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Leipziger Tageblatt und Anzeiger : 09.10.1875
- Erscheinungsdatum
- 1875-10-09
- Sprache
- Deutsch
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id453042023-187510092
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id453042023-18751009
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-453042023-18751009
- Sammlungen
- LDP: Zeitungen
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
Inhaltsverzeichnis
- ZeitungLeipziger Tageblatt und Anzeiger
- Jahr1875
- Monat1875-10
- Tag1875-10-09
- Monat1875-10
- Jahr1875
- Titel
- Leipziger Tageblatt und Anzeiger : 09.10.1875
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Gr1chet«t täglich früh 6'/, Uhr. «rducli»» «w s»»ebM« JvhauotSgafle SS. »erautwortttcher RrdLctror Fr. Hüttner in Reudnitz. Sprechstunde d. Redactioa Oon»i««,g» »oa il — tr Uh« NaL»tNag« ,,, 4» Uhr. »«nähme der für die nächst- olornbk Rümmer bestimmten Inserate an Wochentagen dt- S Uhr Nachmittags, an Sonn- «ndKesttagrn srühbts '/,S Uhr. H» de« FMatr, fSrZ»s.A»»ah««: 01t» Memm, UniverfitLtSstr. 22, OlM für Politik, Localzeschichtc, Handels- und Geschäftsverkehr Metz->»fl«ge 13,700. Ad o,»narm§»rrt» viertelt. 4V-Mr- incl. vnngerlohn ü ML Jede einzelne Nummer 3» Ps. Belegexemplar l v Pf. Gebühren für Extrabeilagen ohne Postbrsdrderung 36 ML mit Postbrförderung 4S ML Znsrrate -taesp. BourgeoiSz. 20 Pf. Größere «chnften laut unserem PreiSverzeichniß. —Ladellanicher Satz nach höherem Tarif, »eclamta »utrr dem »e»aett«»«ßrich die Spaltzeile 40 Pf. Inserat« find stets an d. »rpedttt«» zu senden. — Rabatt wird nicht araeben, ttahluna pr»emuLor>m<i» W 282. Sonnabend den 9. October. 1875. «M-° Zur gesiilligeu BeachtMg. Unsere Expedition ist morgen Sonntag den 10. Oktober nnr Vormittags bis '!,9 Ubr geöffnet LxpvsllTlGi» ÄS» Vtztzßreblntle» Bekanntmachung. Die Herren Geistlichen der evangelisch. lutherischen Gemeinde werden in diesem Jahre nnd ktnsttghi» die Eoussr»a»de»H«»dr» nm einige Wochen früher als sonst beginnen. In diesem Jahr wird der Eonfirmanden-Unterrtcht am LS. Oktober an sangen. Indem wir die* öffentlich bekannt machen, erinnern wir Eltern »nd Vormünder, daß e- in ihrem eignen Interesse liegt, die zur Confirmation ans Ostern 1876 gelangenden Rinder bei den betreffenden Herren Geistlichen zeitig anznmelden. Leipzig, den 7. October 1875. Die Kirchen-Lnspeclion. Der S«pert»te«de»t Der -Rath der Stadt Leipzig. v. Lechler. vr. Koch W'lisch, Refdr. Gewölbe-Vermiethung. Da- im Erdgeschoß des BörsengebäudeS ans der Stockhau-seiie befindliche zweite Gewölbe vom SalzgLßchen anS nebst NiederlagSranm »nter der Freitreppe soll po« 1. Nprtl L87V a« a«f drei Jahre, also bis zum 31. März t87S, und von da ab gegen halbjährliche Kündigung anderweit an den Meistbietenden veraetethet werden. Hierz» beraumen wir versteigerungStermm an RathSstelle ans Do«»erStag de« L4 dB. Mo« Borwtttag» IL Uhr! an »nd fordern Miethlnsttge hierdurch auf, sich in demselben einzufinden und ihre Gebote zu thun. Die Versteigerung-- und BermiethungSbevingungen können schon vor dem Termine bei un eingesehen werden. Leipzig, den 4. October 1875. Der -lath der Stadt Leipzig. vr. «och. Cerutti. Bekanntmachung. Zur Ausrech! haltnng der öffentlichen Ordnung bei Gelegenheit de- am 10. diese- Monat- statlfindenden Rennen- haben wir für nölhig erachtet, folgende^Anordnungen zu treffen: 1. An diesem Tage ist Nachmittag- von 12—6 Uhr der Scheibenweg vom Schleußiger Wege ab bis zum Iohaunapcnkwege und der Schleußiger Weg von der Brandbrücke ab bi- zum Kirschwehr für den öffentlichen Fahr- nnd Reitverkehr, ingleichen der Scheibenweg vom Schleußiger Wege ab bi« znm Scheibengehölz anch für den Fußverkehr gesperrt. 