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Leipziger Tageblatt und Anzeiger : 02.02.1876
- Erscheinungsdatum
- 1876-02-02
- Sprache
- Deutsch
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id453042023-187602025
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id453042023-18760202
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-453042023-18760202
- Sammlungen
- LDP: Zeitungen
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
Inhaltsverzeichnis
- ZeitungLeipziger Tageblatt und Anzeiger
- Jahr1876
- Monat1876-02
- Tag1876-02-02
- Monat1876-02
- Jahr1876
- Titel
- Leipziger Tageblatt und Anzeiger : 02.02.1876
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Erscheint täglich früh 6'/,Uhr. Uciaclion »»d Erpebitlon Jahannisgafle 33. Berantwortlicher Redakteur Fr. Hüttner in Reudnitz. Sprechstunde d. Rcdaction Ncrmillaz« ro» ll—12 Uhr Rachmillags ro» 4 —L Uhr. «„nähme der für die michst-- folaende Nummer bestimmtril Inserate an Wochcntanen tiis :;Uhr Nachmitkasts, an So»n- und Festtagen früh lno' .9 Uhr. Zn Lrn Fillcilcii für Z»s.-2iii»al»nc: Ltto Nlkinm, Uiiiversitäl-rstr. 22. Louis Lüsche. Katharinenstr. 18, p. nur bis Uhr. UchMr Tagcblav Anzeiger. Organ für Politik, Lmlgkschichte, Handel-- md Seschäst-derkehr. Aafla-e 14,009. Adiaarmentopretovtertelj. 4»/, ML, mcl. Bringerlohn k ML» durch die Post bezogen 6 ML Jede einzelne Nummer SV Pf- Belegexemplar 1» Pf. Gebühren für Extrabeilagen ohne Pofibeförderung 36 ML mit Postbesbrderung 4L ML Inserate I^esp BourgeoiSz. 20Pf Äröstere Schuften laut unserem Preisverzeichniß. — Tabellarischer Satz nach höherem Tarif. Reklamen »ater dem Redacttoaostrtch die Spaltzeile 40 Pf. Inserate sind stets an d. Lrpedttlov zu senden. — Rabatt wird nicht gegeben. Zahlungpr»enom«r»n«I^ oder durch Postvorschuß. W 33. Mittwoch den 2. Februar. 187«. Gewölbe - Vermietbung. Da* zeitber an Herrn Albert Pincn« vermiethet g'wesene Tewittbe im Erdgeschosse de» BSrse»O«bät»de-, Ecke de» SalzgäßcbenS »nv Nascbmarkte» (RalhhanSsrüe). soll Mittwoch de« Z«. Fedr«ar d. I. V»r«it1«gO Lt Uh, im Große« G«ale der Alt«» Waag« (2 Etage) auf die S Iah,« vom L. April d. I. bis 3ß März I87tt feft und »eit«, gegen halbjährlich« Kii»dtU««O an den Meist bietenden anderweit verortetbet werden. Die BermiethurgS- und Versteigerungsbedingungen liegen an Rathsstelle zur Einsichtnahme au». ' Leipzig, »en 29. Januar 1876. Der Math de, Stadt EetpztG. vr. Koch Eerutti. Das »rue sächsische Livüftaalsdieuer- Grseh. (Schloß.) * Leipzig, 1. Februar. Ein StaatSdiener ist von der Anstelluvg«behörde vorläufig vom Amte zu entheben (zu suSpendire»): 1) wenn in einem gegen ihn eivgeletteteu ge- richtlichen Verfahren seine verhaslung der- sügt worden ist, 2) wenn die Eröffnung gerichtlicher Untersuchung wegen eine» verbrechen» oder eines Ver gehen» gegen ihn beschlossen ist, wegen dessen ans Verlust der Ehrenrechte oder auf Ber- tust der Fähigkeit zur Bekleidung öffentlicher Aemter erkannt werden kann, 3) wenn im DlSciplinarverfahren eine auf Dienst, entlaffung lautende, noch nicht rechtskräftige Entscheidung ergangen ist. Während der Suspension wird vom Ablause de» Monate» ab, in wrtcher dieselbe verfügt ist, die Hälfte de» Diensteinkommens zurückbehalten. Unter besonderen Umständen kann jevoch die