Suche löschen...
Leipziger Tageblatt und Anzeiger : 13.04.1875
- Erscheinungsdatum
- 1875-04-13
- Sprache
- Deutsch
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id453042023-187504131
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id453042023-18750413
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-453042023-18750413
- Sammlungen
- LDP: Zeitungen
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
Inhaltsverzeichnis
- ZeitungLeipziger Tageblatt und Anzeiger
- Jahr1875
- Monat1875-04
- Tag1875-04-13
- Monat1875-04
- Jahr1875
- Titel
- Leipziger Tageblatt und Anzeiger : 13.04.1875
- Autor
- Links
-
Downloads
- Einzelseite als Bild herunterladen (JPG)
-
Volltext Seite (XML)
schieden ge- ender Stei- a auch, und r Geschäften , lange die Stabilität in befferem in größerem und Jndim ind andere Fabrikanten, nkt thätig, leigens von hier, voll In ein st gewesen, d m sehr Later sind irk gekauft Water sind losten ver- nd Medi« 7>sten stark ind Vz bis ,lle Preise, md in de» ,ings und donblirten bedeutende l in deu ehend eine >ie Umsätze für diese l sind un- 0. April, der ver- is besiere Berkäufen wurden ca. >aben de» d wurde» mdelt. — ine. Kry- >0 ^s, do. kkornzucker Zk.»o ^s, S5 Proc. roc. 33.5V -38.00 ^s, chproducte aus erster a do. st. Zaß 43.S» ». ordinarr «5.00 iS, 1. do. Ih Farin Bei fort- ntrn n»r n umae» l GeschNst : sich ans ^änderten »lene ge- Zm dieö- ine aSn- :u Lffer- lauswabl chschnitt- ens der e beliebt, lt, unter finirte r «bzug tirunge» efsectiv ilo excl. Umsatz > Groß- Nr. 12 — 1, und rent de- Export » letzter irichtZ -41 ^ -52 rändert, -«2 ^i. ger in , «llh.! 88vrL 15 - !i3 «rL 78 - 84»»«. SS - 18 - te emc vurd« zreae». n stei- Erschetut täglich früh 6'/, Uhr. »edartl»« »ad erprditto» Johannisgasie 33. Berantwortlicher Redacteur Gr. yüttner in Reudnitz. Sprechstunde d. Redactiou voruuNag» »ou 11—i? Uhr NachmOlag« ,oa 1 —d Uhr. Umrahme der für die nächst- kolaende Nummer bestimmten Zlllcralk an Wochentagen bis 8lU»r Nachmittags. an Sonn- »nd Festtagen früh bis '/,S Ubr. FiUat« für Zaftlairuao»ai>mr: Ott» Stemm, UuiversttLtSstr. 22. Lsnis Lösche. Haiustr. 21. »a -t. TageUM Anzeiger DtM K HsW?, Locakgtschlchte, Hündkls- und GcschäDverkkhr. Metzauflage 13,250. Ai>»»aemr»t»prr1» viertelt. 4'/, ML, incl. Bringerlohn 5 Mk. Jede einzelne Rümmer 30 Ps. Belegexemplar 10 Pf. Gebühren für Extrabeilagen ohne Postbeförderung 3« Mk. mit Postbefvrderung 45 Mk. Z-seratr 4aesp. Bourgeois,. 20 Pf. Größere Schriften laut unseren, PreiSverzeichniß. — TabellansLer Satz nach höherem Tarif. Ueclauie» imler dem Uedartkoosftnch die Spaltzeile 40 Pf. Inserate sind stets an d. Srpedttki-, zu senden. — Rabatt wird nicht gegeben. Zahlung prasnaworalläo oder durch Postvorschuß. !Lo»-- r 8«ß .3 ^ nah»« nspt- List« siro», ktr«- lUM- lluhig- »al», r^ahl^ lmsatz «prL r a»> rgia" ca»n- urg» Bekanntmachung, Reichstagswahl betreffend. Die wegen der Wahl eine- Abgeordneten zum Deutschen Reichstage für hiesige Stadt auf- gestellte Wählerliste soll während der Zeit vom 14 bi< nett LS. lanf. Mt», täglich Vor, entttag» vo« 8—1 Uhr und Rachnetltag» von 3—8 Uhr in de« in der Litte« Waage, Katharmenstraße Nr. 29, 2 Tr. hoch befindlichen Saale zu Jedermann- Einsicht ausgelegt werden. Einsprüche gegen die Richtigkeit der Liste, mögen sie die Streichung nicht