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Leipziger Tageblatt und Anzeiger : 22.01.1870
- Erscheinungsdatum
- 1870-01-22
- Sprache
- Deutsch
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id453042023-187001228
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id453042023-18700122
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-453042023-18700122
- Sammlungen
- LDP: Zeitungen
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
Inhaltsverzeichnis
- ZeitungLeipziger Tageblatt und Anzeiger
- Jahr1870
- Monat1870-01
- Tag1870-01-22
- Monat1870-01
- Jahr1870
- Titel
- Leipziger Tageblatt und Anzeiger : 22.01.1870
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! 60.15; äo. von Credit- ; k. k. 237.— ; 306.50; Italiener ; Ital. 783.75; 502.50; * - oankend. . Rente s Lomb. 663.75; i-Actien 60. I2is/»; Anleihe 114V,; kmmw., ; Mehl rrSt.) dl. Or- Middl. , Fair s, Fair 2»/g. — r fest. l 19 Fr.i oco — Anzeiger. Amtsblatt des König!. Bezirksgerichts und des Raths der Stadt Leipzig. W 22. Sonnabend den 22. Januar. 187». Zur gefälligen Beachtung, «r Unsere Erpedition ist morgen Sonntag den 23. Januar nur Vormittags bis ' zS Uhr geöffnet. ÜXPV«N1I«I» a«8 Letpslser Bekanntmachung. Alle Diejenigen, welche noch Forderungen für Arbeiten zu städtischen Bauten rc. zu machen haben, werden hierdurch auf gefordert, ihre Rechnungen hierüber umgehend und spätestens bis zum ll. Februar ds. Js. in dein Raths-Bauamte abzugeben. Das Nichtbeachten dieser Aufforderung wird für die Betreffenden, in Bezug auf fernere Lieferungen rc., nicht ohne Einfluß sein und bei Vergebung von Arbeiten in Betracht gezogen werden. Leipzig, den 20. Januar 1870. Des Raths Bau-Deputation. /s «LG. UNI- Landtag. » * Dresden, 20. Januar. Wir theilen aus dem Bericht )er Finanzdeputation der Zweiten Kammer über das könig- LS locol» icheEisenbahnvecret, welcher nicht weniger als zwölf Druck et G.; . 5 Geld; Rüböl ^ «LG. N. ogen umfaßt, das Folgende mit. Die Deputation ist mit der Ansicht der Staatsregierung, daß S sich dringend empfehle, auf gegenwärtigem Landtage von einer eschlußfassung über die Ausführung neuer Eisenbahnen gänzlich bzusehen, da die in Folge der Beschlüsse beim letzten Landtag f Staatskosten auszuführenden Eisenbahnbauten so umfassend en, daß für die nächsten Jahre alle zu diesem Zweck überhaupt ponibeln Kräfte dafür in Anspruch genommen würden, und es -er aus diesem Grunde, sowie wegen der Kostspieligkeit der pitalbeschaffung dringend wünschenswerth sei, mit weiteren senbahnbauten für Rechnung des Staates nicht eher zu begin- n, als bis die bereits beschlossenen im Hauptwerk vollendet er der Vollendung nahe gearacht seien, nicht nur völlig ein standen, sondern sie spricht auch weiter aus, daß der Eisen- hnbau im Allgemeinen der Privatindustrie überlasten und der taatSbau nur in so weit beibehalten werde, als es sich um Er- änzung und Verbindung schon vorhandener Staatsbahnlinien delt, und daß daher auch in der That nur aus garn über wiegenden Gründen irgend weiche Eisenbahnlinien für den Staats halt zu reserviren sind. Wegen einiger zur Ausführung der Chemnitz-Leipziger nachträglich eingegangenen Petitionen hat die Depu- mer hat m. Die tion der -ngesell- Zreiberg ahre be- >es Ab- ebrachte nkungen ach die iche des )er an- § I Eisenbahn Haftung tation diesen Bau noch einmal kurz berühren müssen und heißt llndreaS es dabei unter Anderem: Ölungen . „Wenn auch über die schließlich Entscheidung des Gesammt- rch zu- ^ministerims, die Bahn