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Dresdner Nachrichten : 04.12.1897
- Erscheinungsdatum
- 1897-12-04
- Sprache
- Deutsch
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id501434038-189712047
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id501434038-18971204
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-501434038-18971204
- Sammlungen
- LDP: Zeitungen
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
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Inhaltsverzeichnis
- ZeitungDresdner Nachrichten
- Jahr1897
- Monat1897-12
- Tag1897-12-04
- Monat1897-12
- Jahr1897
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- Dresdner Nachrichten : 04.12.1897
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lür rrlelttr. kvlwlsuw, X«r/6ll. Ni>i8p«!inii88ti'U88v 34. >>. HHeielis;. >Vs!A0ll vorAorUeLtoi' Lrtisou vc-rkausu iok nwiu gl'08868 I^sgen elegant gLI'Nil'tSI' llSMSNlllite j' äoi, sisnre» xu xunx be«!outvn'l ormii^ixton Treiben E vlLSVLLrvll jkäor Art aus ckon bsäoutonästan OlaskMton (iss In- ans ^ Luslunäus, empldlile» in roiehkaltinar Au^vM L 8A ^Vllli. Itilll z!jx i^olm, Xüsl. Ilckl'vwrLutM, !8«>»iiirirl«t I>. lr-rri^i»n«t>li»>lrl>«- Itttt» "» ^ »i8enli»u88tn»88e 34. »r'eivrni des Mlitnrsteasprozesscs. .Hosnachrichten vechmidlungen, Stiftungen, Cindtperordneteii-Sitzung, - il. Galatasel, Landtags- Vahl. Geistliches Evnccrt. Muthmaszliche Wittecaug: Unsicher, mäßig last. Bevor noch die Marinevorlage bekannt war, hat die ullraniontaii-freisinnig-sozialdemokratische Brüderschaft schon nichts von ihr wissen wollen. Nach der Reform des Mliitärstrasprozesses hat sie dagegen seit Jahr und Tag mit einer leidenschaftlichen Un geduld verlangt, als ob von deren Befriedigung die Zukunst der ganzen Demokratie abhangc. Beides hat seine guten Gründe. Tie Marinevorlage bezweckt die Linderung der höchsten nationalen Interessen; damit ist nun freilich dein Lieder-Richter-Singer scheu Trifolium nicht gedient- Daher schreit seht im einstimmigen Chorus unter der Direktion Eugen Nichtcr'S die gesammle Linke: Unannehmbar! Mit der nach seinen Forderungen abgeandcrten Mitärstrafprvzeßordnung aber hofft der demokratische Radikalis mus endlich ein brauchbares Mittel in die Hand zu bekommen, um das.Heer in den Bannkreis seiner Einflüsse zu ziehen und so auch in das letzlc Bollwerk, das bisher im Ganzen von der demolratisirendcn Tendenz noch unberührt erhalten war. Bresche zu lege». Den Herzenswünschen der Vertreter der rothen und der schwarzen Internationale sowie des rztrem liberalen Doktrinaris mus kann selbstverständlich eine Reform nur dann entsprechen, wenn sic das militärische Strafverfahren vollständig demvkratisirt, Mio Alles über Bord wirft, was bisher zur Ausrechierhaltung der Machtstellung des Kriegsherrn, der Autorität, der Disziplin und überhaupt des militärischen Geistes in der Armee für unbedingt nothwendig angesehen worden war. Hieraus rrgicbt sich daö Kriterium für die Beurtheilung der Vorlage vom slaatscrhalteaden Standpunkte. Die Reform muh so gehalten sein, das; vor Allem das unangetastet rntd ungeschmälert bleibt, was unserem Heer seine höchste moralische Kraft gicbt, das Gefühl festgcschlossener .'Zusammengehörigkeit und Einheit und das Bewußtsein der lln- nläßtzchkeit eines lknbedingicn Gehorsams, der das Fundament der militärischen Schlagsertigteit bildet Nur so kann unsere Armee nach wie vor der felsenfeste Schuh gegen die äußeren Feinde und gegen den Umsturz der bestehenden Gesellschafts ordnung bleiben. „Heraus mit der svgcnannlen Disziplin ans dem