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Leipziger Tageblatt und Anzeiger : 05.07.1877
- Erscheinungsdatum
- 1877-07-05
- Sprache
- Deutsch
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id453042023-187707054
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id453042023-18770705
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-453042023-18770705
- Sammlungen
- LDP: Zeitungen
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
Inhaltsverzeichnis
- ZeitungLeipziger Tageblatt und Anzeiger
- Jahr1877
- Monat1877-07
- Tag1877-07-05
- Monat1877-07
- Jahr1877
- Titel
- Leipziger Tageblatt und Anzeiger : 05.07.1877
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Erscheint tiiglich früh 6'/. Uhr. Lirrctlo» >»d <kPk»Üto» Jvhannisgasie SS. -perchstootr» der Letacti»«: Lorunttac,s 10—12 Uhr. Nachmittags 4—6 Uhr. »Annahme der für die nächst, olaende Nummer bestimmten >mrraie an Wochentage» bis Z Uhr Nachmittags, an Tonn- und Festtagen früh bis V.v Uhr. I, »r» Ftlialc» für Zvs. Aanahmr: Otto Stemm. Universitätsstr. 22, LoniS Lüsche. Äatharinenstr. l8,p. nur bis '/Z Uhr. Anzeiger. Organ str Politik, Lscalgeschichk, Handels- nnd GeschästSverkehr. IL.2L0 Lts,»r»k,t»,lU, viertelt. incl. Brinaerlvhn b ML. durch die Post bezogen 6 M. Jede einzelne Nummer 3V Pf Belegekemplar 10 Pf. Gebühren für Extrabeilagen ohne Postbesvrderung 36 Mi. ...it Postbefvrdrrung 4b Wk. Zusrrate 4grsp. vouraeoiSz. 20 Pf Grüßere «Lchriften laut unsere» PreiSverzeichniß — Tabellarisch« Satz nach höberem Tarif, »ttlomm o,trr dem UedarHoxstttch die Spaltzeile 40 Pf. Inserate find stets au d. Lr-edttlor zu sendm. — Rabatt wird nrchf gegeben Zahlung pr»einuoor»Lch ob« durch Postvo^fchuß. W 186. Donnerstag den 5. Juli 1877. 71. Jahrgang. Schifffahrt zwischen Hamburg und Wallwitzhafen. Behuf» Beseitigung der im ElbschifffahrtSvrrkehr hervorgetretenen Ucbelstünde hat der Verkehr», avtschvß der Handelskammer «it der Kettenschleppschiffsahrt»-Gesellschaft der Oberelbe und der Frachtschiffsahrt» Gesellschaft in DreSdeu ein Abkommen angebahnt, wonach diese sich verpflichten, die beim Befrachtung»contor in Hamburg aufgegcbenen Güter — unter der Voranssetzung, daß Diejenigen, welche davon Gebrauch machen wollen, ihnen alle ihre Güter znweisen — längsten» innerhalb 7 Tagen, Zollrevision ungerechnet, zu expediren und ohne Aufenthalt nach Willwitzhasen schleppen zu lassen. Der Tarif.Entwurf liegt aus unserem Bureau, Neumarkt Nr. 1», zur Ein« sichtnahme au»; derselbe ist wahlweise nach dem Dresdner und dem Magdeburger Pegel berechnet Wa» die Elasfificirung der Güter anlargt, so haben die genannten Gesellschaften sich bereit erklärt, die Wünsche der Betheiligten nach Möglichkeit zn berücksichtigen, nnd wir bitten daher, etwaige Wünsche in dieser Beziehung, sowie in Betreff de» zu wählenden Pegel» bis zu« LS. dfs. Vits, schriftlich an nn» gelangen zn lasten. Leipzig, den 3. Juli 1877. Die Ha»delSka««er. vr. WachSmnth. vr. Gensel, S Gewerbekammer Leipzig. Do»«erSta« de» LL. J«li L877, «tach«ittaa» S Uhr, findet eine öffentliche Sitzung der Gewerbekammer im Saale der ersten Bürgerschule hier statt. LaWe-»rd»««G. 1) Registranden-Bortray. 