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Leipziger Tageblatt und Anzeiger : 13.03.1873
- Erscheinungsdatum
- 1873-03-13
- Sprache
- Deutsch
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id453042023-187303136
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id453042023-18730313
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-453042023-18730313
- Sammlungen
- LDP: Zeitungen
- Bemerkung
- Images schlecht lesbar
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
Inhaltsverzeichnis
- ZeitungLeipziger Tageblatt und Anzeiger
- Jahr1873
- Monat1873-03
- Tag1873-03-13
- Monat1873-03
- Jahr1873
- Titel
- Leipziger Tageblatt und Anzeiger : 13.03.1873
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«Sich M «'/, Uhr. »Md» »» «iPcörilm -chomitg-fir 33. > Nrdaclrur Fi. Höttirr. „dt d. Redaüivu ««»k, u-ir uh, 4—» Uhr. »er für dir nächft- kummer bestimmkcu t» den Wochenkage« > Uhr «achminago. ,BkZ>jkr-tk,a,»ah«r: ,L««. UniversilLtsstr. 22, I kKcht. Hains». 21. Part. Tageblatt Anzeiger. Amtsblatt des Kömgl. Bezirksgerichts und des Raths der Stadt Leipzig. Donnerstag den 13. März. «»ftd »«««. imeikezerrSr 1 Thlr. 7V, «ar« so Ng» incl.! Jede einzäue Nummer 2'/, Agr Belegexemplar 1 Ngr. Gebühren für Extrabeilagen Ohne Postbefvrderung 10 Tblr. «tt PoftbrsSrderung 14 Thlr. 2»ser,te Größere Schriften laut unserem PreiSverzeichniß. Lerlmaen unter d. »rdukttrnrßrlch die Spaltzeile 2 Ngr. 1873. Bekanntmachung. t) Dir diesjährige Leipziger Ofter«efse beginnt am 28. April d. I. erdrt «tt dem L7 Mat d. I. 1) Während dieser drei Wochen Vnnen aüe i»- und ausländische Handelsleute, Fabrikanten Gemervtreibende öffentlich hier feil halten. Isßer voraedachter dreiWöcheutlicher Frist bleibt der Handel allen auswärtigen Ber bet einer Geldstrafe bi- zu 80 Thalern verboten. Jedoch ist das AuSpacke« der Maaren den Inhabern der Meßlocalien in den Häusern mie den in Buden und auf Ständen feilhaltendcn Verkäufern in der Woche vor der Böttcher» Zum Ginpacke» ist das Offenhalten der Meßlocale i» den Hauser» auch in " " che gestattet. eine- solchen BerkaufSlocaleS wird, außer . - - - - tlich ») 1) hattet. »ach der Zahlwoche gestattet. der ersten Zuwiderhandlung, unnachfich Personen, welche mit dem in §. 55 der Deutschen Gewerbeordnung vorgcschricbencn Lcgiti- Sscheine nicht versehen sind, dürfen bei Vermeidung einer Geldstrafe bis zu 80 Thaler öder cheader Haslstrase den Hausirhandcl während der Messe nur nach eingcholter Erlaubniß dcS amte» und auch mit dieser nur in den eigentlichen drei Meßwochen betreiben. Auswärtigen Spediteuren ist von der hauptzollamtlichen Lösung dcS WaarenverschlufseS an Ende der Woche nach der Zahlwoche daS Speditionsgeschäft hier gestattet. -eipzia, am 17. Februar 1873. Der Rath der Stadt Leipzig. ^ " G- Mech vr. Koch. Rechter. LrschlM 8chs in der Plenarsitzung vom 8. Februar 1 8 7 3. 1. kS asolgt Mittheilung darüber, daß die Stadt- r»rd»ttku zur Nachzahlung einer Gehaltserhöhung l mehrere Lehrer auf das vcrflosiene Jahr, so ^Gewährung eines Zuschusses zu der Staats- on eiaeS Lehrers einer höheren Schule aus Stadtcasse zugcstimmt haben. 2. t Lei der in Hinblick auf die in Aussicht stehende rte Städte-Ordnung von den' Stadtver- > ausgesprochenen Ablehnung des BeschlusieS, Einwohner wegen ihrer auswärtigen Ge- avlagen oder sonstigen Einnahmequellen zu hiesigen Communalabgaben zuzuziehcn und ! dem entsprechende Bestimmung in daS Local- auszunehmcn, wird z. Z. Beruhigung ge- die von den Stadtverordneten abgelehnte amung zu dem Verkauf von Areal an die »ztebnrger Eisenbahn - Gesellschaft zur weiteren dehnnng des Bahnhofes, namentlich zur An- »g von Rangiergleisen, und deren Zuschrift »Erhöhung des Schulgeldes an der höheren Lbenschile werden den betreffenden Deputationen Lezalachtung überwiesen. 