Militar- slrasprozesse!" ruft ein sozialdemokratisches Blatt, die „Leipz. BollSztg.", aus. Prägnanter kann nicht ausgesprochen weiden, was die Singer und Genossen wollen. In erster Linie verlangen sie die uneingeschränkte Orffcntlichkcit des Militärstrawersahrens als die unfehlbare Handhabe, um den Geist der Zersetzung und Auslösung; i» die Reihen des Heeres zu kragen. Wie würde» die Sozialdemokraten und die geistesverwandten Gegner des Militarismus die schrankenlose Ocssenliiehkeit des Verfahrens anS- beuien, um gegen die militärische Autorität zu Hetzen! Jeder, der wegen eines Verstoßes gegen dw Disziplin angeklngt wäre, würde von vornherein des Schutzes der Umstürzler und ihrer ..Eideshelfer" sicher sein : und wenn er auch niit Fug und Recht veruriheilt würde, so würden doch die sozialdemokratische Presse und die übrigen Lrgane des Radikalismus den Fall io zurecht stuhcn, daß der Eindruck entstehen müßte, d r Verurkheiltc >ei ein unschuldiges Los« des Militarismus. Welch' unselige Wirkung würde diese Taktik schließlich auf die Manneszucht ini Heere haben müssen! Schon jetzt suchen die Bebel und Konsorten die Disziplin zu untergraben, indem sie alljährlich beim Miliküretat im Reichstage allerhand angebliche Mißstände und Schandrharen der „pcivilegfftcn" Klasse der Vorgesetzten „ausdecken" Wenn hinterher auch regel mäßig konstalirt wird, daß die sozialdemokratischen Klagen und Angriffe unberechtigr und unbegründer sind, so bleibt doch immer genug haften, um den AgilaiionSswsf der Umstürzler zu vermehren. Wi? wurde eö erst werd.n. wenn die Oefscntlichleit des Militär-? straiverfahrens de» Revolutionären und deren Pionieren im Lager Ln bürgerlichen Deniokratie eine Fülle von Material bieten würde, LaS durch Verzerrung und Lüge zucechtgettutzt werden könnte, um es als Mittel zur Unierwühlung der militärischen Disziplin zu verwrrchcn! Zu verbergen har vie Militärgerichtsbarkeit nichts: aber sie kann nicht zugeben, daß jeder Fall die Oeffentlichkeit be schäftigt und von jenem Reporterthum. vatz die Sensaiionsbedürf- nisie des Publiküms zu befriedigen hat, mit widerlichen Mätzchen oufgeputzt wird, um ihn interessant zu gestalten. Wie würden vor Allem diejenigen Fälle cuSgeschlachtct werden, wo es sich um Vergehen von Vorgesetzten handelt! Wie könnte deren dienstliche Autorität noch aufrecht erhalten werden, wenn die Untergebenen von jedem derartigen Falle in der pikanten Bearbeitung der mililärfeindlichen Presse Kennlniß erhalten! Tie Vorlage be stimmt daher, daß die Oesfentlichkeit des Verfahrens, die im fiebrigen grundsätzlich zugcstanben wird, ausgeschlossen werden kann, wenn' sie eine Gefährdung der öffentlichen Ordnung, ins besondere der Staatssicherheit oder eine Gefährdung militär- dienstlicher Interessen oder der Sittlichkeit besorgen läßt. Unter welchen Voraussetzungen und in welchen Formen der Ausschluß ans Gründen der Disziplin zu erfolgen hat, bestimmt der Kaiser. Weiter wird von der Opposition die absolut freie Vertheidiger- wabl aeiordert. Die Sozialdemokraten und die übrigen Gegner des Militarismus sollen befugt fein, vor den Schranken des Militärgerichts aüfzutrrten, um auch hier ihre Hetzreden vom Stapel lassen zu Wunen! Welche Aussichten würben sich einem Stadthagen und dessen demokratischen oder richtiger demagogischen Berufskollegen eröffnen! Wie mancher RechtSanwalt Würde die Verlheivigung eines angeklagten Soldaten benutzen, um durch fein schneidiges Auftreten für sich und seine Partei Reklame zu machen ! Auch hier hat die Vorlage die erforderlichen Schranken gezogen. A sollen