine- Personals eine- um mehrere Hundert Quadrat-Ellen größeren Flächenraumes, ing'eichen einiger Parterrelocalitäten als Magazine für die in handel-gerichtliche Verwahrung gelangten Effecten, für die Abhaltung von Auctionen u. dtzl. bedürfen würde. Sollte übrigens ein HauSgrundstück in der inneren Stadt, welches sich für daS Handelsgericht eignete, verkäuflich sein, so werden auch deSfallS gefällige Offerten zu weiterer VortragSerstattung hier gern angenommen werden. Leipzig, am 23. Oktober 1868. DaS Directorium -eS Königlichen Bezirksgerichte-. . vr. LuciuS. Bekanntmachung. Nach ß. 4 und 5 des Generale vom 24. Juli 1811 ist an Sonn-, Fest- und Bußtagen öffentlicher Handel, sowie alle öffentliche Handthierung mit fünf Thaler Geld- oder zwölf Tagen Gefängnißftrafe bedroht und lediglich die Zubereitung und der Verkauf von Arzneimitteln in Den Apotheken, ingleichen der Verkauf von Eß- und Materialwaaren — letzterer jedoch nur in der Zeit vor und «ach beendigtem Gottesdienste — gestattet. , Demgemäß werden wir das in neuerer Zeit bei un- wiederholt zur Anzeige gekommene Offenhalten von OeschaftS- loeale« an den gedachten Tagen mit dieser Strafe ahnden. Leipzig, am 23. October 1868. Der Rath der Stadt Leipzig. . vr. Koch. Ritscher, Aff. Bekanntmachung. Di- Liefern«« der zur Dampfkeffelheizung in der hiesigen neuen Stadtwafferkunst aus die Zeit v»m 1. Januar bis St. December 1869 benöthigte» ca. 22VK8 Eentner Steinkohlen soll von uni an de» Miadestfordernde« ver geben werden. Die Preiiforderunge» sind für die zur Hebung von I0«0 Cubikfuß Wasser in da« Hochreservoir einschließlich de« Anheizen« der Kessel ersorderliche QantitLt Kohlen (nach de» bisherige» Erfahrungen ca. 2» Psd. beste Pechkohlen oder 23 bi» 25 Pfd. Stück- und Aare Rußkohlea) zu stellen und bi» ,«m 1» November d. I. Abend« « Uhr schriftlich und versiegelt im Bureau unserer Stadtwasserknnft, Rathha«« 2. Stage, -inzureichen, woselbst auch die Lieferungsbedingungen zur Einsichtnahme »»«liegen und Ab schriften davon gegen die Copialgebühre» zu erlange» stad.« Leipzig, de« 22. October 1868. Der Rath der Stadt Leipzig. ' vr. Koch. Cerutti. Bekanntmachung. Da« an dem Grimmaischeu Steinwege vor dem Schulhofe der III. Bürgerschule gelegene SpritzenhäuSche» soll _ E « Montag de« 2«. October d. I. Dormtttag« I« «hr m Ort und Stelle an den Me,ftb,ete»d«n gegen Baarzahlung zum sosottigen Abbruch öffentlich versteigert werde». Leip^g, den 2S. O«»i«r 1868. De« Rath« »an -De»ntatto«.