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Leipziger Tageblatt und Anzeiger : 13.05.1870
- Erscheinungsdatum
- 1870-05-13
- Sprache
- Deutsch
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id453042023-187005132
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id453042023-18700513
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-453042023-18700513
- Sammlungen
- LDP: Zeitungen
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
Inhaltsverzeichnis
- ZeitungLeipziger Tageblatt und Anzeiger
- Jahr1870
- Monat1870-05
- Tag1870-05-13
- Monat1870-05
- Jahr1870
- Titel
- Leipziger Tageblatt und Anzeiger : 13.05.1870
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jlMk redit-Lcl. isr'/.; I heute dir ltS-E-sa. Lvmtvl o-Oekm. 0; Mtz 1.35. au 80.50; äo voi it-AM OM, v. 57.80; Ml. , Mia. ; Credit. 3XPM. rkS-Obliz >s- nz. xabel- ilgio 115; n. AÄr't ^ ds 114'/.; j Zaumwolli, I -- W n markt.) Muihm:- Heutiga mische. - n; Still- z, M dL Üersh S'/., VMÜ 9^ r Swynr s) Garve ston — <t »n 16'/, ä.; n 17'/. ä. n 16'/, ä.; ) 8' iS Geschäft 8'/. K. In Baull- für BaM- ix" meldet: luboarg d» der Rue de n Trupp» tzt. Caval- 'Eau. Die wurden ad- 78 LO'. nittagS 4 und 5. Anzeiger «MM dlk KiuW. Bqirkkjliichl» md dki MP da SlM üchM. >» 133. Freitag den 13. Mai. 187V. Bekanntmachung. Die auf dem Neukirchhofe ausgestellten Meßduden nebst Zubehör sollen Freitag den 13. l. Mon., Vormittags S Uhr, . Ort und Stelle gegen sofortige baare Zahlung und unter den vor der Bersteigerung noch mitzutheilenden Bedingungen der- Mt werden; die Wegschaffung der Buden muß spätestens am Tage nach der Versteigerung bewirkt werden. Leipzig, den 5. Mar 1870. DeS RathS MeHbudendeputation. Bekanntmachung. Diejenigen Grundstücksbesitzer, welche einen BeischleuHen-Cairou an die Stadtcasse zu zahlen haben und damit pr. Termin kern 187V im Rückstände geblieben sind, werden zu dessen sofortiger Berichtigung aufgefordert. Leipzig, den 7. Mai 1870. DeS RathS Finanz-Deputation. Holz-Auction. g. Freitag am 27. dieses MonatS sollen Nachmittags von 3 Uhr an in Connewitzer Revier, und zwar im kleinen Apitzsch an der Eisenbahnbrücke und dem Lösniger Fußwege mehrere Hundert Stockholzhaufen gegen übliche 'lmig und unter den übrigen im Termine an Ort und Stelle öffentlich angeschlagenen Bedingungen an die Meistbietenden ft werden. — Leipzig, am 10. Mai 1870. DeS RathS Forst-Deputation. Verpachtung von Grasnutzungen. Montag am 16. d. M. sollen Vormittags v Uhr im Kuhthurmer Revier (Zusammenkunft: an der Alleebrücke der s. g. Gottge am Leipzig-Leutscher Weg), Vormittags 1v Uhr im Leutscher Holz in der s. g. Hasenholzspitze, und nittagS 14 Uhr im Burgauer Revier (Zusammenkunft: an der Leutsch-Wahrener Brücke) die GraSnutznngeu in nn Parzellen gegen Anzahlung der Hälfte deS Pachtzinses, und unter den übrigen im Termine bekannt zu machenden Be- Idiiguugen an die Meistbietenden verpachtet werden. Leipzig, am 10. Mai 1870. DeS RathS Forstdepntatio«. Die Communalabgaben. Durch nachstehende, auf amtlichen Notizen beruhende Miltheilung über daS Verhältnis der hiesigen Communalabgaben » den StaatSsteuern glauben wir mehrfach ausgesprochenen Wün schen entgegen zu kommen. Die städtischen Abgaben werden in Form eines Zuschlags zu den ordentlichen StaaiSfteuern, der Grundsteuer und der Bewerbe nd Personalsteuer erhoben. Die Einheit, der einfache Satz dieses Zuschlags, daS sog. Simplum beträgt l'/io Pf. von der Steuer einheit bei der Grundsteuer, 6 Ngr. von jedem StaatS-Steuer- thaler bei der Gewerbe- und Personalsteuer, in letzterer Beziehung mit den Weiler unten zu bezeichnenden