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Leipziger Tageblatt und Anzeiger : 23.03.1870
- Erscheinungsdatum
- 1870-03-23
- Sprache
- Deutsch
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id453042023-187003237
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id453042023-18700323
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-453042023-18700323
- Sammlungen
- LDP: Zeitungen
- Bemerkung
- Images teilweise schlecht lesbar
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
Inhaltsverzeichnis
- ZeitungLeipziger Tageblatt und Anzeiger
- Jahr1870
- Monat1870-03
- Tag1870-03-23
- Monat1870-03
- Jahr1870
- Titel
- Leipziger Tageblatt und Anzeiger : 23.03.1870
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äo dos! Anstalt! vstbahns Mberg- r ftauz.j beträgt res eine! r 90b/z. ik. 90^ »e Re L Lomb^ -r—.-; ; Lomb^ , belebt Italier Credit- L Priors is-Oblig e — z. Kabel- ^ N2^. j i.R»l l 108»/.- Vanmv.j -; «etz »er Umsa ,500 B.1 dische. immung! Mdbii Dhollero 8, ' 1'/., oco —l ^ 58b/z pr.F ^ 8. K. » G.; )uni- 13^/i, G.I nS schreib welche der be lt ansch chließunge jabe. ie Fmo ii mit 12 den Ur «gesehen. )ittoria, rch Mo e annr n ie Ant, t abgeso lister nach von kford-Eise ollarS Anzeiger W 82. Amtsblatt des König!- Bezirksgerichts und des Raths der Stadt Leipzig- Mittwoch den 23. März. 187«. Bckaimtmachu«g. Nach §. 15 der Telegraphen - Ordnung für die Korrespondenz auf den Linien deS Telegraphen - Vereines rc. von 1868 hat der Llfgeber einer Depesche das Recht, dieselbe zu recommandiren. In diesem Falle wird die Depesche von allen Stationen, welche bei -er telegraphischen Beförderung, beziehungsweise Aufnahme Mitwirken, vollständig collationirt und die Bestimmungs-Station sendet kr» Aufgeber telegraphisch, unmittelbar nach der Bestellung an den Adressaten oder nach der Abgabe an die WeiterbeförderungS- wstalt, eine Rückmeldung mit genauer Angabe der Zeit, zu welcher die Depesche dem Adressaten, beziehungsweise der WeiterbeförderungS- I lustalt zugestellt worden ist. Die Einführung der recommandirten Depeschen hat den Zweck, dem correspondirenden Publicum ein Mittel zu bieten, die Wahr- inlichkeit emer correeten Uebermittelung seiner Depeschen an den Adressaten, so weit dies bei der Natur der telegraphischen triebS-Mittel überhaupt zu erreichen ist, zu vermehren. Erfahrungsmäßig werden recommandirte Depeschen jedoch nur in sehr ^ geringer Zahl aufgegeben, muthmaßlich weil die Taxe für die Recommandatwn gleich derjenigen für die eigentliche Depesche ist. um nun dem correspondirenden Publicum ein fernere- HülfSmittel zu bieten, sich eine correcte Uebermittelung seiner Depesche — weit eS thunlich und nöthig ist — zu sichern, soll vom 1. Juli e. an versuchsweise im internen Verkehr das Recht der ecommandirung, wie solche- durch §. 15 der Telegraphen-Ordnuvg gewährt ist und auch noch fernerhin in Geltung bleiben wird, Ivhiu erweitert werden, daß der Aufgeber einer Depesche, welche nach einem Orte innerhalb deS Norddeutschen Telegraphen-GebieteS ichtet ist, die Vortheile der Recommandatwn auf einzelne Theile seiner Depesche beschränken kann, ohne verpflichtet zu fein, gleich iDopyelte der Gesammt-Taxe zu bezahlen. Zu diesem Zwecke hat der Aufgeber diejenigen Worte, Zahlen, einzeln stehenden Buchstaben oder Buchstaben-Gruppen (ekr. 14, 6 Telegraphen - Ordnung), deren correcte Uebermittelung er vorzugsweise für nothwendig hält, damit die Depesche ihren Zweck len könne, zu unterstreichen. Jedes unterstrichene Wort rc. wird bei der Ermittelung der Wortzahl, abweichend von sdm allgemeinen Bestimmungen des §. 