An stellungsbehörde die Innebehaltung de» Dienst- entkommen» in beschränkterem Umfange eintreten lassen. .Wird später der Angeschuldigte sreige- sprochen, oder da» gegen ihn eingeleitete Ver fahren eingestellt, so ist ihm der während seiner Suspension innebehaltene Theil seine» Dienstein. kommen» nach zu gewähren. Die jährliche Pension, aus welche ein Staats diener Anspruch machen kann, ist nach demjenigen, nach tz 10 de» Gesetze» vom 7. März 1835 zu ermittettiden Diensteinkommen zu berechnen, welche» der Diener vor seiner Penfioniruvg Ein Jahr hindurch wirklich bezogen hat. Die jährliche Pension beträgt: nach erfülltem 10., jedoch vor erfülltem 15. Dienstjahre 30 Hundert- lheile; nach erfüllt. 15., jed. vor erfüllt. 16. Dienst« jahre 31 Hundertth.; nach erfüllt. 20 , jed. vor erfüllt. 21. Dienstj. 40 Hundertth.; nach erfüllt. 25., jed. vor erfüllt. 26. Dienstj. 5t Hundertth.; nach erfüllt. 30., jed. vor erfüllt. 31. Dienstj. 66 Hundertth ; nach erf. 32, jed. vor erf. 33 Dienstj. 71 Hundertth.; nach erf. 33., jed. vor erf. 34. Dienstj. 73 Hundertth; nach erf. 35., jed. vor erf. 3». Dienstj. 76 Hundertth; nach erf. 36., jed. vor erf. 37. Dienstj 77 Hundertth.; nach erf. 87, jed. vor erf. 38. Dienstj. 78 Hun- dertth.; nach erf. 38 , jed. vor erf. 38 Dienstj. 7». Hundertth.; nach erf. 39, jed. vor erf. 40. und weiter 80 Hundertlheile. Wegen im Dienst erlittener UngltickSsälle oder, sofern die Pension den Betrag von 2000 nicht übersteigt, bet vorhandenem dringenden Bedürf nisse, kann eine Erhöhung der aesetzlichen Pension erfolge». Diese Erhöhung darf jedoch nicht über b/r» de» der Penstousderechnung z» Grunde liegenden Diensteinkommen» betrage» »vd in keinem Falle gewährt werden, insoweit dadurch der Betrag de» ganzen Diensteivkommen» überschritten werde« würbe. Der erlebte erste Tag de» letzt« Pension», «onat» begründet für de» pevstonirten Staats diener» Erben oder Gläubiger ein Recht auf dev ganzen monatlichen Betrag. In Pension stehende frühere StaatSdiener bleiben den gesetzlichen Beiträgen znm Staatspension» sovd» nnr so lange »nterworfen, al» sic Pension» fähige Kranen oder Kinder haben, oder nicht ans die Pensionen für ihre Hinterlaffrnen verzichten. Bei Berechnung der Dienstzeit kann die Zeit mit in Anrechnnng gebracht werden, während welcher der z» pensionirende StaatSdiener eine praktische Beschäftigung anSUbte, welche her kömmlich oder nach ausdrücklicher Anordnung zur AnSbildimg für ein nachmal» erlangte» Staats- dtenstamt diente, oder während welcher er ein öffentliche« Amt. da« nicht nach tz. 1 de« Ge- fetze» vom 7. März 183» zu benrtheilen ist, einschließlich der Advocatur und de» Notariat», bekleidete. Derartige Anrechnungen fetzen jedock — soweit nicht vom Gesammtministerium eine Ausnahme a,«drücktich gestattet wird — die nachträglich« Abentrichtung der in H. 47 de» Gcfetze» vom 7. März 1835 vorgefchrirdenen Jahresbeiträge znm Staat»pensiov»fond» voran». Dt« beregten Abzüge sind nach der Höh« de» festen Sukomwen» de» betreff«ilde» Diener» während d«c Lvznrechuevden Zeit, in Ermangeln»« eine» seihen aber »ach dem «st« eigentliche» Dienst- einkommen im StaatSdleuste zu bemrffen. Bei Berufungen in den Staatsdienst kann die An- iellunzSvehörde wegen Anrechnung einer früherer, Dienstzeit drS Berufenen