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Leipziger Tageblatt und Anzeiger : 14.04.1873
- Erscheinungsdatum
- 1873-04-14
- Sprache
- Deutsch
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id453042023-187304149
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id453042023-18730414
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-453042023-18730414
- Sammlungen
- LDP: Zeitungen
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
Inhaltsverzeichnis
- ZeitungLeipziger Tageblatt und Anzeiger
- Jahr1873
- Monat1873-04
- Tag1873-04-14
- Monat1873-04
- Jahr1873
- Titel
- Leipziger Tageblatt und Anzeiger : 14.04.1873
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Erlchekit tLgllch früh 6'/, Uhr. r«t». «edacn« Ft. «Wttr. EZrechßnnk d. Iiebneßva B-N-Mlg« »W, N-t, u-, Ivmetz^ der fitr die nächst- sende Rnmmer stestimmte« lkr«te tu de« vechentage« vis S Uhr Nschmttta-s. Fvtntr s>r I,str«te«m«ch»t: Ivtt« Klemm. UniverfitLtSstr. 22, IkvniS Lösche, Hampr. 21, pan. tipMer und Nrfiatzr N-OG. ZtSennemrntnpnt« Jede cutzÄN RlMMKt 2'/, «D» velttztpeniplir 1 Vkgr. rrn fllr Htradcilckgro Anzeiger. vrdernng hlr. LnMatt kr Kvaizl. Bczirksgerichtk und der Raths da SM Leipzig. z»str«rr '"^ÄWWU'^ km» «rsrran Prrtsnnzeichui-. >rcl««rn »irr d. Urtarttoxstrich die Spaltzeüe 2 Rgr. W 104. Montag den 14. April. M3. Bekanntmachung, dt« Erledig«»- einer Referendarstelle betreffend. Mil dem 30. d. M. kommt bei unS die Stelle de- letzten Referendars mit einem etatmäßigen Zahresgehaltc von KLO zur Erledigung. Wer fordern Diejenigen, welche sich hierum bewerben wollen auf, ihre Gesuche nebst den erfor derlichen Zeugnissen bi< znn» IS. d. M. schriftlich bei uns einzureichen. Leipzig, den 1. April 1873. Der Rath der Stadt Leipzig. vr. Koch. <V Mechlcr. Bekanntmachung. Die Inhaber der als verloren, vernicklet oder sonst als abhanden gekommen hier angezeigten Pfandscheine I^c. 6. Nr. 68,856, 1^. v. Nr. 42,497, 43,338, 47,507,' 54,359, 57,273, 80,126, 80,175, 69,154, 71,296, 77,120, 78,734, 83,967, 87,315, 92,977 . 93,435, 94,165 und 96,102, In. L. 1877, 2043, 2620. 3929, 8684, 12,018, 13.560, 15,727, 15,800, 21,406, 23,888, 27,039, 30.788, 31.662, 35.038. 35,836, 37,380, 38.397, 39,359, 40,351, 40,649, 41,538, 44,478, 48.823, 49,473, 49,525, 51,324, 52,361, 53,216, 57,330 und 57,331 werden hierdurch aufgefordert, sich damit undeHüglicb bei Unterzeichneter Anstalt zu melden, um ihr Recht daran zu beweisen oder dieselben gegcn Belohnung zurückzugebcn, widrigenfalls der LcihhauSordnung gemäß die Pfänder den Anzeigern werden ausgeliefert werden. Leipzig, 12. April 1873.Leihhaus und Sparkasse zn Leipzig. Königl. Kunst Akademie. Die diesjährige Ausstellung von Arbeiten der Schüler hiestger Kunst- Akademie findet statt in» Kartonsaale deS städtischen MuseumS von Sonntag de» 13. btS Freitag de» 18. April. Pros. L. Allkper, Direktor. >Ver Entwurf -er Reichs-Ztraf- Proceßordnrmg. i. In unserer bedeutungsvollen Zeit läßt sich ein Zug auf allen Gebieten beobachten: das Bestreben, tue Gegenstände des öffentlichen Lebens Allen nahe zu bringen, bei Allen Interesse dafür zu erwecken. Die Tage des einseitigen Doktrinarismus und zopfigen Gelehrtendüukels sind