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Leipziger Tageblatt und Anzeiger : 28.08.1875
- Erscheinungsdatum
- 1875-08-28
- Sprache
- Deutsch
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id453042023-187508288
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id453042023-18750828
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-453042023-18750828
- Sammlungen
- LDP: Zeitungen
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
Inhaltsverzeichnis
- ZeitungLeipziger Tageblatt und Anzeiger
- Jahr1875
- Monat1875-08
- Tag1875-08-28
- Monat1875-08
- Jahr1875
- Titel
- Leipziger Tageblatt und Anzeiger : 28.08.1875
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Erscheint täglich früh 6'/, Uhr. Urbuctt«« v»t Lrprtttü» JohanniSgafie 3S. VrraotwonUchrr Redactem Gr. Hüttner in Reudnitz. Sprechstunde d. Redactio« <»r«tlla,» v,i> N—N Udk N»ch«M»,» »»» 1 —t Uhr Unnatme der für die nächst, ende Nummer bestimmten lernte an Wochentagen dis l Utzr Nachmittags. an Sonn- und Festtagen früh dis '/,S Uhr. FlUatr sie Z,ser»lr«a„-dau: VN« Klemm, UmverfitLtSstr. 22. Kaut« Lösche. Hatostr. 21, pa«. N SM WpMcr LagMM Anzeiger. Organ für Poliük, Localgcschichte, Handels- und Geschäftsverkehr» Auflage 13.4M». -donanaeaiipret» virnelj. 4»/, Ptt inct. Bringerlohn 5 Dtr Jede einzelne Kummer SU Pf. Belegexemplar U» Pf. Gebühren für iLxlrabeilagen ohne Postdesbrderung 36 Mk. mit Postdrsörderung 45 Mk. Znsrrale tgefp vouraeoiSz. 2<»Ps. Kröger« Lchnsten laut unserem Prr>Svrrzr>chn>ß — Tabrllanlcher Satz nach höherem Tarif. Reklame» vnier dem Re»act1o»»I!ri- die Spaltzeile 40 Pf. Inserate sind stets an d. Lrpedirio» zu senden. — Rabatt wird nicht gegeben. Zahlung pr»«num«r»inio oder durch Postvorfchutz. W 24«. Sonnabend den 28 August. 1875. Zur geWigeu BeachtMg. Unsere Expedition ist morgen Sonntag dm 29. August nur Vormittags bis 'j,9 Uhr geöffnet Lxpeßttlß«!» ->SS BekannMachnng. Lm S. Srpte«ber d. I., dem Nationalsesttag, bleibt die Börse geschlossen. Leipzig, den 24. «ugnst »875. Der «Srs»«»orfta»d. Adv. Cerutti, Secr. Bekanntmachung. Die Inkaber der hiesigen Handelsfirmen werden ersucht, durch Schließunng ihrer Geschäft-locale am 2. September » e. zur Feier de- NationalsesttageS beizutragen. Leipzig, den 26. August 1875. Die HmndeKka»««,. WachSm uth, vors. Vom grünen Ringe -er Großstadt Leipzig. i Wer in der nördlichen Hälfte Deutschlands eine Großstadt mit noch wohlerhaltenem Eben maße zwischen compacten Häufermasien und deren unmittelbaren Umgebung schauen will, in welcher Wiesen, Waldungen und Felder anmuthig sb- wechseln, der kann sich in Leipzig dieses Anblickes zur Zeit noch erfreuen Noch ist allen Elasten der Bevölkerung da- Pflichttheil an frischer gesunder Luft bewahrt und die Möglichkeit, sich im Freien und Grünen zu erholen, ist vorhanden DaS kann man le,der von manchen andern Groß städten nicht sagen, und dre Schäden derartiger Vernachlässigungen sind in ho^em Grade hervor getreten. ES soll nicht. verhehlt werden, daß hierbei insbesondere an die beiden volkreichsten Städte deutscher Zunge, an Berlin und Wien, gedacht ist; Taufende unter ihrer Bevölkerung wurden durch neue Etadterweiterung» in starrende Stemmasten emgerammt, dergestalt, daß e» ihnen, wenn ihre Verhältnisse keine oder seltene Benutzung von Fahrgelegenheiten gestatten, absolut unmöglich ist, ihren Feierabend im Freien und Grünen in irgend angemessener Entfernung von ihren Wohnungen zuzubringen. Nach an strengender Berufsarbeit finden diese Tausende keine Erholungsstätte in freier Natur für sich und ihre Familien, ohne sich durch weiten Weg einer Uebermüvung auSzufctzen, und auf der Heimkehr zwischen laaggedehnten Häuserreihen, nur zu oft geplagt von üblen Ausdünstungen, die wohlthätig» Wirkungen der kurz zuvor ein- geathmeten fuschen