Rechtsanwälte nur be« bürgerlichen Verbrechen und Ver gehen, allgemein als Vertlieidiger aber nur aktive Offiziere, ^anilätsotstztere und obere Militärbeamte, einschließlich der bei den MiUtäraslichten beschäftigten Assessoren und Referendare, zu- gelaffen werden. Zu den mitttärgerlchtlichen Verhandlungen sollen grundsätzlich nur Berkheldiger zugelassen werden, die eine Garantie diesen, daß sie dir Grenzen der Sachlichkeit und Selbstbeherrschung nicht überschreiten, weil sie von der Nothwenviakell der strengsten Handhabung der Disziplin überzeugt sind. ES geht eben nicht an. für die Arm« durchweg die gleichen RechtSformen,» verlangen, wie für die anderen Bürger des Staates. Der Maßstab des bürgerlichen Strafprozesses läßt sich nicht unbedingt an den militärischen Strafprozeß legen, weil bei diesem Grundsätze berück sichtigt werden müssen, die ans bürgerlichem Nechtsgebiete nicht obwalten, die aber in der Natur unseres .Heerwesens wurzeln und nicht aufgegeben werden rönne». wenn das Heer seinem Zwecke weiter genügen soll. Dar Miiikärrecht muß zum Theil ans anderen Grundsätzen basirt sein, als das bürgerliche, weil vor Allein die eisernen Grundpfeiler der Disziplin und der Köaigs- trene, die Einheit deS Willens und der Aiuorität, erhalten bleiben müssen, welche die Stärke und Größe der Armee begründen Daher wird in der Vorlage entscheidendes Gewicht darauf gelegt, daß nach wie vor die militärffche Rechtsprechung Ausfluß der Kvm- mandogewalt bleibt, daß also die höheren Vorgesetzten als „Gerichts- Herren , d. h. als Leiter d^c Strafverfolgung und des gelammten Uutemlchungsverfahrens beibchalten werden. Im klebrigen hat die Vorlage den modernen Rcchls- anichauungen so weil wie irgend möglich Rechnung getragen. An die Stelle des bisherigen geheimen schriftlichen Verialuens soll die mündliche Verhandlung treten, Untersuchung, Anklage und Rechtsprechung sollen getrennt werden, der Jnstanzenzug soll dem des bürgerlichen SlrciversahreuS ähnlich gestaltet werden und ein oberstes Reichtzinilitärgericht — dessen Einrichtung mit Rücksicht ans die Verhältnisse Baherns allerdings besonders zu regeln ist — soll in nnobhängtger Stellung über die Einhaltung der Gesetze wachen, befugt, die Urtheile der imlercn Gerichte in der RevisionS- inslunz auszuhcben. Die gerichtlichen Uriheile sollen ferner end- gitzig sein. Genügen diese weitgehenden Konzessionen, die zweifellos einen bedeutsamen Fortschritt im Sinne der modernen Rechlscinschculiing darsielken. der demokratischen Reichstags,»ehr- heit nicht. Io werden hoffentlich die verbündete» Regierungen stark genug sein, lieber ans das Zustandekommen der Reform zu ver zichten, als durch Zugeständnisse an die Gegner des Militarismus den sicheren Bestand unseres Heeres zn gefährden. Ferntchretd- »nv Fernsprech-Bertckte vom I. Dezember. *Kvln. Hinsichtlich der Gefährdung Reichsdeutscher in Prag hört der Korrespondent derZkvlnischenZtg." in Wien, daß bei der dortigen Botschaft ans Pcag bringende Hilferufe von einem sächsischen Kaufmann, zwei bäurischen Aerztcn und anderen Reichsdeutichen eingingen. Gras Enlenvnrg begab sich sogleich beschwerdcführend zn dem Ministerpräsidenten Frhrn. v. Gautsch und dem Minister des Auswärtigen Graten Gvluchvwski. Frhr. v. Gautsch sandte sofort ein Telegramm nach Prag, wonach den bedrohten Reichsdeutschen durch eine eigene Schntzwehr volle Sicherheit zu schassen sei. Heute wurde der Botschafter vom Frhrn. v. Gautsch verständigt, daß die Regierung die Gefahr in Prag für beseitigt Halle. " Paris. Geiieral Pellieur überreichte heute Abend das