vorüber. WaS im EtaatSleben jetzt geleistet wird, soll und muß einem Jeden verständlich fein, denn Jeder kann in die Lage kommen zur Mitwirkung herange- zogen ru werden. Je gewisser der Entwurf einer gemeinsamen Strafproceßvrdnung für da-Deutsche «eich, zu dessen endgültiger Borberathuna dem nächst eine Anzahl hervorragender Juristen in Berlin zusammen treten wird, diesem Zuge der Zeit in ausgiebigster Weise Rechnung trägt, um so lohnender dürste es sein, die dann niederge- legtcn wesentlichen Grundsätze an gegenwärtigem Orte zu besprechen. Ehe wir uns aber ein Bild machen können von der Art, wie in Zukunft die Strafrechts pflege geübt werden soll, müssen wir uns ver gegenwärtigen, in welcher Weise die Gestaltung der Gericht-oraanisation geplant ist. Als unterste Instanz: der Amtsrichter, darüber, eine Mehr zahl von Amtsgerichtsbezirken umfassend, das aus einer entsprechenden Anzahl von Räthen gebildete Landgericht, über den Landgerichten ein oberstes Landesaericht und sodann als höchste Spitze das oberste Gericht für das gesammte Deutsche Reich. Der Amtsrichter mtspricht dem sächsischen GerichtSamtmann, die Landgerichte den dermaliaen Bezirksgerichten, nur daß dieselben alsdann die Stellung der jetzigen in Zukunft Überflüssigen Appellationsaerichte cin- uehmen werde«. Die wenig glückliche Verbindung des Einzclrichters mit de« Lollegialgerichte, wie vir sie für die städtischen Bezirke haben, so daß aus den Räthen de« Bezirksgericht« der Eine zum Gerichtsamtmann für Strafsachen, der Andere zum GerichtSamtmann für Hypothekensachen, der Dritte zum GerichtSamtmann für Nachlaß- und Bormundschastssachen der betreffenden Stadt be fielt wird (was zu der auswärts ganz unver ständlichen Bezeichnung „Gerichtsamt im Bezirksgericht" geführt hat), wird selbstver ständlich hinfällig. Die größeren Städte werden je nach km Stadtvierteln in vcrschiÄene Amts bezirke gethcilt werden und in jedem solchen Be zirke besorgt dann der Amtsrichter mit dem ihm oeigeordneten richterlichen Hilfspersonal und seinen Eanzleibeamten alle in seiner Eompctenr liegen den Angelegenheiten. Ueber diesen städtischen und ländlichen Amtsbezirken aber steht daS Landgericht als 2. Instanz hinsichtlich aller amtsrichterlichen Sachen, zugleich aber als 1. Instanz für die vor ihm mündlich zu verhandelnden wichtigen bürger lichen Rechtsstreitigkeiten (etwa Object über 500 Mark), sowie für die schweren und schwersten Strafsachen. Einige Räthe de- Landgerichts werden auch besonders mit den handelsrechtlichen Sachen zu betrauen sein und in dieser Eigenschaft unter Zuziehung von Mitgliedern deS Handels stande- da- Handelsgericht bilden. Neben den Landgerichten endlich, als eigene Behörde, be- stimmt, die durch Verletzungen d«S Strafgesetze« aeboteuen öffentlichen Anklagen sowohl bei den Landgerichten als bei dem Amtsrichter zu be treiben, muß man sich die Staatsanwaltschaft denken, bestehend aus mehreren Anwälten und Ruwaltsgehülse», sowie dem nothwendigen Bureau- personal. Di« Eompetenz zwischen dem Amtsrichter und dem Landgericht hinsichtlich der Strafjustiz wird nun ungefähr in gleicher Weise getheilt fein, wie das jetzt in Sachsen der Fall ist: alle kleineren Sachen gehören vor