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Leipziger Tageblatt und Anzeiger : 25.08.1876
- Erscheinungsdatum
- 1876-08-25
- Sprache
- Deutsch
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id453042023-187608255
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id453042023-18760825
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-453042023-18760825
- Sammlungen
- LDP: Zeitungen
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
Inhaltsverzeichnis
- ZeitungLeipziger Tageblatt und Anzeiger
- Jahr1876
- Monat1876-08
- Tag1876-08-25
- Monat1876-08
- Jahr1876
- Titel
- Leipziger Tageblatt und Anzeiger : 25.08.1876
- Autor
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Erscheint tiiglich früh 6'/, Uhr. Ledirll»» „d «kPttuu»» JvhanniSgafl« S». Brrntnwrtlicher Redakteur zr. Hüttner m Reudnitz. Sprechstunde d. Nedactio« vormltiaz» r»n II—U U>» Nack»itta«« »«»« — » Uhr. Annahme der für die nächft- »olymdr Nummer beftimmini ^menitr an Wochentagen dis zmw Nachmittags, an Sann- «d Kefttagen früh bis '/»S Uhr. », tenBU-le, f»r Zns. Lmahm: Otto Klemm. UniverfitätSstr. 22. ksckS Lösche, Katharinmstr. 18,p. nnr bis '/^ Uhr. W M. Anzeiger. Organ str Politik, Localgeschichte, Handels- und Geschäftsverkehr. Freitag den 25. August »»finge 14,450. Adoaaememsprel» Viertels, p /, Mb, inel. Brinaerlotzn 5 Uü durch di« Post bezogen ' Ml. Zedr «rHrl»« «nuuner t> P>. «elegeremplar io Pt. Gebühren für rrtr.idrüaqeu ohne PostbefÜrderung 3« Mt. «tt Postbesvrderuug 45 Mk. Llserate »grsp BourgeoiSj. 20 Pst GrAster« Schnüeu laut unserem PrciSverzeichmß. — TabeAarischcr Satz nach höherem Tarif. Uretawra aatee drw Aedarttom-n- dir Spaltzrile tü Pf. Inserate sind stets an d. «rvrdtN» ;n sende» — Rabatt wirk arckN gegeben. Zahluugxravnuwvnwöa oder durch Posworschutz. 187«. An die Gewerbetreibenden. Bon de« Königliche« Ministerin« de» Inner» ist der Grwerbekammer zu Leipzig die Aufforderung zugegange«, sich darüber gutachtlich auszufprechen, auf welche Wünsche bei den in der nächsten Zukunft jedenfalls stattfiudendeu Verhandlungen über Erneuerung deS zwischen Deutschland und Oesterreich i« Jahre 18«8 abgeschlossenen und «it de« 31. Deceneber 1877 ablaufenden Handels, und Zollvertrag» vorzugsweise Gewicht zu legen se»n «öchte. Die Gewerbetreibenden deS Leipziger GewerbekamnrerbeztrkS werde« hiervon «it der Aufforderung in Kenntniß gesetzt, etwaige ans diesen Gegenstand be zügliche Wünsche bi» spätestens zum S. September 187« auf de« Bureau der Kammer (PeterSstraste 3«) uiederzulegen, damit dieselben bei den Berathungen der betreffenden Deputation mit in Erwägung gezogen «erden können. Leipzig, den 24. August 187«. Dt« 4S«w««1»«Ii»i»i»«« »tnn«It»nt. W. Hackel, Bors. Adv. Ludwig, Teer. Bekanntmachung. betreffend den «. und 7. September dies. IS. 1) Bei der großen Parade vor Ihren Majestäten dem Kaiser und dem Könige am 6 Septbr. bei Böhlen darf der Paradeplatz, welcher durch einen Drahtzaun und durch Militairposten abgc- grenzt ist, von Civilpersonen nicht betreten werden. 