2. Wagen, die in die Rennbahn gelangen wollen, haben den Hinweg über die Vraustraße und den Schleußiger Weg, den Rückweg dnrch da- Echeibengehvlz und den Äohannapark zu nehmen 3. Diejenigen Wagen, welche nur bi- an den Eingang zur Rennbahn bei der Einmündung de- Scheibenwegrs in den Schleußiger Weg fahren, haben den Rückweg ebenfalls über die Braustraße zu nehmen. 4. Auf der Braustraße »nd dem Schleußiger Wege haben alle Wagen rechts zu fahren nnd sich streng in der Reihenfolge z« halten 5. Ans dem Schleußiger Wege darf kein Wagen halten. Wir bringen diese Anordnungen hierdurch zur öffentlichen Kenntniß, mit dem Bemerken, daß unsere Organe angewiefen sind, die Beobachtung derselben auf da- Strengste zu überwachen. Zuwiderhandlungen «erden mit Geldstrafe bi- zu 30 .6 oder Hast bestraft. Leipzig, am 8. October 1875 Der Rath ««d das Polizetamt der Stadt Leipzig. vr. Koch. vr. Rüder. Trinckler, Secr. Bekanntmachung. Freitag, den 15. lauf. Mon. Vormittag- 10 Uhr sollen die aus der Katharinenstraße benutzten städtischen Meßbuden Nr 451, 476, 479, 480, 481 und 483, ingleichen die aus dem Markte befind lichen städtischen Meßduden 361 (I. Neue Reihe), sowie 337 und 485 (XIII. Reihe) an Ort und Stelle gegen Baarzahlung versteigert werden. Die Absuhre der Vude hat nach erfolgter Bezahlung de- Kaufpreise- bei Vermeidung einer Conventionalstrase von je 5 seiten- der Ersteher bi- Sonnabend den 16. lauf. Mon. Abend- 8 Uhr zu geschehen, auch haben Ersteher für den Kal, daß sie an der Budenabfuhre sich versäumen, vorbehältlich der verwirkten Conventionalstrase zu gewärtigen, daß auf ihre Kosten die stehen ge bliebenen Buden durch RathSgeschirr sortgeschafft «nd in Verwahrung genommen werden. Leipzig, den 6. October 1875. DeS Rath- MeHbude« Depntatto». Orffeutliche Verhandlungen der Stadtverordneten am 17. September 1875*). (AufLruud de«Protokolle-bearbeitet«, mttgethellt.) Anwesend 53 Mitglieder, sowie die Herren Bürgermeister vr. Georgi »nd Stadtrath Simon. Vorsitz: Herr vr. Tröndlin. Die zuerst zur Tage-orduung stehende Wahl von fünf unbesoldeten Stadträthen an Stelle der mit Ende diese- JchreS au- dem Rath-collegium au-scheidenden Herren Stadträthe Fiedler, Einhorn, Seyfferth, Häckel und Schmidt beschließt man in einem Wahlgange vorzunehmen. Bei dieser Wahl werden f53 Stimmzettel abgegeben und e« er halten, wie vom Bureau unter Beihülfe de- Herrn Advocat Eckstein sofort festgestellt wirv, Herr Stadtrath Einhorn . . . 51 Stimmen, « » Fiedler.... 51 - - - Seyfferth... 51 - - Kausm. u. Stadlv. Fleischhauer 51 - - Buchhändler u. Stadtv. Holtze 39 - - Stadtrath Häckel .... 12 » - - Schmidt ... 2 - die Herren Advocat Francke, Vicevorsteher Götz, Advocat vr. Tannert und Kaufmann Schars je eine Stimme. Hiernach sind die erstgenannten 5 Herren mit absoluter'Stimmenmehrheit gewählt. Die avwefeuden Herren Fleischhauer und Holtze dauken dem Collegium »nd erklären sich zur An- nähme der Wahl bereit. Hieraus wird zur Loosuug der Mitglieder behufs vefitmmung der Reihenfolge de- Ln-fcheidev- ver- Dritte». Für die Abwesenden zieht Herr Bruno Schnitze die Loose. Nach dem Resultat dieser Loosnvg haben au- dem Collegium «uszuschetde» mit Schluß de- Jahre- 1875: von den Ange sessenen die Herren Esche, Ziegler, Meißner, Vicevorsteher Götz, Vörster, C. A. Becker, Bley- Syrutschöck, Anton Becker, Wörmcke uud Kader, und von den Unangesessenen die Herren Inspektor Kaiser, vr. Ploß, Roch. Dir Heuschkel, Erouheim, vr. Blnm, vr. Kühn, Adv. Francke, Schneider »nd Rosevcrantz. 