3. Dal mit Frau Bendix getroffene Abkommen ' "> Regulirung der Baufluchtlinien des so llten PeterSschießgrabens am PctcrSstem- ! und an der Münzgasse, wonach Seiten der tt an rrsterer Fronte 3,2669 Quadrat- r, an letzterer 24,3 Quadratmeter mehr zu rben als abzutreten und nach einem durch verständige annoch zu ermittelnden Werthe Kran Bendix zu vergüten sind, hat Zustim- z der Stadtverordneten gefunden, und wird osten, Vertrag hierüber zum Abschluß und i Aufführung ru bringen. Pie hieran geknüpfte Klage der Stadtverord- über lästige Verkehrsstörungen durch die an Fronten stehende Bauplanke wird als be» j ^t anerkannt, und soll am PeterSsteinweae Zeit dafür gesorgt werden, daß nach Aus- de» Parterre- der Fußweg v»u der befreit und ein Schutzdach an wird. Tie -lagen der Stadtverordneten über die fstörungen auf der Berliner Straße durch nng der Uebergänge über die Thüringer »Magdeburger Eisenbahn werden als voll- > berechtigt anerkannt; dieselben Uebelstände de» Rath bereit» veranlaßt, alle möglichen thun, um die Ueberbauung der frag- :rbei- rgänge mittelst eines LiaductcS herbei Vm> wenn die Stadtverordneten beantragen, wirken, daß die Sperrung der qu Bahn- e vor Abgang der Züge der Berliner aicht mehr erfolge, so würde die- mit Gc- slir Leben und Gesundheit der Paffanten sein, so daß diese beantragte Maßregel völlig unausführbar erscheint; hiernächst würde mit den Vorschriften der reich-gesetzlichen achung vom 3. Juni 1870 in Wider stehen, weshalb jeder Versuch zu deren ihruug aussichtslos wird. »,rd daher beschlossen, den Antrag abzu- >nd zunächst da- Resultat der über Er- eine« BiadncteS schwebenden verhand- abznwarten. K» Ambaner in der Gustav-Ado »Lract Mich von der Wald lph-Straße, dflraße hat Abgabe von Wasser auS der städtischen Wasser leitung gebeten: zur Erfüllung dieses Gesuches ist erforderlich, daß die Wasserröhrlcitung daselbst nach der Grenze der Funkenburg zu in einer Länge von 80 Meter fortgeführt wird. Es wird unter Berwilligung der aus 164 Thlr. vcran- schlaaten Kosten zu Lasten der Stammanlage be schlossen, diese Leitungscrwciterung auSzusühren. «. Die Stadtverordneten hatten die Justification der Rechnung der 1. BezirkSschule auf das Jahr 1870 beanstandet, weit darin eine Ausgabe von 48 «L 28 für Anstrich in der Wohnung des Dircctors enthalten ist, die der Stadt nicht an gesonnen werden dürfe, und weil, wie vom Rathc anerkannt worden, die Inhaber von Amtswoh nungen bezüglich der Ausstattung und Instand haltung der letzteren die Verpflichtungen eines jeden Abmiethcrs zu übernehmen haben. Hiergegen war jedoch zu constatiren, daß daS letztere Princip erst nach Ausführung der bestrit tenen Ausgabe ausgestellt worden ist, und daß zu der letzteren selbst die der gemischten Baudcputa- tion angehörenden Stadtverordneten Namens ihres Collegtt f. Z. ausdrücklich Zustimmung er- theilt haben. Ist sonach die Ausgabe gerecht fertigt, so wird beschlossen, die Stadtverordneten unter Mittheilung des Sachverhalts anderweit um Justification der Rechnung zu ersuchen. 