das Amt, die mittleren und schwersten vor daS Collcgialgcricht. Und hieran fchließt sich denn nun die von dem cingangsge- dachlen Entwurf vorgeschlagene Eintheüung in daS große, mittlere und kleine Schöffen gericht. Das große Schöffengericht soll treten cm Stelle deS jetzigen Geschworenengerichts, das mittlere ist eine Institution, wie wir sie jetzt für die mittleren Strafsällc haben, daS kleine aber soll sein der Amtsrichter mit zwei Schössen, be rufen, alle kleinen Strafsällc m öffentlich münd licher Verhandlung zu untersuchen und abzuur- theilen. Es läßt sich au- dem bis jetzt vorlie genden Material noch nicht übersehen, ob die Organisation deS großen Schöffengerichts eine solche werden soll, daß man dafür die Geschwore nengerichte ohne Bedenken aufgeben könnte, auch würde die Erörterung dieser Frage außerhalb des Zweckes dieser Betrachtung liegen. Als eine für Sachsen äußerst wichtige Veränderung aber muß daS sogenannte, kleine Schöffengericht be- zeichnet werden. Alle jene tausend und aber tau- erd kleinen Untersuchungen, welche sitzt schri st ich geführt bei dem GerichtSamtmann sich müh- am vahinschleppen, werden künftig mit den» sri- chen Winde der Mündlichkeit bei weit weniger Zeitverlust und Aufwand von Mühe in den Hafen der Aburtheilung einlaufen. Auch in die sen Sachen soll dann da- durch die polizeilichen Erörterungen gewonnene Beweismaterial dem Gericht geordnet vorgcführt werden mittels der von dem Staatsanwalt einrureichendcn Anklage schrift. Auch in diesen Sachen kann al-dann in der Hauptverhandlung der Angeklagte unter Bei stand eine- BertheidigerS die Anklage zu ent kräften suchen; und auch hier soll, wa« der Amts richter mit seinen beiden Schöffen schließlich als bewiesen oder nicht bewiesen ansicht, als unum stößliche Wahrheit gelten, d. h. es giebt keine Appellation hinsichtlich der Schuldfrage, bei den Erkenntnissen deS kleinen Schöffengerichts eben- sowenig wie bei denjenigen deS Schöffengericht mittlerer und höchster Ordnung. Damit sinkt der größte Theil der sogen. Einsprüche, durch welche jetzt gegen den Bescheid de- Amtmanns an da- Bezirksgericht zur nochmaligen vollen Ent- scheidung appellirt werden kann, in sein wohl nirgend« betrauertes Grab und wirb eine Ent- lastung der Lollegialgerichte möglich, die um so heilsamer ist, je wichtiger die Aufgaben sind, welche in Bezug ans die Rechtsfindung im Uebrigcn den Landgerichten die Zukunft stellen wird. Aus Stadt und Land. * Leipzig, 18. April. DaS „Dresd. Journal" erklärt osficiös: Verschiedene Zeitungen haben in den letzten Tagen über Dasjenige, was in den neuerdings zu Berlin zwischen den Justizminlstern mehrerer Bundesstaaten stattgehabten Confercnzen in Betreff der Eompetenz des zu errichtenden obersten ReichSgericbtS für streitige Eivil- sachen verhandelt worden ist, Mitteilungen ge bracht, welche sicherem Vernehmen nach theilwcsse ungenau sind. Bon einer Seite ist bei den Con- serenzen mit Bezugnahme aus principiclle Gesichts punkte und auf praktische Bedenken gegen eine gänzliche Beseitigung des obersten Landesgcr ichtshosö für den betreffenden Bundesstaat, alS die Regel die Beschränkung der Eompetenz des künftigen Reichs gerichts für Eivilsachen aus die