14, 7 der Telegraphen-Ordnung, doppelt gezählt, dafür jedoch von allen bei der Beförderung sp. Aufnahme der Depesche betheiligten Stationen collationirt werden. Gelangt trotzdem ein solches unterstrichenes Wort rc. entstellt in die Hände deS Adressaten, so daß die Depesche nachweislich reu Zweck nicht hat erfüllen können, so werden dem Aufgeber auf deSsallsige rechtzeitige Reclamation die für die Depesche gezahlten ebühren zurückgezahlt werden. Im Falle der Verstümmelung nicht unterstrichener Worte rc. bei unrecommandirten Depeschen werden fortan die Gebühren i licht zurückerstattet. ^ > Berlin, den 13. Juni 1869. D e r B u n d e S k a n z l e r. Im Aufträge: Delbrück. Dem correspondirenden Publicum theilt Unterzeichnete vorstestende Bekanntmachung mit, um die Aufgeber interner Depeschen auf l die qu. neuen Bestimmungen aufmerksam zu machen. Bundes - Telegraphen - Station. Leipzig, den 22. Februar 1870. Nestler. Bekanntmachung. Die zeither an Herrn Rudolf Tänzer vermiethete Abthetlung Nr. 2 der BerkaufShalle an der Schillerstraße soll I»s« <L. April d. I. an anderweit an den Meistbietenden vermiethet werden und zwar bis zum 1. Oktober 1871 fest nd weiter gegen einhalbjährliche Kündigung. Miethlustige wollen sich Donnerstag de« 24. d. MtS. Vormittags 11 Uhr sil Rathsstelle einfinden und ihre Gebote eröffnen. Die LicitationS- und Vermiethungsbedingungen können schon jetzt daselbst eingesehen werden. Leipzig, den 15. März 1870. DeS RathS der Stadt Leipzig Finanz-Deputation. Bekanntmachung. Zur Herstellung des Straßenkörpers der Auen-Straße (Waldstraßen-Seite) wird auch fernerhin Schutt angenommen und Idat volle zweispänmge, 8 Kubikellen hallende Fuder mit 7 Ngr. 5 Pf. vergütet. DeS Raths Bau-Deputation. Holzpflanzen - Verkauf. Im Connewitz er Revier werden im bevorstehenden Frühjahre folgende Holzpslanzen zum Verkauf gegen sofortige Baar- mi phlung gestellt, nämlich: 30 Schock 6—10' hohe Eichenpflanzen ä Schock 3—6 «L, Eschenpfla Leipzig, am 8. März 1870. 4 — 8' - Eschenpflanzen ü 4 — 8' - Fichtenpflanzen ü ° Zalsamfichten zu 15 ^ ie Sc' ' /»—2 5-10 - 60 1V 1-3 — 5' Reflectanten wollen sich deshalb an Herrn Revierförster Schönherr in Connetvi^wenden. DeS Raths Forst-Deputation. 4 u. 5. Vorträge im Mendelssohn - Verein. z Ukip?/g, 22- März. Gestern hielt im keinen Saale de« ISchützenhauseS vr. Goldschmidt einen Bortrag über die lalascha-, einen jüdischen Volksstamm in Abyssinien. Nachdem k.die märchenhaften Berichte beleuchtet hatte, welche von dort hergekommen seien, ging er auf andere sichere und richtigere Be ichte ein, auS welchen u. A. klar hervorgehe, daß in Abyssinien Oftmals eine jüdische Dynastie geherrscht habe. Als Quellen, welche der Redner für die Schilderung der jetzigen Zustände unter den FalaschaS benutzt hatte, nannte er: Berichte der Misstonaire und die Mittheilungen jüdischer Berichterstatter und freier, un parteiischer Forscher. Die Zahl der Juden in Abyssinien beträgt ungefähr Vi Mil lion. Sie unterscheiden sich von den übrigen Bewohnern durch Feinheit der GesichtSzüge, durch geistige Begabung rc. und halten für Nachkommen von Abraham, Isaak und Jakob. Ihr ame: „FalaschaS" bedeutet Verbannte. Eigenthümlich ist vis
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