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Dresdner Nachrichten : 15.11.1867
- Erscheinungsdatum
- 1867-11-15
- Sprache
- Deutsch
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id501434038-186711151
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id501434038-18671115
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-501434038-18671115
- Sammlungen
- LDP: Zeitungen
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
Inhaltsverzeichnis
- ZeitungDresdner Nachrichten
- Jahr1867
- Monat1867-11
- Tag1867-11-15
- Monat1867-11
- Jahr1867
- Titel
- Dresdner Nachrichten : 15.11.1867
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Rr. SIS zwölfter Jalirg. Erscheint: 'Täglich früh 7 Nhr- Anscratc werden angenommen: vi»Abtndtzv,So>rn- 'tags bi» Mittags 12 Ul,r: Marienstraßc l3. Anzeig, in dies Blatte finden eine erfolgreich« Berbreitniig Auflage: ,««»«« Exemplare. Freitag. 15. Rov. 1887. Tagclilatt sür Unterhaltung und Geschaitsverkehr. Mitredacteur: Eheodor Drabifch. Abonnement: Vierteljährlich 20 Ngr bei unenigeldlicherLie serung in'« Hau«. Durch die König!. Post vierteliährlicb 22 Ngr Einzelne Nummern > Ngr. Inseratenpreise: Für den Raum einer gespaltenen Zeile: 1 Ngr. Unter,.Einge sandt" die Zeile 2 Ngr Druck und Eigenlhum der Herausgeber: filtpflis U k i lh ll r r> t. — Pe aniworilnber Nedaeteur: IlltlUS RetchlUDt. — » >HSS V unwesentlichen Modisicationen ohne Debatte mit Ul) gegen Stimmen angenommen. — Die Anträge des Bürgermeister Koch wegen Auflösung der jetzigen Ständeversammlung haben von de? Ersten Kammer eine sehr scharfe Zurecht' und Zurückweisung erfahren. Ins- besondere war es Kammerherr v. Zehmen, welcher gegen Koch die schärfsten Pfeile richtete. Koch sei zwar seiner Zeit etwas unfreiwillig in die Kammer eingetreten, später aber doch lange Zeit die Bahnen derselben mitgewandelt, und erst als vor er lügen Jahren am politischen Himmel Gewitter sich aufgethürmr, habe er den äupilar laimns gespielt und auch in der Ersten Kammer ein Gcwitterchen auffüyrcn zu müssen geglaubt. TNes habe sich später mehrfach wiederholt und meist, nachdem er kurz vorher den Handschlag auf die Verfassung abgestattet. Man habe das lange ruhig ertragen, jetzt aber müsse man ausrufen. Naou^gm: laniGm Lslilios sdulere pntnmtis noktrr»? Wie lange, Eatilrna, willst Du unsere Geduld noch mißbrau chen'? Koch's Anträge widersprächen jedem konstitutionellen Staatsrccht: Es seien nicht Anträge auf Abänderung der Verfassung, sondern eine Verleugnung der Verfassung. Nicht um emen ordentlichen, sondern um einen außerordentlichen Landtag handle es sich, der namentlich zur Budgetberathung verpflichtet sei. Die Folge davon würde sein, daß die Regie rung zwei Jahre ohne Budget regieren müsse. Koch's Antrag sei eine Sünde gegen die Interessen des Landes, eine Äaflö- sung der Ersten Kammer sei gar nicht möglich. Koch stehe gar nicht aus dem Boden der Verfassung während er doch im merfort mit berathe. Auch l86l, wo man eure Abänderung des Wahlgesetzes berathcn, habe Koch nicht dagegen protestirt. Jetzt fordere er einen zehnfachen Verfassungsbruch, um einen vor 17 Jahren angeblich vollbrachten Verfassungrbruch zu sühnen, über den — wenn es einer gewesen — die Majorität des Volks schon längst zur Tagesordnung übergegangen sei Zwar habe ein Abgeord neter der Zweiten Kammer Unheil prophezeit, wenn