1876 von den An gesessenen die Herren Gottfried, Thoma-, Gnmpel, Seemann, Perlitz, vr. Tannert, Dir. Näser, Thiele, Ludwig uud Madack, «nd von den Uuangesessenen die Herren Ei«»er, Kirchhofs, Dörfer, Adv Eckstein, Mainoni, List, vr. Oertel, vr. Schill, Oehler und Roßbach. 1877 von den Angesessenen die Herren Iustizrath vr Tröndlin, Schmidt-Svhlmann, vr. Fiebiger, Fleischhaner, Grimm. Wagner. Kritzsche. Gchultze. Trietfchler »nd Brümmer, nnd von dev Unangefefsenen die Herren Dir. Richter, Holtze, Lampe-Bender, Gericht-rath Steinberger, Bär, Pohlevtz, Karl, Assessor Voigt, Zimmermavn »nd Reichert. Weiterer Gegenstand der Tagesordnung ist die Rath-vorlage Uber Erhebung von Parochial anlagen. Die Kirchenvorstände zu St. Thomä und St. Ricolai haben den Rath unterm 20. Januar d I. ersucht, zu genehmigen, daß zur Deckung ")^»Mg^ang«n bei der Redaktion de- Tageblatte- de- Geldbedarf- der Leipziger Parochien jährlich — zum ersten Male im Jahre 1875 in der Höhe von etwa -«,000 — Anlagen durch die Stadt- steueretnnahme gegen Remuneration in der Weise erhoben werden, daß a. unbeschadet der, für die Vereinfachung der Receptur etwa wüvschen-werthen Abrundung ein Dritttheil diese» Bedarf- als Zuschlag ver Grundsteuer, zwei Dritttheile al- Zu schlag der Gewerbe- und Personalsteuer er hoben, bei letzterer aber die Steuersätze von 8 ^ und weniger ^unberücksichtigt gelassen werden. EM-kk 2- > M b. zu der letzterwähnten Quote nur die Steuer pflichtigen lutherischer Eonfession herangezogen e. die Quote der Grundsteuerpflichtigen zwar ohne Rücksicht aus die Eonfession ausge schrieben, den nichtlutherischen Grundstücks besitzern aber die Rückforderung innerhalb einer angemessenen Reklamationsfrist offen gehalten werde. Der Rath hat hierauf beschlossen, zu den An trägen unter ». d. und e., sowie zur Erhebung von 60,000 »F Parochialaulagen «nter der Voraussetzung bez. Bedingung Gv»ehmig»»g aus- rusprechen, daß lue gesetzlich vorgeschriebenen Be freiungen bei der Erhebung Beachtung finden, daß zu » unr diejenigen befreit bleibe», welche weniger als 3 jährliche Staat-flener zahlen, und daß im Allgemeinen die Feststellung der Be dürfnisse sämmtlicher hiesiaer Parochien in gemeinsamer Sitznng der Kirchenvorfiände erfolgt. Zur Begründ»»- dieser Vorlage führt der Rath Folgende- euer Wir müssen die Nothwcndtgkrit zur Erhebung »»» Ktrcheuaulageu hei den »»zureichenden Be triebsmittel» anerkennen; bei de« fortwährenden Wohnungswechsel der Parochianeu »nd deren Ver ziehen au- einer Parochie in die andere uud bei der hier vorhandene» flottirevdev Bevölkerung würde «S mit erheblichen Schwierigkeiten für Aufstellung der Cataster und Etahebnva der Beiträge verbunden sein, wollte man die Anlagen zur Deckung der Bedürfnisse jeder einzelnen Parochie lediglich unter deren Insasse» erheben: es wird daun fast un möglich sein, die im Anfänge de- Budgetjahre- ausgestellte Summe für die Bedürfnisse zu er reichen »nd zu einer geordneten und sicheren Finanzverwaltuug zu gelangen. Zur Vermeidung dieser Schwierigkeiten »nd zur Herstellung geord- neter Finanzzastände müssen wir im Princip und im Allgemeinen unser Einverständuiß mit der ge« «einsamen Erhebung der Anlagen von sämmt- lichen Parochianeu im ganzen Stadtbezirk zur Deckung der Gesammtsumme der Bedürfnisse der insoweit vereinigten Kirchenparochien erklären. Wir bemerken übrigen-, daß die Rechtsfrage, ob eine solche Verschmelzung mehrerer Parochien einer Stadt zu einer einzigen Parochie für die durch Anlagen zu deckenden Bedürfnisse zulässig sei, in Folge einer Vorstellung de- hiesigen evan gelisch-reformtrten LonsistormmS dem Kultus ministerium zur Entscheidung vorliegt. Die Stadt« gemeinde al- solch« dürste sich im Wesentlichen mit den thatsächltch hier obwaltenden Verhält nissen z» beschäftigen habe» rc. Wa- insonderheit die »nter« Steuergreuzc an laugt, so sind zwar die technischen Schwierigkeiten nicht zu verkennen, welche mit einrr niedrigen, in die flottirende Bevölkerung hineingreifenven Grenze verbunden sino. Zndeß die Grenze von 3 -6 ist in vielfachen Beziehungen jetzt maßgebend, für die Gewinnung de- Bürgerrechte-, für die volle Be theiligung an den Gcmeindeanlagen, sie empfiehlt sich schon deshalb auch hier; vor Allem aber legten wir Werth darauf, daß e« nicht den Anschein ge- Winnen sollte, al- wären große und weile Kreise der evangelisch-lutherischen Bevölkerung der Sorge für ihre Kirche enthoben :c. Da- durch Herrn Gericht-rath Steinberger über diese Angelegenheit vorgetragene Gutachten de- Verfassung-- und Finanzausschusses spricht sich mit Rücksicht darauf, daß die Nutzungen de- Klrchenvermögen« nicht au-reichen, die nöthigen Au-gabcn zu decken, im Allgemeinen befürwortend über die Rath-vorlage au-, insbesondere erkennen die Ausschüsse die Bereinigung der Parochien bei der Steuererhebung aus den vom Rathe ange führten Gründen al- gerechtfertigt an, glauben jedoch die Zustimmung zur Erhebung der Parochial- anlagen zunächst nur aus daö Jahr 1875 em pfehlen zu sollen uud halten weiter für wünscheuS- werth, künftig Kenntniß von den HanShaltplänen der Ephorieu zu erlangen, um beurtheilen zu können, »b auch die Höhe der auSzuschrelbenden Anlagen eine angemessene sei. Nach alledem wird deautragt: der Erheb«»- der Anlage nach dem Raths- beschlufle aus das Jahr 1875 zuzustimmcn uud den Rath zu ersuche», er »vlle die Kircheuvorstände veranlassen, in Zukunft bei Aasschreibuug von Kirchen» »»lagen die Han-Haltpläne der Ephorieu den städtischen Behörden zu übermitteln. Herr Dir. Näser ist vollständig damit ein verstanden, daß die sämmtlichen lutherischen Sin- wohner die KirchenbedÜrfnifle für beide Parochien decken, nur möchte er einen anderen AufbrmgnngS- modns ««gewendet sehen. Der Bruchtheil von "/10s Pfennig, welcher nach Berechnung der Kirchenvorstände von jeder Steuereinheit «nd den Satz von 7 Pfennigen, welcher von jeder Mark der Gewerbe- und Personalstcuer zu erheben sein würde, erscheine ihm nicht angemessen. Diese Berechnung-weise sei keine praktische. Deshalb möchten die Ansschüsse die Vorlage nochmals erwäge«, sollte da- Collegium aber nicht geneigt sein, die Vorlage nochmal- zurückzngeben, so be antrage er, den Rath z» ersuchen, bestimmte Angabe darüber z» machen, in welchen Sätzen er die Steuer zu erheben gedenke, »nd chm zur Erwägung anheim zu geben, ob nicht viel leicht die Erhebung von */, Pfennig pro Grund steuereinheit und 5 Pfennige pro Mark der Gewerbe» und Personalstener eine ange