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Leipziger Tageblatt und Anzeiger : 17.07.1864
- Erscheinungsdatum
- 1864-07-17
- Sprache
- Deutsch
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id453042023-186407170
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id453042023-18640717
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-453042023-18640717
- Sammlungen
- LDP: Zeitungen
- Bemerkung
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- Strukturtyp
- Ausgabe
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
Inhaltsverzeichnis
- ZeitungLeipziger Tageblatt und Anzeiger
- Jahr1864
- Monat1864-07
- Tag1864-07-17
- Monat1864-07
- Jahr1864
- Titel
- Leipziger Tageblatt und Anzeiger : 17.07.1864
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Amtsblatt des König!. Bezirksgerichts und des Raths der Stadt Leipzig. W 199. Sonntag den 17. Juli.1864. Bekanntmachung. Die Königliche Kreis-Direktion findet sich im Hinblick auf die herannahende Ernte veranlaßt, hierdurch wiederholt darauf hinzuweisen, daß alles Aehrenlesen und Kartoffelftoppeln ohne ausdrückliche Genehmigung des einzelnen Grundstücksbesitzers durchaus unzulässig ist und daß gegen diejenigen, welche gleichwohl ohne solche Erlaubniß beim Aehrenlesen und Kanoffelftoppelu betroffen verden, mit gebührender Strenge verfahren werden wird. Leipzig, am 12. Juli 1864. Königliche Kreis-Direktion. von Burgsdorff. Oeffentliche Sitzung der Stadtverordneten Mittwoch den 20. Juli L. e. Abends '/r7 Uhr. Tagesordnung: 1) Gutachten des Finanzausschusses den Tarif für Benutzung der Wasserleitung betreffend. Eventuell: 2) Gutachten des Ausschusses zum Löschwesen über mehrere organische Umgestaltungen im Löschwesen. 3) Loosung zur Erfüllung des mit Ende dieses Jahres auSscherdenden Drittlheils der Ersatzmänner. Verhandlungen der Stadtverordneten am 6. Juli 1864. (Auf Grund des Protokolls bearbeitet und veröffentlicht.) Rach Eröffnung der Sitzung wurde u. A. eine Zuschrift des RatheS vorgetragen, wonach die Herren Griffel! u. Docwra sich unter den cm Hauptvertrage stipulirten Conventionalstrafen ver pflichtet haben, die zu dem früheren Plane noch neu hinzutretenden Röhrenlegungen bis zum 30. November 1866, also innerhalb des ersten BetriedSjahreS auszuführen. Auf den Antrag, das Röhrennetz auch über die Teichstraße auszudehnen, bemerkt der Rath, daß er diese um deswillen aus geschlossen hat, weil die an der Teichstraße gelegenen Grundstücke inSgesammt auch an die mit Röhrenleitung bedachte Friedrichs- stratze grenzen und somit von dieser aus selbst für die an der Teich straße gelegenen Gebäude leicht mit Wasser versorgt werden können. Man faßte einstimmig dabei Beruhigung. Weiter schreibt der Rath u. A.: .In Erledigung des jenseitigen Antrags haben wir eine genaue Zusammenstellung derjenigen die hiesigen städtischen Gymnasien und anderen Schulen besuchenden Kinder, deren Aeltern auswärts wohnen, veranlaßt. Es besuchen dergleichen Kinder 120 ivcl. 48 Alumnen die Thomasschule, 54 die Niolaischule, 98 die Realschule, 178 die erste » 8 die zweite s 9 die dritte > Bürgerschule. 