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Leipziger Tageblatt und Anzeiger : 22.07.1870
- Erscheinungsdatum
- 1870-07-22
- Sprache
- Deutsch
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id453042023-187007220
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id453042023-18700722
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-453042023-18700722
- Sammlungen
- LDP: Zeitungen
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
Inhaltsverzeichnis
- ZeitungLeipziger Tageblatt und Anzeiger
- Jahr1870
- Monat1870-07
- Tag1870-07-22
- Monat1870-07
- Jahr1870
- Titel
- Leipziger Tageblatt und Anzeiger : 22.07.1870
- Autor
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Anzeiger Amtsblatt dtS Königk Bezirksgerichts md des Raths der Stadt WW W 2V3. Freitag den 22. Juli. 187«. Bekanntmachung. Das Publicum wird ersucht, das Verlesen und Raugircn der ciubcrufenen Mannschaften frenndlichst durch Ruhe zu unterstützen und jedes Anfan,mein auf -eu Derleseplätze» und Hereindrängen im die Abteilungen zu vermeide«. Leipzig, den 21 Juli ,87«. ,«,» 8S88N»IIvI»-ILNrniK, Major z. D. und Bezirks - Commandenr Oeffentliche Sitzung der Stadtverordneten, heute Freitag den 22. Jntt Abends Uhr, ine Saale der I. Bürgerschule. Tagesordnung: Adresse an Se. Majestät den König Wilhelm von Preußen. Bekanntmachung. Im Hofe der hiesigen Gasanstalt sollen Montag den 22. August d. I., Nachmittags §l Uhr 1) ungefähr 385 Centner Eisenbleche von ca. 4»/, K. pr. UlFuß, 2) - 188 - - - - . K. pr. lDFuß, 3) - 241 - Flach- und Winkeleisen, Schrauben rc, 4) - 16 V, - Gußeisentheile in den vorstehend angegebenen vier Abtheilungen an den Meistbietenden, jedoch mit Borbehalt der Auswahl unter den Licitanten, öffentlich versteigert werden. Die LicitatwnSbedingungen sind sowohl bei hiesiger RaihSftube, als auch im Bureau der Gasanstalt einzufehen, bez. gegen Erlegung der Copialien in Abschrift zu erhalten. Leipzig, den 20. Juli 1870. DeS RathS Deputation zur Gasanstalt. Reichstag des Norddeutschen Lundes. 3. Sitzung vom 20. Juli. Präsident vr. Simfon eröffnet die Sitzung um 2'/« Uhr. Am Tische deS BundeSrathS: Präs. Delbrück, Freiherr ».Friesen, Camphausen, vr. Leonhardt, vr. Kircheu- paur rc. (Die Tribünen sind wiederum überfüllt.) Präs.vr.S ims on: M. HH. Die drei Präsidenten deS Reichs tages haben die heute Vormittag beschlossene Adresse Sr. Majestät dem Könige schon bald nach 12 Uhr überreichen dürfen. Se. Maj. ließen sich die Adresse vorlesen und ertheilten unS demnächst die Weisung, dem Reichstage für die, wie der König sich wörtlich ausdrückte, so schönen und erhebenden Aeußerungen (daS ganze Haus erhebt sich) voller Hingebung an daS deutsche Vaterland seinen tiefgefühlten Dank auSzusprecken. Auch in dieser einstimmig beschlossenen Erklärung erkennen Se. Maj. ein Pfand für das endliche und vollkommene Gelingen der großen Aufgaben, die vor ibm und vor uns liegen. Auch daraus gewann der König die Bestätigung seiner vollen Zuversicht, daß die Nation diese Aufgabe rmt unveränderter Ausdauer zu verfolgen nimmer av- lassen werde. (Lebhafter Beifall.) (Den Wortlaut der Adresse theilen wir unten in der TageS- geschichte mit.) Erster Gegenstand der Tagesordnung ist die erste und zweite Berathung Uber den Gesetz-Entwurf, betreffend den außer ordentlichen Geldbedarf der Militair- und Marine-Verwaltung. Der Gesetz-Entwurf wird in beiden Lesungen ohne Debatte angenommen. ES folgt die erste und zweite Berathung über den Gesetz-Ent wurf, betreffend die Wirksamkeit der §H. 17. und 20 deS Gesetzes über die Erwerbung und den Verlust oer Bundes- und Staats angehörigkeit vom 1. Juni 1870. Der Gesetz Entwurf lautet: Einziger 8 : „Die §§. 17 und 20 de- Gesetze- über die Erwerbung und den Verlust der BundeS- und Staatsangehörigkeit vom 1. Juni 1870 (B. Ges.-Blatt Seite 355) treten am Tage der Verkündigung deS gegenwärtigen Gesetze- in Kraft." , In den §§. 17 und 20 deS Gesetze- über die Erwerbung und den Verlust der Bundes- und Staatsangehörigkeit vom 1. Juni d. I. ist dem Bundespräsidium die Befugniß beigelegt, im Falle eines Krieges oder einer Kriegsgefahr die Auswanderungsfreiheit zu beschränken, beziehentlich die im AuSlande sich aufhaltenden Norddeutschen zur Rückkehr binnen einer bestimmten Frist aufzu fordern, nach deren Ablauf den Betheiligten die Staatsangehörig keit entzogen werden kann. Diese Bestimmungen haben zur Zeit noch nicht gesetzliche Geltung, weil der Beginn der Wirksamkeit deS Gesetzes aus anderweiten Rücksichten in Gemäßheit deS tz. 27 auf den 1. Januar 1871 festgesetzt ist. Ihr sofortiges Inkraft treten würde von vornherein einem Bedenken nicht unterlegen haben und ist unter den gegenwärtigen Verhältnissen entschieden geboten. Der vorliegende Gesetz-Entwurf beabsichtigt diesem Be dürfnisse gerecht zu werden, indem er die HH. 17 und 20 des Gesetzes vom 1. Juni d. I. sofort in Kraft treten läßt. Auch dieser Gesetz-Entwurf wird ohne DiScussion in beiden Lesungen angenommen. Bevor zur Berathung deS Antrages deS Abg. Grafen Re- nard, betreffend die unverzügliche Vorlage eine- Gesetz-Ent wurfes behufs Gründung öffentlicher DarlehnScassen geschritten Mrd, erklärt. Präs. Delbrück: M. HH. Ich glaube, bevor der vorliegende Antrag verhandelt wird, anzeigen zu müssen, daß sich der Bun- DeSrath mit einer Gesetzes-Vorlage, welche, diesem Anträge ent sprechend, die Ausgabe von DarlchnSkassenscheinen zum Zweck hat, bereit- beschäftigt und daß ich diese Vorlage für morgen Zu lagen kann. (Lebhafter Beifall.) Auf Antrag deS Abg. Grafen Renard wird die Berathung ffeineS Antrages für heute von der Tagesordnung abgefetzt. Damit ist die Sitzung um 2'/, Uhr geschlossen. Nächste Sitzung Donnerstag 10 Uhr. Tagesordnung: Dritte Lesung der'vorhin angenommenen Gesetz-Entwürfe urzd erste und zweite Lesung eines inzwischen eingegangenen Gesetz - Entwurfes, betreffend die Einstellung der Processe gegen Militairpersonen für die Dauer deS Krieges. Berlin i 20. Juli. Die Berathuug der Delegirten Qu allen Fractionen über den Adreß-Entwurf hat am Dienstag
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