man auf die Ansicht der liberalen Partei nicht eingehe; allein die jetzigen Anträge bewiesen, daß die Liberalen zwar immer am meisten über Verfassungsverletzungen schrieen, aber auch die ersten wä ren, sie selbst zu begehen, wenn es in ihren Kram passe. Schließlich käme man aber dann aus den Standpunkt der Dresdner Zeitung, die als man Barrikaden gebaut, auSgeru- fen habe: „Endlich verläßt man den abgeschmackten gesetzlichen Boden." Ec aber möge das Schicksal des Landes nicht in dis Hände der National L beralen, nicht in die Hände der „Deut schen Allgemeinen Ztg.", oder in die des Hcn. S.ezel von der „Eonst. Ztg." legen, dann würde es um Sachsen geschehen sein. Einer der Jüngsten jener Partei, Hr. Blum, habe auf dem Reichstag den Denuncianten und Hetzer gegen sein Vater land gemacht. Nach diesem Schüler müsse er die Lehrer per- horrcsclrcn. — Koch erwiesene darauf: Ec habe nie die Ver- tassungsmäßigkcit der Kämmer angcfochtcn, obgleich er cen Schritt, welcher zu deren Berufung geführt, für einen verfas sungswidrigen halte. I Er halte sogar durch die nachträglichen Wahlen den Vcrfassungsbruch sür geheilt. Die ganzen Be schuldigungen v. Z.hmen's zerfielen also in Nichts. Er habe in seinem Leben wohl mehr für Gesetz und Recht gethan, als dieser und Niemand habe an seiner Verfassungstreue zu zwei feln. Die jetzige Zusammensetzung der Kammern sei für vis Dauer eine unmögliche. Die Regierung wolle ja auch eine. Reform, und von dem Augenblicke an, wo die Regierung sagt-: Ihr seid nicht mehr die rechten, wolle er aus politischem Schrck- lrchkeitsgcfühl diese Frage so bald als möglich ausgetragrn wissen. Auch 1d48 seien beide Kammern ausgelöst worden. Der Koch'schcn Anträge nahm sich Niemand an als Professor Heinze, der ihren Grundgedanken sür richtig anerkannte, sie also nur „zur Zeit" auf sich beruhen lassen wollte. Graf Hohenthal hielt eine Erweiterung des activen und passiven Wahlrechts für wünschcnswerth, aber nicht das Neichswahlge- setz; Geh. Finanzrath v. Nostiz-Wallwitz eine Modifikation der Ersten und eine Umgestaltung der Zweiten Kämmer. Die Anträge Koch s wurden schließlich gegen 2 Stimmen abgelehnt, nachdem Präsident v. Friesen erklärt hatte: Ec könne Nie mand das Recht zugestchcn, an der Verfassungsmäßigkeit der Kammern zu zweifeln, in der Presse von einer sogenannten Ständeversammlung zu reden und die Verordnung vom 3. Januar 1850 als Staatsstreichverordnung zu bezeichnen. Ebenso gut könne man auch von einer sog. Regierung reden, und er wisse überhaupt nicht, wie weit man da noch in der Unver schämtheit gehen könne. Bisher habe die Staatsregierung dar über geschwiegen, auch der Staatsanwalt habe nichts gethan, die Ständeversainmlung aber könne sich nicht mit einer Privat- avklage befassen. Doch habe auch die Würde des Stillschwei gens ihre Grenzen uno darum betone er, daß die Kammern Anspruch auf die ihr schuldige Achtung hätten. Daü Weitere wolle er den Behörden überlassen. (Sachs. Ztg.) — Wir brachten kürzlich die Nachricht, daß in Mittweida eine Garnschlichttrockenmaschine von drei Cylindern zerspnmge« Drt-re«, den l! — Dem Hauptmann Wehrhan des 3. Infanterie - Regi ments Nr. 102 ist die erbetene Entlastung aus der Armee, mit der Erlaubniß zum Tragen der Negimsntsunisorm mit SeM Abzeichen für Verabschiedete, bewilligt uno dem General ver Netterer a. D. von Engel das Großkreuz