16 die vierte 1 2 die fünfte 1 .Die Gesammtzahl dieser Kinder beträgt demnach 485. .Was die Gymnasien anlangt, so dürfte eS deren Zweck gänzlich verfehlen lassen, wollte man dergleichen Kinder davon ausschlikßen, auch würde in letzterem Falle wohl der Bestand der Gymnasien selbst, in Folge des Mangel- von Schülern, in Frage gestellt werden. Gleiches gilt, wenn auch in schwächerem Maße, bezüglich der Realschule, rückstchtlich deren ferner dieselben Er wägungen Anschlägen, welche bezüglich der ersten Bürgerschule den Beschluß hervorgerufen haoen, in letzterer sogar auswärts woh nende Kinder zuzulaffen. .WaS dagegen die übrigen Schulen anlangt, so haben wir bisher den Grundsatz stets fefigehalten, daß auswärts wohnende Kinder in diese nicht zugelassen werden. Dagegen dürfte nach dem AlemeMarvolkSschulaesetze den Kindern, die oder deren Aeltern allhier nicht heimathsberechtigt sind, die aber, wenn auch ohne ihre Aeltern mkd nur in Pension, allhier wohnen, der Eintritt in die zweite bi-fünfte Bürgerschule mit Erfolg nicht versagt werden dürfen.* Man ließ es vei dieser Mitteilung bewenden. Nachdem da- Collegium dem NathSbeschluffe. da- von Frau verw. Falcke hinterlassene Legat für hiesige Studirende nach Höhe von 2000 Thlr. zur Verwaltung anzunehmen, einstimmig beigetrelen war und Herr Güttner zu den Verhandlungen vom 16. Juni dieses Jahres über Errichtung eine- Lagerraumes für feuergefähr liche Maaren nachträglich mctgetheilt hatte, daß Herr Vr. Hcrzel sein diesfalls abgegebenes Gutachten nur auf die Bezeichnung der feuergefährlichen Artikel und nicht weiter ausgedehnt habe, trug Herr Adv. Wanckel 1. ein Gutachten des Finanzausschusses über die Pensionirung beziehentlich Unterstützung zweier ehemaliger Thorbeamten vor. Die Pension des einen, den der Rath vorläufig noch als Assistent bei der Dammaelder-Einnahme am Halle'schen Thore beschäftigen will, soll 82 Thlr. 15 Ngr. betragen, der Andere eine wöchentliche Unterstützung von 1 Thlr. 15 Ngr. unter der Be dingung erhalten, sich dafür auf Erfordern noch ferner im städtischen Dienste brauchen zu lassen. Der Ausschuß empfahl Zustimmung zu ertheilen, jedoch die letzigedachte Bedingung abzulehnen. Da gegen den ersten Theil des Gutachtens daran vom Vor steher vr. Äoseph erinnert wurde, daß der Rath kein Recht habe, einen Hilfsarbeiter in's Halle'sche Thor zu stellen und eine Stube für diesen ru verwenden, vielmehr die Erhebung dem FiscuS aus schließlich obliege, daß hierüber auch da- Collegium sich wiederholt gegen den Rath erklärt habe, so wurde die Rückverweisung de- Gutachtens an den Finanzausschuß einstimmig beschlossen. ES folgte der Vortrag dreier Gutachten des Ausschusses zum Bau-, Oekonomie- und Forstwesen. (Referent Herr vr. Günther.) Sie betrafen: 2. die Beibehaltung der Thorwärterstelle am Rosenthale. Der Rath hat sich dafür wiederholt ausgesprochen; der Aus schuß schlug dagegen vor, zu beantragen, daß statt de- Thorwärters ein Aufseher mtt 150 Thlr. Gehalt und freier Wohnung unter der Bedingung anaestellt werde, daß derselbe zugleich die Instandhaltung der in der Nähe de- Thore- befindlichen Wege besorge. Herr Lepvoc nahm Anstoß au der dermaligen theilweisen Ver wendung der Thorhäuser und an dem Zustande des Eingang- in's Rosenthal und empfahl, statt de- Aufsehers einen ordentlichen Thorwächter nach Maß gabe de- RathSbeschlusseS anzustellen. Er erwähnte dabei auch mißbilligend, daß die Lustwandelnden im Rosenthal durch Bettler sehr häufig belästigt würden. Der Antrag ward indeß nicht ausreichend unterstützt. Bezüglich der letzteren Bemerkung entgegnete Herr Näser, daß da- Polizeiamt für Beseitigung solcher Bettelei da- Mögliche in neuerer Zeit aethan, daß aber da- Publicum in dieser Beziehung selbst sich am besten helfen müsse, indem es die Bettelei durch Gaben nicht unterstütze.
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