Suche löschen...
Leipziger Tageblatt und Anzeiger : 21.04.1861
- Erscheinungsdatum
- 1861-04-21
- Sprache
- Deutsch
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id453042023-186104213
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id453042023-18610421
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-453042023-18610421
- Sammlungen
- LDP: Zeitungen
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
Inhaltsverzeichnis
- ZeitungLeipziger Tageblatt und Anzeiger
- Jahr1861
- Monat1861-04
- Tag1861-04-21
- Monat1861-04
- Jahr1861
- Titel
- Leipziger Tageblatt und Anzeiger : 21.04.1861
- Autor
- Links
-
Downloads
- Einzelseite als Bild herunterladen (JPG)
-
Volltext Seite (XML)
Anzeiger. Amtsblatt des Königl. Bezirksgerichts Md des Raths der Stadt Leipzig. M 111. Sonntag den 21. April. 1861. Bekanntmachung. Die Maurer- und Anstreicher-Arbeiten an der demnächst auszuführenden Einfriedigung deS Lager hofes an der Seite des Waageplatzes sollen im Wege der Submission vergeben werden. * Die auf diese Arbeiten reflectirenden Herren Gewerken ersuchen wir ihre Forderungen bis zum SV. dieses Monates versiegelt beim RathS-Bau-Amte einzureichen, woselbst die Pläne und Zeichnungen einzusehen und jede sonst wünschenSwerthe nähere Auskunft zu erlangen ist. Leipzig, am 20. April 1861. Des Raths der Stadt Leipzig Baudeputation. Lur Beruhigung bei der Gewerdegelehgebungs- > frage in Sachsen. Die Gewerbe sollen künftig von jedem selbstständigen Inlän-1 der, ohne Unterschied des Geschlechts, gegen bloße Anmeldung bei! der Ortsobrigkeit betrieben werden können (freie Gewerbe). Nur I in einzelnen Fällen ist die Genehmigung der Verwaltungsbehörde! als Bedingung dazu erfo^erlich (ConcesfionSgewerbe). Dieses I von der Regierung ausgesprochene und jetzt von den versammelten Ständen beider Kammern genehmigte Princlp der Gewerbefreiheit hat in gewissen Kreisen große Besorgnisse hervorgerufen, und es ist in Petitionen und anderen Eingaben beantragt worden: die fortgesetzte Erhaltung deS Organismus und der festen Gliederung deS ZnnungSverbandeS bei den Handwerken und Kleingewerken; die Verbindlichkeit der Meister zur Mitgliedschaft bei der Innung ihres Gewerbes; das Fortbestehen der Meister- und Gesellen prüfungen; Feststellung der Dauer der Lehrzeit in den Jnnunqs- statuten; Beibehaltung der zeitherigen Beschränkungen des Ge werbebetriebes auf dem Lande u. s. w. u. s. w. (S anderweiten Bericht der vorder. Deputation der I. K., in k. M. I. K. S. 765) Nun, diese Leute jener Kreise haben sich in das bisherige Ge werbewesen, welches, beiläufig bemerkt, schon in der Mitte des 12. Jahrhunderts seinen Anfang nahm, hineingelebt, und gefielen sich in den alten Bahnen; zudem ist ihr Gesichtskreis ein srhr beschränkter geblieben, und sie haben sich niemals darum bekümmert und zu bekümmern gehabt, wie es in dieser Hinsicht in Frankreich (feit 1789), in England, in der Schweiz, Amerika gar nicht zu erwähnen, aussieht. In der Hauptsache sind es zwei wesentliche Momente, die an die Spitze dieser Bedenken gestellt zu werden pflegen. Man sagt: das Capital werde übermächtig werden, und sodann, es werde ein Arbeiter-Proletariat herangezogen. WaS das erste Bedenken anlangt, so giebt es noch Mittel und Wege, dieser gefährlichen Concurrenz entgegenzutreten, was durch die Association geschehen kann. Welchen Aufschwung diese in dem letzten Jahrzehent in Deutschland genommen, ist kaum glaublich. Sie hat hier nach dem Muster von Schulze-Delitzsch vollständig festen Fuß gefaßt, und ihr Einfluß auf den Gewerbe stand ist so bedeutend, wie man ihn nicht für möglich gehalten hat. Nach den Mittheilungen des Professor Huber, eine- in! dieser Frage anerkannten Gewährsmannes, hat diese Idee auch in I England, besonders im Norden, so wie in Frankreich Wurzel ge schlagen. Derselbe nennt das Bedenken der GewerbSleute ein Voruttheil, einen weibischen Jammer, und fügt bei, der tüchtige Arbeiter braucht nur