Lust wieder emzubüßen. Auch in BreSlau und Dresden wird diese Cala mität empfunden und wird in beiden Städten voraussichtlich noch zunehmen! — Ferner, nicht nur die frcie GotleSnatur zu erreichen ist Bielen unmöglich, sondern auch im Innern der genannten Städte fehlt e- an Gärten und grünen Plätzen PlanloS und rücksichtslos gegenüber den natur gemäßen sittlichen Verpflichtungen für die vfsent siche Gesundheit wurden theilS die Stadterweitc, rungen vorgenommen und theilS die noch vor handenen Gärten und Plätze in den innern Stadt theilen verbaut. ES fehlten eben noch die ein schlagenden Gesetze, die den nöthigen Zügel hier aalen» fallt» Man kann die traurig» Folgen diese- Mangel-, nnd daß der Schaden nicht wieder gut zu machen ist, unter Andern, erblicken, wenn man zur Sommerszeit die heißen steinernen Labyrinthe einiger Vorstädte von Wien durchgeht, oder wenn man in Berlin dem vor zwei Jahrzehnten noch völlig von Einbauten freien Plateau zwischen der Neuen (Ackerstraße) und dem Wege zum Gesundbrunnen seine Aufmerk samkeit zuwendet Hier, wo vor Kurzem die freie Flur, d,e sich wett hinstreckte, so geeignet war. den Bewohnern de- armen sogenannten Boi^ lande- gesunde und liebliche Erholungsstätten ,m Freien und Grünen zu bieten, hier wurde rin sehr unschöner Stadttheil mit dichten Häuser reihen fast sämmtlich ohne Bäume und Gärten errichtet — ein unersetzlicher Verlust nicht nur für daS arme voigtland, sondern auch für die Bewohner der nördlichen Stadttheile diesseits de- Oranienburger, Hamburger und Rosenthaler Thor»! — Und wie hüllen ebenfalls bei Be bauung deS Köpenicker Felde» im Südcn der Stadt' so ganz ander» die Ansprüche derjenigen Stadttheile, denen der neue Anbau sich vorlegte berücksichtigt werden müssen, um ihre Verrammung zu mildern. Die Beschränkung der Einzelnen in verwerthung ihre- EigenthumS, wenn die Nothdurst der Gesammtheit oder doch die Nothdurst ganzer Elasten der Bevölkerung eS fordert, ist keine Ueberschwängllchkeit, e< ist seit langer Zeit ein w der StaatSwirthschast anerkannter Grundsatz nach welchem man ja bereit- in verschiedenen an deren Beziehungen gesetzlich vorgegangen ist. In Einsicht aber auf den Schutz de- PflichttheileS er Masten in Großstädten an frischer gesunder ?ust, an der Erholung im Freien und Grünen snd große Lücken geblieben. Während nun die in dieser Hinsicht so wün- chenSwerthen gesetzlichen Bestimmungen noch sei en, dürste in Leipzig die Gefahr einer Beeinträch tigung der bezüglichen harmonischen Verhältnisse war weniger als an manchen andern Orten vor- iegen, aber immerhin drängt sich die Frage un- wlllkührlich auf: Wenn heute noch Leipzig keine Mißverhältnisse in seinem Ausbau zu beklagen hat, „wird eS auch so bleiben'?" Werden die neuen Bebauungspläne nicht vielleicht nach und nach zu großen Unzuträglichkeilen füh ren? Diese Besorgmß ist wohl eine nicht unge rechtfertigte! Man wird zwar einwenden: Der ästhetische Sinn der Leipziger städtischen Behörden und eine- großen TheileS der Bürgerschaft, der ',ch in den reizenden und wohlgepfiegten öffent lichen Anlagen und Privatgärlen ausgeprägt hat bürgt unS, daß ein harmonisches Ebenmaß be wahrt blciben werde! — Erwägt man aber dagegen die wachsende Vorliebe für materielle Güter, die leider unser Zeitalter kennzeichnet, so dürfte eS sicherlich nicht genügen, wenn die „gegenwärtigen" stävli» schen Autoritäten die Ansprüche aller Elasten der Bevölkerung an eine ungetrübte Erholung im Freien und Grünen roch ferner zu wahren wissen, sondern eS wird nöthig sein, möglichst vorzusorgen, daß auch ihre Nachfolger im Amte an diesem Schutze fest halten! Gewiß ist diese Vorsorge recht dringend und wird nur dann nachhaltig und zweckentsprechend sein können, wenn eben gesetzliche Feststellungen hier eine Schranke gegen Uebergriffe