2) Ausschußgutachten, die Beschickung de» Delegirtentage» selbstständiger Handwerker und Fabrikanten zu Darmstadt betreffend. ipzig, den 2. Juli 1877. Die Ge»e*be?w««rr d«selbft. W. Häckel, Vors. Adv. Ludwig. Secr Bekanntmachung." Indem wir hiermit die neuen Anlagen im G«hetbe»h»lze der öffentlichen Benutzung über geben, empfehlen wir dieselben der Obhut und dem Schutze de» Publicum». In Bezug auf den Verkehr daselbst bringen wir die schon im Allgemeinen hier bestehenden die»- fallsigen Bestimmungen in Erinnerung und verordnen zugleich: 1) Auf den Fußwegen dürfen nicht mehrere Kinderwagen oder Rollstühle neben einander ge- fahren weroen. 2) Da» Reiten, viehtreiben oder Fahren mit Karren, Handwagen und anderem Fuhrwerke, ingleichen da» Tragen umfangreicher Gegenstände auf den Fußwegen sowie da» Betreten der Wielen» und Waldflächen außerhalb der gebahnten Wege ist verboten. 3) Da» Befahren de» durch da» Scheihenholz führenden Fahrwege» mit Lastfuhrwerk, gleich, viel ob beladenem oder »nbeladcnem, ist untersagt. Zuwiderhandlungen werden mit Geldstrafe bi» zu SV M««E oder mit Hast vi» r» Läl L«ge« geahndet wogegen jedwede Beschädigung der Anlagen gerichtliche Bestrafung, unter Umständen Ge- fängniß bi» zu drei Jahren oder Geldstrafe bi» zu 1500 bez. Verlust der bürgerlichen Ehren- rechte nach sich zieht. Leipzig, am 30. Juni 1877. Der R«th der Stadt Leipzig. vr. Georgi. Vr. Reichel. Bekanntmachung, Miethveränderungen bctr. Um das Verzeichnt- der EtnqnartternngSpflichtigen nnd der zur Gtnqnartte- r«»g geeignete» -lännre in Ordnung zu erhalten, geben wir den Hausbesitzern und Administra toren hiermit aus, jede t» ihre« HanSgrundftiicke» eingetretene Mteth- resp Ztnsver» änderung längsten» acht Tage nach deren Eintritt bei unserem Quartier-Amte (Rathhau», zweite Etage) schriftlich a»z»«elde«. Jede Unterlassung oder Versäumung dieser Vorschrift wird mit einer Geldstrafe von fnnszeh» Mark geahndet werden. Leipzig, am 30. Juni 1877. Der Math der Stadt Leipzig. vr. Georgi. Lamprecht. Bekanntmachung. Die Ausmusterung», und Ersatz-Reservescheine II Elaffe der in diesem Jahre hier gemusterten Mannschaften find eingegangen und liegen auf unsere« Quartier-Amte, Rathhau» 2. Etage, zum Lbholen bereit, wa» hiermit zur Kenntntßnahme der Bethetligten gebracht wird. Leipzig, den 2. Juli 1877. Der -kath der Stadt Leipzig. - vr. Georgi. Lamprecht. Bekanntmachung. Wir beabsichtigen in nächster Zeit größere Reparaturarbeiten an der Schleuße der Kleinen Fleischergaffe vorzunehmen und fordern daher im Interesse der Erhaltung der Schleußen in gutem Zustande diejenigen Besitzer bez. Administratoren der an genannte Slraßentracte angrenzenden Grundstücke, sür welche sich die Rothwendiakeit der Einführung von Betschleußen in die Hauptschleuße für die nächsten Jahre übersehen läßt, auf, hierüber bi» spätesten» de» LS. dieses M»»atS bei dem RathSbauamte (Rathhau», 2. Etage) Anzeige zu erstatten, damit die Legung der Privat- beischleußenrohre gleichzeitig mit de« Reparaturbau der Hauptschleuße aus Kosten der Adjacenten erfolgen kann. Leipzig, am 3. Juli 1877. Der Math der Stadt Leipzig. vr. Georgi. Wangemann. Bekanntmachung. Wegen nothwendiger Reparatureu an der Schleuße, sowie wegen nachmaliger Pflasterung der Kleinen Kleischergasse bleibt diese Straße vom 15. d. M ab dt« auf Weitere» für den Fährverkehr gesperrt. Leipzig, am 3. Juli 1877. Der Math der Stadt Leipzig. vr. Georgi. Wangemann Der Inhaber de» abhanden gekommenen Sparcaffen-QuittungSbuche» Nr 88,615 wird hier« durch «uigefordert, sich damit binnen drei Monaten und längsten» am 5 October 1877 zur Nack- Weisung leine» Rechte», bez. zum Zweck der Rückgabe gegen Belohnung bei Unterzeichneter Anstalt zu melden, widrigenfalls der Sparcassen-Ordnung gemäß dem Anzeiger der Inhalt