7. Die Stadtverordneten hatten den Ucbelstand des Staube- in der städtischen Turnhalle gerügt, durch welchen die Gesundheit der Lehrer wie der Schüler gefährdet werde, die Frage ausgestellt, ob nicht eine Beseitigung oder wenigstens Ver minderung de» schädlichen Staubes im der Turn halle dadurch herbeizusühren sei, daß der Fuß boden, anstatt der Dielung, wie früher wieder mit Lohe belegt werde, und beantragt, den Zu stand der städtischen Turnhalle untersuchen zu kaffen, eventuell auf Beseitigging der Dielen und Herstellung de» früheren Zustande« hinzuwirken. Der Rath hat hierüber G»lachten de» Bauamtes und de- Herrn vr. 8wn «ingcholt. Beide legen Überzeugend dar, daß LohMbcrzug einen so schäd lichen Staub nameul Stuuden müssen, unerträglich, ja sogar gesundheitSnach- thclliq wird, »ud daß Dieluug sdcr Turnräume nach Ansicht aller Turnsachvcrständigen bei Weitem vorzuziehen ist. Der hiesige Turnrath sah sich au- diesem Grunde auch veranlaßt, den von der Lazarethverwaltung im Jahre 1870 in der städti schen Turnhalle eingelegten Diclenboden beizube- halten. Eben so ist in sämmtlichen Schulturn. Hallen de« gesammten preußischen Staates ge dielter Fußboden amtlich vorgeschricben. Dagegen ist eineSthcilS darauf zu halten, daß die Turn hallenräume fleißig mit reichlichen, sehr feuchten Sägespänen oder dcrgl. gekehrt werden, und daß ferner mit großer Sorgfalt das Einbringen von Schmutz durch gründliche- Fußabstreicher, mög lichst vermieden werde, anderentheilS daß außer dieser oberflächlichen Reinigung jährlich mindestens S Mal nach Bedürfniß gründlich gescheuert werde, wobei jedoch die Turnlehrer Aufsicht zu führen und insbesondere zu verhüten haben, daß nicht bei übermäßiger Feuchtigkeit die Turnräume be nutzt werden. Der Rath hat hiernach beschlossen, den Stadt- verordnete» unter Ablehnung dcS von diesen ge stellten Anträge- die Gutachten mitzutheilen und den letzteren gemäß die Schulaufwärter zur Rei nigung der städtischen Sckrulturnlocale in der oben angegebenen Weise anzuweisen. 2) S) 4) 8. Der Schulvorstand der Genoffenschaft der Leipziger Buchdruckercibesitzcr hat beantragt, von Ostern d I. ab die Buckorucker - Lehranstalt st eine besondere Abtheilung der Fortbildungsschule zu übernehmen und fortzuführcn, dagegen sich erboten 1) für jeden Schüler dieser Abtheilung jähr- lich 4 Thlr. Schulgeld in zwei halbjährigen Raten von 2 Thlr. zu bezahlen, aus die Zeit de- Bestehen« dieser Abthei- tung daS Inventar, die Bibliothek und die Lehrmittel der Buchdruckcrlchranstalt zu überlasten, auch weiter nöthia werdende Lehrmittel und Lehrbücher, soweit nicht die Schüler selbst dafür zu sorgen haben, anzuschaffen, dem Direktor bei Leitung der Abtheilung berathend zur Seite zu stehen Dabei werden für die Setzer 6, für die Drucker nur 4 Stunden die Woche beansprucht. Der Schulvorstand wird seine Anstalt nicht fortführen, weil deren bisheriger Direktor seine Function in Folge seiner Anstellung als solcher an der städtischen Fortbildungsschule zu Ostern d. I. nicdcrzulcgcn hat, und der Schulvorstand hierfür ebenso wenig Ersatz zu beschaffen vermag, als für die z. Z. m der 2. BezirkSschule über lassenen, von Ostern d. I. an der Genossenschaft zu entziehenden Räume: jedenfalls sind daher die Schüler der Fortbildungsschule von Ostern d. I. an zu überweisen. Dafern auf das Gesuch ein- gcgangen wird, stellt sich bei 6 Sctzerclasscn ri 6 Stunden und 3 Druckerclaffcn ä 4 Stunden für Bclcachtunqs - Einrichtung und Inventar 32 t Thlr. 23 4tgr., sowie cm jährlicher Auf wand von ca. 528 Thlr., abzüglich dcS Schul geldes für 225 Schüler von 900 Thlr., wird aber nicht darauf eingcgangen, und demzufolge die jetzige Schülerzahl der gedachten Privat-Fort bildungs-Anstalt der städtischen Fortbildungsschule zugeführt, abgesehen von in diesem Falle nöthlger GaS- und Jnvcntarcinrichtung, ein solcher von ca. 1868 Thlr. abzüglich diese« Schulgeldes her aus, weil in dem letzteren Falle, um die Schüler unterzubringen, mindestens 8 Elasten 4 10 Stun den wöchentlich