wahlberechtigter Per sonen oder die Ausnahme wahlfähiger Personen betreffen, sind innerhalb acht Tagen nach dem Beginne der Auslegung, also bis rum 22 April l. I. bei unS schriftlich anzuzeigen oder bei dem in dem angegebenen Locale anwesenden Beamteten zu Protokoll zu geben, auch si»d, soweit Thal- fachen, auf «rund deren der Einspruch erhoben wird, nicht auf Notorietät beruhen, für dieselben die erforderlichen Beweismittel beizubringen. Leipzig, den 10. April 1875. Der Math der Stadt Leipzig. vr. Koch. G. Mechler. Bekanntmachung. Die hiesige Gewerbliche Fortbildungsschule ist mit Ende vor. Mts. aufgehoben, statt deren aber eine Gewersrschnie nach dem nachstehenden Organisation-Plane Hierselbst begründet und der Leitung des Direktor- der hiesigen König! Kunstakademie Herrn Professor Ludwig Nieper unter- stellt worden. Letzterer wird bekannt machen, wann und wo die Anmeldungen der Schüler angenommen werden. Leipzig am S. April 1875. Der Math der Stadt Leipzig. vr. Koch. Wilisch, Rcf. OrgnnisattonSplan der 1. Die Gewerbeschule hat einen dreijährigen Eursus, einen einjährigen CursuS mit voller Tagesschule und einen zweijährigen Abend- cursus. 2. Nur wer die Ziele der 2. Elaste einer hie sigen Volksschule erreicht hat, kann in die Tagesschule ausgenommen werden. 3 Der Unterricht an der Tagesschule wird in wöchentlich 36 Stunden nach folgendem Plane ertheilt: 18 Stunden 5. Zeichnen in verschiedenen Zweigen, 6 - Sprachunterricht, 3 St. Deutsch. 3 . Französisch, 6 » Mathematik, 3 St. Arithmetik. 3 - Geometrie, 6 - Realwissenschast, 2 St. Physik, 2 - Chemie, 2 - Geographie und Geschichte. Nur wer die Tagesschule ein Jahr lang be sucht oder deren Ziele erreicht hat, kann m den ersten AbendcursuS eintreten, und nur wer den ersten AbendcursuS vollendet oder dessen Ziele erreicht hat, kann in den zweiten AbendcursuS ausgenommen werden. In jede« Cursus der Abendschule werden wöchentlich 10 Unterrichtsstunden ertheilt, 8 Stunden a» 4 Wochentagen Abends von 7 bi- 9 Uhr mG2 Stunden am Sonntage früh von 10 bis 12 Uhr. Sewerbefchnie z« Leipzig. 6. In den ersten »der untersten CursuS der Abendschule werden 6 Stunden dem Zeichnen, 2 - der französischen u deutschen Sprache, 2 , der Mathematik, im ersten Halbjahr der Arithmetik, im zweiten der Geometrie gewidmet. 7. In dem zweiten Eursus der Abendschule sind 6 Stunden dem Zeichnen, Modelliren und Bossiren, 2 , der technischen Gcwerbckunde, 2 - dem Geschäftsstil und der ge werblichen Buchführung zuMtheilen. 8. Sind An zweite» CursuS der Abendschule eine so große Anzahl Schüler vorhanden, daß Parallelklassen zu bilden sind, und tre ten unter den Schülern gewisse Gruppen von Gewerbsgenoffen hervor, so kann der Lehrplan in Rücksicht auf diese Gruppen modificirt werden. Ebenso können Einzel- curse für ältere Ecbüler eingerichtet werden, wenn eine zur Classenbildung genügende Anzahl von Theilnehmern vorhanden ist. 9. In der Tagesschule beträgt da- Schulgeld jährl. 20 in der Abendschule jährl. 10 ^ 10. Die Aufnahme in die Gewerbeschule findet nur aus Grund der Ergebnisse einer be sonderen Aufnahmeprüfung statt. 