diese» Buche» auSgezahlt werden wird. Leipzig, den 3. Juli 1877. Die Verwaltung de- Leihhauses «nd der Spareaffe. Leipzig, 4. Juli. Die Bürger Nordamerika» feiern heute da» Fest ihrer Unabhängigkeitserklärung; am 4. Juli 1776 war e», al» die 13 Colonien sich offen vom britischen Mutterlande loSsagten Auch wir in Deutschland haben heute Ursache, den Gedenktag einer Unabhängigkeitserklärung von großer geistiger, sittlicher und politischer Tragweite dankbar zu be gehen; denn heute vor fünf Jahren, am 4. Juli 1872, wurden die Jesuiten und die ihnen verwandten Genossenschaften durch ein ReichS- gesetz für alle Zeiten auS den deutschen Grenzen gewiesen. Seitdem sind jene fröm melnden Finsterlinge, die den Namen Jesu schmählich mißbrauchen, die schlimmsten Feinde Deutschland- geworden — wahrlich eine Feind schaft, auf die wir nur stolz sein können; der vatican zu Rom, wo sie da- großc Wort führe», ist zum Hauptquartier de» geheimen Kampfe» gegen da» neue Reich geworden, und die jesuitische Eamarilla, die den Papst am Schnürchen zieht »nd hinter i« hervor die katholische Welt regiert, wetteifert in Racheplänen gegen un» mit unsere« alten Erbfeinde Frankreich. Rache zu nehmen an Deutschland — da» ist der Gedanke, der diese beiden Mächte bei aller sonstigen Ver schiedenheit zusammengefithrt hat: „zwei Seelen und ei» Gedanke, zwei Herzen und em Schlag". Diese Gemeinschaft der Interessen, die sich schon während de» dentsch - französischen Kriege» unter der Decke geregt hatte, sie begann sichtbar hervorzu sprossen, al» Deutschland vollständig mit der römi schen Hierarchie brach und die Augenverdreher, die sich mit demNameu Jesu zu schmücken wagen, zum Tempel htnauSwarf; sie nahm dann festere Gestalt an, al» e» gelang, den klerikal angehauchten Marschall Mac Mahon an Stelle Thier»' an da» Steuer ruder Frankreich» zu bringen, und sie wurde endlich zu einem thatsächlichen Büudnisse, al» der Marschall-Präfident sich im Mai d. I. nach dem Sturze de» republikanischen Ministerium» mit einer papflfrrundlichen Regierung umgab und den Entschluß bekundete, den Kamps für die „religiöse Ordnung" inner- »nd außerhalb Frankreich» auf- »»nehmen. So barmlo» die neuen Lenker der französischen Geschicke sich anstelle«, so spricht doch die ganze Art, wie diese neue Regierung ohne jeden zwingenden Gr»nd sich an die Oberfläche gedrängt hat, und da» Verfahren, da» sie seitdem eiugehalten, v.rrälherisch genug ihre wahren Ab- sichten au», die dahin gehen, mit Hülfe de» Papst- thum» der Republik den Tara»» zu machen »nd dann «it der so gewonnenen Macht wiederum ihrerseits dem Papstichu« «uszuhelfen. Daß diese» nicht mnsonfi arbeitet, verficht sich von selbst, «nd ebenso klar liegt das Ziel seiner Wünsche da: eS macht kein Hehl daran», daß cS die Hoffnung ans eine Wiedergewinnung feiner früheren we.t- licben Macht «nd seine» SclbstbestimmungSceckteS ans kirchenpolitischem Gebiete nicht im Geringste aufgegeben hat ES ist also zweifellos, in welcher Richtung die Gegendienste der neuen französischen Regierung sich zu bewegen haben würden, wenn diese bei den Neuwahlen mit Hülfe der römischen Geistlichkeit in den Vollbesitz der Gewalt gelangen würde. Diese Dienste würden ihre Spitze gegen Italien oder gegen Deutschland oder gegen beide zugleich zu richten haben. Da» Bündniß der Curie mit Frankreich, mag e» nun ein still schweigende» oder wohlverbrieft und versiegelt sein, bedeutet im Innern den Untergang der Republik, nach Außen den Krieg. Daß die französische