des portugiesi schen Ordens vom heiligen Bcnto d Aviz verliehen worden. — Oesfentliche Sitzung derStadtverordneten, Ein Dankschreiben des Raths von Johanngeorgenstadt für die von der Evmmun Dresden gewährte Unterstützung ist einge gangen. Mehrere Commuuicate des Stadtraths über den Durchbruch der Wcttinerstraße, über die Volksküche, die Gas anstalt rc. sind cingelaufen und werden den betreffenden De- puta'ionen überwiesen. — Stadtv Mürbe hat rm Interesse des gutsutlichen Nass des Stadtoerordnetencollegiums bean tragt, einen Strafantrag wegen verletzender unwahrer Aeuße- runoen gegen den Garnisonprcdiger Grüner der Festung Kö- mglaein zu stellen, der in dir. 315 der DreLdcncr Nachrichten «ine Kritik des Bstchlustes des Collegiums über den sächsischen Religionseid veröffentlicht hatte. Stadtv. Walter hält einen Strafantrag nicht für geebnet, da Pastor Grun r nach der Veröffentlichung ocs in. Krenkel ein elwaS beschränkter Mann sein müsse. Hiesige Geistliche hätten den Schritt ihres College» getadelt. Vorsitzender Ackermann mißbilligt die Kritik der Gei- ftesfähigkeiten des Herrn Pastor. Auch die Sravtv. Krippen dorf, Wigard, Krenkel und Gregor halten dafür, es sei am Besten, mit der im Collegio geschehenden Mißbilligung dcs Verfahrens des Herrn Pastor es bewenden zu lassen. Stadtv. Äörbe hülr seinen Antrag aufrecht, während >>i. Schaffcath eS für viel angemessener gefunden hätte, wenn überhaupt die ser Antrag nicht gestellt worden wäre, worauf Mürbe seinen Antrag zurückzieht. — Hierauf fährt Ado. Rüger im Referate über die Reorganisation des hiesigen Elemcntarschulwesens fort. Puntr 3 handelt von der Eintheilung der Schulen. DieSchu:- oeputa, on beantragt, daß eine Zweiiheilung der Elementar schule UL angezeigt erscheint, und zwar statt der Bezirks- und Gemei'deschulen eine einheitlich orgnnisirte Volksschule, und über ö-eser. nut dem Zwecke, als Muster für Privatschul - An stalten zu gelten, eine das nocmirte Ziel der Volksschule über schreit.nvr, zu ihrem Bestände einen Zuschuß aus der Schul kasse nicht beanspruchende Kategorie höherer Lehranstalten. t)r Wigard begrüßt namentlih die crnheillich organisirieVolks schule mit Freuden, Dir Berthelt würEcht, daß die Stadtge- :ne »de wenigstens etwas sür die höheren Bürgerschulen bei trage, wie sie dies auch bei Realschulen thue, wäre cs auch nur, um den Miethzinszuschuß zu decken; jedoch deichließt das Collegium nicht in diesem Sinne. Punkt 4 behandelt die Schulgeldfrage. Die Anträge der Majorität der Deputation ! rüber lauten: 1) sinr d n Unlerr ch: i» der Volksschule >sk auch seiner ein emtzcillicher Einzeivelrag — Schulgeld — lei es in ange messener Abstufung nach den Schulungen, sei ee ohne wiche, zu entrichten. — 2) Mas; und Oualilal des PvlkSschuIuiiler richtS bleib! unabhängig von dem Vermögen der Ernährer schulpflichtiger K uder zur Abcnlrichlung dieses Schulgeldes über haupt oder eines ermüsiigien Sahes desselben. — 3) den Be- Bezirksschulen werde» solche Schüler zugewiejeu, deren Ernährer das nornuric Schulgeld voll oder doch rn den, wegen gleichzei tiger Sorge sür eine Mehrzahl schulpflichtiger Kinder eunäßig- ten Sähren abenlrichten. - 4) Schüler, deren Ernährer das Schulgeld in der unler 3 erwähnten normalmäsügen Höhe ab- . zuentrichten unvermögend sind, werden in den Geineiuoeschulen iinterrichlet Nach welchem ermüsuglcn