Entscheidung über solche Streitpuncte in Vorschlag gebracht worden, welche nach jeweilig vorhandenem gemeinsamen Rechte zu bcurtheilcn sind. Dieser Vorschlag würde ohne Abänderung einiger sehr wesentlicher Be stimmungen des dem Bundesrath vorliegenden Entwurfs der deutschen Eivilproceßordnung, über ivelcden in der nächsten Zeit der Insttzausschuß deS BundeSraths und sodann letzterer selbst in Berathuri g zu treten haben wird, nicht aussührbar sein. Für diese Berathungen sind von derselben Seite Anträge auf Abänderungen de« Proceß- gesetzentwursc« in Aussicht gestellt worden, durch ivelche zugleich die Annehmbarkeit jenes Vorschlags werde dargelegt werden. Unter diesen Umständen erschien es einigen bei der Conferenz be- thciligten, und unter ihnen dem königlich sächsischen Bevollmächtigten angemessen, zur Zeit von einer bestimmten Meinungsäußerung über jenen Vorschlag abzusehen und sich dieselbe viel mehr bis zu den Verhandlungen im Bundcsra'he über den Entwurf der Civilproceßordnuug vor- zubchalten, wo dann auch jene in Aussicht ge stellten Abänderungsanträge vorlicgcn werden. Erne Zustimmung zu dem Vorschläge ist von keiner Seile erfolgt, ebensowenig kann eine Ver zögerung der Reichsgcsetzgcbung über den Proccß und über die Gerichtsverfassung durch das einst weilige Ossenhalten dieser, mit der Gestaltung des RechtsllnttelsystemS im Zusammenhänge stehen den Frage hcrbergcführt werden. Z Leipzig, 12. April. Die „Kaufmän- nifchc Fortbildungsschule" des Dircctor vr. Zrmmcrmann schloß ihr sechste« Schul jahr am 9. April. An Abiturienten l atte die selbe 27 zu entlassen, von denen drei ein „sehr ehrenvolles" und ebenso viele ein „ehrenvolles" AbgangSzeugniß erhielten. Herkömmlicher Weise war mit dem sehr ehrenvollen Zeugnisse die Zu- crkcilnung von Prämien verbunden. Zn der Ent lassungsrede wie« der Director mit warmen Worten aus den Segen der geistigen Arbeit hin, und stellte diese als Mittel der Entwicke lung der Lrast und Dienstbarmachung aller Güter, al» Quelle der sittlichen Bewahrung und der edelsten Freuden dar. Im' Laufe deS verflossenen Schuljahres wurde die Anstalt von 187 Schülern besucht. Davon gingen 24 vor Beendigung der Iahrescurse ab, und 8 wurden durch die Schule selbst- entfernt. Zum Bedauern der Anstalt kam der Austritt grade in den Obcrclassen am Häu figste»: vor, weil man die Zöglinge als CommiS engagirte. Auch im letzten Jahre waren die Schüler aus 6 Elasten vertheilt, und auS inncrn Gründen soll diese Elassenzahl auch fernerhin bcibehaltcn bleiben. Wie dieser jungen Anstalt bei ihrem ernsten Streben und der gewissenhaften Controle und Anregung, mit der sie jeden ein zelnen Zögling umfaßt, daS ihr vom Anfang an so reichlich entgegcngebrachte Vertrauen ungc- fchwächl zugewandl geblieben, geht aus folgenden statischen Angaben hervor. Im Lause ihres sechs jährigen Bestehens traten in den einzelnen Jahren von Ostern 1867—1872 an Schülern ein: 97, 87, 81, 72, 63, 80, also im Ganzen: 480, durch schnittlich 80 jedes Jahr. Von den Schülern, welche das von der Anstalt Gebotene mit Fleiß benutzten und aus diesem Grunde mit gleichem Streben sortbautcn, haben fast alle die Prüfung für den einjährig Freiwilligen Militärdienst