ziehen und damit be wirken, „daß auch künftighin bei Erweiterungen der Stadt daS Pflichttherl nicht verletzt werden darf, welche- in Beziehung auf frische gesunde Lust und Erholung, — namentlich an Feier abeuden und Sonntagen — in freier Gotte natur, auch denjenigen zahlreichen Elasten der Be völkerung zukommt, welche nicht nur im Arbeiter stande sondern auch höher hinaus nicht in der Lage find, Fahrgelegenheiten überhaupt, oder in zureichendem Maße zu benutzen." ES giebt einen einfachen Grundsatz, der in seiner mnern Berechtigung sehr leicht zu erkennen sein dürste, und welcher, dasern er seiner Be- rechtigung gemäß in Geltung k»v«t, in feinen wichtigen Consequenzen hinreichenden Schutz gegen willkürliche- Verbauen in der vorliegenden Be ziehung gewährt, und ein richtige- Berhältmß zwischen bebautem und freiem Areale in jedem großstädtischen Weichbilde anbahnt. Man kann diesen Satz in die Worte zusammensasten: „Jedem Bewohner einer Großstadt, einschließlich der Alten und der Kinder muß eS möglich sein innerhalb de» Zeitraums einer halben Stunde eine für ferne Verhältnisse geeignete, den physischen und sittlichen Bedürfnissen entsprechende Erholungsstätte im Freien und Grünen zu erreichen." Daß dieser Anspruch irgendwie übergreisend sei, wird wohl Niemand beweisen können. Man kann allerdings sagen: Wem der Aufenthalt in einer Großstadt, deren Behörden selchen Ansprut unbeachtet lasten, nicht gefällt, hat ja die Frei heit, sich einen andern Ort zum Aufenthalt zu wählen, oder in eine andere Gegend der Stad! zu ziehen. Da» ist richtig, hebt aber keineswegs die Verpflichtung dieser Fürsorge auf. AlS die Bewohner der durch neue Ansätze beeinträchtigten Stadttheile sich in denselben ansiedelten, waren ihnen die Zugänge in- Freie noch nicht versperrt Sollte man, nachdem nunmehr ihre Eiubürgerun an diesen Stellen sich vollzogen bat, Handwerk, Geschäft, Amt. Familienverhältniste mit mannig faltigen Banden sie binden, sich damit zufrie den.stellen dürfen, daß die Beeinträchtigten ja auSziehen können'? Hätte man nicht vielmehr einer „Verkürzung ihrer Interessen" au» nahe- liegenden, wohlbegründeten HumanitätSiücksichten — die, wenn sie ächt sind, mit den christlichen sich decken — Vorbeugen sollen ? So lange die Aera de- gegenwärtigen Volk-- wirthschastlichen System- noch währt, da» Gott sei Dank schon Erschütterungen erfahren hat, werden freilich die Schwierigkeiten noch unübcr, wivdlich sein, welche sich der Annahme und Durch führung jene» einfachen Grundsätze- entgegen stell»; allein ein andre- System wird da- gegenwärtige ablvsen, und in seinen DiScipsinen wird die Sorge für die öffentliche Gesundheit überhaupt und damit auch in specieller Richtung auf da» Vorgehen bei Stadterweiterungen, mehr als bi- jetzt entwickelt sein, und einen weiteren Horizont umfassen. Entsprechende Gesetze werden veränderte Maßnahmen für bauliche Ent wickelung der Städte zur Folge haben, und ihr Bestehen sichern, unter genügender Reser« virung de» freien Areale-, wofür schon heute, namentlich aber in Leipzig eine Geneigt heit in manchem gemeinnützigen Streben sich kund- iebt. Dann werden diese Leistungen weniger ereinzelt erscheinen, und in ihrem Zusammen hänge mit einem großen Ganzen erkannt werden Auch dem Gedanken an die sittliche Dringlich- eit der Anlage von Nutzgärtnereien im Interesse der covsirmirten männlichen Jugend in den unteren Volksschichten, wobei die Frei- altunavon geeigneten und zureichenden l)oden st recken nicht fehlen darf, mögen einige Sorte gewidmet sein Die Klage über daS Herum treiben eineö TheileS derselben in ihren Feier lunden ist mehrfach im Leipziger Tageblatte wiederholt worden. Hat dieser Theil der heran wachsenden Jugend nach dem Schluffe der täg ichen Berufsarbeit noch Zeit zum Herumtreiben auf Straßen und