Satze das normalmätzige Schulgeld sür diesen Unterricht zu zahlen, oder ob der zahlungs- : pflichtige Ernährer von diesem Einzewelrage ganz frei zu lagen ist, wird durch Organe der Schulgemeiudeverwaüung aus Grund individueller Erörterung seiner relativen lleistungsjähigleil bestimmt. Die Minorität verlangt aber die gänzliche Beseitigung des Schulgeldes. Ueber die Näthlichkeit oder Unthunlichkeit des Wegfalls jedes Schulgeldes entspinnt sich nun eine zweistündige Debatte, welche die Herren Adv. Lehmann und Wigard eröff nen, indem letzterer die Unentgeltlichkeit des Volks Unterrichts als eine Forderung des Frankfurter Parlaments hinstellt, die Aufbringung der Kosten hierfür durch die Gemeinde verlangt und in dem freien Unterricht die beste Schale für eine staats bürgerliche Entwickelung teer Jugend erblickt; hingegen weisen sie Stadtv. Schilling und Adler I. auf die finanziellen Schwie rigkeiten eines solchen Schrittes und den geringfügigen Betrag des Schulgeldes hin. Dir. Berthelt wünscht, daß das Schul geld in den Bezirksschulen bestehen bleibt, in den Gcmeinde- schulen aber aufgehoben wird und jedem Einwohner es sreistcht, seine Kinder in die Gemeindeschulen zu schicken. Ec fürchtet deshalb noch nicht eine Uebcrfüllnng der letzteren und eine Leere der erstcren. Er stellt einen darauf bezüglichen Antrag. Die Stadtv. Knöfel, Lehmann, Müller I. und Judeich plaidi- ren für den Wegfall des Schulgeldes, Ado. Grüner aus finan ziellen Gründen für dessen Beibehaltung, da sonst 33,000 Thlr. mehr aufzubringen seien. Nachdem noch Stadtv. Gregor für digt, Prof. Wigard aber für völlige Aufhebung des Schul geldes und gegen den Vertheltschen Antrag, der drückend sür die Armen sei, sich ausgesprochen, auch den Zuschuß, über den er sich freue, da er zu niedrig sei, als im Interesse des Ge- sammtwesens aufgewendet bezeichnet hat, erwähnt Ado. Klip pendorf, zahlungsunfähigen Armen sei das Schulgeld bisher auch schon erlassen worden. Stadtv. Schilling spricht gegen Wigard. Diese Frage sei allerdings eine Localfrage, denn nicht die Gemeinde habe den Schulzwang aufgestellt, sondern der Staat, der aber nicht sür das Schulgeld ausksmme. Ueber- nähme nicht die Gemeinde schon jetzt für die Armen das Schul geld'? Viele würden sich verletzt fühlen, wenn sie ihre Kinder rn Freischulen schicken sollten. Adv. Grüner gegen eine Schei dung der ärmeren und reicheren Kinder, Stadtv. Hecker sür die Majorität der Deputation. Stadtv. Hartwig: Die Idee der Minorität sei so lauge verfrüht, als der Staat nicht sür den Unterricht cintritt, man muffe sich bei den bedrängten ZJten nach seinen Verhältnissen einrichten. Im Schlußwort bemerkt Referent Rüger gegen den Vertheltschen Antrag, taß jetzt schon ein starker Zudiang zu den Gemeindeschulen sei. Bei der Abstimmung erlangt die Aushebung des Schulgeldes nur I t Stimmen und es werden die vier Punkte der Depu tation gegen 14, resp. 15 mit 18 und 2 2 Stimmen ange nommen; damit rst auch der Bcrtheltsche Antrag gefallen Bei Punkt 5, t> und 7, welche die Ueberfüllung der Klaffen, die E ombination von Direcloratcn und den Turnunterricht betroffen, werden mehrere Wünsche des Collegiums ohne Debatte ange nommen. Hier bricht man die Schulfragendedatte ab. — Für die Frnanzdeputatinn referirt Dir. Nitz über vre Stellung des Direktors und der Lehrer am Stadtwaisenhause zum allgemei nen