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Leipziger Tageblatt und Anzeiger : 15.02.1870
- Erscheinungsdatum
- 1870-02-15
- Sprache
- Deutsch
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id453042023-187002155
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id453042023-18700215
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-453042023-18700215
- Sammlungen
- LDP: Zeitungen
- Bemerkung
- Images teilweise schlecht lesbar
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
Inhaltsverzeichnis
- ZeitungLeipziger Tageblatt und Anzeiger
- Jahr1870
- Monat1870-02
- Tag1870-02-15
- Monat1870-02
- Jahr1870
- Titel
- Leipziger Tageblatt und Anzeiger : 15.02.1870
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Anzeiger. Amtsblatt des König!. Bezirksgerichts und des Raths der Stadt Leipzig. W 46. Dienstag den 15». Februar. 187«. Bckaimtmach»»» der lömiMmi BuiudvcrsichmiiigS-Commissio». Nackdem die Brandversicherungsbank für Deutschland in Leipzig bereits im Jahre 1867 die Einstellung ihres Geschäftsbetriebes innerhalb des Königreichs Sachsen beschlossen hat, ist neuerlich bei der Unterzeichneten königlichen Brandverstcherungs-Commission angezeigt worden, daß die noch laufenden Versicherungsverträge der genannten Feuerversicherungs-Anstalt im gegenseitigen Einver ständnisse beider Berlragscontrahenten nunmehr sämmttich gelöst seien. In Gemäßheit der Bestimmungen in tz. 30 der zum VI. Ab schnitte des Brandversicherungsgesetzes gehörigen Ausführungsverordnung vom 20. October 1862 wird dies vor Zurücknahme der ertheilten Concession mit der Aufforderung öffentlich bekannt gemacht, die etwa noch ungelöst gebliebenen Versicherungsverträge und Entschädigungsansprüche binnen sechs Wochen bei der Brandversicherungs-Eommission anzumelden, indem unterbleibenden Falls der gleichen Ansprüche gegen die Versicherungsanstalt im Verwaltungswege nicht werden berücksichtigt werden. Dresden, den 7 Februar 1870 Königliche Brandvcrsicherrings-Cvmmission. Schmidt. Rudolph. Bekanntmachung. An unserer Realschule ist die Stelle eines ständigen .Oberlehrers der französischen Sprache mit einem jährlichen Gehalte von 650 Thlr. erledigt und sott zu Ostern d. Z. wieder besetzt werden. Geeignete Bewerber um diese Stelle werden hierdurch veranlaßt, ihre Gesuche nebst den erforderlichen Zeugnissen bis zum 1. Marz d. I. bei uns einzureichen. Leipzig, am 10. Februar 1870. Der Rath der Stadt Leipzig. - I)r. E. Stephani. WilisH^Res. Bekanntmachnng. Die V. Bürgerschule an der Schletterstraße soll um ein Stockwerk erhöht werden. Alle dazu erforderlichen Arbeiten und Lieferungen sind an einen Unternehmer in Accord zu vergeben. Zeichnungen und Bedingungen zu diesem Baue sind in dem RathS-Bauamte einzusehen, wo auch Anschlagsformulare gegen Entrichtung der Copialgebühren in Empfang genommen werden können. Diejenigen, welche gesonnen sind, diesen Bau zu übernehmen, werden hierdurch aufgefordert, die mit ihren Preisen ausgefüllten Anschlagsformulare Sonnabend den r Marz bis Abends 6 Uhr in dem Naths Bauamte, mit der Aufschrift „V. Bürgerschule", versiegelt abzugeben. Des RathS Bau-Deputation^ Holz-Auktion. Mittwoch, am d. M., sollen Vormittags von lb Uhr an in Burgauer Revier, und zwar auf dem diesjäh rigen Gehau an der Leutsch-Wahrener Brücke in der Nähe der s. g. großen Eiche mehrere Hundert