Ergebniß der Unterffichung betreffend die Drehsus - Assaire dem General Sanssirr, welcher das Aktenstück sofort prüfte. Saussier trifft voraussichtlich morgen Vormittag die Euttcheidung. * R o m Kammer. Bei der Berätst»»» des Entwuris bctr. die Abänderungen des Gesetzes über die Beförderungen in der Armee brachten die Dcputtrten Tecchw und Bischt einen Ab- ändeningsantrag ein. der vom KciegSministcr nicht gebilligt wurde. Der Antrag wurde trotzdem unter dem Beifall der Linken an genommen, worauf der Kriegsminiffer ectlärke, er erjuche in Folge der Annahme des Abänderungsantrages Tecchio - Vischi die Kammer, die wettere Bernthnng des Entwurfs anszufetzen. Dem Ersuchen wurde vom .Hause staltgegcben. Berlin. Reichs taff. Das Abkommen mit Svanicn, Belgien, Frankreich rc. zur Regelung einiger Fragen des inter nationalen Privatrccdts wird m erster und zweiter Lesung angenommen. Es folgt die erste Berathung des Gesetz entwurfs über die Angelegenheit der freiwilligen Gerichts barkeit. Abg. Späh» lEent.) erklärt, daß daS Centrum wesent liche Bedenken gegen die Vorlage nicht habe. — Abg. v. Eunh inat.-lib.) begrüßt die Vorlage, weil sie an Stelle der bisherigen zuständigen Landesgesetzgebung einheitliche Rechte auf diesem Ge biete schaffe. — Abg v. Äuchka skons.) erblickt ebenfalls hierin die Hauptbedeutung der Vorlage, dabei aber zugleich betonend, daß dieirs Gesetz den Landesgesetzgcbungen noch immer zu weiten Spielraum lasse. — Abg. Kiinffmanii tfrcij. Volks».) erblickt in der Vorlage einen großen Fortschritt, verbessernngsfähig seien ledoch u. A. die Bestimmungen über Ausschließung und Ab lehnung des Richters, ferner über Bewilligung des Acmenrechts re. — Abg. Sladthogen zSoz). verlangt, daß im Vormundschafts- weien nur Laienrichter sungiren, daß weiter den Parteien größere Rechte in Bezug aus Ablehnung von befangenen Richtern gewährt werde- — Abg. Wintern Ms.) proteslirt dagegen, daß nach 8 >75 die Zuziehung eines Dolmetschers von der kleberzeugung des Richters abhängig gemacht werde, ob einer der Bethriligten der deutschen Sprache nicht mächtig sei. Die bezügliche Erklärung des Bctlieiligtrnffvllte doch genügen. — Abg. Brckl, tsrcis.) bemängelt, daß in der Vorlage noch viel r» viel der Landesgesetzgebung über lassen sei, auf Kosten der einheitlichen Regelung. Die Vorlage geht sodann an eine besondere Kommission über. — Es folgt die erste Berathung der Boilage betreffend Entschädigung der im Wiederaufnahmeverfahren sreigesprochenen Personen. Staats sekretär Nieberding: Die Justizresormvorlage sei hauptsächlich ge scheitert im Zusammenhänge mit den von den Regierungen bei Einführung der Berufung für durchaus nothwendig angesehenen Aendcrnngen deS Wiederaufnahmeverfahrens. In der gegen wärtigen Vorlage sei aber auf solche Aenderungen verzichtet und die Entschädigung auf eine andere Basis gestellt worden. Habe sich das Gericht von der Unschuld de» trüber Berurcheilten lm stehe dem Freigesprochenen der Weg der Klage offen. Die ver bündeten Regierungen hielten auch nach wiederholten Erwägungen an dem Standpunkte fest, keinesfalls auch solche Freigesprochene zu entschädigen, welche bet dem Wiederaufnahmeverfahren noch immer mit Verdachtsgründen belastet berauSkiimen. — Abg. Roeren tCent.) bemängelt, daß nur dieieulgen Frelgesprochenen Ent schädigung erbalten sollen, bei denen der llnschuldsbewel» «bracht > sei, nicht ob« auch diejenigen, bei denen die VerdachtSgründe nicht hinreichend seien. Es «ei okt sehr schwer, den Beweis brr Unschuld zu erbringe«, mindestens müßte in dm Tezt des Gesetzes werden, daß. wie