im voraus Bestimmung treffen Wer künftig seinen wefeatlichen Unscnthalt im Auslande nimmt, leidet, wenn die ihm bewilligte Pension über Sechshundert Mark beträgt, einen Abzug von zehn Procent, sofern ihm nicht im Wege d« Gnade der volle Genuß der Pension im AuSlande gestattet wird, oder wegen der Ab- zugSsreiheit bei dem verzehren von Pension im SuSlande ein besonderer Staatsverlrag mit der betreffenden auswärtigen Regierung besteht. Unter Ausland sind hier, wie in den 88 19 und 36 de» Gesetze» vom 7. März 1835, «Ke nicht zu dem deutschen Reiche gehörigen Staaten zu ver sehen. Grrneiimützise Gesellschaft. * Leipzig, 1. Februar. In der gestrigen Sitzung der Gemeinnützigen Gesellschaft wurde di« Berathung Überda» höhere Unterrichts gesetz. wie e» im Entwurf von der sächsischen Regierung dem Landtag vorgelegt worden, fort- 8«sctzt Herr Prof. vr. Eckstein recapitulirte zu nächst den Gang der Verhandlungen in der letzten Sitzung und ging sodann zur speciellev Berichterstattung über die einzelnen Paragraphen de» Gesetze» über. Den Abgeordneten der Zwei ten Kammer empfahl er, bezüglich der Unter haltungspflicht der höheren Schulen entschieden darauf zu dringen, daß auch die Kreise znr Unterhaltung Hera» gezogen werden Ein wenig erfreulicher Zustand in den in unserem Lande vorhandenen Gymnasien fei die bunte Mannich- saltigkeit derselben Gewissermaßen die Paria» unter den Gymnasien seien die städtischen Gymnasien, die Kreuzschule in Dresden, die Thomasschule und die Nicolaischule in Leipzig. Eine größere Uebereinstimmung ließe sich doch wohl Herstellen. Zweckmäßig sei die einheitliche Regelung der Erhebung de» Schulgelde» durch di, Oberbehvrde. WünschenSwerth erscheine, die Befngniffe der Gymnastal-Commisfionen etwa» weiter auSzudrhnen, obgleich avzuerkennen fei, daß- die Stellung der Rrctoren in diesen Commissionen gegenwärtig eine etwa» wür digere sei. Anerkennung verdiene die Bestimmung, nach welcher die Zahl der Schüler in den oberen Elasten nicht mehr al» 30 betrage« soll. Frei lich einr andere Sache sei, »a» die Privat- Tollat»rbehvrde» doz» sagen würden. Zweck mäßig habe der Gesetzentwurf da» L»«schli«ßung». Verfahren kusoser« geregelt, als er di« Ent scheidung über die Ausschließung von alle» Schulen in die Hand der Oberb«Hörde lege Willkommen sei die Einfügung de» DiScipltnar- Verfahren» gegen die Lehrer m da» Gesetz, da dadurch jedeWiükür auSgesedlosten werde, ferner dirRegrlnvg de» PensiovSverfahren». Ein» fei zu »ermifleu, indem da» Gesetz die äußere Stellung der Lehrer an den höheren Ur terrich.Samstalten nicht bezeichne. Die Lehrer würden gewiß nicht die Hoffähigkeiten beavfprnchen, aber in Prenßen habe sich in nenerer Zeit der genannte Mangel bet Keststellnnz der ServiSgeldsätze recht fühlbar gewacht. Etwa» Bedenkliche» liege m dem Spielraum, welchen da» Gesetz betreff» der den Lehrern zu übertragenden wöchentlichen Lehrstunden laste. Möglicherweise werde hterdnrch der Willkür die Thür geöffnet. Bester werde e» sein, eine be stimmte Zahl von Lehrstunde» dnrch da» Gesetz a»«sprechrn z« lasten. Avznerkevnen sei, daß Leipzig in dieser Beziehnvg rühmlich vorgegangen, indem e» die über 60 Jahre alten Lehrer etwa» entlastet habe. Herr Eorreserent vr. Panitz bemerkt, e» sei zweckmäßig, über die durch den