Ausnahmen. Im laufenden Jahre werden Seitens der Stadtgemeinde fünf sog. Simplen erhoben, also Pf. von jeder Steuereinheit deS Grundbesitzes und 1 Thlr. von jedem als Gewerbe und Personal ster an den Staat zu zahlenden Steuerthaler. Der Zuschlag zur Grundsteuer ist auf die vier Grundsteuer- tmvine deS Staat- mit je I V», 1'/,, l'/i und 1 Simplum 5 Simplen) repartirt; der Zuschlag zur Gewerbe, und Per sonalsteuer wird in diesem Jahre in zwei Terminen, und zwar am 15. Mai nach Höhe von 3, am 15. September nach Höhe von 2 Simplen erhovev. Der Verpflichtung, dje erwähnten Zuschläge zu der Gewerbe- nvd Personalsteuer nach 6 Ngr. für den Steuerthaler zu zahlen, unterliegen im Allgemeinen alle hier wohnende Steuerpflichtigen jeden Stande- und Gewerbe-. Befreiungen genießen nur wie bisher: a) die dem eigentlichen Hau-gesinde zuzuzähleuden Personen und d) alle ledigen GewerbSgehülfen, welche weniger als 1 Thlr. ordentliche Staat-steuer zahlen. - - Sämmtliche, durch vorstehende Ausnahmen nicht getroffene Coutribuenten unter 1 Thlr. ordentlicher Staat-steuer verfallen der städtischen Besteuerung nach nur 3 Ngr. jährlich von jedem Lhaler der ordentlichen Staat-steuer für jede- ausgeschriebene Simplum. Alle selbstständigen Steuerpflichtigen empfangen die Steuer zettel (Intimationen) für Staat-steuer und städtische Gefälle zu gleich. Außerdem werden den Herrschaften, Lohnherren, Fabrikan ten rc. die von ihrem Personal zu entrichtenden Personalsteuer beträge zugeschrieben, da sie solche gesetzlich von Letzterem einzuziehen und zu verrechnen haben. Die Personalsteuer dieser Gehülfen beiderlei Geschlecht- wird von der OrtS-AbschätzungScommisston, dafern dieselbe da- wirkliche Einkommen an Wochenlohn oder festem jährlichen Gehalt nicht an gezeigt erhält, im Wege freier Schätzung nach dem muthmaß- licken Einkommen bestimmt und bilden diese festgestellten Per- sonalsteuerbeträge die Basis für Berechnung und Auferlegung der zuschlagsweise einzuhebenden städtischen Gefälle. R. 8. Aussicht auf Verständigung in der Arbeiterfrage Aus Berlin. Die Rede von Schulze-Delitzsch über „den industriellen Groß besitz und die Arbeiterbewegung m Deutschland" hat den guten Erfolg gehabt, Manchen zu belehren, daß nicht im Kampfe zwischen Arbeit und Capital, sondern in der Verständigung zwischen beiden zum Vortheile beider die Lösung der großen Arbeiterfrage liegt. Ganz besonder- iss in dieser Beziehung den Arbeitgebern durch die englischen Beispiele, die Schulze anführt, in gewisser Beziehung ein Licht aufgegangen. Von vielen Ber liner großen Fabrikbesitzern, ebenso von auswärtigen Führern großer industrieller Unternehmungen sind Tausende von Exemplaren der Rede gekauft worden, um sie nach beiden Seiten hin, unter Arbeitgeber und Arbeiter, zu verbreiten. Die Waldenburger Er fahrungen haben zugleich die Arbeiter belehrt, welch Unglück au- einer Arbeitseinstellung hervorgehen kann und muß, wenn sie nicht in der unbedingtesten Nothwendigkeit, in unabweisbar dahm führenden Verhältnissen liegt. In Folge der Doppelwirkung der Schulze'schen Rede und der Waldenburger Erfahrungen herrscht in den Kreisen der Berliner Arbeitgeber und Arbeiter vielfach ein Geist der Versöhnlichkeit, der in den letzten Arbeiter-Ver sammlungen sich offen bekundete. Auf da- Gerücht hin, daß der OrtSverem der Maler eine Arbeitseinstellung beabsichtige, hatte der Vorstand desselben Arbeitgeber und Arbeiter zu einer gemein samen Versammlung und Besprechung berufen, die zu dem schöne« Ergebnisse führte, daß Arbeitgeber und Arbeiter sich gleichmäßig
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