11. Nur wer den vollen CursuS der Gewerbe schule beendet hat, erhält ein Abaangszcug- niß mit einem Uriheil über die Leistungen. Bekanntmachung. A« 4l«sfilhra»g der durch da» Gesetz »o« 22 Deeeneber 1871 «nd die An». söhenngs-Werord»»«- »»« 8. März 187S anaeor-nete« Aufstellung et««» Gin- köneneenOener-Ratasier» für die Stadt Leipzig habe« die Hansdesitzee »der dere« Stalpertreter ei» »ollGöndttzes «sd -«Verlässiges Verzeichattz säwwtlicher i» ihre« GrnndsiöBe» wohnende» Persosie», 1»gleiche» ««»wärt» »ahnender Besttzer »o« GrnndsiöSe» «»ter A»gad« ihre» deraialtge» Wohnsitze», sowie der answäefts wohnendesi Jnhckder oder rhetldader an gewerb- ltche» SLndlisteneent» «ntrr Nngahe Ihres fetzige« Wohnsitzes ««-»fertigen, sich dar» der »orgeschrtedene» gfornenlare z« dedtene» «nd solche bet etner Gseldsirafe bis z» siv Wars. welche bet VerabsLnwnng des Termins nnnachsichtltch deigetrtede« Wird, dt»»«» 8 Tage» »ach Gwpfange der Aorwnlare in» Loeal der Gtadt-Stener Gtunahnie IGeorgenhalle 1. Stage, Eingang Von» Rttterplatze) entweder persönlich »der durch iprrsone», die znr Me- rtchttgnng etwaiger Mttngel genane AnsKnnst -« erthetle» iw Sta»d« sind, abzngebe«. Jeder Besitzer hat «ach de« Gesetz für die Stenerbetrage, welche in Folge »an thw verschnldeter ««richtiger »der «»»»ÜstEudiger Angabe» dew Staate entgehe», z« haften, wte in gleicher Welse jedes Fawtltenhanpt für richtige Auaade aller z» seinem Lnnssiande gehörigen dettragspsitchttge« Personen, eiuschltehitch der Aftermtether «nd Gchlafsiellenmiether, verantwortlich ist. Im Uebrigen sind folgende Bestimmungen genau z« beachten. Wegznlasie« sind: ». bas Deutsche Reich, der Staatsfiscus, die LandeSuniversität. b. die am Königlichen Hofe beglaubigten Gesandten und Geschäftsträger, sowie die Beruss- consuln anderer Staaten, dafern sie nicht sächsische Staatsangehörige sind, nebst den Personen, welche sie ausschließlich für die Geschäfte der Gesandtschaft beziehentlich des ConsulatS oder für ihre Familie in ihren Diensten haben, Ehefrauen, wenn sie nicht selbst einen Erwerb haben oder ein vermögen besitzen, über dessen Nutzung ihnen die freie Verfügung zusteht, Personen unter 18 Jahren, sofern sie keinen eignen Erwerb haben oder kein eignes Hermöaen besitzen. active Militairs bi- mit dem Unterofficier auswärts, insofern sie außer ihrem Militair« dienst-Einkommen kein weiteres Einkommen haben. Ansznnehme« find dagegen all« vorsiehend «nter n bi» mit e nicht betroffene« Ortsetnwohner, etnschltesiUch der Aftermtether nnd Schlafsiellenmiether, »ach ihrem volle» Vor- nnd Znname«, Stand, Berns oder Erwerb, sowie «nch ihrer Staatsangehörigkeit und haben dabei alle Kamilienhäupter außer der summarischen Angabe ihre» HauShaltungSpcrsonalS (Spalte 8) solche- unter ihrem Namen, jedoch nur in Spalte 2 u. 3 einzeln anfzusühren. All« Geschäft»- und Gewerb»gehülse« re. habe« in ihrer Wohnnng, mögen sie nun eiane Haushaltung haben, in Afterunethe wohnen oder Schlafstelle mne haben, t» Spalt« 3 de» Prtnetpal »der Arbettgeder, «1t Hinweis ans deffe» Hu«»« oder Wohnung»- «immer genn« z» de-elchne«. c. o AuSwart» wohnende Besitzer oder Mitbesitzer von in der Ortsflur gelegenen Grund stücken sind in der Nummer de- ihnen zu- oder mitgehörigen Hause- am Schluffe des Verzeichnisses unter Beifügung des jetzigen Aufenthaltes. sowie an andere» Oite» wohnende Besitzer oder Thetlhaber von in der OrtSsior gelegene» Werkstätten, GeschäftSiocale» oder sonstige« gewerblichen Gtabltffement« in der Hausnummer, wo der Gewerbe- oder Geschäftsbetrieb