Referenten an geregte UnterhaltungSpflicht der Kreise zu di« cutiren. Nach ferner Auffassuug komme man bei eingehender Prüsung der Sache wieder von diesem Gedanken zurück. Sachsen sei ein z» kleine» Land, e« sei gewissermaßen nur ein -reis, und dievedürf- a ste bezüglich de» höheren UvtrrrichtSweseu» träte» in den verschiedenen LavdeStheileu so ziemlich gleich artig hervor. Deshalb empfehle e» sich, daß der Staat die höheren Lehranstalten unterhalte Herr vr. Eckstein vermag da» Letztere nicht ganz znzugeben. Da» Erzgebirge habe jedenfalls andere Bedürfnisse bezüglich der Schulen al« die andern Lande« theile Gefreut habe eS ihn, z» vernehmen, daß die Stadt Leipzig mit großer Be harrlichkeit an dem Charakter ihrer höheren Schu len festhalte, da er verschiedene Male die gegen- theilige Wahrnehmung z» machen gehabt. Herr Kirchhofs: Nicht darum habe e» sich gehandelt, von der Regierung einen Beitrag zur Unterhaltung der städtischen Gymnasien zu er langen, sondern man habe die Regierung in Rück sicht auf den starken Zuwachs von auswärtigen Schülern ersucht, neben den städtischen Gymnasien rin StaatS-Gymnasium zu errichten. Herr vr. Panitz wünscht, daß die Bestimmung über Lehrmethode und Lehrbücher nicht der Ober schulbehörde, sondern den Gymnasial-Commissionen übertrage» werde. Er habe Erfahrungen in dieser veziehnng gemacht, die ihn z» diese« Wunsche veranlaßten. Herr vr. Eckstein bemerkt, daß er diese Austastung nicht theile. In Sachsen könne man von übler Einmischung von oben herab nach dieser Richtung nicht reden. Herr Professor vr. Biedermann findet e» nicht «nvortheilhaft, wenn die Kreise zur Unter haltung der höheren Lehranstalten herangezogen werden. Bedenklich erscheine da» Recht dir Direc- toren. Lehrer su-pendtren zu können. Diese Be- sugniß werde wohl bester den Gymnasial-Com missionen übertragen Nicht minder befremdlich sei, daß man die höheren Privatlehranftalten dadurch gewissermaßen Herabdrücke, daß sic »en Bezirk»schuli«spectionenunterstellt werden Warum wolle man sie nicht auch unter Gymnasial Com missionen stellen? Herr vr. Eckstein bemrrkt, da» Suspension»- recht der Directoreu sei wohl nnr für die äußersten, schlimmsten Fälle, die Vorkommen könnten, ge aeben. Wa» die Steünng der höheren Privat- Lehranstalten betreffe, so sei dieselbe seine» Wissen» im Einklang mit den Bestimmungen de» Bolk»- schulgesetze» geregelt. Herr Kirchhofs erläutert unter Heiterkeit ber Versammlung die Competenz der Gymnasial.Commissionen, die lediglich in einer Art von Vriesträger-Thätigkeit bestehe. Al» sich hier die Commission constituirt, da habe der Vorsitzende, al» er nach den vefngniffen gefragt wurde, selbst gesagt: „Ja, ich weiß Da» eigentlich selbst nicht." Herr Prof vr Wagner und Herr vr. Wiener erpchten da» SuSpendirungSrecht de» Director» al» etwa» Nöthige» und Selbstoerständliche». Der letztere Redner bezeichnet dagegen da» Recht der Oderschulbehörde, die zur Errichtung einer Privatlehranstalt erlheilte Concession jeder Zeit, ohne daß irgend wie ein Verfahren voraus- gegangen, widerrufen zu können, al» bedenklich. Bezüglich der Realschulen ll. Ordnung beharrt Herr Pros vr. Eckstein bet seinen in der letzten Sitzung darüber gethauen Aeußerungen und de- klagt e» namentlich noch, daß man diesen Schulen nicht