Platzen, so wird er auch Zeit haben, der Spatencultur seine Feierabende, oder einen Theil derselben zu widmen, und da diese ür Leib und Seele so gedeihliche Beschäftigung zugleich einen Erwerb auSmacht, so wird sie ür Viele anlockend sein ES wird nur daraus ankommen, daß eine Gesellschaft sich bilde, welch: da« edle Ziel im Auge hat, diese Institution inS Leben zu rufen. DaS würde dann in Beziehung aus sittliche Pflege der Jugend im Umkreise be grünen Ringe» eine dritte Institution sein, in welcher Leipzig beispielgebend aus die übrigen deutschen Großstädte einzuwirken vermag. Und neben diesen genannten Erholungsstätten in freier Natur, die zugleich wichtige siutich-bil dende Institutionen sind, giebt eSnoch andere, die mit der Zeit aus der Region der Idee ins praktische Feld herabsteigen müssen, weil sie be rechtigt und lebensfähig sind, deren Besprechung hier aber zu weit führen würde.*) Auch diese haben zu beanspruchen, daß ein bedeutender Theil vom Grund und Boden des Weichbildes, der jetzt in Wiese und Feld ve».oerthet wird, ihnen Vor behalten werde, „mithin von Anlage neuer Straßen züge verschont bleibe." Durch diese Rücksichten wird aber einer ferneren Erweiterung Leipzig- kein Eintrag ge than, denn diese Erweiterung, „fall« ein wahre» Bedürfnis vorliegt", würde dann natur gemäß jenseitdeS grünen Gürtel-wieder anheben. Die Eommunication zwischen den ge trennten Theil» würde durch eine Rundbahnan seiner äußeren Peripherie und durch zureichende Pferdebahvlinien zu vermitteln sein. Ein gl ei cheS Vorgehen ist überhaupt jeder Groß stadt, welche die richtigen Proportionen ihrer Au-dehnuna noch nicht überschritten hat, gleich viel in welchem Erdtheile sie emporwächst, recht dringend zu wün scheu, um vor den Schäden schwerwiegender Versäumnisse bewahrt zu bleiben. Aber auch für diejenigen Großstädte, die, wie Berlin und andere, ln ihrem compacten Häuser- meerc bereit» ihr harmonisches Ebenmaß verloren haben, wird es immerhin noch wichtig sein, sich vor neuen Ausschreitungen entzügelter Baulust zu hüten; sie werden den gefährlichen und zu antiquirenden Irrthum aufgeben müssen, welcher lautet: daß das „Anwachsen der Städte sich von selbst nach Bedürsniß vollziehe!" Für diejenigen Großstäote, welche' in der oder jener Beziehung den Berus haben, eine interna tionale Bedeutung zu gewinnen und zu einer so genannten „Weltstadt" sich zu entfalten, wird eS nicht minder wichtig sein, sich von dem weit verbreiteten, frivolen Vorurtheil frei zu erhalten, durch eine enorme Häuser- und Einwohnerzahl impomren zu müssen. Die in der Neuzeit ent stehenden Weltstädte haben sich um so mehr gegen ungesunde Ansätze zu schützen, al» sie Mittel punkte intelligenten Streben» darstellen solle», und so bedeutende Dimensionen sie auch anzu nehmen haben, werden sie doch, um zu frischer Entwicklung und höhcrer Blüthe zu gelangen, ihren grünen Ring, und zwar in einer dem Eom- plepe ihrer Häusermaste entsprechenden Breite nicht entbehren dürfen! Eine im christlich-humanen Sinne entwickelte Theorie über die Erholungsstätten in freier Natur für alle Schichten der Be völkerung in Großstädten wird ergeben, wie bedeutend die Ansprüche sind, welche an Re- servirung vom Areale eine- großstädti schen Weichbildes zu diesen Zwecken ge macht werden müssen. Möchte da- Zustandekom men einer solchen Theorie aus gesunder, fester Grundlage, zunächst im Interest« der deut schen Großstädte, den so wichtig» Anstoß geben, gefährliche Ausschreitungen beim Erwei tern dieser Städte zu verhindern! Unter den deutschen Großstädten wird Leipzig in seiner hervorragenden Bedeutung auf geistigem Gebiete hoffentlich am ehesten vor der Verirrung geschützt sein, dem kleinlichen Wettstreite sich anzuschließen, in welchem man anstrebt, daß eine Stadt eS der andern an Häuser- und