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Leipziger Tageblatt und Anzeiger : 20.08.1861
- Erscheinungsdatum
- 1861-08-20
- Sprache
- Deutsch
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id453042023-186108207
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id453042023-18610820
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-453042023-18610820
- Sammlungen
- LDP: Zeitungen
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
Inhaltsverzeichnis
- ZeitungLeipziger Tageblatt und Anzeiger
- Jahr1861
- Monat1861-08
- Tag1861-08-20
- Monat1861-08
- Jahr1861
- Titel
- Leipziger Tageblatt und Anzeiger : 20.08.1861
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Anzeiger. Amtsblatt des Köuigl. Bezirksgerichts und des Raths der Stadt Leipzig. M 232. ' Dienstag den 20. August. 1861. Bekanntmachung, die Anmeldung neuer Schüler in die vereinigte Raths- und Wendler'fche Freifchule, so wie in die Schule deS Arbeitshauses sür Freiwillige betreffend. Diejenigen Aeltern, Pflegeältern und Vormünder, welche für nächste Ostern um Aufnahme ihrer Kinder oder Pflege befohlenen in die vereinigte Raths- und Werrdler'sche Freischule oder in die Schule des Arbeitshauses sür Freiwillige bei uns anzusuchen gesonnen sind, haben ihre Gesuche von jetzt an bis spätestens den G8. September d. I. aus dem Rathhause in der Schulgelder-Einnahme persönlich anzubringen und die ihnen vorzulegenden Fragen vollständig und der Wahrheit gemäß zu beantworten, auch die Zeugnisse über das Alter deS anzumeldenden Kindes, so wie darüber, daß demselben die Schutzpocken mit Erfolg eingeimpft worden, gleichzeitig mitzubringen. Noch wird bemerkt, daß nur die Kinder ausgenommen werden, welche nächste Ostern das achte Lebensjahr nicht über schritten haben, und daß daher jede diesem Erfordernisse nicht entsprechende Anmeldung unberücksichtigt bleiben muß. Nach erfolgter Prüfung wird die Bekanntmachung der beschlossenen Aufnahmen in der bisherigen Maße erfolgen. Leipzig den 24. Juli 1861. Der Rath der Stadt Leipzig. Berger. Bekanntmachung. Auf der Dörrienstraße sind circa 6000 mEllen Bruchsteinpflaster herzustellen und sollen diese Arbeiten im Wege der Submission vergeben werden. Darauf Reflectirende haben ihre Forderungen bis zum 28. August a. e. versiegelt in der MarstallS - Expedition abzugeben, woselbst alles Nähere zu erfahren ist. Die Wahl deS mit der Ausführung zu Beauf tragenden, so wie jede weitere Bestimmung bleibt dem Rache Vorbehalten. Leipzig, den 20. August 1861. DeS Raths Deputation zu den Pflasterungen. Zur Geschichte des Wechsels. (Fortsetzung aus Nr. 228 ) Die Privilegien, welche besonders dem Wechselverkehr zu! enthalten war7 Die Äcceptation geschah mündlich. Wurde accep- Statten kamen, verbreiteten sich übrigens auch auf andere Han-l tirt, so setzten beide Parteien dem Posten ein Kreuz zu; war der del-plähe. So gewährte Kaiser Friedrich I. (in einer Urkunde! Bezogene noch ungewiß, so war V. (vü, gesehn) das Zeichen; vom Jahr 1173) den flandrischen Kaufleuten das Recht, wenn! wurde der Accept verweigert, so notirte man mit 8. daß der sie an einem Orte keine Gerechtigkeit finden sollten, sich an den I Wechsel unter Protest gehen sollte. Erst 1667 wurde durch Reg- Kaufleuten dieses Ortes durch Pfändung zu erholen. Merkwürdig I lement der Lyoner Wechselbörse schriftlicher, datirter, unter ist ein Verfahren, wodurch die Execution von der Messe aus in I zeichnet« Accept eingeführt. Von dem sechsten Tage deS MonatS weite Ferne hin bewirkt wurde: ES bestand darin, daß die Meß-1 an bis zu dessen Ende war die Zeit für da- Scontriren (virsmeut Vorsteher, wenn auf ihre wiederholten Requisitionen die