die Regierung selber in den hlneingelchrieben Motiven andrnte, auch «lle Diejenigen entschädigt werden, bei Sonnabend, L.Dezernver 1897. denen, ohne daß der direkte Unschnldsbewels erbracht ist. die Per dachtsgrüiwe völlig beseitigt sind U ber die CittschädigungSsrage ent scheide am besten gleich der cnticheidendc Richter anstatt die oberste Landesjustizbebörde. — Abg. Pirschet >nat-lib.) hält die Schasimii, von zwei Klassen Freigeiprvchcner nicht für bedenklich, denn der Unterschied zwischen den gänztich und den ans dem Wege des von linuot Freigeiprachenen bestehe in Wirklichkeit >chon fetz. Ein jeder Sachkundige läse denselben ans den Unheilen und llrtheil - begründungen heraus, weshalb wolle nian da nicht auch in den Rechtsfolgen einen Unterschied mach?!,!' Das Volksbewiißllein werde nur v rwirrt. wenn auch dcr,enige Freigesprochene eine Ent schädigung empfange, von dem das Volk überzeugt sei: schuldig sei er doch wohl! — Abg. v. Bnchka (koiff s würde theoretisch sogar damit einverstanden sein, die Entschädigung auch Denen zu ge währen. die iiiischnidig Untersuchungshaft erlitten haben: aber das sei zur Zeit unerreichbar. WaS die Frelgesprochenen nnlange, bei denen ein direkter Unschuidsbewcis nicht erbracht sei. so sei eine Entschädigung derselben um so weniger zn rechtfertigen, als wegen der langen Zeit, die bis znm Wiederaufnahmeverfahren verstreiche, auch die Schuldbeweisc sich a»schwächten Eigentlich sollte bas Wiederaufnahmeverfahren überhaupt erschwert nud nur bei Nach weis der Unschuld zugelassen werden Thne man das aber nicht.' jo dürre man jedenfalls bezüglich der Entichädigunasfcage nicht über das Prinzip der Vorlage hinausgehen. — Abg. Munckel lsreis. Bolksv ): Bleibe die Vorlage so. wie sie sei. so sei der be stehende Zustand fast noch besser Ec sei zwar bereit, den Wunsch ans Eatichädignng »nichlldig Verhafteter zurückzustellen, könne aber sür das, was die Vortage biete, nicht den PceiS zahlen. Laß zwei Klaffen Freigesprochener geschaffen würden. Es sei überhaupt nicht schön, daß noch ein Verdacht da gehegt und auSgeuirochen werde, wo man denselben nicht beweisen könne, und wenn das Volk noch einen solchen Verdacht hege, so solle der Staat wenigstens ihn nicht noch bestärken, indem er dem 'Freigesprochenen die Ent schädigung vorcnrhalte. Redner Wendel sich dann dagegen, daß vie Eiiischädignng verweigert werden soll, wenn die Verurlheilung vorsätzlich oder durch grobe Fahrlässigkeit herbeigcsührt wurde.' so. wenn Jemand die rechtzeitige Einlegung des Rechrsmittels ver- absäumt. Abg. Rintelcn (Eent.i will ebenfalls nicht, daß man -Einem, der freigewrochen worden ist. die Entschädigung verweigert. ^ Letzieres spreche sich Kerum, auch ans dem kleinsten Doffe. und die Ehre eines solchen Menschen sei dahin. Man wolle das Wieder- nuinahmeverfahrcn so erschweren, daß ledenialls jeder Freigesprochene Entschädigung erreichen könne — Abg. Beckh tsreii.) will keines falls die Schaffung zweier Klassen Freiaeiprochener. ebensowenig aber die vom Vorredner gewünschte Erschwerung des Wieder aufnahmeverfahrens — Abg. Stad,Hagen iSoz., verlangt auch Ent schädigung sür »mchuldig erlittene Unten uchnngsbcfft, das werde die Folge haben, daß die Beamten mit der Freiheit der Bürger künftig etwas vorsichtiger umgehen als setzt. — Die Vor lage geht an eine bewndere 17« Kommission. Montag: Flotten gesetz. Berlin. Das englische Kabinet hat. dem „Hamb. Korresp." zusolge, vor Kurzem nach Berlin die Anfrage gerichtet, ob Deutsch land nicht das Ncu-Guinea-Schutzgebiet abtreten wolle. Dacaiff sei eine