wohl- destanvcn. Das neue Schuljahr beginnt Montag den 12. Mal und die Vorprüfung der Neuangc- ,neideten sinder Freitag den 9. Mai früh 7 Uhr statt. Bei hinreichender Vorbildung werden Schüler bi- zum Alter von 18 Jahren ausgenommen, und cs wird diesen ein zweijähriger Cursus ge währt. ----- Möge eS der verdienstvollen Anstalt auch fernerhin vergönnt sein, aus so erfreuliche Resultate zurückblicken zu können! * Leipzig, 13. April. Wie bereits mitgetheilt, hat die Preiserhöhung, die jetzt alle Welt beleckt, sich auch auf die Kaffeehäuser deS Rosen - thals erstreckt, nach welchen jahrein jahraus die getreuen Mokkapilger unserer Stadt allnachmit- täglich zu wallfahrten pflegen. Am vorigen Sonn abend, an welckfem der ^ Zivcigroschentans in Kraft s Cafe Bonorand der treten sollte, war das Schauplatz einer tragikomischen Massendemon stration der Stammgäste, die mit jener Würde und Unerschrockenheit, wie sie in so kritischer Lage dem freien Manne wohl ansicht, dem tief ein schneidenden Ereignisse gegenüber Stellung nah men. Aus einem blutrothcn Placat war in Keil schrift folgendes Programm zu lesen: Eafü Malorand: heute zur seierlichen Einweihung d«S Zweigroschentarlls großer Eichorienkafferstrtke, »affee- «übleuconccrt und zwangloser Freikafsre. Die Festtafel, um welche sich die edlen Kafsee- brüdcr gcschaart hatten, »var von Kaffeemühlen, SpirituSflafchcn, Kochmaschincn, Milchkannen und dergl., sowie von stattlichen Cichorienpäckchen und ähnlichen Ingredienzien bedeckt, die zur Bereitung eines eckten Roscnthalkaffees unumgänglich nvthig sein sollen. Aus breitester Grundlage der Selbst hülfe ging nun der Act der Kaffeebercitung prompt und elegant vor sick, und während sich das dienst- thucnde Personal als zuscbauendeS Publicum ma- lerifch im Hintergründe gruppirte, wurde von den Gästen selbst mit jener begeisterten Hingabe und Unverorossenheit gemahlen und gekocht, wie sie eben nur daS Bewußtsein, einer großen Sache ru dienen, cingiebr. Dann ertönten in vollen» Chore die ergreifenden Klänge deS eigen- für diese Gelegenheit gedichteten Kaffee-Tingeltangels, in welchem es hieß: O Bonorand. Wo ist der gute Klang, Den sovst dein Name hat Zu Leipzig in der Stadt? Malorand wirst du heiße» In Sachsen und in Preußen. ::Zum Tinglingking:: Siehst du, daS kommt von DaS! Das Strikemachen liegt jetzt eben so sehr in der Lust wie das Aufschlagen der Preise. Eins ist so zeitgemäß und berechtigt wie das Andere, und „cs läßt sich daher nicht viel darüber sagen." D Leipzig, 13. April. Am Königsplatze gab cs gestern Abend eine abscheuliche Schlägerei, welche sich in einer Restauration entsponncn und schließlich auf dir Straße fortgepflanzt hatte, zwischen mehreren Soldaten und einigen Civilpersoncn. Bald sammelte sich eine große Menschenmenge am Kampfplätze und führte endlich auch auS der nahen Bezirk-wache Polizeiinannschasten herbei Diesen gelang cs nun zwar, den Mcnschcnknäuel nach und nach zu lichten, ein renitenter, beim Excesse bcthciligtcr Droschkenkutscher glaubte aber den Weisungen der Beamten nicht Folge leisten zu dürfen und blieb an Ort und Stelle mit seinem Wagen halten, obwohl er zum Fortfahrcn wieder holt aufgefordcrt worden war. Dieser Ungehorsam führte zunächst seine Arretur und Fortvringung nach dem Naschmarkt, dort aber außerdem feine Inhastirung herbei, weil er sich unterwegs wider- sctzt und an einem der Beamten sich thätlich ver griffen hatte. »*» Dresden. 