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Leipziger Tageblatt und Anzeiger : 16.05.1861
- Erscheinungsdatum
- 1861-05-16
- Sprache
- Deutsch
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id453042023-186105167
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id453042023-18610516
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-453042023-18610516
- Sammlungen
- LDP: Zeitungen
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
Inhaltsverzeichnis
- ZeitungLeipziger Tageblatt und Anzeiger
- Jahr1861
- Monat1861-05
- Tag1861-05-16
- Monat1861-05
- Jahr1861
- Titel
- Leipziger Tageblatt und Anzeiger : 16.05.1861
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Anzeiger. Amtsblatt des König!. Bezirksgerichts und des Raths der Stadt Leipzig. Bekanntmachung. DaS betheiligte HandelSpublicum wird hiermit darauf aufmerksam gemacht, daß eine Restitution der in gegenwärtiger Ostermesse für im freien Verkehre eingegangene Propre- und Transits-Spedition--Güter erlegten Meßunkosten nur dann gewährt werden kann, wenn die hierüber einzureichenden Verzeichnisse nebst Unterlagen längstens Sonnabends den 18. Mai laufenden Jahres bis Abends G Uhr allhier zur Ablage, gelangen. Leipzig, den 27 April 1861. Königliches Haupt - Zoll - Amt. Lamm. Bekanntmachung. Zur Pflasterung einer am Froschburgteiche in Reudnitz gelegenen Strecke der Wurzencr Chaussee sind aus dem GraS- dorfer Steinbruche 4S Ruthen rohe Pflastersteine anzufahren. Cs ist mit der Anfuhre am 27. Mai d. I. zu beginnen, bis zum 31. Juli dieselbe vollständig zu bewirken, so daß min destens 5 Ruthen in jeder Woche anzuliefern sind. Diese Anfuhre soll im Wege der Submission verdungen werden, und eS wollen hierauf Reflectirende bis zum ' A4. Mai d. I. ihre Forderungen versiegelt bei hiesiger Marstall-Expedition eingeben, woselbst auch die näheren Bestimmungen zu erfahren find. — Dem Stadtrathe bleibt die Auswahl unter den Submittenten so wie jede weitere Verfügung Vorbehalten. - - — - - ' -H, Leipzig, am 15. Mai 1861. Entgegnung des Staatsministers vr. v. Falkenstein auf die Rede des Herrn Abgeordn. vr. Heyner in der allgemeinen Debatte der II. Kammer über das Budget des Cultusdepartement. (Nach den stenographischen Niederschriften aus dem Dresdner Journal.) „Ich komme mit wenigen Worten auf Das, was der Abg. vr. Heyner sagte. Denn es ist, wie schon von einem andern geehrten Redner bemerkt worden ist, in der That unmöglich, auf eine solche im Allgemeinen sich ergehende Rede anders alS im Allgemeinen zu antworten. Was er über die Grundlage de- Protestantismus sagte, übergehe ich; Jedermann weiß, wel che- die Grundlage des Protestantismus ist; Jeoermann weiß, daß Sachsen die Wiege des Protestantismus ist, und Jedermann weiß, daß in Sachsen Volk wie Regierung streng an diesen Fun damenten des Protestantismus hält und halten muß. Wmn aber der geehrte Abg. vr. Heyner, wenn ich ihn recht verstanden habe, bemerkte: Wer in der Augsburqischen Confession mehr als die Idee der damaligen Zeit erblicke, sei ein katholisirender Protestant, so überlasse ich da- Urtheil über diesen AuSspruch der geehrten Kammer; ich habe meinerseits nichts über diese neue Ansicht hinzuzufügen. Der geehrte Redner bemerkte ferner, es sei festzuhalten an der Glaubensfreiheit und an der Gewissens freiheit; und ich sage: ja, im rechten Sinne die GlaubenS- und Gewissensfreiheit; ich würde der Erste sein, der dagegen sich wehrte, wenn wir diese Gewissens - und Glaubensfreiheit beschränkt oder angetastet sähen; aber