akademisch gebildete Lehrer aufdrär-gen wolle. Höhere UnterrichtSanstalte«, und da» sollten ja die Realschulen ll. Ordnung sein, be- dingten, daß an ihnen nur akademisch gebildete Lehrer beschäftigt würden. Herr vr. Panitz verwendet sich dafür, daß da» Zeichnen auch in den Gymnasien bi» in die obere« Elasten obligatorisch gelehrt werde. De« deutschen Volk könne die Pflege de» Schönheits sinne» nur sehr förderlich fern Recht sehe z» wünschen sei, daß der Entwurf, soweit er dazu bestimmt, die gesetzliche Stellung der höhere» Unterrichtsanstalten auf längere Zeit hinan» festznstelle», Gesetz werde. Gerade den Schwan kungen gegenüber, welch« sich in nenerer Zeit wieder ans diesem Gebiet, «»besondere in Preußen geltend gemach», sei Die» höchst WünschenSwerth. Daß die Realschulen neben den Gymnasien al» vollberechtigt dastehen, werde für da» ganze geistige Leben de» Volke» von Nutzen sein. Ein wesentlicher Fortschritt de» Gesetzentwürfe» sei e» »nter allen Bedingnugev, daß er die sechs- classige Realschule mit dem Eursu» von 10 bi» 16 Jahre« wieder herstelle. Auch fordere da» praktische Bedkrfniß entschieden, daß zwei moderne Sprachen in der Realschule gelehrt werden. In Bezug auf die Regelung der Verhältnisse der Seminar« n bemerkt der Redner, daß die säch- fische Regierung damit allen Wünschen de» Land- tage» entgegen gekommen sei; man könne nur wünschen, daß Da», «a» durch Verordnung er langt worden, jetzt Gesetz werde. Gerade die Seminarsrage sei die Hauptveranlastung mit ge wesen, ein höhere» Unterrichtsgesetz zu verlangen und man möge nunmehr da» erlangte Gute fest- halten. Welche Anforderungen bezüglich der höheren Töchterschulen an da» Gesetz gestellt werden scllen, sei schwierig festznstelleu, da nach dieser Richtnug hin praktische Erfahrungen fehlen, i Die eine Wahrnehmung hat sich dem Redner I aufgedräuzt, baß mm» au die wissenschaftliche Ausbildung der Mädchen zu hohe Anforderungen stellt. Herr Director vr. Nöldeke sucht in einem längeren, wohlgegliederteu Vorträge nachznweiseo, wie berechtigt die Bestrebnugen zur Herbeisühruog eiue» besseren Mäbchenunterricht» sind. Daz» genüge die Volksschule nicht, sondern e» müsse eine höhere Mädchen- oder Töchterschule iul Leben gerufen werden. Auf da» Freudigste wüste e» begrüßt werden, daß der Staat sich der Sache angenommen habe. Die rettende Lhat für die höhere Töchterschule sei. daß sie in da» Gesetz ausgenommen wird. E» empfehle sich, daß der Landtag dem Ministerium im Principe zustimme, dasselbe aber ersuche, seiner Zeit einen Normal- ArbeitSplau, eine bestimmte gesetzliche Regultrung de» Institut» der höheren Mädchenschule vorzn- legen. Nur erst ein Anfang gemacht, da» Nebrige werde sich schon finden. Die Debatte war hier mit erschöpft. Der Vorsitzende glaubte constatiren zu können, daß die Verhandlungen dazu beige tragen haben, vie Anfichten über die so schwierige Frage de» höheren Unterricht» zu Üären; Die Stimmen so «»»gezeichneter Fachmänner, wie wir sie gehört, würden im Landtag gewiß Be achtung finden. vom Naubmördrr vittmar. ) tetWig, 1 Februar. Neber die näheren Umstände, unter denen der Raubmörder Dittmar in Eilenburg verhaftet wurde, er fahren wir au» zuverlässiger Quelle Folgendes: Bald nach verübter That und »achdem ee -«nächst durch Entledigung