4 7 . 'o tMM Anzeiger- AElitt d<i Sömgl. BlMjnichtr und d!» MW «n SIM ichsiA W ISS. Montag den 18. Juli. 187«. Bekanntmachung. Da in Folge Allerhöchster Ordre die Mobilmachung der Armee ausgesprochen ist, so werden alle Reservisten und Landwehrleute de-diesseitigen Bezirke-, welche augenblicklich außer Controlle stehen oder in da- Ausland beurlaubt sind, aufgefordert, sich beim nächsten Landwehr-Bezirks-Commando oder beim nächsten Bezirksfeldwebel zu melden. Leipzig, den 16. Juli 1870. 1. Bataillon (Leipzig) des Königl. Sachs. 7. Landwehr-Regiments Rr. 10V. von Süßmilch-Hörvig, Major z. D. und Bezirks-Commandeur. Bekanntmachung. DaS GeschäftSlocnl deS Königlichen Landwehr-Bezirks-CommandoS befindet sich von heute an Pantheon, Dresdener Straße. Dasselbe ist von früh 6 Uhr bis Abends 10 Uhr ununterbrochen geöffnet. Leipzig, den 16. Juli 1870. Königliches Landwehr-Bezir-S-Commando. von SUßmilch-Hörnig, Major. Bekanntmachung. In Folge anbefohlermr Kriegsbereitschaft sind behufs Aushebung von Pferden für den Bedarf der Armee am 20. Juli dieses JahreS von früh 8 Uhr an sämmtliche Pferde mit Ausnahme der Fohlen unter drei Jahren und Hengste und zwar: auS dem Bezirke der Stadt Leipzig an dem Sammelorte Leipzig (Roßplatz) bei Vermeidung der in § 20 der Verordnung, die Aushebung von Pferden für den Bedarf d»r Armee betreffend, vom 18. April 1864 ««gedrohten Nachtheile und Strafen der betreffenden VormusterungS-Commission vorzuführen und zu stellen, waS hierdurch zur Nachachtung für die betreffenden Pferdebesitzer bekannt gemacht wird. Leipzig, den 16. Juli 1870. Königliche AmtShanptmannschaft. Vr. Platz mann. Bekanntmachung. Die Besitzer oder Administratoren hiesiger Häuser fordern wir hiermit auf, sich von heute an Vormittag- zwischen 8 und ) 6 Uhr in unserem Quartieramte (RathhauS, 1. Stock) einzufinden, um mit ihnen unsere, 12 Uhr oder Nachmittags zwischen 2 und die Miethbewohner fammt Miethzinsen betreffenden Quartierbücher durchzugehen. Wir erwarten, daß dieser Aufforderung unverzügliche Folge geleistet wird. Leipzig, den 17. Juli 1870. Der Rath der Stadt Leipzig. Vr. Koch. Lamprecht. Bekanntmachung. Wir machen die hiesigen Einwohner darauf aufmerksam, daß Einquartierung von Truppen von unS in der Regel vorher nicht ««gesagt werden kann, da deren Ankunft un^ selbst oft nur »kurz vorher avgezeigt wird, ja mitunter ohne alle Anzeige erfolgt, im Utbrigen von dem Commandirenden zunächst bestimmt wird, wohin die Truppen gelegt werden sollen. ES hat daher jeder Bethei ligte sich stets gefaßt zu halten, Einquartierung ^hne Weiteres anfzunehmen. Leipzig, den 16. Juli 1870. Quartieramt deS RathS zu Leipzig. Bekanntmachung. 1) Die diesjährige Leipziger Michaeli-, »effe beginnt am 26. September und endet mit dem IS. Oktober. " " " eser ^ . —« - ^ ^ " - - - 2) Während dieser drei Wochen können alle .in- und ausländische Handelsleute, Fabrikanten und Gewerbtreibende öffentlich hier feilhalten. 3) Außer vorgedachter dreiwöchentlicher F^ist bleibt der Handel allen auswärtigen Verkäufern bei einer Geldstrafe bis zu 50 Thalern verboten. 4) Jedoch ist das Aus packen der Maaren den Inhabern der Meßlocalien in den Häusern und den in Buden aus« stehenden Fabrikanten und Grossisten in der Woche vor der Böttcherwoche gestattet, während zum Einpacken die Eröffnung der Meßlocale in dm Häusern auch in der Woche nach der Zahlwoche nachgesehen wird. 5) Jede frühere Eröffnung sowie spätere Schließung eines solchen DerkaufslocaleS wird, außer der sofortigenSchließung desselben, jedesmal, selbst bei der ersten Zuwiderhandlung;, unnachsichtlich mit einer Geldstrafe bis zu 25 Thalern geahndet werden. K) Dm Detailhändlern, welche auf Straßen und Plätzen feilhalten, ist das AuSpacken daselbst vor dem Donnerstage in der Vorwoche, also vor dem 22. September, )bei einer Geldstrafe bis zu 25 Thalern verboten. 7) DaS Hausiren jeder Art bleibt auf die Meßwo. che beschränkt. 8) Auswärtigen Spediteuren ist von der hauptzolll untlichm Lösung deS WaarmverschluffeS an bis mit Ende der Woche nach der Zahlwoche das Speditionsgeschäft hier gestai tet. Der Rath der Stadt Leipzig. Leipzig, am 15. Juli 1870. vr. Koch. Schleißner. Bekanntmachung. Bei der städtischen Feuerwehr können sofort einige Ae »er- und Spritzenmüuner Anstellung finden. Anmeldungen find bei dem Commando der Feuerwehr im Rathhause 2 Treppen hoch zu bewirken. Leipzig, dm 16. 9uli 1870. De- Rath- Dep»tatto« zu« Feuerlöschwesen.