2) Die Zuschauer werden die Parade-Aufstellung und den Parademarsch am besten sehen, wenn sie sich an der südlichen Seite deS Paradeplatzes längs des Drahtzauncs ausstellen. Wegen Benutzung der Tribünen, An- und Abfahrt zu denselben von Pulgar und Zeschwitz her, Ausstellung der leeren und der mit Zuschauern besetzten Wagen wird noch besondere Bekanntmachung erlassen werden. 3) Der offene Platz an der Haltestelle Böhlen wird 1/4 Stunde vor Ankunft des Kaiserliche« ZxtrazugeS und nach beendigter Parade bis nach Abfahrt dieses Zuges gänzlich abgesperrt werde«. Da die Allerhöchsten Herrschaften nach Schluß der Parade vom Paradeplatz aus aus dem längs »er Südseite des Paradeplatzes hinlausenden Feldwege nach dem Stationöpuncte Böhlen reiten werden, so bleibt auch dieser Weg nach der Parade so lange für daS Publicum gesperrt, bi» der kaiserliche Extrazug abgefahren ist 4) Ein Verzeichniß der im Gefolge Ihrer Majestäten befindlichen Höchsten und Hohen Persön lichkeiten, sowie der in der Parade stehenden Truppentheile wird am Paradeplatz zu haben sein. 5) Am 7. September findet daö Corps Manöver zwischen Gruhna, Cröbern, Wacbau und Störmthal statt. Zuschauer, welche den, Manöver zu Wagen beiwohnen wollen, werde« am besten tkun, ivenn sie den Beginn des Manövers auf der Chaussee südlich von Gruhna erwarten, später den über Ragdedorn oorqehenden Truppen langsam aus der Chaussee folgen und sobald sie Magdeborn passirt haben, biS in die Nähe von Wachau Vorfahren. Aus der Chaussee zwischen Magdeborn und Wachau dürfen leine Wagen kalte» bleiben, da zahlreiche Truppen die Chaussee hier feuernd überschreiten werden. Der Platz am Monument auf dem Monarchenhügcl wird für das Publicum abgesperrt werden. 6) Den Weisungen der ausgestellten Gendarmen und Militairpoften ist überall sofort zu ent- irrechen. Königliche Amt-Hauptmannschaft Leipzig, den 24 August 1876 De. Platzmaun Bekanntmachung. Die für den Neubau der höheren Mädchenschule am Schletterplatz erforderlichen Maurer-, Zimmer-, Steinmetz, Eisen-Constructions- und Cajalith-Arbeiten sind vergeben und werden daher tie uuberücksichligt gebliebenen Herren Submittenten kiermit ihrer Offerten entbunden. Leipzig, am 23. August 1876. Der Rath der Stadt Leipzig. vr. Georgi. Wangemann. Bekanntmachung. Am 26 dieses MonatS ist ein im Grundstücke -kr. 341» der Araukfurter Straße hier gehaltener Hund — gelbgrauer, langhaariger, weiblicher Pinscher — wegen Verdarbt» der Wuthkrankheit nach der Cavillerei gebracht und bei fortgesetzter Beobachtung als bestimmt wuthkrank erkannt worden. Nach den ancsestellten Erörterungen ist derselbe am Tage zuvor außer mit anderen Hunde», welche bereit- getödtet worden, in der Restauration „zum italienischen Garten" auch mit eine,» kleine» weiße» Hunde, dessen Besitzer bislang nicht zu ermitteln gewesen, zusammen- gekvminen, und es ist sehr wahrscheinlich, daß der weiße Hund von jenem gebissen odcr sonst verletzt worden ist. Indem wir Solches zur öffentlichen Kenntniß bringen, fordern wir den unbekannten Besitzer vorbezeichneten weißen Hundes sowie jeden Hundebesitzer sonst, dessen Hund mit den, obgedachten tollen Hund in letzter Zeit etwa in Berührung gekommen sein könnte, ingleichen Alle, welche etwa auf den tollen Hund bezügliche Wahrnehmungen