sich befindet, ebenfalls am Schluffe des Verzeichnisses aufzuführen Juristische Personen sind in der Nummer desjenigen Grundstücks, in welchem deren Vertretung ihren Sitz hat, anfzusühren. Bei Personen, von welchen wegen Unvermögens ein Beitrag nicht zu erlangen, ist in der Spalte 22 entsprechende Bemerkung zu machen. Außerdem bedarf eS in Spalte 19 Seiten der dahin gehörigen Beitragspflichtigen der genauen Angabe der Zahl ihrer charakteristischen gewerblichen Maschinen und Werkzeuge, alS: der Pferde bei Lohnkutschern, Fuhrleuten, Pserdevcrleihern, der Gatter- und Kreis sägen, bei Sägemühlen, der Pressen bei Oelmühlen, der verschiedenen Gänge bei Getreidemühlen, der Nähmaschinen bei Schneidern und Schuhmachern, sowie in Handschuhfabriken, der Stickmaschinen in Weißzeugsabriken, der verschiedenen Webstühle bei Webern und Wirkern, der verschiedenen Spindeln in Spinnereien, der Holländer und Papiermaschinen in Papierfabriken, der verschiedenen Pressen in Buch- und Steindruckereien, der Drucktische in Druckereien und Tapetenfabriken u. s. w. Die Aufzeichnungen sind vo« den HanShaltunasvorständen durch eigen händige SlamenSuuterschrtft in Spalte 2V zu bestätigen, außerden, hat der Hautbesitzer »der deffen Stellvertreter an» Schluffe de» Verzeichnisse» solche» dnrch -lamen-nuterschrift zu beglaubigen, wobei daraus aufmerksam gemacht wird, daß undeutlich geschriebene und nach Vorschrift nicht gefertigte Verzeichnisse sofort znr Abänderung zurückgegeben werben müssen. Leipzig, den 8.- April 1875. Der Rath der Stadt Leipzig. vr. Koch. G. Mechler. Bekanntmachung. In der Bienerschen Blinden-ErziehunaSan statt können demnächst noch einige Zöglinge Auf nahme finden und sind dabei in erster Linie hiesige Kinder zu berücksichtigen. Ueber die Aufnahmebedingungen enthält daS nachstehende, revidirte Regulativ das Nähere. Bewerbungen sind unter Beifügung der erforderlichen Nachweise bis längsten- Sonnabend de» 24. ds». Mion» entweder bei dem Director der Anstalt (Salomonstraße Nr. 16) oder bei uns unmittelbar an« zubringen. Leipzig, den 10. April 1875. Der Rath der Stadt Leipzig. vr. Koch. G Mechler. Regulativ. ß. I. Die Biener-Stiftung für blinde Kinder hat den Zweck, heilbaren und unheilbaren blinden Kindern (vergl. tz. 2) vom zurückgelegten sechsten Lebensjahre an vis zur Confirmation Unterkommen, Erziehung und Unterricht zu gewähren. Als blind gelten nur diejenigen, welche mittelst des Gesichtssinne- Gegenstände wahrzuuehmen nicht vermögen und bei ihrem Thun und Bewegen wesentlich auf die Benutzung de- Tastsinnes hin gewiesen sind. Ausgeschlossen sind jedoch geisteskranke, epileptische, bildung-unfähige und mit ansteckenden Krank heiten oder schweren körperlichen Gebrechen behaftete blinde Kinder. §. 2. Die Stiftung ist, als eine städtische an sich nur für Leipziger Kinder bestimmt und zu Aufnahme von Nicht-Leipzigern nicht verpflichtet. Es sollen jedoch, soweit eS nach Berücksichtigung der Leipziger die Verhältnisse der Anstalt gestatten, auch Nicht-Leipziger ausgenommen werden dürfen. tz 3. Die Aufnahme hängt von der Genehmigung des Stadtrath- zu Leipzig ab und sind Gesuche um Ausnahme bei diesem oder dem Director der Anstalt anzubringcn Den Gesuchen find beizulegen: ». ein gericht-ärztlich^ Zeugniß Über den gesammten körperlichen und geistigen Zustand