freilich in der Weise, wie der geehrte Abgeordnete von der Gewissensfreiheit sprach, in der Weise glaube ich schwerlich, daß das protestantische Princip sich vertheidigen könne. Der geehrte Sprecher erwähnte ganz im Allgemeinen fer ner des Systems der Hyperorthodoxie unk bemerkte dabei, daß diese- System da- Schooßkind des Ministeriums sei und von demselben begünstigt würde. In dieser Beziehung berufe ich mich auf Da-, was ich im Eingänge meiner Rede sagte; ohne daß e- durch Einzelheiten nachgewiesen wird, bin ich nicht im Stande, solche ganz in das Allgemeine gehende Beschuldigungen des Mini sterium- zu widerlegen. Man bezeichne bestimmte Fälle und ich stehe Jedermann gern zu Diensten, zu er klären, was darauf vom Ministerium geschehen ist und was nicht geschehen ist. Die Gemeinden, in denen »dm solche Ueberschreitungm vorgekommen sind, sie würdm dem Ministerium Zeugniß geben, daß in solchen Fällen, die zur Kennt- Des Raths Deputation zu den Chausseen. niß de- Ministerium- gekommen sind, mit Sicherheit und Entschiedenheit nach bestimmten Principien die Sache erör tert und entschieden worden ist, und ich könnte die Ehre haben, mehrere Fälle mitzutheilen, aus denen Sie, meine Herren, die vollste Ueberzeugung davon erlangen würden. Es ist sehr leicht, meine Herren, einem Ministe rium den Vorwurf zu machen, eS folge dieser oder jener Richtung, wenn man es nicht im Einzelnen beweist. Es ist das die Art, die leider jetzt vielfach in der Presse kund gegeben wird und die Einen in die Nothwendigkeit versetzt, zu schweigen und sich der Ueberzeugung hinzugeben, daß uletzt doch die Wahrheit zu Tage kommt und daß da- Zolk sich überzeugen werde, daß die Regierung und insbesondere das Ministerium des Cultus weit davon entfernt ist, einer de- sondern Richtung anzugehören, sondern daß es eben der Richtung des reinen Protestantismus folgt und Schrift und Bekenntniß als die einzig wahre Grundlage anerkennt. Es ist diese Bemerkung um so wichtiger, weil sie eben darauf beruht, daß das Ministerium nach vielfachen Erfahrungen, die es gemacht hat, im Allgemeinen auf den guten amt-treuen Sinn seiner Geistlichen und auf den wahrhaft protestantischen Sinn de- sächsischen Volks mit Zuversicht bauen kann, und umgekehrt auch das Vertrauen der Geistlichen zu dem Ministerium der wahre Lohn desselben ist. Der geehrte Abgeordnete von Leipzig erwähnte einzelne Männer, die besonder- für Sachsen von großer Bedeutung gewesen seien. Er nannte die Namen: Rosenmuller, Ammon, Großmann. Ich folge ihm in Bezug der Beurtheilung dieser geehrten Persönlichkeiten selbstver ständlich nicht; auch ich habe diese Männer großentheilS gekannt und sie achten gelernt und insbesondere weiß ich sehr gut, was der Protestantismus dem verewigten Großmann verdankt; aber ich möchte eben deshalb den geehrten Abgeordneten daran erinnern: Niemand war mehr als der selige Großmann von den eigentlichen Principien des Protestantismus, von dem strengen Festhalten an dem Bekenntniß unserer Kirche durchdrungen, als er. Ich erinnere den geehrten Sprecher an Großmann's letzte Rede, die er bei der Hauptversammlung des Gustav - Adolph - Verein- in Cassel hielt, wo er sagt: „er bitte den Verein festzuhalten an dem Princip de- Protestantismus: er möge festhalten an dem Glauben, der Liebe und der Toleranz; aber er möge sich hüten, GlaubenSmengerei elntreten zu lassen." Ein sehr ernstes und wahre- Wort, wa- dieser redliche Vorfechter des Protestantis mus ausgesprochen hat.
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