zu wollen, um sich eine solche Stellung zu vttschaffen, worin er das Capital nicht zu fürchten braucht, und kommt ebenfalls auf da- Mittel der Vereinigung der beiden Fak toren, Capital und Arbeit in und durch Genossenschaft oder Asso ciation, zurück. Au welchen Resultaten eS eine solche Vergesellschaftung bringm kann, das sehen wir u. A. an dem Dresdner Spar- und Vor schußverein. Es bestätigte sich auch hier gleich in den ersten 23 Monaten seines Bestehens, daß das sparende Publicum den edlen Zweck der Selbsthülfe erkannte und mir seinen Kräften unter stützte. Der Verein machte im ersten Monate 128 Thlr., im zweiten 364 Thlr., im dritten 616 Thlr., im vierten 992 Thlr., i«l fünften 2187 Thlr., im sechsten 2934 Thlr., im siebenten 4028 Thlr., im achten 4084 Thlr., im neunten 3l86 Thlr., im zehnten 4981 Thlr., im elften 1826 Thlr., im zwölften 2518 Thlr., im dreizehnten 6167 Thlr., im vierzehnten 8928 Thlr., im fünfzehnten 10,395 Thlr., i« sechszehnten 17,479 Thlr., im siebenzehnten 13,754 Thlr., im achtzehnten 13,838 Thlr., im neunzehnten 19,568 Thlr., im zwanzigsten 13,939 Thlr., im em- undzwanzlgsten 19,252 Thlr-, im zweiundzwanzigsten 37,503 Thlr. und im dreiundzwanzigsten 23,143 Thlr., in Summa 211,799 Thaler Spareinlagen in die Bereinscasse. Der Verein zählte zu der Zeit 1200 Mitglieder. — Diese Spareinlagen zugleich mit den Mitgliederbeiträgen machten es auch möglich , daß im ersten Monate 250 Thlr., im zweiten 535 Thlr., im dritten 895 Thlr., Um vierten 1530 Thlr., im fünften 2745 Thlr., im sechsten 3982 Thlr., im siebenten 5612 Thlr., im achten 3960 Thlr., im neun ten 6039 Thlr , im zehnten 6306 Thlr., im elften 4918 Thlr., im zwölften 4303 Thlr., im dreizehnten 6468 Thlr., im vierzehn ten 12,172 Thlr., im fünfzehnten 17,840 Thlr., im sechszehnten 19,280 Thlr., im siebenzehnten 11,756 Thlr., im achtzehnten 13,664 Thlr., im neunzehnten 21,576 Thlr., im zwanzigsten 23,264 Thlr., im einundzwanzigsten 19,084 Tblr., im zweiund zwanzigsten 31.289 Thlr. und im dreiundzwanzigsten 39,110 Thlr., in Summa 256,550 Thlr. Vorschüsse auf 1 bis 3 Monate gege ben werden und in dieser Zeit 67,404 Thlr. Prolongationen auf gleiche Fristen gestattet werden konnten Solche eclatante Beispiele aus der Nähe und Ferne ließen sich noch mehrere beibringen. — Was das oben erwähnte zweite Be denken anlangt, so ist dasselbe ebenfalls nicht zutreffend; denn gerade in den Ländern, wo die Gewerbefreiheit und zwar seit län gerer Zeit besteht, hat sich die Tüchtigkeit und der Wohlstand des Gewerbe- sichtlich erhöht. Dasselbe muß sich auch bei uns er möglichen lassen. Man setze nur den Zeitgeist nicht hintan und beeiftre sich Neues, Gutes und Vorzügliches berzustellen. er. Rede -es Abgeordneten vr. Hegner bei der Beschwerde des RitterautsbesitzerS zu Thum vr. jur. Minckwitz. Die vom Abg. Günther ausgesprochenen Aeußerungen erinnern mich an des greisen Uhland schöne Worte: Die Gnade nur, die fließt vom Throne, Da- Recht ist ein gemeines Gut. In dieser Frage befinde ich mich in der Lage, die so eben mein Freund Riedel bezeichnet hat. Auch mir will es fast unglaublich erscheinen, daß eine vom Beschwerdeführer mittelst Placat an ge zeigte Absicht, bei dm Stadtverordnelm zu Dresden die Nieder setzung eine- LandeSvertheidigungsausschusseS gegen fremde Trup- pmmacht zn beantragen, ohne daß diese Absicht auSgeführt worden ist, als Vorbereitung zum Versuch de- Hochverrat- angesehen werden kann. So eben hat Abg. Koch darauf hlngewiesen, daß die Rechtsbegriffe tn jenen traurigen Lagen sehr verwirrt gewesen wärm, und der Abg. Reiche-Eismstuck sprach von Paro^Smen, die nach allen Seiten gewirkt hätten. Wie sehr die Begriffe in Verwirrung warm, dafür führe ich Ihnen ein Beispiel aus Leipzig !vor. In jener Zelt hatte sich das Gerücht verbreitet, daß die
- Aktuelle Seite (TXT)
- METS Datei (XML)
- IIIF Manifest (JSON)
- Doppelseitenansicht
- Vorschaubilder
Erste Seite
10 Seiten zurück
Vorherige Seite