zu bilden sein würden: Hierzu kommt, daß die Gaseinrichtung im letzteren Falle theurer werden dürste, weil dieselbe des Zeichen unterricht« wegen, welcher in der Buchvrucker- schule weniger umsaffend crtheilt wird als in der Fortbildungsschule, vollständiger sein müßte. Wenn nun auch die obige Kostcnveranschlagung der Lage der Sache nach im Voraus nicht eine definitive sein kann, so stehen doch die Grund- zügc derselben soweit fest, daß aus finanziellen Gründen cs sehr empschlenSwcrth erscheint, auf das Gesuch einzugchcn. Mit Rücksicht hierauf und weil die Buchdrucker lehranstalt einem für unsere Stadt vorzugsweise wichtigen Industriezweige wesentlich förderlich, daher deren Erhaltung im Interesse der Stadl und deren Blüthe wesentlich geboten erscheint, wird beschlossen, vorbehältlich der soweit erforder lich einzuholenden Zustimmung der Stadtverord neten dem Anträge des Schulvorstande- der ge nannten Genossenschaft zu entsprechen, jedoch nur gegen halbjährigen Widerruf und zwar dergestalt, daß derselbe aus den Schluß dcS Schuljahres zu richten ist, sowie unter der Bedingung, daß die Genossenschaft noch die unentgeltliche Lieferung aller für die zu bildende Abteilung erforderlichen Druckfachcn übernimmt. Hierdurch soll jedoch nicht ein Anfang damit gemacht sein, der Fort bildungsschule ihren allgemeinen Charakter zu nehmen und ihr Fachschulen bcizugcscllen, viel mehr soll der vorliegende Fall wegen der bcson deren Wichtigkeit der nächsten verwanltcn der Fortbildungsschule am Anstalt für die Stadt ohne Consequenz für künftige Anträge auf Begründung neuer Fachabtheilungen sein. DaS Königliche Ministerium des Innern macht darüber Mittheilung, daß die Direktion der Halle- Sorau - Gubencr Eisendahngesellschast für den Leipziger Bahnhof der Lcipzig-Eilcnburger Zweig bahn einen Platz südlich vom Täubchcnwcg in Rcudnitzcr Flur an der Stadtgrcnze gewählt hat, aiebt dem Rathc, obwohl gegen diese« Project Bedenken nicht obwalte, Gelegenheit, sich darüber auszusprechen, und bemerkt, daß der Direction aufgegeben worden sei. bei der DctailprojecUrung auf Vermeidung jeder Niveaukreuzung mit Straßen und Eisenbahnen Bedacht zu nehmen. Bei Prüfung diese« Projectes war zuvörderst in« Auge zu fassen, daß über daS in Frage kommende Areal Seiten de« Ralhes ein vorläufiger Bebauungsplan ent worfen ist. welcher allerdings durch erstercS eine thcilwcise Abänderung zu erleiden hat. Mit Rück sicht auf die Bestimmungen deS bereit- publicirten Vertrages zwischen der königl preußischen und der königl. sächsischen Regierung über die Erbauung der obgcnannten Zweigbahn wird sich jedoch Seiten dcS Rathc« gegen da- Project felbst nicht viel einwendcn taffen und e« kann sich nur darum mindert werden können. In Folge der neuen Anlage kann zunächst eine durch den alten Friedhof projectirte Längenstraße nicht bi« zur jetzigen Verbindungsbahn fortgesetzt werden, sondern e« wird sich der Verkehr dieser Straße auf die beiden an der Nord- und Süd feite de« Bahnhofes gelegenen Straßen verthellcn müssen. Es ist diese Abweichung nicht sehr er heblich, sobald die Parallelstraßen de- Bahrchose« nicht bloS, wie in der Project-Skizzc angenommen, bis an die jetzige Verbindungsbahn, sondern bis an den von Crottendorf nach^Neureudnitz führen- den Weg fortgesetzt werden Diese läng- des f« hinlaufcnt Bahnho nothwcndig zu bezeichnen Hicrnächst werden aber mehrere der im ober wähnten Bebauung-plane angenommenen Quer straßen von der BahnhosSanlage durchschnitten und demnach in Wegfall gebracht. Für diese Querstraßen ist im Interesse der dortigen Be bauung und im Interesse der umliegenden