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Leipziger Tageblatt und Anzeiger : 23.07.1870
- Erscheinungsdatum
- 1870-07-23
- Sprache
- Deutsch
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id453042023-187007238
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id453042023-18700723
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-453042023-18700723
- Sammlungen
- LDP: Zeitungen
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
Inhaltsverzeichnis
- ZeitungLeipziger Tageblatt und Anzeiger
- Jahr1870
- Monat1870-07
- Tag1870-07-23
- Monat1870-07
- Jahr1870
- Titel
- Leipziger Tageblatt und Anzeiger : 23.07.1870
- Autor
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!ombard. -Oestm. eon-d'or lk-.-r t 51.-; do. vor t-Aastalr eonsd'or Staat-- teickmb.. ;b. 595; zw 122; . Anleihe ! 107V,; umwolle, ; Mehl liedrigstn l»/s- » Erste- ; schwach. 250 Y. Umsatz »b/i, Wr Vs, M Smvrra Ä-:'. >eculation :tig, Za- v. Monat jung 3.- : Herbst Künd. 9. . 13Vr G.; Oct. Fest.- pr. Herbst enz: still. Trier ge- rreußischn it franzc- HUfsen die weit auf bewillige ;ehen dem zahl Frei- Seiten ist wvg ver- in üblicher den eng- igung am r Massen- welckeS in »athien für en Gesell- bedeutende >em bevor- eichnet. - und durch 17. rs IS dr IS. üttcrqs e Nach» - und» Anzeiger A»WM kr MW. BkjiMnichl« Md da MM dkl Sladt LchM. M L01. Sonnabend den 23. Juli. 1870. Zur gefälligen Beachtung Unsere Expedition ist morgen Sonntag -en 24. Juli nur Vormittags bis z» Nhr jil'ffuki. Lxpe«UU«i» Ne« I «IpLlxer Bekanntmachung. Nach §. 15 der Telegraphen - Ordnung für die Correspondenz auf den Linien des Telegraphen - Vereines rc. von 1868 hat der Aufgeber einer Depesche das Recht, dieselbe zu recommandiren. In diesem Falle wird die Depesche von allen Stationen, welche bei der telegraphischen Beförderung, beziehungsweise Aufnahme Mitwirken, vollständig collationirt und die Bestimmungs - Station sendet dem Aufgeber telegraphisch, unmittelbar nach der Bestellung an den Adressaten oder nach der Abgabe an die AZeiterbeförderungs- Rnstalt, eine Rückmeldung mit genauer Angabe der Zeit, zu welcher die Depesche dem Adressaten, beziehungsweise der Weiterbeförderungs- Anstalt zugestellt worden ist. Die Einführung der recommandirten Depeschen hat den Zweck, dem correspondirenden Publicum ein Mittel zu bieten, die Wahr scheinlichkeit einer correcten Uebermittelung seiner Depeschen an den Adressaten, so weit dies bei der Natur der telegraphischen Äetriebs-Mittel überhaupt zu erreichen ist, zu vermehren. Erfahrungsmäßig werden recommandirte Depeschen jedoch nur in sehr geringer Zahl aufgegeben, muthmaßlich weil die Taxe für die Recommandation gleich derjenigen für die eigentliche Depesche ist. Um nun dem correspondirenden Publicum ein ferneres HülfSmittel zu bieten, sich eine correcte Uebermittelung seiner Depesche — soweit es thunlich und nöthig ist — zu sichern, soll vom 1. Juli e. an versuchsweise im internen Verkehr das Recht der Aecommandirung, wie solches durch §.15 der Telegraphen-Ordnung gewährt ist und auch noch fernerhin in Geltung bleiben wird, dahin erweitert werden, daß der Aufgeber einer Depesche, welche nach einem Orte innerhalb deS Norddeutschen Telegravhen-GebieteS gerichtet ist, die Vortheile der Recommandation auf einzelne Theile seiner Depesche beschränken kann, ohne verpflichtet zu sein, gleich da-Doppelte der Gesammt-Taxe zu bezahlen. Zu diesem Zwecke hat der Aufgeber diejenigen Worte, Zahlen, einzeln stehenden Buchstaben oder Buchstaben-Gruppen (ekr. 14, 6 der Telegraphen-Ordnung), deren correcte Uebermittelung er vorzugsweise für nothwendig hält, damit die Depesche ihren Zweck erfüllen könne, zu unterstreichen. Jedes unterstrichene Wort rc. wird bei der Ermittelung der Wortzahl, abweichend von den allgemeinen Bestimmungen deS §. 14, 7 der Telegraphen-Ordnung, doppelt gezählt, dafür jedoch von allen bei der Beförderung resp. Aufnahme der Depesche betheiligten Stationen collationirt werden. Gelangt trotzdem ein solches unterstrichenes Wort rc. entstellt in die Hände des Adressaten , so daß die Depesche nachweislich ihren Zweck nicht hat erfüllen können, so werden dem Aufgeber auf desfallsige rechtzeitige Reklamation die für die Depesche gezahlten Gebühren zurückgezahlt werden. Im Falle der Verstümmelung nicht unterstrichener Worte rc. bei unrecommandirten Depeschen werden fortan die Gebühren »icht zurückerstattet. Berlin, den 13. Juni 1869. Der Bundeskanzler. Im Aufträge: Delbrück. Dem correspondirenden Publicum theilt Unterzeichnete vorstestende Bekanntmachung mit, um die Aufgeber interner Depeschen auf die qu. neuen Bestimmungen aufmerksam zu machen. Bunde- - Telegraphen - Station. Leipzig, den 22. Februar 1870. Nestler. Bekanntmachung. Das Publicum wird crsycht, das Verlesen und Rangircn der einberufene» Mannschaften freundlichst durch Ruhe zu unterstützen und jedes Anfammcln auf dm Derlefeplätzen und Hereindränge« im die Abtheilunge« zu vermeiden. Leipzig, den LR. Juli 187«. SiiuuniIIvI» «ürnlx, Major z. D. und Bezirks - Kommandeur Bekanntmachung. Do« 23. Juli «. ab werden während der Dauer der Militair-Tran-porte auf sämmtlichen Gifcnbahnlinien des Königreichs Sachsen die bisher für den Personen- und Poftverkehr bestimmten Züge theilS ganz sistirt, thetls nur in sehr beschränktem Umfange abgelafsen werden. Verzögerungen in der Beförderung von Postsendungen sind dadurch unvermeidlich. TS wird daher avheimgestellt, die Auflieferung von Sendungen vorerst thunlich ganz zurückzuhallen oder dieselben auf das äußerste Maaß zu beschränken. Leipzig, den 22. Juli 1870. Ober - Post - Amt. Röntsch.
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