auswärti-! genannt) bestimmt, wobei wieder der bUrm in Anwendung kam. gen Behörden nicht verfügten, dann den sämmtlichen Kaufleuten! WaS nicht im Wege deS Scontro ausgeglichen wurde, mußte der betreffenden Stadt den Zutritt zu den Messen verweigerten.! baar bezahlt werden oder in Wechseln von der Messe auf irgend Insolvente wurden von der Messe ausgeschlossen, und! einen Platz. Für diesen Zweck wurde schon an dem dritten Tage wenn sich die Landsleute eines Schuldners, welcher nicht zahlte,! der Messe von den Vorstehern und den angesehensten Kaufleuten seiner annehmen wollten, weil etwa die betreffenden Forderungen! der Curs von Lyon nach den auswärtigen Plätzen festgestellt, zweifelhaft erschienen, so wurde alsbald der ganzen Landsmann-1 Die Ueberweisung eine- acceptirten Wechsels galt der baaren Aah- schaft eines solchen Schuldners die Messe verboten. I lung völlig gleich, selbst wenn der Acceptant noch im Laufe der Noch besondere Vorrechte waren den italienischen Kauf-1 Messe sich als fällst auSweisen sollte, lmten gewährt; sie waren nicht an die Legalisirung ihrer Con l Ein neuer Centralpunct für das Europäische Wechselgeschäft tracte bei der Behörde (durch seeuu äe koirv) gebunden und konnten I entstand in den Wechselmessen der Genueser. Die Genu unter sich die Contracte durch ihre eigenen Notare gültig auf-jl eser wurden nämlich veranlaßt, sich von der Lyoner Messe zurück nehmen lassen. I zuziehen, auf welcher die mit ihnen fortwährend rivalisirenden In Lyon — und dies legte den Grund für die Bedeutung I Florentiner die Wechselbörse beherrschten. Als nun Kaiser Karl V. des WechfelverkehrS der Lyoner Messen — wurden in der zweiten I den Genuesern dm Antrag machte, so möchten sich nach der in Hälfte des 14. Jahrhundert- unter Philipp dem Kühnen Bank-! Burgund gelegmen freien Reichsstadt Besannen mit ihren Häuser von Florentinern gegründet, und hiedurch ein Uebergewicht! Wechselgeschäften wenden (!537), so bewogen sie einen großen der Florentiner auf der Wechselbörse in Lyon herbeigeführt. Im! Thetl ihker italienischen Landsleute, mit ihnen dorthin überzu- Jahr 1419 erlangte die Stadt Lyon, nach Art der Champagner I treten. Die Genueser, als Gründer der Messen in Besan?on, Messen, Meßprivilegien, welche 1468 erneuert und bestätigt! behaupteten dort fortwährend da- Regiment; von Genua au- wurdm, unter besonderer Hervorhebung der Stellung Lyon- als I wurde die Mrßordnung gegeben, und von Zeit zu Zeit durch Zu- Wechselplatz? Messen gab es in Lyon vier, im März, Juni, Sep-1 sähe vermehrt, desgleichen die Verlegung auf einen andern Platz tember, December, und sie füllten den ganzen Monat aus. Sie I beschlossen. Diese Messen, deren Vorsteher Genueser waren, hießen , weil fast alle Zahlungen in Frankreich auf l dauerten als reine Wechselmessen, ohne allen Waarenhandel, nur diese Messen gestellt wurden. Schon hiedurch ist die Bedeutung I acht Tage lang. ES war hiebei lediglich auf den Umsatz von dieser Messen namentlich für den Wechselverkehr angedeutet. I Wechseln abgesehen, so daß Wechsel mit „Valuta erhalten in Der Gang der Wechselgeschäfte auf den Messen war! Maaren" nicht anerkannt, und auch die Zahlung in baarem folgender: Jeder, welcher daran Theil nahm, mußte sich vorher! Gelbe nur unter Beschränkungen zugelaffen wurde. Der Gläubiger bei dem Borsenvorstanbe anmelden, für sich, oder (durch Pro-z war anfangs nicht genithlgt, vaares Geld anzunehmm, wenn cura) für Andere. Die ersten sechs Tage des Monats waren für die Acceptationen bestimmt, und hiefür hatte Jeder ein kleine- Buck. dilan aenannt. worin ein ordentlickeS Conto für die Messe
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