gemacht haben, hierdurch aus, hiervon unverzüglich iu der Rathsmache Anzeige zu erstatten. Die in unserer Bekanntmachung vom 7. dieses MonatS verfügte Verschärfung der B»r- schrifteu über die Hundemanlkörbe wird auf wettere lf Wochen, vom 2« dieses Monats an gerechnet, erstreckt und wird daher innerhalb zwölf en, also biS mit 12. -ko- vember 1876, jeder Hund, welker ohne gutsitzenden vorschriftsmäßigen Maulkorb auf Straßen, Wegen, Plätzen oder sonst außerhalb geschlossener Räume betrogen wird, vom Caviller eingesauaen bez. getödtet, der betr. Hundebesitzer aoer odcr Derjenige, welcher einen maulkorblosen Hund mit fick führt, das erste Mal um 1« Mark, im Wiederholungsfälle höher bis zu «« Mark be straft werden. Alle Hundebesitzer haben ihre Hunde genau zu beobachten und bei Wahrnehmung irgend welcher verdächtigen Krankheitserscheinung sofort die erforderlichen Vorkehrungen zu treffen und dason bei Vermeidung von SV Mark Strafe «nverzügltch bei uns Anzeige zu erstatten. Unsere Wachorgane sind übrigen» zur strengste» AufsichtSfübrung ange- wiese« worden. Leipzig, am 24. August 1876. Der Rath der Stadt Leipzig. vr Georgi. 0r. Reichel Bekanntmachung. Zu Michaelis d. I. sind von unS die nachvcrzeichneten 4 Stipendien zu vergeben: 1) das Martin Leubel'schc im Betrage von 77 8 -j, 2, das Appollonien von Wiedebach'sche im Betrage von 67 45 3) das Heinz Wiederkehrer'sche, sonst Propst'jche, im Betrage von 40 47 .s. «) Vas vr. Petri Freptag'schc iu» Betrage von 40 ^ 47 ^s. Bewerberinnen, welche ») zu Michaelis dieses Jahres noch nickt ein Jahr lang verheiratbet, b) von gutem Rnfe, «! arm, <i) Leipziger Bürgerstöchter und was das unter 3 gedachte Stipendium anlongt « ehelicher Geburt find, werden hierdurch veranlaßt ihre Gesuche unter Beisüaung eines Trauscheine- bez einer Heiraths- urkunde, eines Zeugnisses zweier hiesiger Bürger über die Armuth und Unbescholtenheit der Bewer berin, und was das Heinz Wiederkehrer'schc sonst Propst'sche Stipendium anlangt, eines Tciuszcug- nisie«, biS zum 30. September d. I. schriftlich bei uns einzureichen. Leipzig, am 22. August 1876. Der Rath der Stadt Leipzig. Vr. Georgi. Messcrschmidt. Bekanntmachung. Das 17. Stück de- diesjährigen Reichs-GesetzblatteS ist bei uns eingeganaen und wird biS zum v. künft. MonatS aus dem Rathhaussaale öffentlich aushängen. Dasselbe enthält: Nr. 1140 Verordnung, betreffend die Kautionen der bei der Militär- und der Marine Verwaltung angestellten Beamten. Vom 16. August 1876. l14 l. Erlaß, betreffend die Amtsbezeichnungen „Telegraphendirektor" und „Tclcgrapben- inspektor". Vom 17. Juli 1876. Leipzig, den 23. August 1876. Der Rath der Stadt Leipzig. vr. Georgi. Cerutti. Äuizug ««s dem Protokoll über die Plenar sitzung de» RatheS vom 17. Juni 187«.