entschieden ablehnende Antwort erfolgt. — Ter von der amerikanischen Regierung mit den Verhandlungen über den Ab schluß von gegenseitigen Verträgen ans Grund dcr Dingleh-Bill be nuflragte Herr Kasson ist hier cingctrofsen. — Das Gerücht über die Entsendung von weiteren Marinelruppcn nach Ostasien infolge der Vorgänge in der Kiao-Tichau-Bucht findet nach der „Voss. Zig " Volle Bestätigung. ES werden nicht weniger wie fast die gesummte Marine-vZnfantctte mvvil gemacht, sodaß nunmehr zu diesem Zweck über mehr als tausend Mann verfügt wird. Diesem großen Laiidnngskorvs wird sich eine AbtlMlnng Artillerie anichließen. so daß im Ganzen zunächst gegen 1Ä10 Mann die Heimath verlassen werden, die sich auf Transportdampsern einznichiffen haben. Die Marine-Artillerie wird eine größere Anzahl von Feldgeschützen milnehmen, so daß die Truppen auf alle Fälle in ihren Positronen durch ausgerahrcne Artilleric-Abrheilungcn gedeckt sind. Wie ver lautet, ziehen die Chinesen bedeutende Trupvenmassen aus der Shantung-Halblnsei zusammen. — Der Kaiser empfängt am Sonntag das RcichstagSpräsidium — Der Bundesrath stimmte gestern dem Entwurf erner Bekanntmachung betreffend die Be lästigung von Arbeiterinnen und lugendlichen Arbeitern in Ziegeleien zu. Berlin An der heuigen JrnhstückStasel nahmen der Kömg von Sachse» und Prinz Georg von Sachten Theil. Nach 5 Uhr begab sich der Kaiicr mit dem König von Sachsen und dem Prinzen Georg nach Köniaswilslerhaiijen zur Jagd Kiel. Die Ausreiic des Kreuzers „Deutschland" mit dnn Prinzen Heinrich ist bis jetzt definitiv auf den 15 Dezember fest gefetzt Die Marine-Infanterie von Kiel und Wilhelmshaven wird mittelst des Schnelldampfers „Fürst Bismarck" noch China be fördert. Elbing. Die Taufe des auf der hiesigen Schichau scheu Werst erbauten Kreiizers öl findet am 14. ds. Mts. statt. Wien. Die Meldung auswärtiger Blätter, daß der oberste Gerichtshof die Sprachenverordriuiiaen für ungiltig erklärt habe, entbehrt der Begründung. — Die,N. Fr. Pr." meldet: Die Schwierigkeiten der Situation liegen noch immer in der Sprachenfrage. Die Negierung hak in dieser Richtung einen Kvm- promtßvorschlag gemacht, um den Forderungen der Deutschen ent« gegenzukommcn und dir Haupletnwendiingcn und Beschwerden, welche gegen die Svracheiiverordnnngen erhoben worden sind, z» beseitigen. Dies bezieht sich insbesondere auf die Bestimmungen der Svrachenvermdnungen betreffend dieAmtsiprache und die Sprache in bürgerliche» RcchtSslrcittakeilen, deren Geltung sür das deutsche Sprachgebiet eingeschränkt oder ausaehoben iverden soll. Es handelt sich in der Haup lache varum, die deutsch-böhmischen Abgeordnete» für einen solchen Koinpromißvorschlag zu gewinnen Die LUimmung in den Konferenzen der deutschen Klnbobmänncr mit dem Ministervräsioenten ist im Ganzen etwas mehr entgegenkommend, ab« in dieser Frage sind die deutsch-böhmischen Abgeordneten entscheidend. Was die Präsidentensrage betrisst, so wird nicht allein die Demission des Präsidenten v. Abrahamvwicz, sondern a»ch die des Virevkäsiventen Kramarrz gefordert. Die letztere Forder ung wird besonders entichirden von den sozialdemokratischen Ab geordneten erhoben. Die Situation wird derzeit als um eine Nüaace günstiger betrachtet. — Die »N. Ir. Pr." meldet aus Prag: Nach Mittemacht wurden die Truppen von den Straßen zurückgezogen. Heute durchzogen Militärpatrouillen di« Stadt. Allmählich wird der Verkehr wieder ausgenommen. Das Stand gericht ist gebildet worden. Der Scharfrichter, dessen Erhitzen L ev << c» e» .MM
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