messene sei. Herr vr. Blum findet ein Eingehen auf da« Verlangen der Kirchengemeinde, Schulddocumente «itzuvollziehen und Anlagen auszuschreiben, uuht vereinbar mit dem Reichsgesetz betreffend die Gleichberechtigung der Konfessionen von 1869 und «acht weiter aus die Consequeuzen eiue- hrute der Vorlage zustimmenden Beschlusses aus merksam. Mit demselben Rechte, wie die evan gelisch, lutherische Ktrchengemeinde würden auch andere Religionsgemeinden verlangen können, daß Krrchenanlaaen für sie eingehoben werden. Würde die Anlage nur von evangelisch-lutherischen Glaubensgenossen erhoben, so könne man sich eher noch mit der Vorlage einverstanden erklären, jedoch die Mitglieder anderer Confessionen, in Gestalt des Grundbesitzes, mit zur Steuer heranzuziehen, sei ganz ungerechtfertigt, selbst wenn man den selben auf eingeweudete Rcclamationen die ge zahlten Beträge restituiren wolle. Darin liege schlechterdings eine Verletzung des anaezogenen RtichsqesetzeS, wie in dem später vom Collegium zu berathenden Ansinnen, daß eine politische Ge meinde die Schulddocumente de- Kirchenvorstandes einer einzelnen ReligionSgenossenschast mitvoll ziehen solle; auch wenn die Gemeinde dadurch nur in dem beschränkten Maße hafte, wie neuer ding» da- Cultusministerium interpretire. Denn immerhin sei nach dieser jüngsten Gesetze-au-» legung die Gemeindeverwaltung gezwungen, ans da- Schuldenmaß einer einzelnen Religionsgemein schaft bei ihrer ganzen Finanzgibahrung Rücksicht zu nehmen, und bei Aufstellung ihres Haushalt- plan« S in Betracht zu ziehen, wie »ft und in welchem Betrage die Bedürftigkeit der lutherische» Gemeinden die condensirte Form von Anleihe» angenommen habe. Er beantrage daher: da- Stadtverordneten Colleginm wolle ba schließen in Erwägung, daß die Genehmigung der Anträge der Kircheuvorstände mit de« ReichSgesrtz (vormal. vunde-gesetz) vom 3. Juli 1869 betreffend die Gleichberechtigung der Confessionen im Wldersprnche steht, der Rath-vorlage die Zustimmung zu versagen. Herr Kirchhofs erklärt, seinerseits auch prio- cipielle Bedenken gegen die Vorlage geltend mache« zu müssen, wenn auch a»S wesentlich verschiedenen Geficht-puncten. Er bittet das Collegium, die Rath-vorlage und die Ausschußanträge abzulehnen und die ursprünglichen Anträge der vereinigten Kirchcnvorstände wieder her zustellen. Wiederholt sei im Collegium die Nothwendig» keil einer strengen Trennung von Staat oder politischer Gemeinde und Kirche betont und aner kannt worden; dieser Haltung könne dasselbe nicht untreu werden. Die neuere evangelisch-lutherische Kirchkngesetzaebung stelle zwar ostensibel den glei chen Grunvsatz auf. eröffne aber gleichzeitig eine bequeme Hinterthür, um die alle Verquickung wieder einzuschmuggeln. Dies geschehe in dem unglücklichen H. 6 de- PublicationS-Gesetze- vom 30. März 1868, welcher die politische Gemeinde zur Mitvollziebung der Schuldurkunden der evan gelisch-lutherischen Airchengemeinden nöthige. Den Gesetze-motiven zufolge werde er abgeleitet au- der in §. 2 desselben Gesetze- der politischen Ge meindevertretung zugesprochenen Mitwirkung bei der Ausschreibung von Parocbialanlagen und Ausnahme von Darlehen. Mit Recht dringe da- Colleglum aus Beseitigung jener unzukömmlichen Verpflichtung, müsse also auch consequenter Weise aus die Au-Übung von Rechten verzich ten. welche «ns die gleichen al- ein gesetzliche-
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