*) In der heutigen Plenarsitzung theilte der Herr Vorsitzende mit: 1) die Antwort de- Herrn StaatSministerS Delbrück auf da« an denselben gerichtete Schreiben; erstere hatte Herr Staat-minister Delbrück beute an RathLstelle persönlich überreicht; sowie 2) daß die Wahldeputation soeben die Bildung tes Comits für den Empfang deS deutschen Kaisers vorgenommen habe; der gemachte Vor schlag wird genehmigt und soll zunächst mit den Stadtverordneten communicirt werden. Der Rector der Nicolaifchule hat gegenüber dem Antrag der Stadtverordneten: die Beifügung der Quittung der Empfänger der Zinsen aus der Nicolaitanerstistung betr., auf die entgegenstehenden StistungSbestimmungen hingewiesen. ES werden die Bedenken des Herrn Rector als begründet anerkannt und wird beschlossen, demgemäß den Herren Stadtverordneten Mittheilung zu machen. In Folge Plenarbeschlusses hat die Localstatut deputation die Regelung der Competenz der Laudeputation des RatheS und de- städtischen SchulauSschusseS zu begutachten gehabt. In Ver bindung damit ist ein Antrag der Stadtverord neten. die Einsetzung einer gemischten Deputation m Abnahme von Scbulneuvauten betr., von ihr berathen worden. Im Anschlüsse an die ortS- ftatutarischen Bestimmungen für den städtischen ScbulauSschuß, wonach die Schulgebäude von der Stadtgemeinde hergcstellt werden und Eigenthum derselben bleiben, die Verwendung des Budgets für die Unterhaltung aber Sache deS ScbulauS- sckusses ist, hat die Deputation folgende Geschäfts ordnung entworfen: *) Eingegangen bei der Redaktion des Tageblattes a» 23. August. Neubauten. 1) Bezüglich der Herstellung und inneren Ein richtung neuer Schulgebäude wird die Geschäfts leitung dem Vorsitzenden der Baudeputation des RatheS und es werben demgemäß diese Angelegen heit der I. Registrande überwiesen. 2) Der Schulausschuß ist berechtigt, in jedem Stadium des Neubaues von Volksschulen daraus bezügliche Anträge an den Rath zu richten, und wird aus diese Änträqe von dem Borsitzenden der Baudeputation als Decernenten gcschästSleitendc Entschließung, namentlich auch darüber gefaßt, ob dieselben der Baudeputation zur Berathung zu überweisen sind. 3) Der Rath hat beim Neubau von Volksschulen nach seinem Ermessen, jedenfalls aber vor ». Feststellung des Platzes sür den Neubau, b. Feststellung deS Bauprogrammß, e. Annahme deS Bauplanes den Schulausschuß zu hören und ist dessen Begut achtung in der Regel von dem Vorsitzenden der Baudeputation heri>eizusühren, nachdem Letztere die betreffende Vorlage berathen und sich darüber schlüssig gemacht hat , jedoch bevor die Sache zur Plenarberathung gelangt. 4) Zur Abnahme der BolkSschulbauten ist der SchulauSschuß zuzuziehen. v. Bauliche Instandhaltung. 1) Von der unter X. Nr. 4 gedachten Abnahme der Neubauten an sowie bezüglich der bereits vor handenen Volksschulen liegt dem SchulauSschuß die Pflicht ob, sür Unterhaltung der Gebäude und des Mobiliars zu sorgen, deshalb die erforderlichen Mittel im Entwurie des HaushaltplaneS vorzu sehen, auch bei Neubauten die Arbeiten vor Ab lauf der Garantiefrist zu revidiren und eintretenden FallS Anträge deshalb an den Rath zu richten. Diese Angelegenheiten unterliegen der Geschä tS- j leitung des Vorsitzenden des EchulausschusseS und 2) Die Baudeputcnion des Rathes hat etwaige Wahrnehmungen bezüglich deS baulicher: Zustandes der Schulgebäude zur Kenntniß des Schulaus- schusseS zu bringen, und ist berechtigt, behusige Anträge an den Schulausschuß oder den Rath zu richten. 