de» Aufzunehmenden, d. der Impfschein, o. der Hcimathschein nebst Geburtsschein. Im Uebrigen behält der Rath sich vor zu verlangen, daß der Anszunehmende vor der Aufnahme sich der Anstaltsdirection vorstelle. Jedes Kind hat außer dem Anzuge, den es bei seinem Eintritt trägt, mitzubringen: 4 Paar farbige, baumwollene »ud 4 Paar wollene Strümpfe, 5 Hemden, 5 farbige Taschentücher; außerdem icder Knabe: 1 Jacke, 1 Beinkleid, 1 Weste; jede» Mädchen: 1 Kleid und 3 SchÜxxn. In besonderen Fällen wird sich die Anstaltsverwaltung der Beschaffung der erwÄhitten Kleidungs stücke gegen Erstattung ver Kosten unterziehen. Unterricht, Wohnung, Kost, Heizung, Lagerstätte, Ansbesscrn der Kleider, Schuhe und Wäsche, ärzt liche Pflege und Medicin. Wenn jedoch ein Zögling in Musik oder anderen Fächern besondere« Unterricht erhalten soll, so sind die Kosten diese« Unterrichts neben dem Berpfleggelde besonder- zu bezahlen. §. 5. Die Berpflegbciträge sind im Voran» in vierteljährlichen Theilzahlungen den 1. Jannar, 1. April, 1. Juli und 1 Oclober jeden Jahres an die Anstaltsdirection zu entrichten. Der Bei trag für die Zeit vom Tage der Ausnahme bi» zum nächsten der vorerwähnten Zahlungstermine ist bei der Zuführung zu zahlen. §. 6. Der Stadtrath zu Leipzig wird, soweit die Kräfte der Stiftung hierzu ausreichen, zu nächst für Leipziger eine oder mehrere Freistellen, in geeigneten Fällen auch den nothigen Bedarf an Kleidungsstücken, Schuhwerk und Wäsche gewähren. tz. 7. Auch kann unter Umständen und soweit die Kräfte der Stistuna es gestatten, der Er« ziehungSbeitrag ermäßigt werden; doch gebührt auch diesfalls den Leipziger Kindern der Vorzug. §. 8. Die Gültigkeit jeder Aufnahmezusicherung ist auf drei Monate beschränkt. Wird die Zuführung de- Auszunehmenden binnen derselben unterlassen, so ist um die Aufnahme anderweit nachzusuchen. tz. 9. Die Entlassung de- Zögling« kann vor der Confirmation verfügt werden: a. wenn die Vorauszahlungen (H. 5) nicht pünctlich erfolgen; b. wenn eS sich zeigt, daß der Zweck der Aufnahme an dem Zöglinge nicht erreicht wer den kann; c. wenn die Entfernung desselben wegen unsittlichen Verhaltens nöthig wird, oder die längere Beibehaltung wegen hervortretender geistiger oder körperlicher Gebrechen oder sonst mit den Verhältnissen der Anstalt nicht vereinbar erscheint. Auch wird die Entlassung verfügt: ä. wenn die zur Erziehung de« Zögling« verpflichteten Personen beziehentlich dessen recht liche Vertreter darauf antragen. 8 10. Jedem Zöglinge werden bei der Entlassung diejenigen von ihm mitgebrachten Effecten, welche noch nicht verbraucht sind, zurückgestellt; auch werden ihm diejenigen Bekleidungsstücke, welche er zur Zeit seine« Abgänge« im Gebrauche hat, unentgeltlich überlasten. 8 11. Wenn Zöglinge in der Anstalt versterben, so ist der auf da« Nothwendiaste zu be schränkende Beerdigungsaustvand, insoweit solcher nicht au- den Nachlässen der Verstorbenen oder den Ueberschüssen der für sie eingezahlten Berpflegsbeiträge gedeckt wird, von deren Angehörigen oder den sonst Verpflichteten z» erstatten. tz. 12. Der Stadtrath zu Leipzig behält sich die Erhöhung der 8 4 gedachten Beiträge vor.
- Aktuelle Seite (TXT)
- METS Datei (XML)
- IIIF Manifest (JSON)
- Doppelseitenansicht
- Vorschaubilder
Erste Seite
10 Seiten zurück
Vorherige Seite