seine» Bollbarte» sich unkennt lich z» machen gesucht, hatte sich Dittmar von hier weggewendet und auf die Flacht begeben. Er war zuvörderst bi» Taucha z» Fuß gegaugen, hatte aber von dort die Gelegenheit benutzt, ans dem Geschirr eine» nach Eilenburg fahrenden Fuhrmann» Platz zu nehmen und mit oahin z» fahren. Unterwegs war nnn dem Fuhrmann eine Decke, welche er dem Dittmar zum Zndecken gegeben, abhanden gekommen und verloren worden. Auf verlangen de« Fuhrmann» ersetzte sein Fahr gast diese Decke in so splendider Weise, daß man in de» Gasthause zum Rautenkranz in Eilenburg, wo Dittmar abgestiegen war, auf Letztere« ans merksam wurde und ein Gen»darm sich veranlaßt sah, den unbekannten Mann nach einigen vergeblichen Fluchtversuchen zu arretireu. Bei seiner polizeilichen Vernehmung gab sich dort Dittmar für einen Kellner Namen» Pfütze au» Bernburg au», wollte hier in Leipzig in Prager'» Bicrtunnel — merkrürdiger Weise derselbe Ort, wo er vor drei Jahren einen Einbruchsdiebstahl verübt hatte, wegen besten er nachmal» eine 2 jäh rige Grsänguißstrafe verbüßen mußte — al» Kellner conditiouirt, diese Eouditio« aber am Freitab Abend» heimlich verlassen haben. Wegen de» ber ih« vorgesnndeneu Selbe» beschuldigte er sich der Unterschlagung «nd behanptete, bei seinem Entweichen von Leipzig die Tageseinnahme nicht abgeliesert sondern mit fortgenommen z» habe«. Man brachte den angeblichen Kellner Pfütze da- ranfhin selbstverständlich z» Arrest Am andern Morgen fand mau ihn in seiver Gefävgntßselle todt vor; er hatte sich mit seine« au der Thür klinke befestigten Halstuch« erhängt. Bald nach her wurde in seiner Person der Raubmörder Dittmar ermittelt. iküeratrrr. *,* vrockhan»' „LouversatiouS-kexikou" ist ia seiver z»Slf e» Auflage bi» »en» Lad« de» dritten Bande» vergeschritteo, der laut Register über 17vo Ar tikel ruthLU und mit der Stadt Brüau adfchlteßt. Dies« ,,wattige Si-ffmass« hat die R-dactioa tnuerhald be« dafür bestimmten «ahmen» wieder anf» zweck- wLßigstr ,u ordnen nud ,a veriheilea gewußt; keine Phrase, kein Lberflstsstge» «ort. aber auch airgeud« ein« Lücke in Darstrllnnq de» Thatfltthltchen au» den verschiedene« Leben«- und Wissensgebieten. So bekundet fich in dem sichern Takt und veaß »ou »rue« jene vieljLhrig« Lrsahrung, welch« di, laug« Reih« h«r vorau- gegangenea Auflagen de« BrockhauS'scheu „Louvrr- saiiou« -Lexikon" seine« Bearbeitern an die Hau» gegeben bat. von vrn grSßeren Artikel» i« dritten B«»»e seien folgende besonder« zur Leclur« empfohlen: Marschal Bazaine und Fürst BiSmarck. zwei auaeufcheinlich an» ganz authentischen Quell,« grschöp-ie Biographie« »oa masterhafier Prägnanz-, ««lgirn. Berlin, B»h«eo, Bokhara. Botnirn. Brafilttv, Brauuschweig, Bremen (in welchen Artikeln da» vr»,st, geographische und statstisch« Material trefflich verwrrthrt ist); die fach- wissenschaftlichen Abhandlungen über Bergbau und Bergrecht. Bibliographie, Brille (»ou dem berühmten Augenarzt Profrßor A. K. Graes« in Hall,). Brück« ».s.«, wi, ja ükmhanpt dn ttgeutdümltch« Lharaktn d«» BrockhauS'sch«, „EonvnsatiouS-Lexikon" ,b«> darin be steh». daß r» nicht blo» zu« Nachschlagr» diene» soll, svudrru »aß sein gediegeuer Juhatt »orzugSwets« auch zu» Nachlesen fich darbtetet.
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