über Borna und Kieritzsch zu führen, von dtet. denjenigen Betheiligten, deren Interessen in Folge derselben zu- Eröff- ' rücktreten mußten, inzwischen zum Theil bittere Klagen geführt Stände^ worden sind, so liegt doch für die Deputation keine Veranlassung Reichs- 4s vor, gegenwärtig hierauf zurückzukommen. Denn es handelt sich lege der Kleben jetzt um eine völlig abgeschlossene Thalsache, und die Staats- ^ regierung war zur Entscheidung der Frage in der Weise, wie solches thatsächlich geschehen ist, durch ständischen Beschluß vollkom men ermächtigt." W Uebergehend zu den einzelnen projectirten Eisenbahnen, so s werden wir in Rücksicht auf den Raum deS Blattes allemal nur I die Richtung und den betreffenden Deputationsvorschlag mittheilen. 1) Sohland-Pirna-Fischbach: den Bau aus Staats- - die auf gegen- hierzu disponibel erforderlichen Summe dem nächsten Landtag eine Vorlage zügehen zu lasten. 2) Limbach-Wüstenbranv: den Bau auf Staatskosten zu 2d.M. Creuzot fürchtet, «finden beschließen und die Staatsregierung zu ersuchen, dem nächsten Landtage eine Vorlage zu machen, jedoch gleichzeitig die Staats- regierung zu ermächtigen, für den Fall, daß bis zum 1. Januar. 1872 sich ein Privatunternehmer finden sollte, welcher diese Linie' ausführen will, demselben unter den üblichen Bedinungen Con- cession zu ertheilen. 3) Dresden-Dippoldiswalde-Schmiedeberg: Peti tion um Erbauung einer Staatöbahn zur Zeit auf sich beruhen zu lassen, jedoch die Staatsregierung zu ermächtigen, dem durch das Comite eingereichten weiteren eventuellen Gesuch um Erlhei lung der Concession zur Erbauung einer Nebenbahn aus Privat- Mitteln unter den üblichen Bedingungen zu willfahren. 4) Zschieren-Mügeln durch das Müglitzthal: dem Comite für Erbauung einer Müglitzbahn von Mügeln bis zur Landesgrenze bei Vorderzinnwald, sowie einer Zweigbahn von der Station Mügeln bis Zschieren event. Pirna Concession zu er lheilen. 5) Dux-Pirna: die Staatsregierung aufzufordern, daß die selbe mit allen ihr zu Gebote stehenden Mitteln bei der öster reichischen Regierung dahin wirke, damit diese die Concession aus dem böhmischen Theil ehebaldigst ertheile. 6) Bautzen-So Hland-Sebn itz-Schan dau: die Staats- regierung zu ermächtigen, derjenigen Gesellschaft, welche diese Bahn am ehesten beginnt und für den Staat wie die Gegend am vor teilhaftesten ausführt und die nöthigen Mittel nachweist, die Concession zu ertheilen. 7) Görlitz-Zittau: die StaatSregierung zu ermächtigen, der Berlin-Görlitzer Eisenbahngesellschaft die Concession zu er theilen. 8) Berlin-Brand-Dresden: der StaatSregierung die Ermächtigung zur Concessionsertheilung unter den üblichen Be dingungen zu ertheilen. 9) Zitau-Liegnitz: beider StaatSregierung zu beantragen, daß sie dem Comite, wenn dasselbe die Beschaffung der Geld mittel, sowie die Concession der preußischen und österreichischen Regierungen nachgewiesen hat, die Concession für das sächsische Gebiet definitiv ertheile. 10) Verbindungsbahn zwischen der Radeberg- Camenzer und Großenhain-Cottbuser Eisenbahn; Petition zur Kenntnißnahme an die StaatSregierung gelangen lassen. 11) Bautzen-Landesgrenze: Petition zur Kenntnißnahme an die Staatsregierung gelangen lasten. 12) Mehltheuer-Triptis: Petition um den Bau auS Staatsmitteln abzulehnen, dagegen die Staatsregierung zu r- mächtigen, für den Fall des Zustandekommens eines Privatunter nehmens die Concession unter den gewöhnlichen Bedingungen zu ertheilen.
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