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Leipziger Tageblatt und Anzeiger : 27.07.1865
- Erscheinungsdatum
- 1865-07-27
- Sprache
- Deutsch
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id453042023-186507275
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id453042023-18650727
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-453042023-18650727
- Sammlungen
- LDP: Zeitungen
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
Inhaltsverzeichnis
- ZeitungLeipziger Tageblatt und Anzeiger
- Jahr1865
- Monat1865-07
- Tag1865-07-27
- Monat1865-07
- Jahr1865
- Titel
- Leipziger Tageblatt und Anzeiger : 27.07.1865
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Amtsblatt des König!. Bezirksgerichts und des Raths der Stadt Leipzig. M 208. Donnerstag dm 27. Juli. 1865. MW Bekanntmachung. Mit Bezugnahme auf § 1. der Instruction vom 7. dies. Mon. für die Ausführung von Wafferrohrleitungen uud Wasseranlagen in Privatarundstücken machen wir hiermit bekannt, daß sich Herr ikckrl Richard Wisch, Klempnermeister, Grimma'scher Steinweg 58, für den Gewerbebetrieb augemeldet und die erforderlichen Vorkehrungen nachgewiesen hat. Leipzig, am 25. Juli 1865. Der Rat- der Stadt Leipzig. vr. Koch. vr. Landgraff. Sitzung der Handels- nud Geroerbekammer in Leipzig am 20. Juli 1865. (Nach dem Protokolle bearbeitet.) Auf eine in der Sitzung vom 5. Januar d. I. nach Antrag de- Herrn Erfurth aus Mügeln beschlossene Erklärung des In halts, daß es zum Gedeihen der Vorschußvereine nicht unwesentlich veittagen würde, wenn denselben in Gemäßheit des an die hohe Staatsregierung gelaugten ständischen Antrags, dieselbe Befreiung von der Stempelabgabe, welche die Sparcaffen des Landes bereits genießen, verliehen würde, hat das königliche Ministerium de» Innern die Kammer davon in Kenntniß gesetzt, daß es sich bereits vor Eingang de- Berichtes der letzteren wegen Erweiterung der den Vorschußvereinen des Landes unter gewissen Voraussetzungen zeither bereit- zugestandenen Stempelbefreiung mit dem Finanz ministerium in Vernehmung gesetzt hatte, und daß da- Letztere die weitere Erwägung diese- Gegenstände-, sei es in Verbindung mit einer allgemeinen Revision der Stempelsteuer-Gesetzgebung oder selbstständig bis zum Zusammentritte des nächsten Landtages in Aussicht gestellt habe. Dem von der Handels- und Gewerbekammer im April 1863 gestellten Antrag, ein Gewerbegericht in Leipzig und Umgegettd zu errichten, gegen den sich der Stadtrath zu Leipzig jedoch seiner Zeit ausgesprochen hatte, hat da- königliche Ministerium de- Innern durch Verordnung vom 27. April d. I. Statt za geben beschlossen. Der Bezirk de- au- 12 wirklichen und 12 stellvertretenden Mit gliedern und einem Mitglied« de- StadtrathS zu Leipzig als Vor sitzenden bestehenden Gewerbegerichts wird die Stadt Leipzig und deren Umgebungen, insbesondere die Dörfer Connewitz. Eutritzsch, Gohlis, Lindenau, Neufchönefeld. Neureudnitz, Neusellerhausen, Plagwitz, Reudnitz, Schönefeld, Stötteritz. Thonberg mit Straßen häusern, VolkmarSdorf und VolkmarSdorfer Straßenhäuser um fassen. Auf Antrag de- Herrn Stadtrath W. Häckel jr. wurde beschlossen, den Stadtrath zu Leipzig um recht baldige Einleitung der Wahl zu ersuchen. Nach Iustification der Iahresrechnung der Kammer verschritt mau zur Berathung der bekannten Beschlüsse der Handels- uud Gewerbe-Kammer zu Dresden über die Arbeitsbücher, wouäch der Arbeitgeber verpflichtet sein soll, erstlich den Grund der Entlassung oder de- Austritt- aus der Arbeit im Arbeitsbuche zugleich mit der LuSttitt-bescheinigung zu bemerken, »weiten- da- Arbeitsbuch feine- Arbeiter- während der Arbeit-zett in Aufbewahrung zu nehmen. Der erster« dieser Anträge war bereit- früher von den Gewerbevereiueu zu Waldheim und Roßwein an die Kammer ge bracht, von der lchteren aber in der Sitzung vom 23. März 1863 abgelehut worden ; der Gewerbevereiu zu Waldheim ist neuerdings bn Gelegenheit einer BerichtSerstattuvg zürn. Jahresbericht auf seinen Antrag zurückgekommen. Es sprachen sich d!t Herreu Näsrr und Häckel von hier und May au- Wurzen gegen beide Anttst au-, namentlich hielt der Erstaenanute die Eintragung vvtt " nisten