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Leipziger Tageblatt und Anzeiger : 10.05.1870
- Erscheinungsdatum
- 1870-05-10
- Sprache
- Deutsch
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id453042023-187005101
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id453042023-18700510
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-453042023-18700510
- Sammlungen
- LDP: Zeitungen
- Bemerkung
- Images teilweise schlecht lesbar
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
Inhaltsverzeichnis
- ZeitungLeipziger Tageblatt und Anzeiger
- Jahr1870
- Monat1870-05
- Tag1870-05-10
- Monat1870-05
- Jahr1870
- Titel
- Leipziger Tageblatt und Anzeiger : 10.05.1870
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Anzeiger. Amtsblatt des König!« Bezirksgerichts und des Raths der Stadt Leipzig« MM. Dienstag dm 10. Mai. 187V. Bekanntmachung. Erstatteter Anzeige zu Folge ist dem 8tuä. meä. Herrn Carl Cäeil Benno Credö von hier der ihm von der Königlichen KreiS-Prüfungs Commission für einjährig Freiwillige zu Leipzig im Juli 1867 ausgestellte Berech tigungsschein abhanden gekommen, waS zur Verhütung von Mißbrauch mit dem Bemerken hierdurch zur öffentlichen Kenntniß ge bracht wird, daß nach Ausstellung eines DuplicateS das Original alS ungültig erklärt worden ist. Leipzig, am 27. April 1870. Königliche PrüfungS-Commission für einjährig Freiwillige. ' — v« Schövberg, RegierungSrath. Thierbach, Major. Fabian. Bekanntmachung. In Folge der zum Finanzgesetze vom 7. März 1870 erlassenen Ausführungs-Verordnung von demselben Tage wird dcr diesjährige erste Termin der Gewerbe- und Personalsteuer am 13. April d. I. nach einem halben JahreSbetrage fällig. Die hiesiaen Steuerpflichtigen werden daher aufgefordert, ihre Steuerbeiträge nebst den städtischen Gefällen spätestens binnen 14 Tagen nach den auf den Steuer-Jnnmationen bemerkten Terminen an die Stadt - Steuer - Einnahme allhier ao- zuführen, da nach Ablauf dieser Frist die gesetzlichen Maßregeln eintreten müssen. Die Steuer-Jntimationen sollen in den nächste« Tagen den Hausbesitzern refp. deren Stellvertretern zur sofortigen Vertheilung an ihre Abmiether zugehen, wogegen die wegen Auszugs der Letzter» nicht zu behändigenoen Zatiniationen unter Angabe der Wohnung, resp. deS derzeitigen Aufenthalts derselben, soweit Solches bekannt ist, schleunigst au die Stadt - Steuer - Einnahme zurückzugeben sind. Im Uebriaen wird jeder Beitragspflichtige, welcher seit der Katasterausstellung die Wohnung verändert hat, und dessen Steuer - rettel, well derselbe von dem Hausbesitzer, resp. dessen Stellvertreter, ohnerachtet dieser Bekanntmachung nicht zurückgegeben woroen, somit nicht zur Aushändigung gelangen konnte, zur Kenntnisnahme seines Steuersatzes und Empfangnahme eines anderweiten SteueranSweiseS an mehrgenaunte Hebestelle verwiesen. Leipzig, den 14. April 1870. Der Rath der Stadt Leipzig. vr. Koch. Taube. Vermiethung. Der der Stadlgemeinde gehörige, an der Sternwartenstraste zwischen dem Dessauer Hofe Nr. 45 und dem Nost'sckeu Grundstücke Nr. 43 gelegene Platz, Parzelle ytr. 1214a deS Flurbuchs, von 1756 Qu.-Ellen Flächeninhalt soll vom 1. Juni d. Z. an gegen einvierteljährliche Kündigung als Lagerplatz oder dergleichen an den Meistbietenden vermiethet werden. Wir fordern Miethlustige hierdurch auf, Donnerstag den 1V. dies. Mon. Vormittags 11 Uhr sich an RathSstelle einzufinden und ihre Gebote zu eröffnen. Die LicitationS- und Vermiethungsbedingungen können daselbst schon vor dem Termin eingesehen werden. Leipzig, den 7. Mai 1870. Der Rath der Stadt Leipzig. vr. Koch. Cerutti. Bekanntmachung. ^ ^ Die auf dem Neukirchhofe aufgestellten Meßbuden nebst Zubehör sollen Freitag den 13. l. Mon., Vormittags S Uhr, <m Ort und Stelle gegen sofortige baare Zahlung und unter den vor der Versteigerung noch mitzutheilenden Bedingungen ver sichert werden; die Wegschaffung der Buden muß spätestens am Tage nach der Versteigerung bewirkt werden. Leipzig, den 5. Mai 1870. DeS Raths Mestbudendeprrtation. Tagesgeschichtllche Aeberficht. DaS VerdammungSurtheil, welche- der große Socialiften- HLiptling Schweitzer über die Thätigkeit und Bedeutung der ltzten Session deS Zollparlamentes gefällt, läßt die pro fessionelle Gesinnungstüchtigkeit nicht ruhen. Die Volks-Zeitung redet schon aus demselben Tone und die gesammte eigentliche ForischrittSpreffe wird ohne Zweifel alsbald Nachfolgen; wäre es «ich nur von wegen deS Schweifes ihrer Urwähler. Insbesondere die Rational-Liberalen werden, wie die Weser-Zeitung weissagt, et »och oft zu hören bekommen: Du bist auch ein Kaffeezöllner! «d sie werden eS nicht verleugnen können. „WaS der neue Tarif wirklich Gutes enthält, sticht dem großen Haufen weniger »du Lugen als der Preis, der dafür gezahlt ist, und wo noch LerstLndmß für das Erreichte vorhanden ist, wird die Böswillig st »icht verfehlen, diese- zu fälschen. Daß in Folge de- von 5 Sgr. auf 2V, Sgr. herabgesetzten Zolle- auf Roheisen da- folgerung, die nicht der Logik der Wähler aller Orten und aller Classen zu Gebote steht. Die Herabsetzung deS ReiSzollcs um einen halben Thaler packt auch daS allgemeine Interesse nicht so drastisch an als ein täglich wiederkehrendes Getränk. Von der nunmehr zollfreien Einfuhr von Cadmiumgelb, Oralsäure, Flug." - Papier u. s. w. schweigt man lieber ganz. Der Kaff.e meldet sich mit unwandelbarer Wiederkehr täglich zweimal unv erinnert an daS Zollparlament und an die Nationalen, und wen,: cr stumm bliebe, so würden die Aritinationalen ihm ihre beredteste Zun;"' leihen, eine Zunge, die eben so sorgfältig verschweigt, mit welch.n wirthschaftlicden Wohlthaten der Zoll ausgewogen ist. Daß die Frauen dabei zunächst berührt sind, macht den Zoll allein schon gefährlich." Jndeß verständige und aufrichtige Beurlheiler werden sich dennoch freuen über den schließlich erreichten Erfolg und darin im Wesentlichen der Thronrede zustimmen. DaS neue Tarifgesetz wird am 1. Oct. d. I. in Kraft treten. Beim Reichstage sind wiederholt Petitionen eirgereiLt worden, welche die staatliche Verpflichtung zur Entschädigung der in einem Criminalprocefse Freigesprochenen zum Gegen stände haben. WaS man anderwärts noch vergeben- erstrebt,
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