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Leipziger Tageblatt und Anzeiger : 19.04.1864
- Erscheinungsdatum
- 1864-04-19
- Sprache
- Deutsch
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id453042023-186404191
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id453042023-18640419
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-453042023-18640419
- Sammlungen
- LDP: Zeitungen
- Bemerkung
- Images schlecht lesbar
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
Inhaltsverzeichnis
- ZeitungLeipziger Tageblatt und Anzeiger
- Jahr1864
- Monat1864-04
- Tag1864-04-19
- Monat1864-04
- Jahr1864
- Titel
- Leipziger Tageblatt und Anzeiger : 19.04.1864
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Anzeiger. Amtsblatt des König!. Bezirksgerichts und des Raths der Stadt Leipzig. B 11V. Dienstag den 19. April. 1864. Bekanntmachung. Die Inhaber von Gartengrundstücken, welche die darauf befindlichen Bäume seit vorigem Herbste noch nicht von den Raupen- nrstern haben säubern lasten, werden angewiesen, dies nunmehr längstens bis zum 23. April d. I. zu bewirken. Säumige werden durch Strafauflagen, nach Befinden sonstige Zwangsmaßregeln zu Erfüllung dieser Verbindlichkeit angehalten werden. — Leipzig, den 18. April 1864. Der Math der Stadt Leipzig. - vr. Bollsack. Geschäftsbericht des Leipziger Handelsgerichtes auf das Jahr 1863. Die Thätigkeit des Handelsgerichtes erstreckt sich auf I. die Erledigung streitiger Rechtssachen, II. die Erledigung nicht streitiger Rechtssachen (Sachen der sogen, freiwilligen Gerichtsbarkeit, zu welchen auch die Firmensachen gehören). Zu I. Diese Sachen zerfallen in Handels- und Wechselsachen. 1) Handelssachen. Dieselben waren theils u. solche, welche beim Leipziger Handelsgerichte selbst anhängig gemacht wurden, theils b. solche, welchen« Gemäßheit §. 12 der Ausführungsverordnung zum Allgem. Deutschen Handelsgesetzbuche an das Handels gericht, als Spruchbehörde von den Gerichtsämtern ein gesendet wurden. In derartigen Sachen wurden von dein Handelsgericht 34 Erkenntnisse abgefaßt. Dagegen waren Sachen der unter a bezeichnten Art im Ganzen 1005, und zwar Sachen rmt einem Streitobject unter oder bis zu 100 ^ 740, dergleichen über 100 ^ 223, dergleichen von unbestimmtem Werthe 42. Bon diesen 1005 Sachen wurden 918 erledigt; 87 dagegen gelangten als unerledigt irf das neue Jahr hinüber. In jenen 918 Sachen wurden 199 Erkenntnisse abgefaßt (außerdem wurden in solchen Sachen, welche aus dem Jahre 1862 und früheren Jahren in das Jahr 1863 gelangt waren, während des letzteren 49 Erkennt nisse abgefaßt), 390 Vergleiche gestiftet (in manchen Sachen wurde sowohl Er kennmiß abgefaßt als auch, später oder früher, ein Vergleich abgeschlossen), 80 Zahlungsgebote erlassen (von denen 66 ohne Widerspruch verblieben). 305 Sachen fanden aus andern Ursachen, insbesondere dadurch ihre Erledigung, daß Kläger die Klage Zurücknahmen oder doch »icht fortstellten. Unter den Erkenntnissen befand sich ein solches, m welchem in Gemäßheit Art. 27 des Handelsgesetzbuches der Be klagte verurtheilt wurde, sich des sich zu Schulden gebrachten Ge brauches einer ihm nicht zustehenden Firma in Zukunft bei Strafe zu enthalten. Es fand auch die Veröffentlichung dieses Erkennt nisse- in Gemäßheit des angeführten Artikels auf Antrag Klä ger- statt. Zu 