Lang- und Abraumhaufen, 15 Schock fichtene Baumpfahle, 22 Schock Bohnenstangen und 37 Schock Durchforstungsbunde gegen übliche An zahlung und unter den übrigen im Termine an Ort und Stelle öffentlich angeschlagenen Bedingungen an die Meistbietenden verkauft werden. — Leipzig, am 1. Februar 1870. Des Raths Forst - Deputation. Für eine Feuerwache wird ein Local, bestehend aus zwei heizbaren Räumen und zwei dergleichen ohne Heizungsanlage zu ermiethen gesucht. Anmeldungen sind zu bewirken nn Rathhause, 2. Etage bei Herrn Brandmeister Sckindler. Leipzig, den 7. Februar 1870. Des Raths Deputation znm Feuerlöschwesen. Realschule. Anmeldungen neuer Schüler für Ostern dieses Jahres werden noch Freitag den 18. und Sonnabend den 19. Februar Vormittags 11—121/2 Uhr und Nachmittags 3—5 Uhr gegen Vorzeigung des Taufzeugnisses oder Geburtsscheins, eines Schulzeugnisses oder der letzten Schulcensuren, beziehentlich des EonfirmationSscheins in meinem Amtszimmer ll. Bürgerschule rechter Hand 1. Stock) von mir angenommen. Zu der Aufnahmeprüfung haben sich die angemeldeten Schüler Mittwoch den 9. März früh 8 Uhr, mit Papier und Schreibfeder versehen, einzufinden. Professor vr. Wagner, Director. Tagesgeschichtltche Uebersich.. Aus den Aukschußverhandlungen über den Gesetzentwurf wegen deS Urheberrechts an Schriftwerken u. s w. wird be richtet, daß namentlich von Braunschweig, Lippe und Anhalt die 30jährige Schutzfrist (nach dem Tode deS Autors) zu Gunsten einer nur 20jährigen bekämpft worden ist. Es wurde geltend ge macht, daß für Werke von nationaler Bedeutung und bleibendem wissenschaftlichen Werthe ein Schutz von so langer Dauer dahin führe, daß der Mitwelt weniger zum Nutzen der Verfasst r als der Verleger wesentliche Culturmittel voremhalten und v.rlheuert würden. Wenn man in materiellen Dingen dem Publicum Er leichterungen verschaffe, so dürfe man nicht gerade auf dem geistigen Gebiete ein vertheuerndes Protectionssystem handhaben. Die Schutzfrist von 30 Jahren wurde jedoch beibehalten. — Außer dem theilt die „ Weser-Ztg." mit, daß nach dem Beschlüsse deS BundeSrathS die EintragSrolle, in welche Uebersetzungen bereits veröffentlichter Werke, denn sie gegen den Nachdruck ge schützt werden sollen, und alle bereits veröffentlichten Werke, wenn sie des gesetzlichen Schutzes theilhaftig sein sollen, eingetragen werden müssen, nicht in Berlin beim Bundeskanzleramt, sondern in Leipzig bei dem dortigen Stadtrath geführt werden soll, und zwar nach einer von dem Bundeskanzleramts zu erlassen de.1 Instruction. Die Eintragungen werden im „Börsenblatt für den deutschen Buchhandel" veröffentlicht; doch fallen die Kosten dem Antragsteller zur Last. — Obgleich die Haltung der mecklen burgischen Negierungen bei der Frage des Bundes-Oberhandelt - Gerichts in Leipzig bereits hinlänglich bewiesen hat, daß eine Förderung der Entwickelung der Bundesinstitutionen von dieser Seite nicht zu erwarten ist, hat es in bundesrätblichen Kreisen doch Aufsehen erregt, daß die mecklenburgischen Bevollmächtigten sich bei den Abstimmungen über die Gesetzentwürfe, betreffend Autorrecht. Schutz der Photographie und Ermächtigung der Bundesconsuln zu Eheschließungen, consequent der Abstimmung enthalten haben. Unmittelbar vor dem Schluffe des preußischen Landtags wurden
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