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Leipziger Tageblatt und Anzeiger : 31.08.1861
- Erscheinungsdatum
- 1861-08-31
- Sprache
- Deutsch
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id453042023-186108316
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id453042023-18610831
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-453042023-18610831
- Sammlungen
- LDP: Zeitungen
- Bemerkung
- Images teilweise schlecht lesbar
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
Inhaltsverzeichnis
- ZeitungLeipziger Tageblatt und Anzeiger
- Jahr1861
- Monat1861-08
- Tag1861-08-31
- Monat1861-08
- Jahr1861
- Titel
- Leipziger Tageblatt und Anzeiger : 31.08.1861
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Amtsblatt des Kömgl. Bezirksgerichts und des Raths der Stadt Leipzig. M 243. Sonnabend dm 31. August 1861. Bekanntmachung. Da nach Vorschrift von Z. 73 sub e. der allgemeinen Städteordnung von der Wahl, welche zu Ergänzung des mit dem 2. Januar 1862 ausscheidenden DritttheileS der Stadtverordneten und Ersatzmänner ehesten- zu veranstalten ist, alle diejenigen Bürger auszuschließen sein werden, die sich mit Berichtigung von Lande-- und Gemeinde-Abgaben länger als zwei Jahre im Rückstände befinden, so ergeht unter Hinweisung auf diese gesetzliche Bestimmung an alle Steuerrestanten, welche von letzterer betroffen werden, hiermit dringende Aufforderung ihre Steuerrückstände ungesäumt abzuführen. Leipzig, den 29. August 1861. - Der Rath der Stadt Leipzig. Vr. Koch. Bekanntmachung. Unter Zustimmung der Herren Stadtverordneten haben wir beschlossen, die Entschädigung für Granittrottoirs von LO dteugrofchen für die Quadratelle noch bis Ende Juni L8«S in der zeitherigen Weise, also dergestalt fortzugewähren, daß dieselbe in der innem Stadt und den Vorstädten mit alleiniger Ausnahme der nach dem Regulative vom 2. Juni 1856 genehmigten Straßen gegeben wird, in solchen Straßen aber, deren Unterhaltung die Stadt noch nicht übernommen hat, die Hausbesitzer daS Anpflastern der Tagerinnen auf ihre Kosten aus zuführen haben. ^ — — Leipzig am 29. August 1861. Der Rath der Stadt Leipzig. Vr. Koch. Schleitzner. Bekanntmachung. Da- Abladen von Schutt kann von jetzt an am Auanfiu-platze nicht mehr stattfinden. Dagegen kann solcher bis auf Weiteres am Schleußiger VZege zwischen der Spießbrücke und Brandbrücke abge laden werden. Leipzig am 3V. August 1861. Der Rath der Stadt Leipzig. vr. Koch. Schleißner. Bekanntmachung. Die zu dem Neubau der IV. Bürgerschule erforderlichen eichenen Treppen sollen auf dem Wege der Submission vergeben werden. Die Zeichnungen so wie Bedingungen liegen auf dem RathSbauamte aus und find die Preisfordemngen bis zum AM. September r». v. versiegelt ebendaselbst abzugeben. Leipzig, den 30. August 1861. DeS Raths Baudeputation. Auktion. Am A. September d. I. beginnt im Parterre-Locale de- hiesigen Leihhauses die öffentliche Versteigerung der bei letzterem in den Monaten April, Mai, Juni, Juli, August und September 1860 versetzten und bis heute nicht wieder eingelösten Pfänder. Während derselben behält das Geschäft de- EinlösenS und Versetzen- in dem gewöhnlichen Locale seinen ungestörten Fortgang. Leipzig, 2V. August I8S>. Di« Deputation des Leihhanfes daselbst. Unsere Feuerwehr. 3« den Nummern 29, 30 und 3l diese- Blatte- haben wir un- erlaubt, Vorschläge zur Reorganisation unserer Feuerwehr, welche wir für ein dringendes Bedürfniß halten, zu machen. Es haben in Folge dessen mehrfache Besprechungen von bei dem Feuer- wehrweseu bethelligten Männern stattgefunden und in Anbettacht der Dringlichkeit de- Gegenstände- ist eine Commission ernannt worden, welche die in Folge einer veranstalteten Zusammenkunft gefaßten Beschlüsse direct an den Rath zu bringen und die Be- theiliaten zu vertreten hatte. Vor Kurzem sind diese Beschlüsse, welche dahin lauten, eine baldige Reorganisation vorzunehmen, den vorhandenen freiwilligen Kräften gegenüber die Initiative zu ergreifen, ein für die ge summte ftelwillige Feuerwehr gültige- Grund- und Di-cipllnar- gesctz, so wie ein gleiche- Exercierreglement zu entwerfen, jeden Feuerwehrmann zu uniformiren, den Mitgliedern der Feuerwehr gewisse Vergünstigungen, namentlich Befreiung vom Bürgerwehr dienste zu gewähren und sich bei Berathung dieser Punkte mit Sachverständigen in-jEinvernrhmen zu setzen, an dm Rath ab- gegangm. Bi- jetzt hat indessen der Rath seine Entschließung noch nicht gegebm, «a- wir um so «ehr bedauern, al- da- Ergreifen der Initiative von seiner Seite natürlich die Hauptanreaung geben würde, auch sich hierbei nothwendig zeige» müßte, in wie weit auf die jetzigen freiwilligen Kräfte zu rechnen wäre. Wir fürchten nicht, daß, unbedingt nöthigen Neuerungen gegenüber, die Zahl Derer, die wegen zu zähem Festhalten am unbrauchbaren Alten ihre Kräfte lieber dem Gemeinwesen entziehen, groß sein dürfte, ja, wir zweifeln daß e- überhaupt solche Männer aiebt. Jeden falls aber haben wir von dem Gemeinfinn der Leipziger Ein wohnerschaft eine viel zu hohe Meinung, al- daß wir bei einer Sache, deren Wichtigkeit über alle« Zweifel erhaben steht und die lediglich dem Gesammtwohl gewidmet ist, Lheilnahmlosigkeit ver- muthm könntm. Wir glauben im Gegentheil, wenn nicht alle Zeichen trüge«, daß, wie schon ft häufig bei ähnlichen Gelegen- beiten, so auch in vorliegendem Falle, e- nur der nöthigen Auf forderung bedurft» wird, um ln kürzester Frist die beabsichtigten
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