12. Avril. Es ist ein eigexes Zusammentreffen, daß soeben, mit dem Eintritt der neuen Reaclions-Aera in Sachsen, den Herren Geb.-Rath Körner, dessen Verdienste um das Zustandekommen deS weiland so berühmten „Schwarzen Buches" noch in gutem Andenken stehen, und Geh. RegierungSrath Häpe das Comthur- resp. Ritterkreuz des Verdienstordens verliehen worden ist. Die „Eonstit. Zta." sagt aus diesem Anlaß: Wie in der Natur, so weht auch in unseren maßgebenden politischen Regipnen wieder einmal ein recht kalter, erstarrender Wind, der die allzufrüh aufgeschossenen Hoffnungskeimc unbarmherzig zerstört. Die Publikation des Volksschulgcsctzes, das Verbleiben des Herrn von Zehmcn in der Ersten Kammer und — Alles daS überragend — die Verleihung des Ver dienstorden- an den Geheimen RegierungSrath Hugo Häpc sind Zeichen einer Richtung, von der »vir glaubten, daß die sächsische Regie rung sie als zum Unheil führend für immer der» lasten habe. Hugo Häpe. der seinen Namen un- vertilgbar aus den dunkelsten Blättern der Ge schichte SachfcnS eingeschrieben hat, war, so glaubte man, seit der Entfernung seines Gönners Bcust so gut wie bei Seite geschoben. Ging doch das Gerücht und wurde gern geglaubt, der dcrmalige Minister de- Innern habe den Och. Reg.-R Häpe sozusagen unschädlich gemacht «nd trage nur Bedenken, ihn ganz auS dem Mini sterium zu entfernen, weil dann das Land mit dem Wartegclde oder der Pension belastet würde. Man scheint im Irrthum gewesen zu sein über die Ansicht deS Ministers, denn sonst würde der selbe ihn sicher nicht zur OrdenSdecorirung vor- geschlagrn haben. — Die „Dresd. Presse" schreibt: Der 8- «9 de« sächsischen Bolksschulgcsetzcs vom Iabre 1835 lautet: „Die nächste Aufsicht Über da- Schulwesen führen die Ortsbchördcn und über den Unterricht «nd die DiSciplin »nsbesondere der betreffende Pfarrer." Wie genau dieses Gesetz befolgt wird, ersieht man au« einer Correspondcnz der „Const. Zta ", in welcher es heißt: „In der Mädchen volksschule zu Marien st eru haben weder die Ortsbchördcn deS Schulbezirks, noch der Pfarrer der Parochie, etwas zu sagen, sondern lediglich Se. Hochwürdcn der Herr Probst des Kloster« Maricnstcrn. Außerdcin ist in der Knabenschule zu Kuckau und in der Schule zu Rosenthal nicht der betreffende Pfarrer Localschulinspcctor, sondern wieder der Klostcrpropst. Dieser, ein Cistercicnserinöncb auS dem böhmischen Kloster Offegg, ist mithin im Widerspruch mit den klaren Worten de« Schulgesetzes Localschulinspcctor über drei (!) sächsische Volksschulen, abgesehen davon, daß er die wendische Sprache, die Muttersprache' der zu inspicirevden Schüler, gar nicht versteht." In Bezug auf die „Scbulprüsungen" lautet tz. 60 der Verordnung zum Schulgesetz: „Der zur Prü fung der Schulkinder bestimmte Tag ist von der Kanzel bekannt zu machen; die Prüfung selbst er folgt im Beisein de« Sch .lvorstandcs, sowie in Gegenwart derjenigen Eltern oder anderer Ein-
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