2. Neue Wechsel fachen wurden 839 anhängig, und zwar Sachen mit einem Streiiobjecte unter oder bis zu 100 ^ 513, dergleichen über 100 ^ 326. Von diesen 839 Sachen wurden 827 erledigt, 12 gelangten als unerledigt in daS neue Jahr hinüber. In jenen 839 Sachen wurden 332 Erkenntnisse abgefaßt (außerdem wurden in solchen Sachen, welche aus dem Jahre 1862 in das Jahr 1863 gelangt waren, während des letzteren 43 Erkenntnisse abgefaßt), US Vergleiche gestiftet (in manchen Sachen wurde sowohl ein Erkenntniß abgefaßt als auch, spater oder früher, ein Ver gleich abgeschlossen), 353 Sachen fanden aus andern Ursachen ihre Erledigung. Die Erlassung von Zahlungsgeboten ist, wie unter Zustimmung des Königlichen AppellationSgerichts Leipzig im Laufe des Jahres und auch schon früher vom Handelsgerichte ausgesprochen wurde, wegen Schuldforderungen, welche auf Wechseln beruhen, nicht statthaft. Zu 1 und 2. Es wurden somit überhaupt 623 Erkenntnisse abgefaßt und 539 Vergleiche gestiftet. Die hieraus gerichtete Thätigkeit des Handelsgerichts war theils а. eine collegialische, d. h. unter Beiwohnung der kaufmännischen Handelsrichter, theils б. eine einzelrichterliche. Zu a. Es wurden 105 Terminsitzungen und 36 Verspruchs- sitzungen abgehalten. In jenen 105 Sitzungen kamen 652 Sachen zur Verhandlung: 69 davon wurden durch sofortiges Erkenntniß entschieden, in 330 Sachen wurde ein Vergleich gestiftet, - 37 machten die Parteien die Entscheidung von Leistung eines compromissarischen Eides abhängig; 152 Sachen wurden zum Verfahren und zu späterer Ent scheidung verwiesen, in 37 Sachen wurde der Termin prorogirt, 9 Klagesachen wurden zurückgenommen und in 18 Sachen mußte der Kläger zur Anstellung schriftlicher Klage an Stelle seines ungenügenden mündlichen An- bringens verwiesen werden. In den 36 Verspruchssitzungen gelangten 175 Sachen (159 aus dem Jahre 1863), die übrigen aus früherer Zeit) zur Entscheidung, in 70 Sachen wurden die Beklagten pure verurtheilt, - 6 Sachen dagegen pure freigesprochen, - 16 Sachen die Klagen abgevuesen, - 50 Sachen die Entscheidung von Leistung eines oder mehrerer Eide, - 7 Sachen von Führung einer Bescheinigung abhängig gemacht, - 26 Sachen war die Entscheidung gemischten Inhalts. Zu lr. Zu der einzelrichterlichen Thätigkeit gehört auch die auf die Proceßleitung und insbesondere die auf das Erecutions- verfahren bezügliche. Betreffs der ersteren ist Folgendes zu bemerken: ES wurden 5836 schriftliche Ausfertigungen erlassen, 3772 mündliche Ladungen und 1396 Realcitationen (Holung der Person dcS Be klagten durch den Gerichtsdiener an Gerichts stelle) verfügt; das ExecutionSverfahren war theils gegen das Vermögen, theils gegen die Person des Schuldners (durch Anlegung der Haft) gerichtet. Die Vermögensexccution wurde in 377 Sachen verfügt; in 85 Sachen war sie erfolglos, weil die Schuldner kein zur Hilfsvollstreckung geeignetes Vermögen besaßen (60 Sachen) oder weil sie sich nicht mehr in Leipzig auf hielten (25 Sachen), . - 60 Sachen wurde der Antrag auf Execution von den Gläubi gern zurückgezogen, - 111 Sachen wurde vor oder bei der Execution von den Schuld nern Zahlung geleistet, - 121 Sachen wurde zur Auspfändung verscbritten; bei einem verhältnismäßig geringen Theile derselben wurden die
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