Regierung ohne viel Federlesen- auf diese» Ziel loSsteuert, be weist die neueste amtliche Kundgebung, die «n» heute der Telegraph übermittelt. Der Minister de» Innern. Fourtou, hat ein Rundschreiben an die Präfeclen gerichtet, in welchem er sich über die Beweggründe, welche für den Vorgang vom 16. Mai maßaebcnd gewesen seien, äußert «nd versichert, der Ministerwechfel sei ein Aufruf deS Marschall-Präfidenten Mac Mahon an die Confervativeu aller Parteien ge wesen. Der Marschall werde die Verfassung achten ('? ? ?). Weiter heißt eS dann: Die Präfeclen sollten bei Gelegenheit der Wahlen die öffentliche Meinung aufklären. Die Regierung habe da» Recht, die Namen der von ihr bevorzugten Can« didaten zur Kenntniß zu bringen und die Lei tung bei derAuSübung de» allgemeinen Wahlrechtes zu übernehmen. Die Prä- iecten würden auf diese Weise den Präsidenten Mac Mahon bei der Lösung seiner Aufgabe unterstützen, welche er völlig durchführen werde: Frankreich trotz seiner Parteiungen zu retten. Hiermit wäre «Uso der Feldzug für die Wahlen, die im Laufe de» September stattfinden sollen, eröffnet. Herr Fourtou ist nicht blöde und sagt keck heran», wie er diesen Feldzug zu führen ge denkt. Während bei un» zu Lande und auder- wärt» Wahlen den Zweck haben, die LolkSstimm- «ng zu ermitteln »nd ihr zum «nahhänaigen AuSdruck zu verhelfen, will die französische Regierung sich selbst an die Spitze der Wahlbe- wegung stellen und deren .Leitung" übernehmen. Die Präfeclen sollen ohne Weitere» in die Wahl agitation eingreifeu und die öffentliche Meiuuug aufklären. „Aufklären" ist gut; verwirren, »er- I finstern, verdummen wäre aber noch besser au»- I gedrückt, zumal weun e» sich, wie hier, um eine I systematisch« »nd gründliche Wahlterrorifiruvg handelt, die von liebedienerischen Beamten im Bunde mit römischen Pfaffen auSgeüdt werden soll. Nun. immerzu! Mag Mac Mahon zusehen, ob er auf diesem Wege Frankreich, da» gar nicht so rettungsbedürftig ist, zu „retten" vermag, oder ob er nicht vielmehr sich und die Eurie früher al» nöthig ist in» Verderben reißt. Neuere Nachrichten melden, daß e» dem Papst wieder schlechter geht al» je, er leidet am Herzen und steht auf schwacben Füßen. Hofft er vielleicht, daß die neuen StaatSkünstlcr Frankreich» ibm wieder aus die Be,nc helfen werden? Er hoffe; wir aber hoffen auch und harren ruhig der Dinge, die da kommen weroen. Die Vorarbeiten zur Einführung der Reich»- justizgesetze sind überall in den Einzelstaaten im vollen Zuge; fast gewinnt e» den Anschein, al- wetteifere man miteinander, wer am Ersten den Boden für den großen Fortschritt in der nationalen RechtSeinheit geebnet habe. Allein, vielfach, selbst in Preußen giebt e» Leute, welche gerade diesen Augenblick sür geeignet halten, um da» bescheidene Verlangen zu erheben, man solle die Iustizgesetze unausgeführt lassen. Unser Civil proceß, sagt man namentlich in den östlichen Provinzen Preußens, ist vortrefflich, jedenfalls weniger verwickelt uud kostspielig, al- der in Aus sicht gestellte neue; auch unser Strafproceß ist zuver- lässiger und wirksamer. Dazu kommt, daß durch die Gleichheit der Form, in welcher Recht gesprochen wird, noch keine-wegS die RechtSeinheit geschaffen ist. Warte man also mit dem einheitlichen Pco- ceßrecht wenigsten» solange, bi» auch da» einheit- liche materielle Recht hergeflellt werden kann! Die» im Großen und Ganzen die Redeweise der Unzufriedenen. Der eingefleischteste ParticulariS- mu» kann nicht besser operiren. Wa» die