Ein wohnerzahl voran- thue. Ueberall finden sich leider Befangene, die. ohne einen höheren Ge- sichlSp«nct nehmen zu können, an dieser „lächer lichen Sucht" leiden, wenig darum bekümmert, daß überflüssige BevölkerungStheile schädlich sind und den Verfall einer Großstadt beschleunigen. Möge Leipzig» schöne Umgebung, sein grüner Ring, mit Wiesen und Wald, mit Feldern und Gärten auch fernerhin von der Weisheit der städtischen Autoritäten und von der Liebe wohl wollender, gemeinnütziger Gesellschaften emmüthig gepflegt, immer mannigfaltiger im Geiste achter Humanität entwickelt und gegen schädliche Eingriffe geschützt werben, damit auf seinem Grund und Boden, als einer Wahlstatt friedlicher Siege im sittlichen Sinne, immer reicherer Segen nicht nur für die Stadt, sondern, in vorbildlicher Weise, auch für daS Vaterland ausblühe! Dieser Gegenstand ist ringrbeod behandelt in der 1874 im Berlage von Luvcker L Humblot zu Leipzig erschienenen Sarift: „Die Großstädte in ihrer WobnungSnoth, und dieGrundl-geu einer durchgreifenden »bhüls«. von Nnmnius, mit einem Vorworte von Prof, von der Goltz." Aus Aladt und Land. ' Ketp-ig, 27. August. Der soeben veröfse t- lichte Gesetzentwurf über die gegenseitigen HülsScassen schließt sich mit geringen Ver änderungen an den im April diese» IahrcS Ler- öfscnllichten gleichen Entwurf an. Bekanntlich war nach der deutschen Gewerbeordnung die Ver pflichtung für die Arbeiter aufgehoben, zu den gesetzlichen Zwangs-HülsScassen beizusteuern, wenn sie nachwiesen, daß sie einer andern ähnlichen Caste angehörten. Daneben entbielt jene- Gesetz die Bestimmung: „Bis zum Erlaß eines BundeS- gesrtzteS bleiben die Anordnungen der Landesgesetze Uber die Kranken-, HülsS- und Sterbecastcn «n Kraft." Auf Grund dieser beiden Paragraphen sind die verschiedensten gerichtlichen UrtheilSsprüche erfolgt; einzelne Gerichte haben, sich auf die Landesgesetze stützend, die von den Arbeitern ge gründeten HülsScassen als nicht zu Recht bestehend erachtet und den Beitrag zu den Zwangscasten zur Verpflichtung gemacht; andere haben entgegen gesetzt Erkenntnisse gefällt. Daß dadurch zahl reiche Unzuträglichkeiten entstanden, bedarf keiner Erläuterung, und eS wurde somit allseitig anerkannt, daß eine einheitliche Regelung dieser Angelegenheit dringend geboten sei. Diese Aus gabe erfüllt der genannte Gesetzentwurf. Jedoch auch nach einer andern Seite hin werden die Be stimmungen dieser mit äußerster Sorgfalt auS- gearbeiteten Vorlage von heilsamer Wirkung sein. Nach H 6 der Vorlage darf den Mitgliedern die Betheiligung an bestimmten Gesellschaften oder Vereinen nicht zur Bedingung gemacht, sowie die Verpflichtung zu bestimmten Handlungen oder Unterlassungen, welche mit den Castenzwecken in keiner Verbindung stehen, nicht auscrlegt werben. Die Absicht diese» Paragraphen wird sofort klar, wenn man bedenkt, daß die freien HülsScassen bisher kein Mitglied ausnahm», welches nicht der betreffenden Gewerkschaft angebörte. Durch diese Bestimmung wurde der socialistlscheii Wühlerei bedeutender Vorschub geleistet. Die demokrati schen Führer, welche in der Gewerkschaft daS Wo:t führten, standen natürlich auch an der Spitze der Caste, und materielle Rücksicht» machten eS den Arbeitern unmöglich, sich gegen ihre Häupter auf- zulehncn. Ganz ander- wird das Berhältmß werden, wenn Jeder in die Casten eintreten kann, d-r den Statuten genügt. Bon besonderer Bedeutung ist auch der H 15, welcher bestimmt: „Der Aus schluß von Mitgliedern auS der Caste kann nur unter den durch da» Statut bestimmten Formen und a»S d» darin bezeichnet» Gründen erfolgen. Er ist nur zulässig bei dem Wegsall einer die Ausnahme bedingenden Voraussetzung, für de» Fall einer ZahlllngSsäumniß, oder einer solchen
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