Ort schaften ein Ersatz zu beschaffen, da sonst in einer Länge von 900 Meter jede Verbindung zwischen dem zu beiden Seiten des Bahnhofs liegenden Areal und der sonstigen Umgebung aufhören würde. Es wird daher nöthig, daß mindestens zwei Uebcrführungen hergestellt werden und zwar eine hinter den Drehscheiben der Productengleise und eine zweite weiter westlich ungefähr in der Nähe der jetzigen Verbindungsbahn. Diese Ueberfüh- rungen würden auf Kosten der bauenden Eisen bahngesellschaft zu bewirken sein. Die Roth- Wendigkeit folchcr Uebcrführungen ist um so mehr zu betonen, al« der Rath überhaupt Veranlassung hat, sich darüber zu beklagen, daß durch verschie dene dermalen schwebende Eiscnbahnprojccte die Interessen unserer Stadt in hohem Grade ge schädigt werden. Denn gerade an denjenigen Punkten, an welchen unsere Stadt einer Erwei terung fähig ist, und an denen eine solche Er- Weiterung beabsichtigt wird und bereit- begonnen hat, nachdem hierüber allenthalben Bebauungs pläne entworfen worden, daS ist im Osten, Süden und Norden unserer Stadt, wird durch projectirte Eisenbahnanlagcn jene Erweiterung in erheblicher Weise beeinträchtigt. Gleichwie durch daS vor liegende Bahnhofsproject in unseren östlichen Be bauungsplan ein Keil eingetricbcn wird, der die dortigen Verbindungen behindert, eben so soll im Süden unserer Stadt durch Verlegung de« Kohlcn- bahnhofS der Zusammenhang zwischen der süd- lichen und der östlichen Bebauung gestört werden. ES beabsichtigt weiter die Magdeburg-Leipziger Eisenbahngesellschaft ihren Sammelbahnhof mitten in unseren nördlichen Bebauungsplan einzufügen, und insbesondere soll durch die Erweiterung de« Leipzig-Dresdner Bahnhofs die vom Rath beab sichtigte Verbindung de« östlichen Stadtthcll« mit dem im Norden gelegenen städtischen Bauareal unmöglich gemacht werden. Weiler ist zu verlangen, daß die Entwässerung dcS Bahnhof« nicht in die städtischen Schleußen, sondern durch die Reudnitzer Schleußen zu er folgen habe und deshalb auch der Graben, welcher die Regen- und WirthschastSwäffer von den Thon- bergstraßenhäusern und Reurcudnitz, bcz. der Reitzenhainer Chaussee längs der jetzigen Ver bindungsbahn nach Reudnitz führt, sei e- als offener Graben, sei e- al« bedeckte Schleuß«, bei zubehalten und durch den Bahnhof zu leite« sei. ES wird beschlossen, demgemäß unter Einsen dung dcS betreffenden Bebauungsplane- dem ""inist laufenden Straßen sind jedoch als Königlichen Ministerio gegenüber V zu erklären. DaS Bauamt legt einen anderweiten modifi- cirten Bebauung-plan für die gesammte Nordfeite der Stadt vor, der da« Areal zwischen der west lichen Grenze von Reudnitz, resp. der Tauchaer Straße unv der Flurgrenzc von Schönefeld, Eutritzsch und GobliS, nach der Stadt zu von der Tauchaer Straße, den Bahnhöfen,der Blücher-, Parthenstraße und dem Rosenthale,' resp. der Pleiße begrenzt, umfaßt, so daß da« Areal de« Erercierplatzcs, de« Pestalozzististe« und de« GuteS Psaffendorf mit in den Plan hineingezogen ist. Dieser Plan verlegt den neuen Friedhof auf die äußerste östliche Spitze der Petscher Mark, Straße und dem Gohliser Weg ist in der Haupt sache mit Zustimmung der Stadtverordnete» bereit« festaestellt. Bezüglich diese« Dheile« Han- dclt e« sich nur noch um Bescblußfaffung über die dem Gohliser Weg zu gebende Richtung uud Breite und die Richtung der Rordstraße in ihrem Tractc von der Uferstraße bi« zum Gohliser Wege. Die Richtung der letzteren, we'che sich jedock» noch über den Gohliser -Weg hinan« erstreckt, ist auf dem Plane eingezeichnct, cbenio die de« Gob»
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