Klage über die angeblichen Mängel 'der neuen Gesetze betrifft, so genügt zu ihrer Zuückweisung die Frage: Warum ist «an mit derselben nicht hervoraetreten, al< e» Zeit war? Die haupt sächlichsten Vorwürfe werden gegen die neue Eiotlproceßordnung erhoben. Die Civilproceß- orduung hat seit der Veröffentlichung de- Ent wurf» bi» zur endgültigen parlamentarischen Beschlußfassung über 2 Jahre der Kritik offen gelegen. Sie hat durch die Commission wie durch da» Plenum de» Reichstage» verhältniß mäßig wenige nnd die weseutlichen Grundlagen nicht berührende Änderungen erfahren. E» kann also Niemand für sein avfällige» Urtheil über dieselbe anführen, daß sie erst im letzten Stadium verdorben worden sei. Gegen die Grundsätze konnte schon vor reichlich 2»/, Jahren Widerspruch erho> den werben. Warum lü derselbe unterblieben? Warum sind nicht Maffenpetitionen gegen den CivilproceßordnungSentwurf beim Reichstage ein gelaufen? Warum haben nicht die Juristen au» den östlichen Provinzen Preußen», die doch zahl reich genug im Reichstage sitzen, energisch ihre Stimme gegen denselben erhoben? Wir wissen sehr wohl, daß nicht wenigen unter ihnen da» Schweigen und die Annahme de» Entwurfs herzlich schwer geworden ist, aber sie fügten sich der selbstver ständlichen Nothwendigkeit, daß bei der Schaffung eine» einheitlichen Recht- nicht Jeder da» Alte be- halten kann. — Gegen die Strafproceßorduung macht man gellend, daß sie ja in Bezug auf die Preßvergehen «nd aus die Verfolgung von Be amten wegen Amtsüberschreitung die alte Ver schiedenheit bestehen lasse. Dieser Vorwurf hätte einen Sinn im Munde Desjenigen, der die Com- peten; der Schwurgerichte sür Preßsachen «nd die Beseitigung der Erhebung de» Competenzconfiict» im Falle der Ueamtenverfolgung verallgemeinert wissen möchte Demjenigen, der oen heute in Preußen bestehenden Strafproceß für „wirk samer" hält, steht er geradezu komisch zu Gesichte. Gegen da» GerichtSverfaffungSgesetz endlich weiß man nicht» Durchschlagendere» einzn- wenden, al» daß e» eine Menge kleiner Städte der Collegialgerichte beraube und ihnen nur einen Einzelrichter zurücklaste, sie somit in ihren wirth- schaftlichen Verhältnissen schädige. Da» war freilich vorherzusehen, »nd man hätte, weun man eS vermeiden wollte, auf die neue Gericht-orga- nisation überhaupt verzichten müssen. Den be- treffenden Städten mag die Verwandlung allerdings hie «nd da recht empfindlich wer den; allein, oberster Grundsatz für die Einrich tung der Iustizpflege muß denn doch da» Wohl de» ganzen Volke», nicht da» Sonder interesse einzelner Gemeinden sein — Da» seit samste Beweisstück aber ist, «an solle die Iusttz- gesetze liegen lassen, weil sie die RechtSeinheit ja doch nicht brächten Genau mit demselben Grunde hätte man bei der Berathnng der Reich-Ver fassung darauf dringen müssen, een Art 4, Nr. 18 nicht anzunehmcn, weil daselbst nnr da» Obliga tionenrecht, Strafrecht, Handel»- und Wechfelrecht nnd da» gerichtliche Verfahren der Reichsgesetzgebung zugewiesen wurden, während da» gefammte bürgerliche Recht brr R-ich-competenr erst durch Gesetz vom 20. December t873 nntergestellt ward. Ja, mit demselben Gründe hätte man sich überhanpt der Schaffung de» Norddeutschen Bunde» wider- setzen müssen, weil er die nationale Einheit doch nicht herstelle Glücklicherweise sind diese Politiker mit de« Grundsätze „Alle» oder Nicht»" in unseren Parlamenten fett 10 Jahren ohne Einfluß,
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