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Leipziger Tageblatt und Anzeiger : 23.12.1868
- Erscheinungsdatum
- 1868-12-23
- Sprache
- Deutsch
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id453042023-186812230
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id453042023-18681223
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-453042023-18681223
- Sammlungen
- LDP: Zeitungen
- Bemerkung
- Images schlecht lesbar
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
Inhaltsverzeichnis
- ZeitungLeipziger Tageblatt und Anzeiger
- Jahr1868
- Monat1868-12
- Tag1868-12-23
- Monat1868-12
- Jahr1868
- Titel
- Leipziger Tageblatt und Anzeiger : 23.12.1868
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Nt« Jeu «r f-st. 8-/«', Fair -ecu- S L, >g^u 0.- hjahr , pr. LiL Hasn N«„i -r do. öl pr. üaß Anzeiger. Amtsblatt -eö König!. Bezirksgerichts »nd des Raths der Stadt Leipzig. Mittwoch dsn 23. December. Zur gefälligen Beachtung. chre Erpedition ist Freitag den 23. Deeember zum ersten und Sonnabend den 26. Deeember zum zweiten Weihnachts feiertag Vormittags bis 12 Uhr, -gegen jlössnet. Sonntag den 27. Deeember wie bisher nur Bormittags bis ,6 Uhr LxpvaiNoi» Nes LelpLlxer V«K«KI»tte8. Bekanntmachung. Die in der 4. Etage deS NebenhauseS der Alten Waage in der Kathariuenstraße befindliche, auS 5 Stuben mit Zubehör stehende und mit Wasserleitung versehene Wohnung soll vom L. April 1869 ab anderweit auf sechs ^ahre > den Meistbietenden vermiethet werden. Wir haben zu dun Zwecke LicitationStermin auf Dienstag den 29. d. MtS. Vormittags 11 Uhr anberaumt und rdern Miethlustige hierdurch auf, sich zu demselben an Rachsstelle einzufinden und ihre Gebote zu thun. Die LicttationS- und VermiethungSbedingungen liegen daselbst schon jetzt zur Einsichtnahme auS. Leipzig, den 18. December 1868. DeS AkarhS der Stadt Leipzig Finanz-Deputation. kesse" lachten behuf- >aß die m und ; Aus- öerbien gkeiien, Wenn abe, so Hand le hat - Die xr-Gt- itereffen -chutz zu uSschuß net, in hwendig Minister- en Fall, Thron- der Re« tthungeu Orffentliche Verhandlungen der Stadtverordneten vom 4. November d. I. Auf Grund de» Protokolls bearbeitet und veröffentlicht.) Vorsteher Adv. An schütz eröffnete die Sitzung mit dem Bor is auS der Registrande. Den ersten Gegenstand der Tagesordnung bildete der Beschluß iS Raches: die Gehalte der städtischen Beamten — mit Ausnahme der Kirchen- und Schuldiener u. s. w. — nach einer vorgeleg- ten Uebersicht zu erhöhen. Der VerfafiungSauSschuß (Referent Herr Adv. Schilling) u in eine materielle Prüfung der RathSvorlage nicht eingetreten ^ schlug vor: den Stadtrath zuvörderst um Antwort auf den Beschluß des Collegiums vom 19. Juni 1866: „daß daß städtische Pensionöregulativ einer Revision unter worfen werden möge", zu ersuchen, weil durch Zustimmung zu den Gehaltserhöhungen nothwendigerweise auch eine Erhöhung der PensionSlast sür die Stadtgemeinde eintreten müsse. Herr Wehner verkennt nicht die Tragweite der vorliegenden ze, ist aber mit dem AuSschußbeschlusse nicht einverstanden, dieser gewissermaßen nur eine Zwischenresolution enthalte. ingS lägen bestimmte Anträge auf Gehaltsaufbesserungen ten deS Collegiums nicht vor, aber die Principfrage auf Auf- mg der Beamtenaehalte müsse zunächst Entscheidung finden, urch binde sich Niemand und beantrage er, daß zuerst daS num gefragt würde, ob eS im Princip mit der Aufbesserung xamtengehalte einverstanden sei, wie solche in der Zuschrift RachS enthalten ist. Herr Direktor Näser ist der Ansicht, daß der Antrag deS Wehner einer näheren Prüfung bedürfe, weil, wenn mau >n zustimwe, man sogleich anerkenne, daß die vom Rach sene Ausbesserung im Ganzen richtig sei. Ihm scheine der rgang deS Ausschusses sehr richtig zu sein, weil mit Ge haltserhöhungen der Zweck nicht erreicht werde, die Beamten für die Zukunft sicher zu stellen, namentlich für ihre Hinterlassenen zu sorgen. Hiergegen wolle der Ausschuß Abhülfe schaffen, und diesem stimme er bei. Mit Aufbesserung der Gehalte ist Herr Geheimrath v. Wäch ter einverstanden und wünscht deshalb Ablehnung deS AuSschuß- antragS, welcher die ganze Frage verschiebe. Der Ausschuß möge in nochmalige Berathung der Angelegenheit treten; denn die Pensionsfrage stehe nur m einem sehr entfernten Zusammenhang mit der GchaltSfrage. UeberdieS habe das Collegium immer die einzelnen Gehaltserhöhungen abgelehnt und verlangt , der Rath möge mit einer Gesammtvorlage kommen. Dies sei jetzt geschehen, und möge man nicht wieder die Angelegenheit von Jahr zu Jahr verschieben. Herr Cavael erinnert daran, daß im Iani 1866 der Rath ersucht wäre, eine Revision deS Pensionsregulativs vorzunehmen und trotzdem bis jetzt hierauf eine Antwort noch nicht gegeben wäre. Auf den neuen Wunsch deS Collegiums sei der Rath sofort eingegangen. Herr Adv. vr. Joseph führt an, daß der Antrag auf Revision deshalb an den Rath gebracht sei, um nicht zu hohe Pensionssätze, die in keinem Verhältnisse zu den Gehalten ständen, einzuführen. Da- Collegium habe sich ferner gar nicht gebunden, weil der Rath eine derartige Vorlage in Aussig gestellt habe. Die Pension betrachte er für einen Theil des Gehaltes. Nachdem vor wenigen Jahren eine Gehaltsaufbesserung eingetreten sei, habe man nicht erwarten können, daß sckov jetzt wieder ein Erhöhung beantragt werden würde. Mit dem Wehner'schen Anträge könne er sich nicht einverstanden erklären, obwohl er constatiren wolle, daß im Ausschüsse die Aufbesserung einiger Beamtengehalte allgemein ge billigt wäre. Deshalb müsse er zurückweisen, daß der Ausschuß nur da- Motiv gehabt habe, diese Frage zu verschieben. Herr Bicevorsteher Adv. vr. Georgi wünscht, obwohl auch er dem AuSschußantrage zustimme, Verweisung an den Ausschuß behuf- weiterer Berathung. Er erklärt sich gegen eine allge- meine Aufbesserung der Gehalte; hierzu wäre keine Veranlassung da, und der Umstand, daß da- Collegium selbst eine allgemeine Erhöhung gewünscht, könne nicht maßgebend sein, um der Rath--
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