Schuletat und deren Gehaltsregulirung. DaS Collegium tritt dem Anträge des Raths bei, genannte Lehrkräfte ihren städtischen College» gleichzustellen. — Eine ziemlich ausgedehnte Debatte entspinnt sich über die zum dritten Mal vor das Col legium kommende Frage der Uebernahme der Emeritirungs- fonds-Beiträgc des Archidiaconus Böttcher an der Kceuzkrrche auf die Parochialkasse und der Fixation des Accidential - Ein kommens der hiesigen Geistlichen. Der jetzige Stand der Frage ist der, daß der Rath über die Aufhebung des Beichtgeldes und der anderen Accidential - Einnahmen und die Erhöhung der Geistlichen-Gehälter ein Gutachten des Ephorus eingeholt hat und vocschlägt, über diese ganze Frage eine aus Staoiraths- und Verorvnctenmitgliederrr zusammengesetzte Deputation zu er nennen; bis aber alle diese Fragen geregelt seien, könne die Besetzung der Archioiacouatsstelle nicht warten, da, wenn bis zunr 31. Januar der Stadtrath keinen Archidiaconus ernannt habe, dies dann das CultuSminislerium thun wird. Der Rath bittet also um Einsetzung einer solchen gemischten Deputation und um Genehmigung der Uebernahme von 400 Thlr. auf drei Jahre auf die Gcmcindekaffe für den EmeritirungSfond. Die Deputation des Collegiumj (Nef.Klepperbcin) beantragt nun die Annahme des I. Antrags, räth an den 2. abzulehncn, dafür aber dem neuen Archidiaconus die erforderliche Einzahlung in den Emeritirungsfondü als unverzinslichen Vorschuß gegen die Verbindlichkeit der Rückzahlung in billig zu bemessendcn Ter minen zu gewähren Von verschiedener Seite St.-V. Grüner, Adler u. a. wird nun hervorgehoben, es sei unmöglich, den übrigen Geistlichen der Kreuzkirche zuzumuthen, daß sie, um den Titel „Archidiaconus" zu erlangen, auf 3 Jahre 400 Thaler in die Emcritenkasse zahlten, da sie durch das Aufrücken keine GehaltSverbcsserung erfahren; daß ein auswärtiger Gastlicher kaum auf so harte Bedingungen hcrkäme, und es einen leichten Sinn des Betreffenden verrathen würde, wenn er sofort beim Amtsantritt eine Schuldenlast von 1200 Thalern übernähine. Stadtv. Grüner beantragt daher, für diesmal den EmeritirungS- bcitrag 3 mal 100 Thlr. auf die Stadtkassc zu übernehmen, also dem Nathe bcizutrctcn, jedoch sich gegen alle Eonscguenzcn für die Zukunft zu verwahren. Von andrer Seite Stadtv. Krippendorf, Hartivig und Krenkel wird die Ablehnung dcs Vorschlags beantragt, da man ja erst noch versuchen könne, ob man nicht durch ein öffentliches AuSschreiben der Stelle einen würdigen und passenden Geistlichen gewinnen könne. Letzterer Vorschlag gewann nach sehr ausführlichen Erörterungen eine Mehrheit von I Stimmen (2<> gegen 22), der Vorschlag wegen eines unverzinslichen Darlehns fiel mit 33 gegen 15 Stimmen, und nur der Antrag auf schleunige Einsetzung einer gemischten Deputation erfreute sich einer und zwar einstimmigen Annahme Zum Schluß wurden die Vorschläge der Wahldeputation für die bevorstehenden ErgänzungSw.,hlcn der Stadtverordneten an genommen. — Die Zweite Kammer hat gestern die Berathung dcs Entwurfs einer Kirchcnvorstands- und Synodalordnung beendigt und bei der Schlußabstimmung denselben als Ganzes in der beschlossenen Weise mit 55 gegen 12 Stimmen angenommen. Sodann hat die Kammer noch den Gesetzentwurf über die Ver tretung der cvang Irsch-lutherischen Kirchengcmeinden erledigt
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