deshalb für mißlich, weil sie iu den meist« Fällen in Sinne gemißbraucht würde», und deshalb ein gute- keine Emoähr für die wirkliche Tüchtigkeit de» Kr schlechte Zeugnisse aber sehr HÜufig in der Auswallrtng blicke- aus gestillt würden, ohne durchs da- vorige Verhalten des Arbeiter- gerechtfertigt z» seitt; bezüglich der Aufbewachrung dev LrSeitMchet war er der Meiuuug, daß dieselbe, wenn sie ekM Schutz gewähre« solle, eine undurchführbare polizeiliche Conttole erheisch«, da erfahrungsgemäß die Arbeiter, wenn sie ihr Arbeits buch nicht bekämen, ochtte dasselbe fortgingen, ohne daran gehindert zu werv«. Herr Böttger au- Döbeln sprach sich gegen den ersten Beschluß der Dresdener KaNtmer, aber mit Rücksicht auf die an da- Arbeitsbuch sich knüpfenden Rechtsgeschäfte für den »weiten aus. Herr Günthel aus Roßwein erklärte sich für beide Beschlüsse. Bei der Abstimmung wurde der Beitritt zu dem ersten Beschlüsse der Dresdener Kammer gegen 2, zu dem zweiten gegen 4 Stimmen abgelehnt. Hierauf wurde mit Genehmigung der Kammer der von den Herren Schunck, Leppoe und Härtel an die Handelskammer ge richtete Antrag wegen Anbahnung eine- Handelsvertrages mit Italien zur Beschlußfassung der Gesammtkammer gezogen. Die ausführliche schriftliche Motivirang des Antrags werft auf die Nachtheile und Verluste bin. welche für die ZollvereinSstaaten in einer Verzögerung des Abschlusses des fraglichen Vertrage- liegen würden, in ähnlicher Weise, wie dies bei dem französischen Handels vertrag der Fall gewesen, und Bezug nehmend auf die bekannte Note des sächsischen Ministeriums des Auswärtigen an Herrn von Schulenburg constatirt sie einerseits die von der sächsischen Regie rung bereits ausgesprochene Anerkennung der Wichtigkeit der Frage für die materiellen Interessen des Lande- so wie die bankenswerihe Fürsorge, welche die sächsische Regierung den letzteren stets gewid met, entwickelt aber die Bedenken, die sich dem von dem Mini sterium de- Auswärtigen in Aussicht genommenen Wege entgegen stellen, indem sie einerseits darauf aufmerksam macht, daß der all gemeine Tarif des Zollvereins bereit- feit 1. Juli d. I. gegen Italien zur Anwendung komme und die Einführung von Differen tialzöllen gegen Italien, wie von UrsprungSzeugniffrn gegenüber dm Staatm, mit welchen die neueren Handelsverträge abgeschlossen worden, unausführbar sei, daß ferner die Ausfuhr Italiens nach dem Zollverein meist in solchen Producten bestehe, die im alten wie im neum Tarife mit unverändert niedrigen Zöllen, IheilS mit dm niedrigsten, der sogenanutm allgememen EingangSabgabe be legt seien, so daß nach Allem der Vortheil des Vertrags wenn nicht ausschließlich, so doch in überwiegendem Maße auf Seiten de- Zollverein- liege, und mithin keine Hoffnung zu hegen sei, daß Italien zur Vermeidung von diesseits supponirten Nachtheilen dm Zollverein dm meistbegünstigten Nationen durch einfache Er klärung gleichsten werde. Die Motivirung verzichtet auf eine Erörterung der von der be treffenden Note angeregten politischen Frage über die Stellung de- Bunde- zur Anerkennung Italien-, weist aber doch daraus hin. daß die Zusammenfassung ein »einer deutscher Staaten zu dem witthschäftlichen Ganzen des Zollvereins notbwendig auch eine Zollverein-Politik erheische, die sich rücksichtlicy der ZollvereinS- mtereffm einer Behörde nicht unterordnen könne, in welcher eine delN Zollvereine nicht angebörende und dem Vertrage eher feind lich« Großmacht da- Präsidium führe. Schließlich werdm die Ge- strhten berührt, welche au» Separatabkommen einzelner ZollvereinS- regierungeu um Italien für die übrigm sich ergeben würden, und eia Gesuch an die Staatsregierung beantragt dahin gehend: die selbe wolle im Vereine mit dm Ihr verbündeten Regierungen da» schleunige Zustandekommen de- Handelsvertrages de- Zollvereins mit dem Königreich Italien anstrebm, eventuell aber unter Befol gung einer die Interesse« des Zollvereins anderen Rücksichten voranstellmden Politik denjenigen Weg einschlagen, welcher nach Lage der Dinge ebenso schnell als sicher zum Ziele führt. Der Antrag wurde nach einigen Bemerkungen de- Herrn Näser über
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