3) Die bauliche Instandhaltung der Gebäude und de- Mobiliars der höheren Schulen liegt den für dieselben bestellten Haus und Baudeputirtcn ob, die Geschä tsleitung bezüglich dieser Angelegen heiten aber steht dem Vorsitzenden und Ne'erenten der Registrande II. .4. für die höheren Schulen zu, in welche sie gehören, und beantragt 1) dieselbe zu genehmigen und dem Schulau- schuß, soviel namentlich die Punkte 4. und 6. 1. anlangt, zur Jnobachtnahme mitzutheilen, 2) den Antrag der Stadtverordneten abzulehnen, aber ihnen mitzutheilen, in welcher Weise derselbe bei der gedachten Geschäftsordnung berücksichtigt worden. Die Anträge werden genehmigt und ist mit den Stadtverordneten zu communiciren. Hiernach referirt die Localstatut- und Stcuer- deputation über den vorgelegtcn Entwurf, die sernerwciten Festsetzungen für die Anlageuerhebung in Leipzig betreffend. Die Deputation schlägt folgende Bestimmun gen vor: Unselbstständige Personen, soweit deren Ver mögen nicht dem Nießbrauche einer anderen Person unterworfen ist, haben, dasern sic hier wesentlich wohnbast sind, nach Maßgabe der hierorts zu entrichtenden direkten Staatssteucrn die den Ge- mcinkemitgliedcrn obliegenden Zuschläge zu diesen StaatSstcuern alS Anlagen zu entrichten. Sind dergleichen unselbststünvige Personen hier zwar nicht wesentlich wohnhaft, besitzen sie aber ein Grundstück im Stadtbezirke oder wird für ihre Rechnung ein selbstständiges Gewerbe hier betrie ben, so haben sie wenigstens nach Maßgabe der betreffenden Grund- bez. Gewerbesteuer zu den hiesigen Gemeindelastcn beizutragen. 8 2. Staatsangehörige, welche keinen wesentlichen Wohnsitz im Lande baben, aber eine direkte Staatsstener in Leipzig entrichten, haben die den Gcmeindcmitgliedern obliegenden Zuschläge zur Staatsstener nach der halben Höhe zu entrichten, sofern cs sich dabei nicht um ein hier betriebenes Gewerbe oder einen hier gelegenen Grundbesitz handelt, welchen Falls jene Personen als Ge meindemitglieder die Zuschläge zur Gewerbe oder Grundsteuer voll zu bezahlen habe«. Vorstehende Bestimmung leidet auch aus nn selbstständige Personen Anwendung. 8- 3- Selbstständige Staatsangehörige, welche sich nur vorübergehend im Stadtbezirke aufhalten, unter liegen öei mehr als dreimonatiger Dauer dieses Aufenthalts, soweit nicht besondere gesetzliche Vor schriften entgegenstchen, der Veranlagung mittelst Zuschlags zu ihren im Königreich Sachsen be zahlten Staatssteuern nach der halben Höhe der von Gemeindemitglievern erhobenen Zuschläge, und zwar in der Weise, daß deren Anlagenpflicht mit dem der Vollendung eines dreimonatigen Aufenthalts zunächst folgenden Anlagentcrmme beginnt und mit dem nächsten Termine nach Aus gäbe de- hiesigen Aufenthalts wieder hinwegsälll Beziehen solche hier nur vorübergehend aufhält liche, aber anlagenpflichtig gewordene Staatsan gehörige ihr Einkommen ausschließlich von aus wärtigem Grundbesitz oder dergleichen Gewerbe betriebe, so gilt auch betreff- ihrer die nachsteheuds unter tz. 5. getroffene Bestimmung, jedoch nur in dem Verhältnisse, wie dieselben Vorstehendem nach Überhaupt zn den hiesigen Anlagen heranzu- ziehen sind.
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